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Korruption bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Wie andere Verwaltungsbereiche ist auch die **öffentliche Auftragsvergabe** mit einem **Korruptionspotenzial** versehen. Das Webinar erläutert Ihnen zunächst, was unter Korruption überhaupt zu verstehen ist und befasst sich auch anhand des aktuellen **“Bundeslagebildes Korruption“** des Bundeskriminalamtes mit den verschiedenen**Erscheinungsformen von Korruption** sowie den (straf-) rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten.

###Korupption erkennen

Schwerpunkt der Veranstaltung ist das Thema **„Korruption bei der öffentlichen Auftragsvergabe“**. An konkreten Beispielen werden Ihnen **Indizien für korruptives Verhalten** aufgezeigt sowie insbesondere konkrete personelle, organisatorische und weitere **Maßnahmen zur Prävention** von Korruption vorgestellt.

Unterhaltsansprüche erfolgreich durchsetzen

Als **Unterhaltsbeiständin** bzw. **Unterhaltsbeistand** stellt sich für Sie mangels freiwilliger Zahlung häufig die Frage nach einer effektiven Durchsetzung der titulierten Unterhaltsansprüche. Der Weg zur Erfüllung dieser Pflicht ist oft steinig, insbesondere wenn die schuldende Person nicht freiwillig zahlt. Wie kann es dennoch gelingen?

###Taktisches Vorgehen zur Durchsetzung von Ansprüchen

Unsere Veranstaltung vermittelt Ihnen das Rüstzeug, um taktisch klug vorzugehen und auf die finanziellen Ressourcen der in Schuld stehenden Person zuzugreifen. Da Vollstreckungsmaßnahmen durch Gerichtsvollzieher:innen meist ergebnislos verlaufen, erfahren Sie, wie Sie gezielt auf den **Lohn, Sozialleistungen und das Bankkonto** der Schuldnerin bzw. des Schuldners zugreifen können. Damit erschweren Sie es der Person erheblich, sich der eigenen Unterhaltspflicht auf unlautere Weise zu entziehen.

###Reaktionen der Gegenseite erfolgreich abwehren

Sie erwerben das nötige Fachwissen, um die Erfolgsaussichten eines vollstreckungsrechtlichen Zugriffs richtig einschätzen zu können. Darüber hinaus erhalten Sie praktische Tipps, um **erfolgversprechende Anträge** zu stellen und diese gegebenenfalls durchzusetzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Reaktionsmöglichkeiten der schuldenden Person antizipieren und geschickt darauf reagieren können, um deren „Gegenangriffe“ erfolgreich abzuwehren.

Handel mit Embargoländern

Denken Sie bei dem Wort „Embargo“ auch direkt an „Handel verboten“, „sehr risikobehaftet“ oder gar „illegal“? Doch **Embargos schließen den Handel** mit und technische Unterstützung von betroffenen Ländern **nicht aus**. Für Sie ist es von großer Bedeutung, die Möglichkeiten und Risiken im Handel mit Embargoländern zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu treffen.

###Einzelfallprüfung unerlässlich

Embargos sind Wirtschaftssanktionen, die oftmals als politisches Druckmittel gegen Personen, Gruppierungen oder Staaten eingesetzt werden. Durch die Verhängung von Embargomaßnahmen können Unternehmen in den Fokus der Exportkontrolle geraten, auch wenn sie keine kritischen Güter wie Dual-Use-Güter oder Rüstungsgüter exportieren. Eine **detaillierte Prüfung des Länderembargos** für alle Waren ist unerlässlich, um **Verstöße zu vermeiden** – und auch um **Möglichkeiten für neue Absatzmärkte zu finden**.

In unserer Veranstaltung „Handel mit Embargoländern“ erlernen Sie die notwendige Fachkunde, um die Einzelfallprüfung durchzuführen und notwendige Vertragsbestandteile aufzunehmen.

Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken

Unsere ganztägige Veranstaltung **„Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken“** macht Ihnen das Erbbaurecht umfassend zugänglich: von den Grundlagen und dem Inhalt des Erbbaurechts über den Erbbauzins bis zur Ermittlung des Verkehrswerts nach BauGB und ZVG im Rahmen der novellierten ImmoWertV (2021).

###Erbbaurechte in der Wertermittlung

Die **Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet, sei es auf Seiten des Sachverständigen, der eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem speziellen Teilmarkt beauftragt wird, oder bezüglich der von den **Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten in den Grundstücksmarktberichten**. Die genannte Problematik beruht vor allem auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt – **ein geringer Datensatz an Kaufpreisen** einem vergleichsweise **großem Spektrum an Einflussgrößen**, die sich aus den **Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge** ergeben, gegenübersteht.

Es obliegt den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des **§§ 6 und 9 ImmoWertV 2021** zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und den Verkehrswert unter **Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens zu ermitteln**.

###Das erwartet Sie

In **vier Modulen** bildet unsere Veranstaltung – ausgehend von den Grundlagen zum Thema Erbbaurecht – das **gesamte Spektrum der Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ab. Zugleich werden relevante Inhalte vertiefend ausgeführt – zuletzt mit Raum für offenen Frage- und Diskussionsrunden nach jedem der vier Module. Hier können neben allgemeinen Fragen auch **fallbezogene Herausforderungen und Fallstricke in der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten sowie der Gutachtenerstellung** erörtert werden.

Zunächst wird das Rechtskonstrukt **„Erbbaurecht“** mit seinen Inhalten und Erscheinungsformen auf dem deutschen Grundstücksmarkt sowie der grundbuchlichen Sicherung erläutert. Besonderes Augenmerk wird zudem auf den Begriff **„Erbbauzins“** und die Differenzierung von Erbbauzins-Begriffen gelegt. Ihnen wird unter anderem das **notwendige Handwerkszeug zur Ermittlung des erzielbaren Erbbauzinses** als eine der wesentlichen wertrelevanten Einflussgrößen vermittelt.

Das Erbbaurecht und das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück **(Erbbaugrundstück)** sind jeweils selbstständige Gegenstände der Wertermittlung mit eigenen, nicht vergleichbaren Marktmechanismen. Die novellierte **ImmoWertV** bietet hierfür verschiedene Bewertungsmodelle an, welche Ihnen im Seminar vorgestellt werden. Auch auf die Besonderheiten der **Verkehrswertermittlung in Zwangsversteigerungsverfahren** wird eingegangen.

Zudem werden **typische Fehlerquellen bei der Gutachtenerstattung** anhand von Praxisfällen aufgezeigt.

Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die **steuerliche Immobilienbewertung** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des **Bewertungsgesetzes**. Allerdings haben Steuerzahler:innen die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Unser Webinar **Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz** erläutert anschaulich, welche **Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung** maßgebend sind. Dadurch können Sie als Sachverständige:r die **Wertansätze und Bewertungsgrundlagen** der Finanzverwaltung prüfen und nachvollziehen. Zu den ab 2023 aktualisierten Regelungen hat die Finanzverwaltung **gleich lautende Erlasse** herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit ergeben sich neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis.

Die Steuerzahlenden können einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein **Sachverständigengutachten** führen. Seit 2021 verlangt die Finanzverwaltung jedoch auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine **konkrete Zertifizierung von Sachverständigen**.

Die Veranstaltung zeigt die genauen **Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens** auf, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Die **Kriterien**, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert. Dazu gehört auch das Spannungsfeld zwischen einem **Gutachten** und der **steuerlichen Berücksichtigung von Belastungen**.

Die fünftägige Webinar-Reihe besteht aus **5 Modulen á 90 Minuten** mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

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**Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**

Das erste Modul unserer Veranstaltung erläutert Ihnen anschaulich, welche Regelungen bei der **steuerlichen Bewertung von unbebauten Grundstücken** gelten.

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**Modul 2 – Steuerliches Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**

Mit dem **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften angepasst, die seit dem 1.1.2023 maßgebend sind. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die **ImmoWertV 2021** anpassen.

In diesem Modul wird die **steuerliche Bewertung im Ertragswertverfahren** dargestellt.

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**Modul 3 – Steuerliches Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**

Mit dem **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber auch das bereits 2016 reformierte Sachwertverfahren erneut angepasst. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die **ImmoWertV 2021** anpassen. Insoweit ist insbesondere ein Regionalisierungsfaktor und die Berücksichtigung eines Alterswertminderungsfaktors eingeführt worden.

Vor dem Hintergrund dieser Anpassungen wird im dritten Modul die **steuerliche Bewertung im Sachwertverfahren** aufgezeigt.

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**Modul 4 – Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen**

Die im Steuerrecht erforderliche **Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen** ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. In erster Linie ist die Abgrenzung wichtig, um zu entscheiden, welche **Bestandteile eines Grundstücks** nicht in die Wertermittlung einzubeziehen sind. Das ist auch für Sie als Gutachter:in maßgebend, wenn Sie den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach **§ 198 BewG** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer führen. Darüber hinaus sind die Abgrenzungsgrundsätze jedoch auch für andere Steuerarten maßgebend, wie beispielsweise für die **Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer** sowie gegebenenfalls für **Investitionszulagen**.

Dieses Modul stellt dar, wann nach der Maßgabe des **Bewertungsgesetzes** eine Betriebsvorrichtung vorliegt. Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei aus dem sog. **Abgrenzungserlass** der Finanzverwaltung. Darüber hinaus sind auch Entscheidungen der Rechtsprechung von Bedeutung, die in dem Seminar zu Veranschaulichung exemplarisch dargestellt werden.

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**Modul 5 – Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung**

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes enthalten eine Vielzahl von **Pauschalierungen**, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete **Zertifizierung von Sachverständigen**. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung **neue Berichtigungsmöglichkeiten** bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.

Dieses Modul stellt zum Abschluss der Veranstaltung dar, welche Anforderungen an den **Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts** bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung zu erfüllen sind.

Vergleichswertverfahren im Überblick

Das **Vergleichswertverfahren** ist das wichtigste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach **BauGB und ImmoWertV**. Es dient als abschließendes Verfahren vor allem der Bewertung von **Eigentumswohnungen und Reihenhausgrundstücken**, also grundsätzlich vergleichbaren Immobilien. Darüber hinaus wird das Vergleichswertverfahren aber zur **Bodenwertermittlung** im Ertragswertverfahren und im Sachwertverfahren benötigt. Ohne die sichere Beherrschung des Vergleichswertverfahrens ist deshalb eine fachüblichen Grundsätzen genügende Verkehrswertermittlung nicht möglich.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In unserer 5-tägigen Webinar-Reihe **„Vergleichswertverfahren im Überblick“** erhalten Sie kompakt das notwendige Fachwissen zur Durchführung des Vergleichswertverfahrens im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken.

Neben den **Grundlagen des Vergleichswertverfahrens** (inklusive aktueller Rechtsvorschriften) vermitteln wir Ihnen **statistische Kenntnisse**, welche für die Durchführung des Vergleichswertverfahrens notwendig sind. Zudem werden **Fehlerquellen** aufgezeigt und besprochen, welche bei der Grundlagenermittlung als auch bei der Auswertung entstehen können. Abschließend wird das Vergleichswertverfahren anhand eines **Beispiels** anschaulich erklärt.

Flächenberechnungen in der Praxis der Immobilienbewertung

Die **Basis** jeder Immobilienbewertung ist eine sorgfältig erstellte **Flächenermittlung**.
Je nach Anlass, werden unterschiedliche Flächen benötigt, so zum Beispiel die **Grundstücksfläche**, die **Grundfläche** (GF), die **Geschossfläche** (GF), die **Wohn-, Nutz- oder Konstruktionsfläche**, um nur einige Beispiele zu nennen.

In Deutschland gibt es für verschiedene dieser Flächenermittlungen **keine gesetzlichen Grundlagen**, weder im gewerblichen noch im wohnwirtschaftlichen Bereich. Die Wertermittlungspraxis verwendet hier entsprechend dem jeweiligen Anlass **unterschiedliche Berechnungsstandards**, wie z. B. DIN oder gif.

Ziel des Webinars ist, sowohl einen umfassenden und anwendungsbezogenen **Überblick** über die richtige **Flächenberechnung** zum entsprechenden Anlass zu bieten, als auch die Berechnung in konkreten Beispielen anzuwenden. Sie erlangen einen exakten Überblick über die verschiedenen Bewertungsstandards. Zudem erläutert Ihnen unsere Expertin anhand von Beispielrechnungen die wichtigsten Grundlagen.

Digitalisierung im Zollbereich und der Exportkontrolle

Die Digitalisierung in den Bereichen Zoll und Exportkontrolle ist in vollem Gang. Weltweite Vernetzung und neue rechtliche Rahmenbedingungen stellen auch Sie vor die **Herausforderung der digitalen Transformation**. Die **Vorteile der Digitalisierung** für Sie liegen auf der Hand:
+ Höhere Prozesseffizienz durch elektronische Datensätze und Nachrichtenaustausch
+ Mehr Sichtbarkeit und Transparenz in Unternehmensprozessen (Dashboards, KPIs)
+ Einfache und schnelle Kommunikation mit der Zollbehörde

Ob Zollabwicklung oder Compliance: Fast jede Transaktion können Sie digital effizienter durchführen und rechtskonform abwickeln.

Unsere Veranstaltung „Digitalisierung im Zollbereich und der Exportkontrolle“ führt Sie Stück für Stück an das Thema und gibt Ihnen **konkrete Handlungsoptionen, damit die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen gelingt**.

Vertiefendes Exportwissen

Im täglichen Treiben bleibt Ihnen oft nicht die Zeit, sich intensiv mit möglichen **Erleichterungen oder Sparmöglichkeiten bei der Ausfuhrzollabwicklung** auseinanderzusetzen. Viele Exporte werden nach bewährtem Schema-F abgefertigt. Unsere Veranstaltung „Vertiefendes Exportwissen“ setzt genau hier an und vermittelt Ihnen kompakt das notwendige Aufbauwissen, das Sie für die Identifizierung und rechtssichere **Zollabwicklung Ihrer Sonderfälle** mit Sparpotenzial benötigen. So lernen Sie beispielweise:
+ Welches Verfahren ist passend für Waren, die im Drittland verarbeitet werden und dann als neue Waren wieder in die EU importiert werden?
+ Wie fertigen Sie Waren ab, die im Drittland lediglich auf einer Messe ausgestellt werden soll und dann zurückkommt?
+ Wie unterscheiden sich die Zollanmeldungen solcher Fälle von einer normalen Ausfuhr?

Zusätzlich erfahren Sie, wie Sie Ihre Ausfuhr unter **Einsatz zollrechtlicher Bewilligungen** weitestgehend ohne Zutun Ihrer Ausfuhrzollstelle abwickeln können und welche Voraussetzungen Sie als Unternehmen zu erfüllen haben.

Vertiefendes Exportwissen

Im täglichen Treiben bleibt Ihnen oft nicht die Zeit, sich intensiv mit möglichen **Erleichterungen oder Sparmöglichkeiten bei der Ausfuhrzollabwicklung** auseinanderzusetzen. Viele Exporte werden nach bewährtem Schema-F abgefertigt. Unsere Veranstaltung „Vertiefendes Exportwissen“ setzt genau hier an und vermittelt Ihnen kompakt das notwendige Aufbauwissen, das Sie für die Identifizierung und rechtssichere **Zollabwicklung Ihrer Sonderfälle** mit Sparpotenzial benötigen. So lernen Sie beispielweise:
+ Welches Verfahren ist passend für Waren, die im Drittland verarbeitet werden und dann als neue Waren wieder in die EU importiert werden?
+ Wie fertigen Sie Waren ab, die im Drittland lediglich auf einer Messe ausgestellt werden soll und dann zurückkommt?
+ Wie unterscheiden sich die Zollanmeldungen solcher Fälle von einer normalen Ausfuhr?

Zusätzlich erfahren Sie, wie Sie Ihre Ausfuhr unter **Einsatz zollrechtlicher Bewilligungen** weitestgehend ohne Zutun Ihrer Ausfuhrzollstelle abwickeln können und welche Voraussetzungen Sie als Unternehmen zu erfüllen haben.