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Zollabwicklung für die Offshore-Windenergie

Dieses Veranstaltung für die Offshore-Windenergie führt die Reguvis Akademie GmbH in Kooperation mit der Windenergie-Agentur WAB e.V. durch.

Es wendet sich speziell an die operativen Mitarbeiter:innen von Unternehmen, die Windparks auf See installieren, betreiben bzw. warten und bei der Ausfuhr der Anlagen mit der Zollabwicklung betraut sind.
Im Fokus stehen die Behandlung der Grundzüge des Ausfuhrverfahrens sowie die Besonderheiten bei Lieferung an Einrichtungen auf hoher See, bspw. in ausschließliche Wirtschaftszonen.
Daneben werden Sonderfälle wie Austauschlieferungen, die abgabenfreie Wiedereinfuhr bereits ausgeführter Waren oder auch Nachweise für die Umsatzsteuerfreiheit bei Ausfuhren besprochen.
Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit spezifische Fragestellungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Spezialwebinar – Der/Die Zollbeauftragte

Regelmäßig werden in Unternehmen mit internationaler Ausrichtung aus den Reihen der Mitarbeiter Zollbeauftragte gekürt. Insbesondere aufgrund der Einführung der zolltechnischen Rechtsperson des
“zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten/AEO” ist solch ein/e Zollbeauftragte/r offiziell zu bestellen und wird damit zum “allwissenden” Ansprechpartner/in der Verwaltung. Zollbeauftragte/r, Zollbevollmächtige/r, Gesamtverantwortliche/r Zoll – das sind gängige Funktionsbeschreibungen, zu denen sich gerne auch die Ursprungsverantwortlichkeiten hinzugesellen. Die Ausfuhrverantwortlichkeiten obliegen hingegen der Geschäftsleitung – die praktische Umsetzung wird aber in der Regel dem/der Zollbeauftragten übertragen!

All solchen Verantwortlichkeiten ist immerhin gemein, dass die Organisationsstrukturen eines Unternehmens davon betroffen sind. Innerbetriebliche Abläufe wollen fixiert und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass der/die Zollbeauftragte tatsächlich entsprechende Kompetenzen hat, um seine Verantwortlichkeiten auch de facto umsetzen zu können. Oftmals sind diese Strukturen aber nicht gegeben. Wer aber mag sich freiwillig einer Verantwortung aussetzen, die letztlich immer dann eine leere Wortphrase bleibt, wenn die Einbindung in Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse nur Makulatur ist? Dies dient weder dem/der Zollbeauftragten noch dem Unternehmen. Eine klare Job-Beschreibung garantiert die Implementierung der notwendigen Gedanken in den innerbetrieblichen Ablauf und minimiert den Aufwand – denn: persönliche und unternehmerische Haftungsrisiken wollen erkannt und berücksichtigt werden!

Dieses Webinar ist speziell für den Bereich des/der Zollbeauftragten im Unternehmen konzipiert. Sie erarbeiten gemeinsam mit dem/der Referenten/in die Funktion, Rechte, aber auch Pflichten des/der Zollbeauftragten. Dabei werden die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt.

Spezialwebinar Zolltarif – Einreihung von Maschinen (Kapitel 84 / 85)

Das Einreihen von Waren in den Zolltarif ist DIE Basis für alle Zollanmeldungen. Eine falsche Zolltarifnummer führt zu falschen zollrechtlichen Maßnahmen (Zollsätze, Kontingente, Ursprungsregeln u.a.) und in der Praxis regelmäßig zu einer Nichtannahme Ihrer Zollanmeldung. Auf Grund der großen Bedeutung der Codenummer werden falsche Warennummern durch die Zollbehörden als Kernpflichtverletzungen besonders hart sanktioniert.
Jedes Jahr wird das Harmonisierte System auf einen aktuellen Stand gebracht. Daher müssen alle Unternehmen fortlaufend ihre in den Stammdaten hinterlegten Warentarifnummern überprüfen und ggf. Neueinreihungen vornehmen.
Gerade die Einreihung von Maschinen und funktionellen Einheiten stellt dabei für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. In diesem Webinar wird die Einreihung von Waren in den Zolltarif systematisch, grundlegend, intensiv und konsequent praxisorientiert trainiert. Dabei wird auf die Besonderheiten eingegangen, die das Einreihen von Maschinen in die Kapitel 84 und 85 des EZT mit sich bringt.

Spezialwebinar – Optimierte Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen

Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt
es diesen Rundlauf zu skizzieren, denn die Ware trifft auf ihrem Weg mindestens vier mal auf den Zoll!

Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!

Dieses Webinar ist speziell für den Bereich Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Wissen für die Abwicklung dieser Geschäfte zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

Spezialwebinar – Optimierte Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen

Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt
es diesen Rundlauf zu skizzieren, denn die Ware trifft auf ihrem Weg mindestens vier mal auf den Zoll!

Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!

Dieses Webinar ist speziell für den Bereich Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Wissen für die Abwicklung dieser Geschäfte zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

Sanktionslistenprüfung

Durch die Embargoregelungen der EU werden gegen bestimmte Personen und Organisationen Finanzsanktionen verhängt. Diese verbieten es, den gelisteten Personen und Organisationen Vermögenswerte jeglicher Art zukommen zu lassen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben stehen den Unternehmen Sanktionslisten zur Verfügung, die von den Unternehmen eigenverantwortlich geprüft werden. Ein Verstoß gegen die Sanktionslisten kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Durch diese Veranstaltung erhalten Sie eine Übersicht über die zu prüfenden Sanktionslisten der EU und lernen Ihr Wissen im täglichen Berufsleben optimal anzuwenden.

Sanktionslistenprüfung

Durch die Embargoregelungen der EU werden gegen bestimmte Personen und Organisationen Finanzsanktionen verhängt. Diese verbieten es,
den gelisteten Personen und Organisationen Vermögenswerte jeglicher Art zukommen zu lassen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben stehen den Unternehmen Sanktionslisten zur Verfügung, die von den Unternehmen eigenverantwortlich geprüft werden. Ein Verstoß gegen die Sanktionslisten kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Durch diese Veranstaltung erhalten Sie eine Übersicht über die zu prüfenden Sanktionslisten der EU und lernen Ihr Wissen im täglichen Berufsleben optimal anzuwenden.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar (vorzugsweise über den Browser Google Chrome). Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Spezialwebinar Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör

Das Einreihen von Waren in den Zolltarif ist DIE Basis für alle Zollanmeldungen. Eine falsche Zolltarifnummer führt zu falschen zollrechtlichen Maßnahmen (Zollsätze, Kontingente, Ursprungsregeln u.a.) und in der Praxis regelmäßig zu einer Nichtannahme Ihrer Zollanmeldung. Auf Grund der großen Bedeutung der Codenummer werden falsche Warennummern durch die Zollbehörden als Kernpflichtverletzungen besonders hart sanktioniert.
Jedes Jahr wird das Harmonisierte System auf einen aktuellen Stand gebracht. Daher müssen alle Unternehmen fortlaufend ihre in den Stammdaten hinterlegten Warentarifnummern überprüfen und ggf. Neueinreihungen vornehmen.
Gerade die Einreihung von Teilen und Zubehör stellt dabei für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. In diesem Webinar wird die Einreihung von Waren in den Zolltarif systematisch, grundlegend, intensiv und konsequent praxisorientiert trainiert. Dabei wird auf die Besonderheiten eingegangen, die das Einreihen von Teilen und Zubehör mit sich bringt.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Prozesse und Abläufe und deren innerbetriebliche Organisation

Jedes im Welthandel tätige Unternehmen muss sich den Herausforderungen stellen, die untrennbar mit dem internationalen Warenhandel verbunden sind. Dies gilt umso mehr für aufstrebende Unternehmen und den Mittelstand:

+ Zollrecht
Ausfuhr(zoll)abfertigung im Verkaufsland
Einfuhr(zoll)abfertigung im Bestimmungs-/Empfangsland
+ Außenhandel
Inhalte, Form und Fluss der Dokumente wie (Handels)Rechnung, Lieferschein, Normen etc.
+ Außenwirtschaftsrecht
Darf ich die gewünschte Ware im- bzw. exportieren?
+ Compliance (Exportkontrolle)
Länder- und personenspezifische Embargos beachten

Der Käufer weiß, dass spätestens mit der Ankunft einer Ware eine Einfuhrverzollung anzustoßen ist – aber in welches Zollverfahren soll die Ware überführt werden? Bereits im frühen Stadium der Auftragsanbahnung gilt es den gesamten Prozess so zu fixieren, dass alle Möglichkeiten optimal (aus)-genutzt werden. Das Verabreden des passenden INCOTERMS ist hier sicherlich die Kür des Ganzen! Darf aber der Verkäufer diese Ware in das gedachte (Bestimmungs)-Land und/oder an den möglichen Kunden liefern? Bedarf es hierfür einer (Ausfuhr)Genehmigung? Diese Parameter wollen ebenfalls exakt geklärt sein, bevor es zur Unterzeichnung eines Vertrags oder der Quittierung einer Bestellung
kommt.

Wer aber kümmert sich im Unternehmen um derartige Prozesse? Der Ablauf ist unternehmensspezifisch zu untersuchen, zu organisieren und zu strukturieren – denn nur so ist sichergestellt, dass es am Ende keine bösen Überraschungen gibt! Untrennbar mit dieser Organisation ist die Frage der Haftung verbunden, beginnend in der Geschäftsleitung bis hin zur Sachbearbeiterebene. Wo platziere ich diese Themenbereiche in der Firma? Das eine abteilungsübergreifende Koordination und vor allem auch Kommunikation erforderlich ist, scheint einleuchtend. Welche Abteilung aber nimmt sich dieser Themenbereiche an? Stabsstelle versus Abteilung oder doch nur lästiges Anhängsel von Versand oder Logistik? Zertifizierungen wie der AEO, der Bekannte Versender in der Luftfracht oder die Neubewertung von vereinfachten Zollverfahren werden in Zukunft an Häufigkeit und Intensität zunehmen – wie stellt sich mein Unternehmen diesen Herausforderungen?
Personalauswahl, -weiterbildung und -überwachungsvorgaben obliegen auch haftungsrelevant der Geschäftsleitung. Wie weit muss das betroffene Unternehmen im Fall von Unstimmigkeiten Rede und Antwort stehen, welche Bußgeld- und Strafvorschriften können hier greifen? Wann aber kommt es zur persönlichen Haftungsübernahme durch die unterschiedlichen Personalverantwortlichen wie Geschäfts-, Abteilungs-, Gruppen oder Teamleiter/innen?
Lassen sich Zollgeschäfte outsourcen, bin ich dann alle Verantwortungen los? Während die Antwort auf den ersten Teil dieser Frage fast uneingeschränkt „Ja heißt, muss der zweite Teil umso entschiedener mit Nein beantwortet werden. Diese Erkenntnis muss nur klar sein, damit es im Fall von Unzulänglichkeiten nicht zu unerwarteten Abgabenzahlungen und ggf. Bußgeldern kommt. Fazit: Das Innenverhältnis zwischen Vertreter und Vertretenem muss für alle Beteiligten klar geregelt werden.
Die Beachtung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten und -fristen will, abgestellt auf die einzelnen Rechtsbereiche eines internationalen Geschäfts, organisiert sein. Wer legt welche Informationen wo ab, wer stellt was in die EDV ein und wie lange muss archiviert werden? Derartige Fragen sollten nicht erst kurz vor dem Beginn einer Außenprüfung angegangen werden. Die Grundlagen der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Prozesse werden aus Sicht / Praxis eines mittelständischen Unternehmens dargestellt, mit den Teilnehmern diskutiert und auf deren Belange eingegangen.

Daraus leiten sich die organisatorisch erforderlichen Möglichkeiten / Maßnahmen ab, die zur Vermeidung von Konsequenzen bei Nichteinhalten der relevanten Vorschriften erforderlich sind.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

WuP Spezial: Ausblick auf die neuen Ursprungsregeln im Regionalen Übereinkommen ab September 2021

Voraussichtlich ab dem 1. September 2021 wird es bei den Teilnehmerländern des Regionalen Übereinkommens (EU, EFTA, Türkei, Westbalkan, Länder der Östlichen Partnerschaft, wie Georgien, Moldawien und Ukraine und die Mittelmeerländer wie u.a. Ägypten, Tuneisien, Algerien) im Vorfeld der Modernisierung der Anlage 1 zum Regionalen Übereinkommen ein alternatives Ursprungsreglement geben.

Die Ursprungsregeln werden großzügiger, teilweise werden neue Kriterien vorgesehen. Diese neuen Regeln sind optional und können fakultativ angewendet werden. Die Anwendung der neuen Regeln ist daher eine zusätzliche Möglichkeit und keine Verpflichtung.
Damit können Waren zu europäischen Waren werden, die es bisher nicht werden konnten. Aufgrund der sehr weiten Regeln können bisher not-wendige Lieferantenerklärungen entbehrlich werden. Mit dieser Strategie wird das Reglement des Regionalen Übereinkommens auf dieselbe Stufe der großzügigen neuen Freihandelsabkommen wie z.B. EU-UK angehoben.
Die Allgemeine Toleranz wird erhöht und Durchschnittswerte für Fertigwaren und Vorerzeugnisse können in der Präferenzkalkulation nunmehr Anwendung finden. Darüber hinaus findet auch die volle Kumulation Anwendung. Auch andere Neuerungen sind eingebaut, vor allem die Öffnung für digitale Präferenznachweise.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!