###Besondere Steuer oder Steuer mit Besonderheiten?
Mit den **Kölner Tagen Umsatzsteuer und Zoll** erhalten Sie grundlegendes Wissen über das **Zollrecht und Mehrwertsteuerrecht**, zwei verschiedene Regelungsbereiche, die aber durch **wechselseitige Beziehungen** geprägt sind. Werden Waren in die Europäische Union verbracht, finden auf den einen Vorgang sowohl zollrechtliche als auch mehrwertsteuerrechtliche Bestimmungen Anwendung. Bei aller Harmonie handelt es sich jedoch um **zwei eigenständige Normengruppen**, die aber unterschiedliche Zwecke verfolgen: einerseits **Protektionismus**, andererseits **Gleichstellung**. Die über Jahrzehnte von Rechtsprechung und Literatur unterstellte Konnexität von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ist in den letzten Jahren durch mehrere Urteile des EuGH in Frage gestellt worden. Viele Fallgestaltungen für das Verhältnis von Zoll und Mehrwertsteuer sind noch ungeklärt.
###Konferenz zur Schnittmenge von Zoll und (Einfuhr)Umsatzsteuer
Schwerpunkt dieser Konferenz zur **Schnittmenge von Zoll und (Einfuhr)Umsatzsteuer** wird die **Überlassung von Waren zum freien Verkehr** und die daraus resultierenden Fragestellungen sein. Umfangreiche Erkenntnisse zur gemeinsamen Handhabung der beiden Regelungsbereiche ergeben sich nicht lediglich durch vielfältige Entscheidungen der deutschen und europäischen Rechtsprechung, sondern auch durch **weitgreifende Änderungen des europäischen Gesetzgebers**.
###Notwendigkeit zu handeln
Nicht zuletzt die jüngsten **Reformen aus Brüssel zu den Mehrwertsteuersätzen** im April 2022 oder zur Verknüpfung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und E-Commerce im Juli 2021 bzw. die geplanten Änderungen im Dezember 2022 führen dazu, dass sich **Berater und Praktiker im Unternehmen** mit dieser Thematik **zwingend auseinander setzen müssen**. Während das Zollrecht sowohl legislativ als auch administrativ auf einer bedeutenden Stufe der Harmonisierung im Binnenmarkt steht, gilt diese Bewertung nicht für die Mehrwertsteuer, wie Ländervergleiche zeitigen.