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AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus

Als Sachbearbeiter:in, der/die Ausfuhrzollanmeldungen erstellt und an die Zollstelle schickt, kennen Sie den Aufbau der IAA Plus und wissen, welche Felder Sie mit welchen Informationen füllen müssen. **Ende November ist die IAA Plus auf das ATLAS-Release AES 3.0 umgestellt worden**, was Ihre Gewohnheiten auf den Kopf stellt.

###Neue Gewohnheiten schaffen für effizientes Arbeiten

Hintergrund der Umstellung sind die Vorgaben des Unionszollkodex (UZK): für jedes Datenfeld sind bestimmte Formate und Inhalte vorgesehen, teils gibt es auch neue Datenelemente oder bestehende werden umbenannt. Alles in allem eine große Umstellung, da Sie **jahrelange Routinen und Kopiervorlagen anpassen** müssen.
In unserer Veranstaltung „AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus“ erhalten Sie die Unterstützung, die Sie in der Praxis benötigen, um auch **weiterhin schnell und sicher** Ihre Anmeldungen erstellen zu können.

Begleiteter Umgang

Die Fallkonstellationen, in denen **Begleitete Umgangskontakte** zum Tragen kommen, sind vielfältig und immer individuell zu betrachten. Ihre Geschichte ist zum Teil sehr komplex. Der Begleitete Umgang ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau.

###Eine herausfordernde und zugleich vielseitige Aufgabe

Als Umgangsbegleiter:in stellen Sie eine wichtige **Schnittstelle** zwischen den leiblichen Eltern und deren Kind(ern) dar. Gleichzeitig sind Sie als Teil der **Verantwortungsgemeinschaft** familienrechtlicher Rahmenbedingungen und unterschiedlicher fachlicher Handlungsansätze herausgefordert, im Sinne des **Kinderschutzes** zu kooperieren. Die Balance zwischen Kindeswohl, Elternwohl und Kindeswohldienlichkeit zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Sie müssen für alles gewappnet sein, ggf. auch vor Manipulationsversuchen, um diese im Vorfeld zu erkennen und unterbinden zu können.

###Psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen: So stellen Sie einen begleiteten Umgang transparent und verbindlich für alle Beteiligten sicher

In **Modul 3** unserer vierteiligen Webinar-Reihe geht es um den Schwerpunkt **„Begleitung von Kindern und ihren psychisch erkrankten Eltern“**. Viele Kinder begleitet die ständige Angst und Unsicherheit vor und um ihre Eltern. Ihr Lebensweg ist bereits in jungen Jahren oft gekennzeichnet von wenig Kontinuität und vielen Beziehungsabbrüchen. Sie lernen, wie es Ihnen gelingt, einen besonders sensiblen Umgang anzubahnen und durchzuführen. Des Weiteren erfahren Sie, wie Sie **Verlässlichkeit und Verbindlichkeit* aller Beteiligten im Umgangskontakt herstellen und eine **interdisziplinäre Perspektive** einnehmen, welche die Handlungsansätze aller beteiligten Institutionen und Fachkräfte aufeinander bezieht.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Sehr hilfreiche Informationen zu den Themen, mit denen man im BU immer wieder zu kämpfen hat. Die Aufteilung in 4 Halbtagesmodule war hilfreich, die Fortbildung in den Berufsalltag zu integrieren.“*
**Anonym, 2023**

*(…) „Ich bin als Neueinsteiger in der Thematik BU mit den jeweiligen Unterlagen gut vorbereitet worden. (…) Ich fühlte mich gut in der Gruppe aufgehoben und profitierte auch von den interessanten Inhalten von den Gesprächen der gesamten Gruppe. Es war keine Zeit zum Abschalten. Es war eine durchaus gut gestaltete Veranstaltung. Danke für dieses super Handout. Ich freue mich nun in den BU zu starten.“*
**Anonym, 2023**

Begleiteter Umgang

Die Fallkonstellationen, in denen **Begleitete Umgangskontakte** zum Tragen kommen, sind vielfältig und immer individuell zu betrachten. Ihre Geschichte ist zum Teil sehr komplex. Der Begleitete Umgang ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau.

###Eine herausfordernde und zugleich vielseitige Aufgabe

Als Umgangsbegleiter:in stellen Sie eine wichtige **Schnittstelle** zwischen den leiblichen Eltern und deren Kind(ern) dar. Gleichzeitig sind Sie als Teil der **Verantwortungsgemeinschaft** familienrechtlicher Rahmenbedingungen und unterschiedlicher fachlicher Handlungsansätze herausgefordert, im Sinne des **Kinderschutzes** zu kooperieren. Die Balance zwischen Kindeswohl, Elternwohl und Kindeswohldienlichkeit zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Sie müssen für alles gewappnet sein, ggf. auch vor Manipulationsversuchen, um diese im Vorfeld zu erkennen und unterbinden zu können.

###Psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen: So stellen Sie einen begleiteten Umgang transparent und verbindlich für alle Beteiligten sicher

In **Modul 3** unserer vierteiligen Webinar-Reihe geht es um den Schwerpunkt **„Begleitung von Kindern und ihren psychisch erkrankten Eltern“**. Viele Kinder begleitet die ständige Angst und Unsicherheit vor und um ihre Eltern. Ihr Lebensweg ist bereits in jungen Jahren oft gekennzeichnet von wenig Kontinuität und vielen Beziehungsabbrüchen. Sie lernen, wie es Ihnen gelingt, einen besonders sensiblen Umgang anzubahnen und durchzuführen. Des Weiteren erfahren Sie, wie Sie **Verlässlichkeit und Verbindlichkeit* aller Beteiligten im Umgangskontakt herstellen und eine **interdisziplinäre Perspektive** einnehmen, welche die Handlungsansätze aller beteiligten Institutionen und Fachkräfte aufeinander bezieht.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Sehr hilfreiche Informationen zu den Themen, mit denen man im BU immer wieder zu kämpfen hat. Die Aufteilung in 4 Halbtagesmodule war hilfreich, die Fortbildung in den Berufsalltag zu integrieren.“*
**Anonym, 2023**

*(…) „Ich bin als Neueinsteiger in der Thematik BU mit den jeweiligen Unterlagen gut vorbereitet worden. (…) Ich fühlte mich gut in der Gruppe aufgehoben und profitierte auch von den interessanten Inhalten von den Gesprächen der gesamten Gruppe. Es war keine Zeit zum Abschalten. Es war eine durchaus gut gestaltete Veranstaltung. Danke für dieses super Handout. Ich freue mich nun in den BU zu starten.“*
**Anonym, 2023**

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Sie prüfen die Eignung von Unternehmen und beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote? Produktvorgaben sowie die Dokumentation und der Vergabevermerk gehören zu Ihrem Alltag?

###Was Sie in der Veranstaltung erwartet

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **einem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

###Modul 3 – Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

Egal ob Textbausteine eines Herstellers oder explizite Produkte. Bei Vergabeverfahren kann die Versuchung groß sein von der Produktneutralität abzuweichen. Die Möglichkeiten und Grenzen von **Vergabestellen bei Produktvorgaben** sind eine typische Thematik während eines Vergabeverfahrens. Wie sehen rechtliche **Vorgaben für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen** aus und wie verhält es sich mit der **Produktneutralität gegenüber der Beschaffungsautonomie**? Ihnen wird erklärt, wann Ausnahmen vom Gebot der Produktneutralität möglich sind und wie sie zur Regel werden können. Auch wird die **Bedeutung der Dokumentation** thematisiert.

AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus

Als Sachbearbeiter:in, der/die Ausfuhrzollanmeldungen erstellt und an die Zollstelle schickt, kennen Sie den Aufbau der IAA Plus und wissen, welche Felder Sie mit welchen Informationen füllen müssen. Zum **Jahresende 2023 steht in der IAA Plus der Release-Wechsel auf AES 3.0** an, der Ihre Gewohnheiten auf den Kopf stellt.

###Neue Gewohnheiten schaffen für effizientes Arbeiten

Hintergrund der Umstellung sind die Vorgaben des Unionszollkodex (UZK): für jedes Datenfeld sind bestimmte Formate und Inhalte vorgesehen, teils gibt es auch neue Datenelemente oder bestehende werden umbenannt. Alles in allem eine große Umstellung, da Sie **jahrelange Routinen und Kopiervorlagen anpassen** müssen.
In unserer Veranstaltung „AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus“ erhalten Sie die Unterstützung, die Sie in der Praxis benötigen, um auch **weiterhin schnell und sicher** Ihre Anmeldungen erstellen zu können.

AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus

Als Sachbearbeiter:in, der/die Ausfuhrzollanmeldungen erstellt und an die Zollstelle schickt, kennen Sie den Aufbau der IAA Plus und wissen, welche Felder Sie mit welchen Informationen füllen müssen. Zum **Jahresende 2023 steht in der IAA Plus der Release-Wechsel auf AES 3.0** an, der Ihre Gewohnheiten auf den Kopf stellt.

###Neue Gewohnheiten schaffen für effizientes Arbeiten

Hintergrund der Umstellung sind die Vorgaben des Unionszollkodex (UZK): für jedes Datenfeld sind bestimmte Formate und Inhalte vorgesehen, teils gibt es auch neue Datenelemente oder bestehende werden umbenannt. Alles in allem eine große Umstellung, da Sie **jahrelange Routinen und Kopiervorlagen anpassen** müssen.
In unserer Veranstaltung „AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus“ erhalten Sie die Unterstützung, die Sie in der Praxis benötigen, um auch **weiterhin schnell und sicher** Ihre Anmeldungen erstellen zu können.

Exportabwicklung für Praktiker

Ob Großunternehmer:in, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur:in: Die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich!
Im Mittelpunkt dieses Seminars steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” werden hierbei an passender Stelle berücksichtigt. Außerdem werden Ihnen mögliche Handelshemmnisse sowie die Importbeschränkungen im Empfängerland (z. B. Verpackungsvorschriften) nähergebracht und Sie erlernen die Beurteilung der Eckwerte für eine (umsatz)steuerfreie Ausfuhrlieferung.
Ihre Kundinnen und Kunden erwartet einen Präferenznachweis? Dann prüfen Sie die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Nachweis erbracht werden kann, denn dies bedeutet einerseits bares Geld für die Kundinnen und Kunden, welche die Zölle im Importland in aller Regel nicht zahlen müssen, andererseits verschaffen Sie sich dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber Ihren Mitbewerber:innen – so binden Sie ausländische Kundinnen und Kunden.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist, Anmeldung im Normalverfahren oder im vereinfachten Verfahren und die richtige Aufbereitung entsprechender Anträge dazu ist weiteres Kernthema dieses Export-Seminars.

Im Tagesgeschäft werden oftmals Standard-Verfahren angewendet, obwohl zwischenzeitig das Volumen der Ausfuhren schon lange zugenommen hat, entweder im Warenwert, den unterschiedlichen Stückzahlen oder gar in der Häufigkeit der Ausfuhranmeldungen selbst. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung ist es daher nur richtig und sinnvoll, auch mögliche Vereinfachungen zu erläutern. Ob für die unmittelbare Anwendung heute oder für die Antragstellung in der Zukunft. Wichtig ist immer, dass Sie das gesamte Spektrum Ihrer Möglichkeiten präsent haben. So lernen Sie das Bewilligungsverfahren und die Anwendung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV (ex ZA-Verfahren) kennen, ein Instrument zur Erleichterung des Tagesgeschäfts. Inhaber solcher Verfahrensvereinfachungen brauchen die Ausfuhr-dokumente (inkl. der Ware) der zuständigen Zollstelle nicht zu präsentieren, sie sind mittels und im Rahmen dieser Bewilligung davon befreit. Und damit letztendlich alle unnötigen Wege eingespart werden, verknüpfen Sie doch die Vereinfachung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV” mit der des Ermächtigen Ausführers. Das wiederum ist die Legitimation, die Präferenzkalkulationen eigenverantwortlich durchzuführen und anstelle einer EUR. 1 eine Ursprungserklärung auf einem Handelsdokument abzugeben.

Aber auch die Lieferungen im Binnenmarkt lernen Sie kennen. Machen Sie sich auch hier fit, denn gerade im EU-Handel gilt: Verunglückte Geschäfte durch falsche Handhabung können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben! Alle nötigen Randgebiete werden ebenfalls behandelt: Extra- und Intrahandelsstatistik, ZM = zusammenfassende Meldungen, die richtige Form der Umsatzsteuerausfuhrnachweise, u.a. Gelangensbestätigung, Beantragung und Prüfung von UST-ID-Nummern, Heilungschancen von verunglückten Präferenzen, Betriebsprüfungen etc.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des gesamten Exportrechts, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.
Vorteile
Systematisch erarbeiten wir die Grundlagen der Exportabwicklung mit dem Ziel reibungsloser grenzüberschreitender Warenbewegungen.
Sie erhalten step by step die Kenntnis über Abfertigungsabläufe, welche Kontrollsysteme erforderlich sind, welche Vereinfachungen in Anspruch genommen werden können und wie die Bewilligungen dafür zu erhalten sind.
Während des Seminars können Fragen gestellt werden, die durch den/die Trainer:in während des Vortrags oder in einer anschließenden Diskussionsrunde berücksichtigt werden.

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 3 – Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

Die Webinare bauen aufeinander auf, wobei das Grundlagenwissen im Webinar 1, weiterführende Kenntnisse zur Regressionsanalyse im Teil 2 und die praktischen Anwendungen in Teil 3 vermittelt werden. Insgesamt werden Grundlagenwissen in der Immobilienwertermittlung und in den Webinaren 2 und 3 die Kenntnisse der Themen der vorangegangenen Webinare 2 bzw. 3 vorausgesetzt.

**Termine:** 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online

Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[**Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 27.+28.09. / 18.+19.10. / 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 3 – Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

Die Webinare bauen aufeinander auf, wobei das Grundlagenwissen im Webinar 1, weiterführende Kenntnisse zur Regressionsanalyse im Teil 2 und die praktischen Anwendungen in Teil 3 vermittelt werden. Insgesamt werden Grundlagenwissen in der Immobilienwertermittlung und in den Webinaren 2 und 3 die Kenntnisse der Themen der vorangegangenen Webinare 2 bzw. 3 vorausgesetzt.

**Termine:** 25.+06.04.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[**Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 22.+23.03. / 17.+18.04. / 25.+26.04.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)

Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

In der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” werden spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts behandelt.
Das Webinar beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen bei Produktvorgaben.
Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.