Schlagwort-Archive: 15

Webinar-Reihe: Sachwertverfahren – Modul 2

Das Sachwertverfahren ist insbesondere in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV i. V. m. den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen (§§ 1 bis 8 ImmoWertV, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Verfahrensgrundsätze) sowie in den Hinweisen zu Sachwertfaktoren (§ 14 der ImmoWertV) geregelt. Im Sachwertverfahren werden die Kosten der Anschaffung des Grund- und Bodens und der Herstellung eines Gebäudes, der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen simuliert. Die Summe der Anteile wird mithilfe des sog. Sachwertfaktors zum Verkehrswert geführt. Dieser Schritt ist zwingend notwendig um einen Marktbezug herzustellen. Der Sachwertfaktor ist somit die Marktanpassung im Sachwertverfahren. Die Sachwertfaktoren werden i. d. R. durch die zuständigen Gutachterausschüsse im Grundstücksmarktbericht bekannt gegeben. Dabei ist es wesentlich, dass die Ableitung der Sachwertfaktoren im gleichen Modell erfolgt, wie der Anwender des Sachwertverfahrens die Gebäudekosten berechnet. Man spricht in diesem Zusammenhang von Modellkonformität. Somit ist das Sachwertverfahren mithilfe des Sachwertfaktors ein mittelbares Vergleichswertverfahren. Ohne das Hintergrundwissen zur Ableitung der Modellparameter kann das Sachwertverfahren nicht sicher angewandt werden. Typische Fehlerquellen werden im Seminar aufgezeigt und besprochen.
Die Webinar-Reihe besteht aus 2 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Die Module sollten aufeinander aufbauend gebucht werden.

**Einzelpreis: xxx,00 € (zzgl. MwSt.)**

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 min vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.
Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen!

Webinar-Reihe: Sachwertverfahren – Modul 1

Das Sachwertverfahren ist insbesondere in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV i. V. m. den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen (§§ 1 bis 8 ImmoWertV, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Verfahrensgrundsätze) sowie in den Hinweisen zu Sachwertfaktoren (§ 14 der ImmoWertV) geregelt. Im Sachwertverfahren werden die Kosten der Anschaffung des Grund- und Bodens und der Herstellung eines Gebäudes, der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen simuliert. Die Summe der Anteile wird mithilfe des sog. Sachwertfaktors zum Verkehrswert geführt. Dieser Schritt ist zwingend notwendig um einen Marktbezug herzustellen. Der Sachwertfaktor ist somit die Marktanpassung im Sachwertverfahren. Die Sachwertfaktoren werden i. d. R. durch die zuständigen Gutachterausschüsse im Grundstücksmarktbericht bekannt gegeben. Dabei ist es wesentlich, dass die Ableitung der Sachwertfaktoren im gleichen Modell erfolgt, wie der Anwender des Sachwertverfahrens die Gebäudekosten berechnet. Man spricht in diesem Zusammenhang von Modellkonformität. Somit ist das Sachwertverfahren mithilfe des Sachwertfaktors ein mittelbares Vergleichswertverfahren. Ohne das Hintergrundwissen zur Ableitung der Modellparameter kann das Sachwertverfahren nicht sicher angewandt werden. Typische Fehlerquellen werden im Seminar aufgezeigt und besprochen.
Die Webinar-Reihe besteht aus 2 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Die Module sollten aufeinander aufbauend gebucht werden.

**Einzelpreis: xxx,00 € (zzgl. MwSt.)**

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 min vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.
Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen!

Webinar-Reihe: Betreuerwissen Erbrecht– effektiv handeln, Haftung vermeiden – Modul 1: Der Erbfall im Betreuungsrecht

Kommt es während der Betreuung zum Todesfall in der Familie des betreuten Menschen stehen Betreuer*innen vor einer Vielzahl von Herausforderungen: Soll das Erbe ausgeschlagen werden? Welche Auswirkungen hat die Erbschaft auf Sozialleistungen? Ist der betreute Mensch Pflichtteilsberechtigt und wie kann ich seine Ansprüche effektiv durchsetzen? Wie kann ich den betreuten Menschen effektiv schützen, wenn sich später herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist?

Diese erfolgreiche Webinar-Reihe „Betreuerwissen Erbrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden“ vermittelt kompakt das notwendige Fach- und Handlungswissen Im Spannungsfeld zwischen Erbrecht und Betreuungspraxis. Unser erfahrener Referent – selbst Rechtsanwalt und Notar – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Das Seminarskript enthält viele Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

**Teilnehmerstimmen zur Webinar-Reihe (Juli 2020):** *„Klasse Durchführung – knapp, sachlich und die Fragen werden beantwortet!“ – „Der Inhalt wurde sehr klar, gut strukturiert und leicht verständlich vorgetragen – Super!“*
**Teilnehmerstimmen (Herbst 2021):** *”hervorragender Referent!”- “Ein hohes Niveau!”*

**Inhalte Modul 1: Der Erbfall im Betreuungsverfahren**
+ Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
+ Anfechtung von Ausschlagung und Anfechtung
+ Nachlassabwicklung und Nachlassauseinandersetzung
+ Vor- und Nacherbfolge effektiv nutzen
+ Geltendmachung von Vermächtnissen – Zusammenarbeit mit Testamentsvollstreckern

###Termine und Preise
+ 15.02.2022 | 9:30 bis 11:00 Uhr (90 Minuten)

** Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht): 54,00 €**, Normalpreis 59,00 €, jeweils zzgl. MwSt. (70,21 € inkl. 19 % MwSt.)

**Sie möchten andere Module oder die Webinar-Reihe buchen?**

[**Alle Module** der Reihe “Betreuerwissen Erbrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden“](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-betreuerwissen-erbrecht-effektiv-handeln-haftung-vermeiden/)

Webinar-Reihe: Betreuerwissen Erbrecht – effektiv handeln, Haftung vermeiden

Kommt es während der Betreuung zum Todesfall in der Familie des betreuten Menschen stehen Betreuer*innen vor einer Vielzahl von Herausforderungen: Soll das Erbe ausgeschlagen werden? Welche Auswirkungen hat die Erbschaft auf Sozialleistungen? Ist der betreute Mensch Pflichtteilsberechtigt und wie kann ich seine Ansprüche effektiv durchsetzen? Wie kann ich den betreuten Menschen effektiv schützen, wenn sich später herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist?

Diese erfolgreiche Webinar-Reihe „Betreuerwissen Erbrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden“ vermittelt kompakt das notwendige Fach- und Handlungswissen Im Spannungsfeld zwischen Erbrecht und Betreuungspraxis. Unser erfahrener Referent – selbst Rechtsanwalt und Notar – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Das Seminarskript enthält viele Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

**Teilnehmerstimmen zur Webinar-Reihe (Juli 2020):** *„Klasse Durchführung – knapp, sachlich und die Fragen werden beantwortet!“ – „Der Inhalt wurde sehr klar, gut strukturiert und leicht verständlich vorgetragen – Super!“*
**Teilnehmerstimmen (Herbst 2021):** *”hervorragender Referent!”- “Ein hohes Niveau!”*

Die Reihe besteht aus 4 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes Modul separat oder alle 4 Module zum Kompaktpreis buchen.

###Inhalte
+ **Modul 1: Der Erbfall im Betreuungsverfahren:** Annahme und Ausschlagung der Erbschaft – Anfechtung von Ausschlagung und Anfechtung – Nachlassabwicklung und Nachlassauseinandersetzung – Vor- und Nacherbfolge effektiv nutzen – Geltendmachung von Vermächtnissen – Zusammenarbeit mit Testamentsvollstreckern
+ **Modul 2: Auswirkungen der Erbschaft auf Sozialleistungen:** Einkommen und Vermögen im SGB II, SGB IX und SGB XII – Sozialhilferegress im SGB II, SGB IX und SGB XII – Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall
+ **Modul 3: Haftungsbeschränkung bei überschuldeten Nachlässen:** Eigenvermögen des Betreuten vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger schützen – Gesetzliche Haftungsbeschränkungen richtig nutzen (Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz; Gläubigeraufgebot)
+ **Modul 4: Pflichtteilsansprüche im Betreuungsfall:** Grundlagen des Erb- und Pflichtteilsrechts – Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche – Ansprüche des Betreuten effektiv geltend machen – Ansprüche eines Pflichtteilsberechtigten gegen den Betreuten abwehren

###Termine und Preise
**Module 1 – 4 : Betreuerwissen Erbrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden**
**Dauer/Modul:** 75 Minuten + 15 Minuten Diskussion (insgesamt 6 Stunden)

15.02. + 17.02. + 22.02. + 24.02.2022 | jeweils 9:30 bis 11:00 Uhr
06.09. + 08.09. + 13.09. + 15.09.2022 | jeweils 9:30 bis 11:00 Uhr

**Kompaktpreis für alle 4 Module (4 x 90 Minuten): 159,00 € für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht)**, Normalpreise 179,00 €, jeweils zzgl. MwSt.

**Sie möchten einzelne Module der Reihe buchen?**

[Modul 1 – Der Erbfall im Betreuungsrecht](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-erbrecht-effektiv-handeln-haftung-vermeiden-modul-1-der-erbfall-im-betreuungsrecht-348469/)
[Modul 2 – Auswirkungen der Erbschaft auf Sozialleistungen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-erbrecht-effektiv-handeln-haftung-vermeiden-modul-2-auswirkungen-der-erbschaft-auf-sozialleistungen-348471/)
[Modul 3 – Haftungsbeschränkung bei überschuldeten Nachlässen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-erbrecht-effektiv-handeln-haftung-vermeiden-modul-3-haftungsbeschraenkung-bei-ueberschuldeten-nachlaessen-348473/)
[Modul 4 – Pflichtteilsansprüche im Betreuungsfall](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-erbrecht-effektiv-handeln-haftung-vermeiden-modul-4-pflichtteilsansprueche-im-betreuungsfall-348475/)

**Einzelpreise: Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht): 54,00 €**, Normalpreis 59,00 €, jeweils zzgl. MwSt. (70,21 € inkl. 19 % MwSt.)

Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers

An Sie als Geschäftsführer:in einer GmbH werden besondere Anforderungen gestellt. Neben den täglichen Herausforderungen im laufenden Betrieb beinhaltet Ihr Beruf immer auch einige Unwägbarkeiten. In unserem Geschäftsführer-Seminar zeigen wir Ihnen in praxisnahen Impulsvorträgen auf, wie Sie als Geschäftsführer:in jederzeit rechtssicher handeln und Haftungsrisiken minimieren.
Die Referent:innen stellen die wesentlichen Rechte und Pflichten von Geschäftsführern einer GmbH anschaulich mithilfe von Übersichten und Beispielen dar. Dabei durchlaufen sie das gesamte Leben einer GmbH, von Gründung über ihre werbende Tätigkeit bis hin zur Liquidation. Schließlich beleuchten sie besondere Situationen, insbesondere die Krise der GmbH und sich daran etwaig anschließende insolvenzrechtliche Pflichten.

Das Seminar für Geschäftsführer:innen findet im kleinen Kreis mit Corona-Hygienekonzept statt. Alle Abstandsregeln werden eingehalten.
Wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine Präsenzveranstaltung nicht möglich ist, findet es online statt. Ihre Anmeldung gilt für beide möglichen Veranstaltungsformate. Wir informieren Sie rechtzeitig vor dem Termin über unser Vorgehen.

**Wann:** 15.11.2022, 09:00 – 17:00 Uhr
**Wo:** Neven Dumont Haus Köln, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln
**Referenten:** Boris Körner, Christian Meyer

**Preis:** Teilnahmegebühr pro Person: 799,- € zzgl. MwSt. Bis zu 2 Monate vor den jeweiligen Veranstaltungsterminen erhalten Sie unseren Frühbucherrabatt und zahlen nur 699,-€ zzgl. MwSt. In diesem Betrag sind die Tagungsunterlagen, ein Mittagessen sowie Tagungsgetränke enthalten.

Der Transport von verbrauchssteuerpflichtigen Waren im Steuerabsetzungsverfahren – EMCS

Auf vielen Waren liegen Verbrauchsteuern. Als Privatperson kennen Sie die Steuer auf Benzin, früher Mineral-ölsteuer genannt. Aber auch andere Produkte unterliegen der Verbrauchsteuer, z. B. Energieerzeugnisse, Tabak-waren, Alkohol usw.. Besteuert werden soll, wie der Name schon sagt, der Verbrauch. Die Verbrauchsteuersätze sind in jedem Land unterschiedlich hoch, es gilt das Territorialitätsprinzip. Als Verbraucher entrichten wir die Verbrauchsteuer aber nicht direkt beim Kauf, sondern diese wird im Normalfall vom Hersteller entrichtet. Werden aber verbrauchsteuerpflichtige Waren z. B. von einem Steuerlager in Deutschland in ein anderes Land befördert, soll die Verbrauchsteuer wegen des Territorialitätsprinzips erst im Bestimmungsland anfallen. Sinnvollerweise ist ein solcher Transport nach den rechtlichen Vorgaben ohne Entrichtung der Steuer in Deutschland möglich. Der Transport erfolgt dann im sogenannten Steueraussetzungsverfahren, welches auch in weiteren Fällen Anwendung findet. Die Abwicklung des Aussetzungsverfahrens erfolgt seit dem 01.01.2011 nur noch elektronisch mit dem Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System), das Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Webinargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat

10. Kölner VergabeTreff

**Experten referieren – Praktiker diskutieren**
Hier tauschen sich über 250 Vergabe-Praktiker aus! Das Programm fokussiert sich auf aktuelle Themen im Vergaberecht. Unsere etablierte Jahresgroßveranstaltung findet 2022 wieder in Köln, aber als **Hybridveranstaltung** statt!

Die vielen praktischen Hauptvorträgen zur VergabePraxis finden diesmal wieder in Präsenz statt. Wie gewohnt führt Sie unser Moderatoren-Team durch die Veranstaltung und koordiniert Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge.

##Hybridveranstaltung:

**Wo**: **Hybrid** – d.h. Präsenz im KOMED, Im Mediapark 7, 50670 Köln oder Online über Zoom/GoToWebinar
**Wie**: Wenn Sie vor Ort teilnehmen möchten, müssen Sie Ihren Impf-/Genesenenstatus nachweisen PLUS ein offizielles negatives Testergebnis (2G-Plus-Regel) – Weiteres finden Sie unter Hinweise ganz unten auf dieser Webseite
**Wann**: 07. April 2022, voraussichtlich 09:00 bis 16:45 Uhr
**Was**: Aktuelle Themen aus dem Vergaberecht, Diskussionen, Erfahrungs- und Expertenaustausch, Networking
**Wie viel**: Behördenpreis: 279,-€ Normalpreis: 349,-€ zzgl. 19% MwSt.

###Hinweis zur Präsenzteilnahme:
Es stehen leider keine Plätze mehr für die Präsenz-Teilnahme zur Verfügung. Sie können bei Ihrer Anmeldung im Feld “Kommentar” gerne eintragen, dass Sie Interesse an der Päsenzteilnahme haben, dann melden wir uns sobald ein Platz frei wird. Ansonsten gilt Ihre Anmeldung für die Online-Teilnahme über Zoom.

Webinar-Reihe “Ertragswertverfahren im Überblick”

Das Ertragswertverfahren ist das methodisch variantenreichste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach BauGB und ImmoWertV. Es dient vor allem zur maßgeblichen Bewertung von ertragsorientierten Immobilien. Die dem Verfahren eigene Begrifflichkeit, die einzelnen Bewertungsparameter, die Datenquellen sowie die Rechenmethodik werden umfangreich behandelt. Neben dem „Allgemeinen Ertragswertverfahren“ (Standardverfahren) werden auch die methodischen Varianten (Vereinfachtes Ertragswertverfahren, Periodisches Ertragswertverfahren) erläutert. Zudem wird auf wesentliche Fehlerquellen bei der praktischen Anwendung der Ertragswertermittlung einschließlich der Auswirkung mangelnder (Daten-)Recherchen eingegangen.

Die Webinar-Reihe besteht aus 5 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

**Inhalte**
+ **Modul 1: Grundlagen des Ertragswertverfahrens** Rechtsvorschriften (ImmoWertV, Ertragswertrichtlinie) – wesentliche Begriffe – Rechenprinzip – Allgemeines Ertragswertverfahren (Standardverfahren) – Bewirtschaftungskosten – Nutzungsdauern – Rechenbeispiele
+ **Modul 2: Bewertungsparameter und Datenquellen des Ertragswertverfahrens** Finanzmathematische Grundlagen – Barwertfaktoren – Liegenschaftszinssätze – besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale – Variationsrechnungen
+ **Modul 3: Varianten des Ertragswertverfahrens, ** Vereinfachtes Ertragswertverfahren – periodisches Ertragswertverfahren bei konstanten und differierende Zahlungsströmen – Rechenbeispiele
+ **Modul 4: Besonderheiten und Fehlerquellen im Ertragswertverfahren** übergroße Grundstücke – selbständig nutzbare Teilflächen – Übungsaufgabe – Literaturhinweise
+ ** Modul 5: weiterführende Beispiele und Vertiefungen** Beispiele: Grundstücke mit Gebäuden unterschiedlicher Ertragssituation und unterschiedlicher Restnutzungsdauer – Minderwertberechnungen im Standardverfahren bei Underrent-Objekten – Grundstücke mit Gebäude-Liquidation.
Vertiefungen: Kapitalisierungs- und Diskontierungsfaktoren bei mangelnden Tabellenwerten – partielle Diskontierung – Vervielfältiger-Differenzverfahren – jährlich vorschüssige Kapitalisierung – Aktualisierungsberechnungen für Bewirtschaftungskosten nach ImmoWertV (EW-RL) sowie gemäß der II. BV und der AGVGA-NRW.

**Termin:** 8.+9.+15.+19.+22.11.2021 | je 10:00 bis 12:00 | online

**Kompaktpreis: 349,00 € (zzgl. MwSt.)**

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 min vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.
Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**

Wir empfehlen, vor dem Webinar den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist, dies können Sie jederzeit erledigen.

Webinar: Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Kompakt-Webinar bereitet Sie in 4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor. Sie erhalten einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG und über das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

**Teilnehmerstimmen, September 2021** (Sandra Schlenger, Überörtliche Betreuungsbehörde, Cottbus):
*Ich habe selten so ein gut organisiertes, qualitativ hochwertiges und fachlich gewinnbringendes Webinar erlebt!”*

Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt: Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

Unsere erfahrenen Referentinnen waren an der Gesetzgebung im Referat für das Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz maßgeblich beteiligt.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.

+ **14.6.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **15.6.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **7.11.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **8.11.2021:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 149,00 €**; Normalpreis 169,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Die Betriebsprüfung durch das Hauptzollamt (inkl. IDEA)

Nach wie vor ist die Ein- und die Ausfuhr ein Massenverfahren. Eine Fehlerquote ist daher sehr wahrscheinlich. Auch in dem Bemühen, die Zollanmeldung mit ihren Daten korrekt zu erstellen, sind Unzulänglichkeiten auch mit fiskalischer Auswirkung häufig, ohne dass eine strafrechtliche Relevanz gegeben ist. 80 % der deutschen Einfuhren werden im Rahmen von vereinfachten Verfahren abgewickelt.

Für die Zollanmeldung erforderliche Dokumente werden nicht mehr vorgelegt, sondern im Unternehmen bereitgehalten. Dies gilt auch für die restlichen 20 %, wenn die Zollanmeldung elektronisch unter Nutzung des deutschen EDV-System ATLAS abgegeben wird. Ausfuhren werden regelmäßig auch im Rahmen der „vereinfachten Anmeldeverfahren SDE (bisher ZA)“ bzw. das Verfahren „Vertrauenswürdiger Ausführer“ abgewickelt.
Die Beschauquote des deutschen Zolls liegt hier bei ca. 1 %. Fehler bei der Einfuhr finden sich regelmäßig bei falscher Einreihung in den Zolltarif, nicht berücksichtigter Kostenfaktoren beim Zollwertrecht (z. B. nicht gemeldete nachträgliche Rechnungskorrekturen) und Mängeln bei Präferenznachweisen oder gar fehlende Verzollungsnachweise. Bei der Ausfuhr geht es regelmäßig im Rahmen der Außenwirtschaftsprüfung um die Frage, ob als genehmigungsfrei deklarierte Waren in der Nachschau nicht doch einer Ausfuhrgenehmigung bedurft hätten. Auch die Belange des Meldewesens gegenüber der Deutschen Bundesbank werden dabei mitgeprüft.
Im Grunde wird in Deutschland die schnelle Abfertigung mit einer kaum vorhandenen Beschauquote durch die nachträgliche Prüfung kompensiert. Neuerdings wird auch die wirtschaftliche Lage, also die Liquidität des Unternehmens (Anhaltspunkte für drohende Insolvenz) regelmäßig mit bewertet. Ergebnisse durch-geführter Außenprüfungen werden immer bei der Bewertung „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ berücksichtigt.

**Der Prüfungsbericht ist für den Zoll das zentrale Dokument hinsichtlich der Beurteilung des Unternehmens und der etwaigen Risiken.**

Alle Wirtschaftsbeteiligten und deren Warenbewegungen werden bei der Ausfuhr zu 100 % vom deutschen EDV-System ATLAS erfaßt, bei der Einfuhr nahezu alle Einfuhranmeldungen. Dem Hauptzollamt liegen daher für jeden Beteiligten alle Informationen über das Volumen und die Art der Waren vor. Jedes Unternehmen mit seiner EORI-Nummer wird grundsätzlich mit bestimmten Prüfungsgegenständen in den Zollsystemen geführt. So kann z.B. eine Plausibilität zwischen Zolltarifnummer, Warenwert und tatsächlich gezahlte oder nicht gezahlte Antidumpingzölle angestellt werden. Hieraus kann sich dann ein Prüfungsanlass ergeben. Wirtschaftsbeteiligte, die den Status des AEO nicht erworben haben oder ihn nicht erlangen konnten, werden zunehmend geprüft; AEOs werden im Gegenzug weniger häufig einer nachträglichen Prüfung unterworfen.

Sollten in der Vergangenheit Mängel festgestellt worden sein, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer weiteren Prüfung nach 3 Jahren zu rechnen (Anschlusspüfung), die u.a. der Feststellung dient, ob die vorherigen Fehler abgestellt worden sind. Der 3-Jahresrhythmus ergibt sich aus der Festsetzungsverjährung, die nach europäischem Zollrecht eben genau 3 Jahre dauert. Darüber hinaus wird grundsätzlich jeder Importeur und Exporteur im Rahmen der dezentralen Beteiligtenbewertung zensiert, er erhält also eine Note. Die deutsche Zollverwaltung hat zudem aufgrund europäischer Vorgaben im Zollkodex ein Risikomanagement eingeführt. So können auch Hinweise bei der Falschdeklaration von anderen Beteiligten in anderen Mitgliedstaaten verwertet werden, und zwar mit der Folge, dass vergleichbare Fälle auch in Deutschland ebenso unzutreffend abgewickelt sein könnten. Ausfuhrseitig werden Informationen des Zollkriminalamts oder Hinweise der Zollämter konsequent weiterverfolgt. Nur die wenigsten Außenprüfungen – wiewohl es sie gibt – erfolgen nach dem Zufallsprinzip. Außenprüfungen haben daher fast immer einen Grund. Prüfungsrelevante Firmen werden am Jahresende risikoorientiert für das kommende Jahr in einem Prüfungsgeschäftsplan nach den Kapazitäten des Prüfungsdienstes für die jeweilige Region festgelegt.

Die Außenprüfer verwenden regelmäßig das Datenimport- und Auswertewerkzeug IDEA (Interactive Data Extraction and Analysis). Mit dieser Software lassen sich verschiedene Dateiformate impor-tieren und auswerten.
Unter anderem sind dies:
AS400, dBase, Drucklisten (z.B. *txt, *csv), Access, Excel, ODBC, SAP AIS, ASCII feste Länge, ASCII delimited, Lotus und XML.
Eine gute Vorbereitung trägt zum Gelingen einer guten Außenprüfung bei. Im Rahmen der AP werden immer bestimmte Risiken abgeprüft, die
dem Unternehmen bekannt sein sollten.

Gibt es Möglichkeiten, aktiv den Prüfungsablauf zu beeinflussen? Wann macht eine Schlussbesprechung Sinn oder ist gar unerlässlich? Wie bereite ich eine derartige Schlussbesprechung vor? Wer nimmt unternehmensseitig daran teil?

Feststellungen in Außenprüfungen sind auch konkrete Anhaltspunkte, wo Schwachstellen liegen und was demnach verbesserungswürdig ist. Aber auch die Frage der Rechtsmittel bei Nacherhebungen von Abgaben ist ein wichtiges Thema, das beherrscht werden will. Wer kann schon davon ausgehen, dass immer und grundsätzlich keine derartigen Bescheide ergehen?
Welche Risiken werden bei der AP im Wesentlichen abgeprüft? Wann beantrage ich selbst die Durchführung einer AP?

Hier wird nicht nur pekuniär Ihre Arbeit auf dem Prüfstand stehen, sondern womöglich auch die Qualität Ihres Handelns vom Vorgesetzten interpretiert. Überlassen Sie daher dieses Feld nicht kampflos oder gar ausschließlich Fachberatern. Gute Grundkenntnisse über die Voraussetzungen von Einspruch, deren Begründungen, Aussetzung der Vollziehung, Stundung oder den Rechtsmitteln bei Bußgeld- oder Strafandrohungen gehören schlicht zum Handwerkszeug; Nicht nur, wenn die Prüfung terminiert ist!

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.