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Zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Prozesse und Abläufe, sowie deren innerbetriebliche Organisation

Jedes im Welthandel tätige Unternehmen muss sich den Heraus-forderungen stellen, die untrennbar mit dem internationalen Waren-handel verbunden sind. Dies gilt umso mehr für aufstrebende Unternehmen und den Mittelstand:

+ **Zollrecht**
Ausfuhr(zoll)abfertigung im Verkaufsland
Einfuhr(zoll)abfertigung im Bestimmungs-/Empfangsland
+ **Außenhandel**
Inhalte, Form und Fluss der Dokumente wie (Handels)Rechnung, Lieferschein
+ **Außenwirtschaftsrecht**
Darf ich die gewünschte Ware im- bzw. exportieren?
+ **Compliance (Exportkontrolle)**
Länder- und personenspezifische Embargos beachten

Der Käufer weiß, dass spätestens mit der Ankunft einer Ware eine Einfuhrverzollung anzustoßen ist – aber in welches Zollverfahren soll die Ware überführt werden? Bereits im frühen Stadium der Auftragsanbahnung gilt es den gesamten Prozess so zu fixieren, dass alle Möglichkeiten optimal (aus)genutzt werden. Das Ver-abreden des „passenden“ INCOTERMS ist hier sicherlich die Kür des Ganzen!

Darf aber der Verkäufer diese Ware in das gedachte (Bestimmungs)-Land und/oder an den möglichen Kunden liefern? Bedarf es hierfür einer (Ausfuhr)Genehmigung? Diese Parameter wollen ebenfalls exakt geklärt sein, bevor es zur Unterzeichnung eines Vertrags oder der Quittierung einer Bestellung kommt.

**Wer aber kümmert sich im Unternehmen um derartige Prozesse?** Der Ablauf ist unternehmensspezifisch zu untersuchen, zu organisieren und zu strukturieren – denn nur so ist sichergestellt, dass es am Ende keine bösen Überraschungen gibt! Untrennbar **mit dieser Organisation ist die Frage der Haftung verbunden,** beginnend in der Geschäftsleitung bis hin zur Sachbearbeiter-ebene. **Wo platziere ich diese Themenbereiche in der Firma?** Dass eine abteilungsübergreifende Koordination und vor allem auch Kommunikation erforderlich ist, scheint einleuchtend. Welche Abteilung aber nimmt sich dieser Themenbereiche an? „Stabs-stelle“ versus Abteilung oder doch nur lästiges Anhängsel von Versand oder Logistik?

Zertifizierungen werden in Zukunft an Häufigkeit und Intensität zunehmen – wie stellt sich mein Unternehmen diesen Herausforderungen? **Personalauswahl, -weiterbildung und -überwachungs-vorgaben** obliegen auch haftungsrelevant der Geschäftsleitung. Wie weit muss das betroffene Unternehmen im Fall von Unstimmigkeiten Rede und Antwort stehen, welche Bußgeld- und Straf-vorschriften können hier greifen? Wann aber kommt es zur **persönlichen Haftungsübernahme** durch die unterschiedlichen **Personalverantwortlichen** wie Geschäfts-, Abteilungs-, Gruppen- oder Teamleiter/innen?

**Lassen sich „Zollgeschäfte“ outsourcen, bin ich dann alle Verantwortungen los?** Während die Antwort auf den ersten Teil dieser Frage fast uneingeschränkt „Ja“ heißt, muss der zweite Teil umso entschiedener mit „Nein“ beantwortet werden.

Die Beachtung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungs-pflichten und -fristen will, abgestellt auf die einzelnen Rechtsbereiche eines internationalen Geschäfts, organisiert sein. Wer legt welche Informationen wo ab, wer stellt was in die EDV ein und wie lange muss archiviert werden? Derartige Fragen sollten nicht erst kurz vor dem Beginn einer Außenprüfung angegangen werden.

**Die Grundlagen der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Prozesse** werden aus Sicht / Praxis eines mittelständischen Unternehmens dargestellt, mit den Teilnehmern diskutiert und auf deren Belange eingegangen.

Daraus leiten sich die organisatorisch erforderlichen Möglichkeit-en / Maßnahmen ab, die zur Vermeidung von Konsequenzen bei Nichteinhalten der relevanten Vorschriften erforderlich sind.

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**
Bis zwei Wochen vor Seminar- oder Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Prozesse und Abläufe und deren innerbetriebliche Organisation

Jedes im Welthandel tätige Unternehmen muss sich den Herausforderungen stellen, die untrennbar mit dem internationalen Warenhandel verbunden sind. Dies gilt umso mehr für aufstrebende Unternehmen und den Mittelstand:

+ Zollrecht
Ausfuhr(zoll)abfertigung im Verkaufsland
Einfuhr(zoll)abfertigung im Bestimmungs-/Empfangsland
+ Außenhandel
Inhalte, Form und Fluss der Dokumente wie (Handels)Rechnung, Lieferschein, Normen etc.
+ Außenwirtschaftsrecht
Darf ich die gewünschte Ware im- bzw. exportieren?
+ Compliance (Exportkontrolle)
Länder- und personenspezifische Embargos beachten

Der Käufer weiß, dass spätestens mit der Ankunft einer Ware eine Einfuhrverzollung anzustoßen ist – aber in welches Zollverfahren soll die Ware überführt werden? Bereits im frühen Stadium der Auftragsanbahnung gilt es den gesamten Prozess so zu fixieren, dass alle Möglichkeiten optimal (aus)-genutzt werden. Das Verabreden des passenden INCOTERMS ist hier sicherlich die Kür des Ganzen! Darf aber der Verkäufer diese Ware in das gedachte (Bestimmungs)-Land und/oder an den möglichen Kunden liefern? Bedarf es hierfür einer (Ausfuhr)Genehmigung? Diese Parameter wollen ebenfalls exakt geklärt sein, bevor es zur Unterzeichnung eines Vertrags oder der Quittierung einer Bestellung
kommt.

Wer aber kümmert sich im Unternehmen um derartige Prozesse? Der Ablauf ist unternehmensspezifisch zu untersuchen, zu organisieren und zu strukturieren – denn nur so ist sichergestellt, dass es am Ende keine bösen Überraschungen gibt! Untrennbar mit dieser Organisation ist die Frage der Haftung verbunden, beginnend in der Geschäftsleitung bis hin zur Sachbearbeiterebene. Wo platziere ich diese Themenbereiche in der Firma? Das eine abteilungsübergreifende Koordination und vor allem auch Kommunikation erforderlich ist, scheint einleuchtend. Welche Abteilung aber nimmt sich dieser Themenbereiche an? Stabsstelle versus Abteilung oder doch nur lästiges Anhängsel von Versand oder Logistik? Zertifizierungen wie der AEO, der Bekannte Versender in der Luftfracht oder die Neubewertung von vereinfachten Zollverfahren werden in Zukunft an Häufigkeit und Intensität zunehmen – wie stellt sich mein Unternehmen diesen Herausforderungen?
Personalauswahl, -weiterbildung und -überwachungsvorgaben obliegen auch haftungsrelevant der Geschäftsleitung. Wie weit muss das betroffene Unternehmen im Fall von Unstimmigkeiten Rede und Antwort stehen, welche Bußgeld- und Strafvorschriften können hier greifen? Wann aber kommt es zur persönlichen Haftungsübernahme durch die unterschiedlichen Personalverantwortlichen wie Geschäfts-, Abteilungs-, Gruppen oder Teamleiter/innen?
Lassen sich Zollgeschäfte outsourcen, bin ich dann alle Verantwortungen los? Während die Antwort auf den ersten Teil dieser Frage fast uneingeschränkt „Ja heißt, muss der zweite Teil umso entschiedener mit Nein beantwortet werden. Diese Erkenntnis muss nur klar sein, damit es im Fall von Unzulänglichkeiten nicht zu unerwarteten Abgabenzahlungen und ggf. Bußgeldern kommt. Fazit: Das Innenverhältnis zwischen Vertreter und Vertretenem muss für alle Beteiligten klar geregelt werden.
Die Beachtung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten und -fristen will, abgestellt auf die einzelnen Rechtsbereiche eines internationalen Geschäfts, organisiert sein. Wer legt welche Informationen wo ab, wer stellt was in die EDV ein und wie lange muss archiviert werden? Derartige Fragen sollten nicht erst kurz vor dem Beginn einer Außenprüfung angegangen werden. Die Grundlagen der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Prozesse werden aus Sicht / Praxis eines mittelständischen Unternehmens dargestellt, mit den Teilnehmern diskutiert und auf deren Belange eingegangen.

Daraus leiten sich die organisatorisch erforderlichen Möglichkeiten / Maßnahmen ab, die zur Vermeidung von Konsequenzen bei Nichteinhalten der relevanten Vorschriften erforderlich sind.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Prozesse und Abläufe und deren innerbetriebliche Organisation

Jedes im Welthandel tätige Unternehmen muss sich den Herausforderungen stellen, die untrennbar mit dem internationalen Warenhandel verbunden sind. Dies gilt umso mehr für aufstrebende Unternehmen und den Mittelstand:

+ Zollrecht
Ausfuhr(zoll)abfertigung im Verkaufsland
Einfuhr(zoll)abfertigung im Bestimmungs-/Empfangsland
+ Außenhandel
Inhalte, Form und Fluss der Dokumente wie (Handels)Rechnung, Lieferschein, Normen etc.
+ Außenwirtschaftsrecht
Darf ich die gewünschte Ware im- bzw. exportieren?
+ Compliance (Exportkontrolle)
Länder- und personenspezifische Embargos beachten

Der Käufer weiß, dass spätestens mit der Ankunft einer Ware eine Einfuhrverzollung anzustoßen ist – aber in welches Zollverfahren soll die Ware überführt werden? Bereits im frühen Stadium der Auftragsanbahnung gilt es den gesamten Prozess so zu fixieren, dass alle Möglichkeiten optimal (aus)-genutzt werden. Das Verabreden des passenden INCOTERMS ist hier sicherlich die Kür des Ganzen! Darf aber der Verkäufer diese Ware in das gedachte (Bestimmungs)-Land und/oder an den möglichen Kunden liefern? Bedarf es hierfür einer (Ausfuhr)Genehmigung? Diese Parameter wollen ebenfalls exakt geklärt sein, bevor es zur Unterzeichnung eines Vertrags oder der Quittierung einer Bestellung
kommt.

Wer aber kümmert sich im Unternehmen um derartige Prozesse? Der Ablauf ist unternehmensspezifisch zu untersuchen, zu organisieren und zu strukturieren – denn nur so ist sichergestellt, dass es am Ende keine bösen Überraschungen gibt! Untrennbar mit dieser Organisation ist die Frage der Haftung verbunden, beginnend in der Geschäftsleitung bis hin zur Sachbearbeiterebene. Wo platziere ich diese Themenbereiche in der Firma? Das eine abteilungsübergreifende Koordination und vor allem auch Kommunikation erforderlich ist, scheint einleuchtend. Welche Abteilung aber nimmt sich dieser Themenbereiche an? Stabsstelle versus Abteilung oder doch nur lästiges Anhängsel von Versand oder Logistik? Zertifizierungen wie der AEO, der Bekannte Versender in der Luftfracht oder die Neubewertung von vereinfachten Zollverfahren werden in Zukunft an Häufigkeit und Intensität zunehmen – wie stellt sich mein Unternehmen diesen Herausforderungen?
Personalauswahl, -weiterbildung und -überwachungsvorgaben obliegen auch haftungsrelevant der Geschäftsleitung. Wie weit muss das betroffene Unternehmen im Fall von Unstimmigkeiten Rede und Antwort stehen, welche Bußgeld- und Strafvorschriften können hier greifen? Wann aber kommt es zur persönlichen Haftungsübernahme durch die unterschiedlichen Personalverantwortlichen wie Geschäfts-, Abteilungs-, Gruppen oder Teamleiter/innen?
Lassen sich Zollgeschäfte outsourcen, bin ich dann alle Verantwortungen los? Während die Antwort auf den ersten Teil dieser Frage fast uneingeschränkt „Ja heißt, muss der zweite Teil umso entschiedener mit Nein beantwortet werden. Diese Erkenntnis muss nur klar sein, damit es im Fall von Unzulänglichkeiten nicht zu unerwarteten Abgabenzahlungen und ggf. Bußgeldern kommt. Fazit: Das Innenverhältnis zwischen Vertreter und Vertretenem muss für alle Beteiligten klar geregelt werden.
Die Beachtung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten und -fristen will, abgestellt auf die einzelnen Rechtsbereiche eines internationalen Geschäfts, organisiert sein. Wer legt welche Informationen wo ab, wer stellt was in die EDV ein und wie lange muss archiviert werden? Derartige Fragen sollten nicht erst kurz vor dem Beginn einer Außenprüfung angegangen werden. Die Grundlagen der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Prozesse werden aus Sicht / Praxis eines mittelständischen Unternehmens dargestellt, mit den Teilnehmern diskutiert und auf deren Belange eingegangen.

Daraus leiten sich die organisatorisch erforderlichen Möglichkeiten / Maßnahmen ab, die zur Vermeidung von Konsequenzen bei Nichteinhalten der relevanten Vorschriften erforderlich sind.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen