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Präferenzrecht aktuell – Das Neuseeland-Ursprungsprotokoll

Das **Freihandelsabkommen der EU mit Neuseeland** tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und eröffnet für Sie neue **Handelsmöglichkeiten zu vergünstigten Konditionen**. Im Ursprungsprotokoll des Abkommens sind die Ursprungsregeln und -verfahren festgelegt, mit denen Sie bei der Einfuhr in die EU bzw. Ihr Kunde bei der Einfuhr nach Neuseeland **finanziell profitieren** können.

In unserer Veranstaltung „Präferenzrecht aktuell – Das Neuseeland-Ursprungsprotokoll“ erläutert unser erfahrener Referent Volker Müller **anhand praktischer Fälle** u.a.
+ die Formen der Ursprungsnachweise und Anpassungen in Lieferantenerklärungen,
+ die Ursprungsregeln und die Verarbeitungsliste und
+ die Anwendung der bilateralen Kumulation.

Etwaige Bewilligungen wie „buchmäßige Trennung“ werden Ihnen ebenso erläutert wie die generelle Zollfreiheit in Reparaturfällen, sodass Sie Ihren **Handel mit Neuseeland optimal umsetzen** können.

Vergabe von Reinigungsleistungen

Die Ausschreibung und öffentliche **Vergabe von Gebäudereinigungsdienstleistungen** ist für öffentliche Auftraggeber eine besondere Herausforderung, da das Verfahren keineswegs simpel ist. Ausschlaggebend für die Auswahl sollte das **Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis** sein und niemals zwingend das billigste Angebot.
Damit Sie die unterschiedlichen **Leistungsmerkmale und -stärken der Angebote** fachlich und fundiert bewerten können, benötigen Sie eine **optimale Bewertungsmatrix**.

###Anhand aktueller Beispiele zur Fehlervermeidung

An konkreten Beispielen wird Ihnen erläutert, wie Sie die **geeignetsten Zuschlagskriterien definieren**, um die notwendige Punkteskala zu erarbeiten, mit derer Sie eine optimale **Bewertungsmatrix** aufbauen. In vier Modulen erörtern Ihnen unsere Profis aus der Praxis wie Sie eine Bewertungsmatrix **effizient und rechtskonform** gestalten. Erfahrungen aus den vorgestellten Praxisbeispielen helfen Ihnen, bedeutende Fehler zu vermeiden. Alle vorgestellten Beispiele sind aktuell und nicht älter als 24 Monate.

Optische Bauforensik – Grundkurs

Seit fast einem Jahrhundert werden in der Forensik Spuren von Körperflüssigkeiten durch **Beleuchtung mit kurzwelligem Licht mittels Fluoreszenz** sichtbar gemacht. Auch die im Bauwesen heute verbreiteten Stoffe enthalten Beimengungen, die bei Untersuchung mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras aufschlussreiche Bilder zeichnen.

Der Referent Prof. Dr. Andreas O. Rapp begründete im Jahre 2013 an der Leibniz Universität Hannover dieses neue Forschungsgebiet und untersucht seitdem systematisch Materialien im Bauwesen hinsichtlich ihrer Fluoreszenz sowie ihres **Absorptionsverhaltens** im nahen ultravioletten und nahen infraroten Wellenlängenbereich mittels unterschiedlicher Lichtquellen, Filtern und Kameras. Schon erste Ergebnisse waren überraschend: In fast allen Fällen, die im Rahmen der Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger untersucht wurden, offenbarten die Forensikbilder wichtige Informationen, die bei Tageslicht nicht erkennbar waren und die **Aufklärung der Bauschäden** erlaubten.

###Was Sie in dem Seminar erwartet
Nach einer Einführung in die Grundlagen und Geräte trainieren die Teilnehmenden an zahlreichen aufgebauten Trainingsstationen die Handhabung von **Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras** zur Aufklärung von Bauschäden. Das **praktische Training** an den Lernstationen findet unter Anleitung des Referenten statt, wobei es den Teilnehmenden freisteht, entweder mit eigenen Geräten oder mit den Materialien, Tatortlampen, Filterbrillen, Referenzmustern, Kamerafiltern und Forensikkamera des Referenten zu trainieren.

###Erweitern Sie Ihr Fachwissen in unserem anschließenden Aufbauseminar
Vertiefen Sie Ihr Wissen in der optischen Bauforensik mit unserem Aufbaukurs, der direkt im Anschluss ebenfalls in Stuttgart stattfindet. Zum Auftakt laden wir **alle Teilnehmenden des Aufbauseminars** herzlich zu einem Erfahrungsaustausch zu Fragen der Bauforensik am Abend des 6. Augusts 2024 ein.

[Weitere Informationen zum Aufbaukurs und dem Erfahrungsaustausch am Vorabend finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/seminar/optische-bauforensik-grundkurs/#cross-selling-tab-50204658178045ddab259cd760c1b444-pane)

Praktische Anwendung der eForms

Zum 25. Oktober 2023 wurden die sogenannten **eForms** bei EU-weiten Vergaben zur **Pflicht** (Rechtsgrundlage ist die **Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der EU-Kommission** vom 23. September 2019). So sollen über die Bekanntmachungen nicht nur mehr Daten, sondern diese zudem in besseren „Qualitäten“ im Hinblick auf eine **strukturierte Weiterverarbeitung**, erhoben werden.
Was die **Einführung von eForms für die Bekanntmachung von Vergaben und Aufträgen in der Praxis** bedeutet, erläutern wir in diesem Webinar.

Recht der öffentlichen Auftragsvergabe – Grundkurs

###(Wieder-) Einstieg leicht gemacht

Ein beruflicher Neu- oder Wiedereinstieg kann eine aufregende Zeit sein. Um Ihnen den Start inhaltlich zu erleichtern, werden Ihnen in unserer Veranstaltung die **wichtigsten Themen der öffentlichen Auftragsvergabe** anschaulich und praxisnah erklärt.

Themenbezogen wird Ihnen anhand **vieler praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung** dargestellt, was bei europaweiten und nationalen Auftragsvergaben für Sie zu beachten ist und welche besonderen **landesrechtlichen Bestimmungen hierfür in Nordrhein-Westfalen** gelten.

Besonderer Wert wird daraufgelegt, dass für Sie **ausreichend Zeit und Gelegenheit** besteht, sich mit **Ihren Fragen und Beiträgen** selbst einzubringen.

###Rechtssicherheit erhalten

Mit Ihrer Teilnahme erhalten Sie einen **Überblick in die Vergabevorschriften** und erlernen, was Sie für eine rechtssichere Ausschreibung benötigen.

Zolltarifnummern-Demystifiziert: Aktuelle Änderungen und Herausforderungen

Das Webinar bietet eine kompakte und effiziente Zusammenfassung der jährlichen **Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur** und gibt Impulse und Ideen zur Optimierung der Einreihung im eigenen Betrieb.

Die Änderungen in der **Kombinierten Nomenklatur** werden im Detail beleuchtet und die Änderungskriterien herausgearbeitet. Darüber hinaus werden die gängigen Methoden und Einreihungshilfen gezeigt sowie die Vor- und Nachteile besprochen.

GEG 2024: Neuerungen für die Praxis

Das **Gebäudeenergiegesetz 2020** wurde mittlerweile in zwei Novellierungsschritten fortgeschrieben. Zum 1. Januar 2023 erfolgte die Umsetzung einer Verschärfung der Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf. Das dabei ursprüngliche Ziel, die Einführung des Effizienzhaus 55-Niveaus, also auch eine Verschärfung des baulichen Wärmeschutzes, konnte im politischen Entscheidungsprozess nicht durchgesetzt werden. Eine **zweite Novellierung trat am 1. Januar 2024** in Kraft. Mit diesem zweiten Schritt soll der Weg dafür bereitet werden, dass ab 2045 der **Betrieb von Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen** erfolgt.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

Ziel der Veranstaltung ist, Ihnen einen **Überblick über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes** zu bieten und insbesondere die **Neuerungen ab dem 1. Januar 2024** zu beleuchten. Sie erlangen einen Einblick in die **aktuelle Gesetzeslage mit Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten**. Zudem erläutert Ihnen unser Experte anhand von **Ausführungsbeispielen** bauliche und anlagentechnische Konsequenzen des Gebäudeenergiegesetzes.

Handel mit Embargoländern

Denken Sie bei dem Wort „Embargo“ auch direkt an „Handel verboten“, „sehr risikobehaftet“ oder gar „illegal“? Doch **Embargos schließen den Handel** mit und technische Unterstützung von betroffenen Ländern **nicht aus**. Für Sie ist es von großer Bedeutung, die Möglichkeiten und Risiken im Handel mit Embargoländern zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu treffen.

###Einzelfallprüfung unerlässlich

Embargos sind Wirtschaftssanktionen, die oftmals als politisches Druckmittel gegen Personen, Gruppierungen oder Staaten eingesetzt werden. Durch die Verhängung von Embargomaßnahmen können Unternehmen in den Fokus der Exportkontrolle geraten, auch wenn sie keine kritischen Güter wie Dual-Use-Güter oder Rüstungsgüter exportieren. Eine **detaillierte Prüfung des Länderembargos** für alle Waren ist unerlässlich, um **Verstöße zu vermeiden** – und auch um **Möglichkeiten für neue Absatzmärkte zu finden**.

In unserer Veranstaltung „Handel mit Embargoländern“ erlernen Sie die notwendige Fachkunde, um die Einzelfallprüfung durchzuführen und notwendige Vertragsbestandteile aufzunehmen.

Kölner VergabeTreff

###12. Kölner VergabeTreff – bleiben Sie auf dem neusten Stand!

Praktische Problemstellungen, Tipps und Tricks aus der Praxis sowie konkrete Fragestellungen aus der Rechtsprechung werden in vielen praktischen Vorträgen erörtert und beantwortet. Eine Veranstaltung von Expertinnen und Experten für Praktikerinnen und Praktiker!

Wie gewohnt führt Sie unser Moderatoren-Team durch die Veranstaltung und lädt Sie ein, sich mit Ihren Fragen und Beiträgen an der Diskussion und am Austausch miteinander zu beteiligen.

###Was erwartet Sie beim Kölner VergabeTreff?

Der **Kölner VergabeTreff** steht für aktuelle Themen aus dem Vergaberecht, Diskussionen, Erfahrungs- und Expertinnen- und Experten-Austausch, Networking u.v.m. Hier trifft sich einmal jährlich die Vergabe Community in Köln!

Erfahren Sie alles zu aktuellen Entwicklungen und Themen im Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO, VOL/A, VOL/B, VOB/A, VOB/B, SektVO, KonzVgV, VSVgV) und kommen Sie in den gemeinsamen Austausch und Diskussion mit unseren Referierenden sowie anderen Teilnehmenden.

Erbbaurecht kompakt

Die **Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet, sei es auf Seiten des Sachverständigen, der eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem **speziellen Teilmarkt** beauftragt wird, oder bezüglich der von den **Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten in den Grundstücksmarktberichten**.

Die genannte Problematik beruht insbesondere auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt – **ein geringer Datensatz an Kaufpreisen** einem vergleichsweise **großem Spektrum an Einflussgrößen**, die sich aus den Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge ergeben, gegenübersteht.

Es obliegt den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des **§§ 6 und 9 ImmoWertV 2021** zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und den Verkehrswert unter **Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens** zu ermitteln.

###Ein kompakter Einstieg in die Grundlagen und Inhalte des Erbbaurechts

Unsere Veranstaltung vermittelt Ihnen in 90 Minuten ausgehend von den Grundlagen zum Thema Erbbaurecht die **wesentlichen Inhalte der Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** und gibt **wertvolle Hinweise aus der Praxis zur Qualitätssteigerung und zur Gutachtenüberprüfung**.

Durch das kompakte Programm erhalten Sie einen schnellen Zugang zu einem Spezialthema, das nicht täglich auf Ihrer Agenda steht.