Seit dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die **neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)**. Sie bildet die **Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung** nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
###Rechtliche Vorgaben erfordern Umdenken
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein **Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen**. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.
###Vertiefung des Grundlagenwissens
Die Modulreihe **vertieft Ihr Grundlagenwissen** für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der aktuellen ImmoWertV. Dabei werden Ihnen anschaulich die **rechtlichen Anforderungen** an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 dargestellt genauso wie das **Vorgehen bei der Ableitung der Daten**.
Durch Ihre Teilnahme an der Modulreihe erlangen Sie ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung, der für die Wertermittlung erforderlichen Daten und sind sicherer in deren Anwendung.