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Erbbaurecht kompakt

Die **Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet, sei es auf Seiten des Sachverständigen, der eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem **speziellen Teilmarkt** beauftragt wird, oder bezüglich der von den **Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten in den Grundstücksmarktberichten**.

Die genannte Problematik beruht insbesondere auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt – **ein geringer Datensatz an Kaufpreisen** einem vergleichsweise **großem Spektrum an Einflussgrößen**, die sich aus den Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge ergeben, gegenübersteht.

Es obliegt den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des **§§ 6 und 9 ImmoWertV 2021** zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und den Verkehrswert unter **Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens** zu ermitteln.

###Ein kompakter Einstieg in die Grundlagen und Inhalte des Erbbaurechts

Unsere Veranstaltung vermittelt Ihnen in 90 Minuten ausgehend von den Grundlagen zum Thema Erbbaurecht die **wesentlichen Inhalte der Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** und gibt **wertvolle Hinweise aus der Praxis zur Qualitätssteigerung und zur Gutachtenüberprüfung**.

Durch das kompakte Programm erhalten Sie einen schnellen Zugang zu einem Spezialthema, das nicht täglich auf Ihrer Agenda steht.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

###Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Vergaberecht bei Zuwendungen

Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein **Flickenteppich von Regelungen**, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der **Rechtsgrundlagen und Schnittstellen** bewusst zu werden, um die häufigsten **Vergabefehler zu vermeiden**.

###Was Sie in der Veranstaltung erwartet

Sie erhalten eine Einführung in das **Zuwendungsrecht und Zuwendungsvergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung, finden Sie schnelle **Hilfestellung im Vergabealltag**.

Basiswissen Vergaberecht

###Sie sind neu im Vergaberecht und möchten sich nicht allein durch die umfassende Literatur zum Vergaberecht arbeiten?

Mit unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** werden Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in das Vergaberecht eingeführt. Sie erhalten einen systematischen Überblick über Grundlagen, Neuheiten und alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO. Unsere Autoren des gleichnamigen Praxisbuches, Dr. Marc Röbke und Stephan Rechten, führen durch die Schulung.
Begleitet werden sie von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmer:innen mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.

###Was können Sie bei unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** erwarten?

Neben der Vermittlung von **vergaberechtlichen Grundlagen** und einem Überblick über die **Anwendungsbereiche des Vergaberechts**, steht insbesondere Ihre praktische Arbeit und die dafür notwendigen Informationen zur **Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens** bis hin zur **Prüfung und Wertung von Angeboten** im Vordergrund.

Neben dem Erwerb von vergaberechtlichen Grundlagen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktizierenden sowie Experten und Expertinnen in Austausch oder Diskussion zu kommen.

Basiswissen Vergaberecht

###Sie sind neu im Vergaberecht und möchten sich nicht allein durch die umfassende Literatur zum Vergaberecht arbeiten?

Mit unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** werden Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in das Vergaberecht eingeführt. Sie erhalten einen systematischen Überblick über Grundlagen, Neuheiten und alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO. Unsere Autoren des gleichnamigen Praxisbuches, Dr. Marc Röbke und Stephan Rechten, führen durch die Schulung.
Begleitet werden sie von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmer:innen mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.

###Was können Sie bei unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** erwarten?

Neben der Vermittlung von **vergaberechtlichen Grundlagen** und einem Überblick über die **Anwendungsbereiche des Vergaberechts**, steht insbesondere Ihre praktische Arbeit und die dafür notwendigen Informationen zur **Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens** bis hin zur **Prüfung und Wertung von Angeboten** im Vordergrund.

Neben dem Erwerb von vergaberechtlichen Grundlagen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktizierenden sowie Experten und Expertinnen in Austausch oder Diskussion zu kommen.

Basiswissen Vergaberecht

###Sie sind neu im Vergaberecht und möchten sich nicht allein durch die umfassende Literatur zum Vergaberecht arbeiten?

Mit unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** werden Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in das Vergaberecht eingeführt. Sie erhalten einen systematischen Überblick über Grundlagen, Neuheiten und alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO. Unsere Autoren des gleichnamigen Praxisbuches, Dr. Marc Röbke und Stephan Rechten, führen durch die Schulung.
Begleitet werden sie von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmer:innen mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.

###Was können Sie bei unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** erwarten?

Neben der Vermittlung von **vergaberechtlichen Grundlagen** und einem Überblick über die **Anwendungsbereiche des Vergaberechts**, steht insbesondere Ihre praktische Arbeit und die dafür notwendigen Informationen zur **Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens** bis hin zur **Prüfung und Wertung von Angeboten** im Vordergrund.

Neben dem Erwerb von vergaberechtlichen Grundlagen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktizierenden sowie Experten und Expertinnen in Austausch oder Diskussion zu kommen.

Basiswissen Vergaberecht

###Sie sind neu im Vergaberecht und möchten sich nicht allein durch die umfassende Literatur zum Vergaberecht arbeiten?

Mit unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** werden Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in das Vergaberecht eingeführt. Sie erhalten einen systematischen Überblick über Grundlagen, Neuheiten und alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO. Unsere Autoren des gleichnamigen Praxisbuches, Dr. Marc Röbke und Stephan Rechten, führen durch die Schulung.
Begleitet werden sie von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmer:innen mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.

###Was können Sie bei unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** erwarten?

Neben der Vermittlung von **vergaberechtlichen Grundlagen** und einem Überblick über die **Anwendungsbereiche des Vergaberechts**, steht insbesondere Ihre praktische Arbeit und die dafür notwendigen Informationen zur **Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens** bis hin zur **Prüfung und Wertung von Angeboten** im Vordergrund.

Neben dem Erwerb von vergaberechtlichen Grundlagen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktizierenden sowie Experten und Expertinnen in Austausch oder Diskussion zu kommen.

EVB-IT

Die **Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)** finden Ihre Anwendung bei der Beschaffung aller Arten von Informationstechnik einschließlich dazugehöriger Leistungen und umfassen Datenverarbeitungstechnik, Kommunikationstechnik und Bürotechnik.

###Besteht eine Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen?

Die meisten öffentlichen Auftraggebenden sind zur Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die **Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)** verpflichtet. Geltung zwischen den Vertragspartner:innen erlangen sie jedoch nur dann, wenn diese in dem jeweiligen Vertrag auch ausdrücklich vereinbart werden.

In unserer Veranstaltung liefert Ihnen Thomas Ferber hierzu anhand von vielen Beispielen und Tipps aus der Praxis die wichtigsten Antworten für Ihre Beschaffungsvorhaben.

EVB-IT

Die **Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)** finden Ihre Anwendung bei der Beschaffung aller Arten von Informationstechnik einschließlich dazugehöriger Leistungen und umfassen Datenverarbeitungstechnik, Kommunikationstechnik und Bürotechnik.

###Besteht eine Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen?

Die meisten öffentlichen Auftraggebenden sind zur Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die **Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)** verpflichtet. Geltung zwischen den Vertragspartner:innen erlangen sie jedoch nur dann, wenn diese in dem jeweiligen Vertrag auch ausdrücklich vereinbart werden.

In unserer Veranstaltung liefert Ihnen Thomas Ferber hierzu anhand von vielen Beispielen und Tipps aus der Praxis die wichtigsten Antworten für Ihre Beschaffungsvorhaben.

IT-Vergabe

Die besonderen Anforderungen bei der **Vergabe von IT-Projekten** bringen eine zusätzliche Komplexität in die Vorbereitung und die Durchführung von Vergabeverfahren. Geringfügige Fehler seitens der Auftraggebenden oder der Bietenden können jedoch den Erfolg der Ausschreibung beeinträchtigen.

###Besonderheiten bei der IT-Vergabe beachten

In unserer Veranstaltung liefert Ihnen Thomas Ferber hierzu, anhand von vielen Beispielen und Tipps aus der Praxis, Antworten für Ihre IT-Vergabeverfahren.