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ESG in der Zollpraxis

###Noch mehr Arbeit für Zoll und Exportkontrolle?

Environmental, Social, Governance, kurz ESG, ist unbestritten im medialen und gesellschaftlichen Fokus. Allein in diesem Jahr sind mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) drei bedeutende und aufwandsintensive Regularien in Kraft getreten.
Sie können sicher davon ausgehen: **ESG wird fester Bestandteil künftiger Unternehmens-Compliance!**

###Wie können Sie diese Themen praxisnah angehen?

Sie erhalten in unserer Veranstaltung „ESG in der Zollpraxis“ einen umfassenden **ESG-Gesamtüberblick** mit Einsicht in Aufbau und Systematik der Regularien. Mit dem **speziell hierfür entwickelten „ESG-Filter“** werden Sie befähigt, eine **unternehmensindividuelle Betroffenheitsanalyse** durchzuführen. Außerdem erhalten Sie wertvolle Tipps und Tools für die Adressierung und Umsetzung im Unternehmen.

CBAM in der Zollpraxis

Der CBAM ergänzt den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten durch die **Bepreisung des Imports von energieintensiven Waren** wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel.

###Was müssen Sie aktuell tun?

Die Verordnung findet seit 01.10.2023 Anwendung und befindet sich im Moment in einer Übergangsphase bis Ende 2025. In dieser müssen Sie zwar keine CBAM-Zertifikate kaufen, aber bereits umfassende **CBAM-Berichte** über die importierten Waren quartalsweise abgeben.

In unserer Veranstaltung „CBAM in der Zollpraxis“ erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige CBAM-Wissen.

Zolltarif – Einreihung von chemischen Produkten

Die korrekte **Zolltarifnummer spielt eine zentrale Rolle** im Unternehmensumfeld: Berechnung der Zölle, Ermitteln des Präferenzursprungs, Beachten von Einfuhrverboten oder Ausfuhrgenehmigungspflichten. Bei der Einreihung stehen Sie permanent unter dem Druck, Ihre Firma vor Strafen und Nachzahlungen zu bewahren.

Unsere Veranstaltung “Zolltarif – Einreihung von chemischen Produkten” legt den Fokus auf die **Kapitel 28 bis 40 (Abschnitte VI und VII)**. Die Unterscheidung zwischen organischen und anorganischen Produkten ist hierbei genauso interessant wie z. B. die Abgrenzung von Arzneiwaren zu Nahrungsergänzungsmitteln. Und welche Erzeugnisse gehören zu den sonstigen Waren des Kapitels 38? Produkte aus dem Chemiebereich gehen in viele andere Branchen und werden dort weiterverarbeitet. Seien es nun Reinigungs-, Ausrüstungs-, Appretur- oder Trägersubstanzen. Das Spektrum reicht vom Lippenstift bis hin zu Zusätzen in der Lebensmittelbranche.

Zolltarif – Einreihung von Textilien

Die **Zolltarifnummer ist ein zentraler Baustein** im Unternehmen: Zollberechnung, Ursprungsermittlung, Beachtung von Einfuhrverboten oder Ausfuhrgenehmigungspflichten. Sie stehen beim Tarifieren unter großem Druck, um Ihre Firma vor Strafen und Nachzahlungen zu schützen.

Unsere Veranstaltung “Zolltarif – Einreihung von Textilien” fokussiert die **Kapitel 50 bis 63 (Abschnitt XI)** und klärt Fragen wie z.B.
+ Was ist der Unterschied zwischen **gewebt, gewirkt und gestrickt**?
+ Welche Fasern gelten als **synthetisch** und welche als **künstlich**?
+ Wann wird eine **Damenbluse als Herrenhemd** eingereiht und was passiert mit **Unisex-Bekleidung**?

Jahrestagung Außenwirtschaft & Zoll 2025

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Lassen Sie sich von unseren drei erfahrenen Profis aufzeigen, welche Rechtsänderungen und Neuerungen sich auf Ihre Zollabwicklung in Ihrem Arbeitsalltags auswirken. Nutzen Sie die Veranstaltungen auch zum Netzwerken.

+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2025 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

###Das hat sich bewährt!

**Online – WARM UP**
Sie erhalten einen 90-minütigen Überblick über die **aktuellen Änderungen und Neuerungen von 2024, sowie einem kurzen Ausblick für das Jahr 2025**.

Hier gehen Sie mit unserer Referentin und unseren Referenten in die Ideensammlung zu den Schulungsinhalten und haben so als Teilnehmende:r die Möglichkeit die Hauptveranstaltung mitzugestalten.

**Online – Follow Up**
In unserem 90-minütigen Follow Up erhalten Sie Informationen über abschließende Entwicklungen der **finalen Neuerungen für 2025**.

**Kostenfreie Online – Sprechstunde**
Sie können an unserer Online-Sprechstunde zu allgemeinen **Zollpraxisfragen** (keine Rechtsberatung) – direkt im Anschluss der Kölner Hybridveranstaltung am 29.01.2025 – teilnehmen.

Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Bewertung von Gemeinbedarfsflächen am Beispiel von öffentlichen Sportanlagen

Als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r kommen Sie immer wieder mit **speziellen Bewertungsfällen** in Berührung. Die Bewertung der sogenannten **Spezial- oder Sonderimmobilien** stellt Sie dabei vor vielfältige Herausforderungen. In unserer **„Fokus-Reihe Spezialimmobilien“** gehen ausgewählten Expertinnen und Experten im Detail auf spezielle Sonderimmobilien, deren Märkte und Besonderheiten in der Bewertung ein, sodass Sie Ihr Wissen in diesen Spezialgebieten vertiefen können.

###Bewertung von Gemeinbedarfsflächen am Beispiel von öffentlichen Sportanlagen

Öffentliche Sportanlagen gehören zu den sogenannten **Gemeinbedarfsflächen**, die für eine privatwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen sind und einem besonderen Zweck – in diesem Fall, den Menschen in ihrer Umgebung Sport und Bewegung zu ermöglichen – dienen. Sie sind wie andere **Spezialimmobilien in der Wertermittlung** besonders zu betrachten.

###Das erwartet Sie in diesem Webinar

Im Mittelpunkt unserer halbtägigen Veranstaltung steht die Frage, wie Sie als Sachverständige:r oder Wertermittler:in die besonderen Herausforderungen bei der Bewertung – speziell von **öffentlichen Sportanlagen und -hallen** – meistern können, um eine sichere Bewertung zu gewährleisten. Wie genau wird der Wert dieser Flächen und Immobilien bestimmt und welche Kriterien spielen dabei eine Rolle?

Sie erfahren zunächst, welchen neuen Wertermittlungsansatz das **Neue kommunale Finanzmanagement (NKF)** für **öffentliche Gebäude und Liegenschaften** mit sich bringt. Wir nähern uns der für die Kommunen herausfordernden Umstellung auf die Doppik und beleuchten, wie Gemeinden nun ihr Anlagevermögen „bilanzieren“ müssen und entsprechende **Immobilienbewertungen auch für Gemeinbedarfsflächen und -einrichtungen** ein lohnendes Geschäftsmodell werden können.

Unser Experte führt Sie dabei durch die komplexe Materie der **Bewertung öffentlicher Infrastrukturen**, spezifisch am Beispiel **öffentlicher Sportstätten**.

Erfahren Sie, wie Sie sich vom traditionellen Verkehrswert lösen können und welche besonderen Aspekte bei der Bewertung von Bedeutung sind. Dieses Webinar zielt darauf ab, klare Einsicht in die **Praxis der Bewertung von Gemeinbedarfsflächen** zu geben und mit Hilfe von Praxisbeispielen aufzuzeigen, was Sachverständige speziell bei der Bewertung von **öffentlichen Sportstätten** beachten müssen.

[Weitere Veranstaltungen unserer „Fokus-Reihe Spezialimmobilien“ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/fokus-reihe-spezialimmobilien-bewertung-von-gemeinbedarfsflachen-am-beispiel-von-offentlichen-sportanlagen/#cross-selling-tab-018ea36713ed7a78b8899e8183e9cf93-pane)

Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Grundlagen und Besonderheiten in der Wertermittlung

Das Feld der Immobilienbewertung ist sehr breit gefächert. Immer wieder kommen Sie als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r im Rahmen Ihrer Tätigkeit mit **speziellen Bewertungsfällen** in Berührung. Die sogenannten **Spezial- oder Sonderimmobilien** stellen Sie dabei in der Wertermittlung vor Herausforderungen, da sie spezifischen Besonderheiten unterliegen und es sich häufig um schwierige Einzelfallbetrachtungen handelt.

###Spezialimmobilien und ihre Besonderheiten

Zu den Spezialimmobilien zählen viele unterschiedliche Objekte wie beispielsweise Pflege- und Seniorenheime, Freizeitimmobilien, Hotels oder Bildungseinrichtungen. Gemeinsam haben diese Immobilien, dass sie zu einem **speziellen Zweck und für eine besondere Nutzungsweise** errichtet und betrieben werden. Damit unterscheiden sie sich wesentlich von anderen Immobilien wie z. B. Mehrfamilienhäuser. Die Bewertung von Spezialimmobilien erfordert daher viel **Fachexpertise und Verständnis für die verschiedenen Nutzungsarten**.

###Das erwartet Sie in diesem Webinar

In unserer Veranstaltung erhalten Sie eine kompakte Einführung in das Thema **Bewertung von Spezialimmobilien** und bekommen einen **Überblick über Sonderimmobilien und deren Marktkriterien**. Sie erfahren, welche Immobilien zu den Spezialimmobilien gezählt werden und was diese Immobilien so besonders macht. Anschließend werden Ihnen verschiedene Vorgehensweisen zur Wertermittlung vorgestellt und anhand von **Beispielen aus der Praxis** anschaulich erläutert.

Nutzen Sie das 90-minütige Webinar, um einen Überblick über besondere Bewertungsaufgaben zu erhalten. Es dient zur Orientierung und Einführung in das komplexe Thema **Wertermittlung von Spezialimmobilien**.

###Sie entscheiden, welche Themen Sie interessieren

Dieser Termin ist der Start zu unserer neuen **„Fokus-Reihe Spezialimmobilien“**, in der von ausgewählten Expertinnen und Experten im Detail auf spezielle Sonderimmobilien, deren Märkte und Besonderheiten in der Bewertung eingegangen wird. Freuen Sie sich in diesem Jahr zum Beispiel auf Veranstaltungen zu den Themen **öffentliche Sportanlagen**, **Gesundheitsimmobilien** oder **öffentliche Bildungseinrichtungen**. Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie Spezialkenntnisse erwerben möchten.

[Alle Veranstaltungen unserer „Fokus-Reihe Spezialimmobilien“ sind einzeln buchbar.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/fokus-reihe-spezialimmobilien-grundlagen-und-besonderheiten-in-der-wertermittlung/#cross-selling-tab-018ea2fe32cd780fa633b63c4a2959f1-pane)

CBAM in der Zollpraxis

Der CBAM ergänzt den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten durch die **Bepreisung des Imports von energieintensiven Waren** wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel.

###Was müssen Sie aktuell tun?

Die Verordnung findet seit 01.10.2023 Anwendung und befindet sich im Moment in einer Übergangsphase bis Ende 2025. In dieser müssen Sie zwar keine CBAM-Zertifikate kaufen, aber bereits umfassende CBAM-Berichte über die importierten Waren quartalsweise abgeben.

In unserer Veranstaltung „CBAM in der Zollpraxis“ erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige CBAM-Wissen.

Best Practice: Lieferantenerklärungen

Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind **Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft** einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden.

###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit

Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung **kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften** zusammen. Im Rahmen eines **„Best Practice“-Austausch** erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und **was sich bewährt hat**.
Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.

Grundlagen der Exportkontrolle

Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.

Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.