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Basis Import

Oftmals erfolgt die Zollabfertigung bei der Einfuhr durch den Spediteur oder den Paketdienstleister oder der Einführer beauftragt einen Zolldienstleister. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: die **Verantwortung** für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anmeldung bleibt **beim importierenden Unternehmen**. Meist kommt die böse Überraschung mit der ersten Zollprüfung beim Importeur: die Behörde stellt Falschanmeldungen verschiedener Arten fest und sanktioniert diese entsprechend. Mit dem richtigen Wissen und den passenden Prozessen können Sie diese **unangenehme Erfahrung vermeiden**.

###Die Einfuhrzollabwicklung im Überblick

Mit grundlegenden Kenntnissen im Zollrecht sind Sie in der Lage Ihre Dienstleister rechtssicher anzuweisen und auch zu kontrollieren und so Problemen mit der Zollbehörde vorzubeugen. Eine gute Fachkenntnis ermöglicht Ihnen auch, Ihre Zollabwicklung selbst durchzuführen – oftmals eine Lösung, um mehr Datenverfügbarkeit und Kontrolle über die eigenen Einfuhrwaren zu haben. Egal, wofür Sie sich entscheiden: Sie sind in der Lage, **Ihr Risiko zu minimieren und dabei kosteneffizient und schnell zu agieren**.

Unsere Veranstaltung „Basis Import“ gibt Ihnen nicht nur das nötige Grundwissen, sondern auch Ansätze für Vertiefungen und damit der Weiterentwicklung Ihrer Fähigkeiten und Ihrer Unternehmensabläufe.

Betreuungsführung MIT dem betreuten Menschen

Die Reform des Betreuungsrechts stärkt das **Selbstbestimmungsrecht** der Betroffenen. Damit stellt sie auch neue Anforderungen an Sie als Betreuer:in. Die Wünsche der betreuten Menschen stehen im Mittelpunkt.

###Sie fragen sich:

+ Was ändert sich dadurch in der Betreuungsführung für mich?
+ Wie kann ich eine andere Form der Beteiligung der betreuten Menschen gewährleisten?
+ Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es?
+ Welche Haltung sollte ich als Betreuer:in einnehmen?
+ Was hat es mit der **unterstützten Entscheidungsfindung** auf sich?
+ Wie kann ich den Prozess der Betreuungsführung aktiv gestalten?

###Den Spagat zwischen Wunschbefolgung und möglichen Grenzen dieser meistern

Neben der Klärung dieser Fragen erwarten Sie in der Veranstaltung **Übungen und Fallbesprechungen**, um das erworbene Wissen in die Praxis umsetzen zu können. Sie erfahren, wie es gelingen kann, dass die Betreuung von den betreuten Menschen in erster Linie **als Unterstützung wahrgenommen** wird.

Erbrecht für Betreuer:innen – Vertiefungskurs

Der Erbfall im Rahmen der rechtlichen Betreuung stellt Sie als Betreuer:in stets vor eine Vielzahl von rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Dies gilt insbesondere bei schwierigen Nachlässen, wenn die betreute Person Teil einer **Erbengemeinschaft** ist oder über ihre Beteiligung am Nachlass **Testamentsvollstreckung** angeordnet ist.

###Gut aufgestellt in Sachen Erbengemeinschaft, Sozialleistungen und Haftung

Auf die Veranstaltung „Erbrecht für Betreuer:innen – Grundlagenkurs“ aufbauend, vermittelt Ihnen der Vertiefungskurs das notwendige **Fach- und Handlungswissen** in den Bereichen Erbengemeinschaft, Erbenhaftung und Testamentsvollstreckung. Des Weiteren erfahren Sie, wie sich Erbschaften auf den **Sozialleistungsbezug** nach der Bürgergeldreform 2023 auswirken.

Unser erfahrener Referent – selbst Fachanwalt für Erbrecht und Sozialrecht – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene **Haftung zu vermeiden**.

Fit für 2024 – Ex- und Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

###Das hat sich bewährt!

Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Exklusivpaketes (gegen Aufpreis) unsere **monatliche Online – Sprechstunde** (keine Rechtsberatung) an. Hier haben Sie die Möglichkeit **allgemeine Zollfragen aus Ihrem geschäftlichen Alltag** von unseren Zollexperten beantworten zu lassen.

Fit für 2024 – Ex- und Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

###Das hat sich bewährt!

Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Exklusivpaketes (gegen Aufpreis) unsere **monatliche Online – Sprechstunde** (keine Rechtsberatung) an. Hier haben Sie die Möglichkeit **allgemeine Zollfragen aus Ihrem geschäftlichen Alltag** von unseren Zollexperten beantworten zu lassen.

Hotelmanagement und Hotelbewertung

Die **Bewertung von Hotelimmobilien** stellt Immobiliensachverständige vor Herausforderungen: Die **Verfügbarkeit von Daten** ist begrenzt und einzelne Transaktionen auf dem Hotelimmobilienmarkt sind nicht zwangsläufig auch vergleichbar.

###Darum geht es in unserer Veranstaltung
Zur Anwendung dieser Verfahren sind jedoch bestimmte **Kenntnisse** über die komplexen Funktionsweisen des heterogenen **Immobilientyps „Hotel“** unabdingbar, die Ihnen im Rahmen des Seminars unser Experte anschaulich vermittelt. Hierzu zählen beispielsweise das Verständnis über die unterschiedlichen Preis-Qualitäts-Standards, das Branding und die Markenbildung von Hotels, die Kundenbindung und Zielgruppen und das Hotelcontrolling, das u.a. das Verständnis über die Funktionsweise des „Uniform Systems of Accounts for the lodging industry“ **(USALI)** voraussetzt. Insbesondere in volatilen Zeiten, wie sie die Jahre 2020 bis 2022 darstellen, ist ein tiefergehendes Verständnis über die vorgenannten Zusammenhänge unabdingbar, um einen **marktgerechten Wert** eines Hotelgrundstücks zu ermitteln.

Das Seminar greift die vorgenannten Zusammenhänge auf, geht auf zahlreiche **Besonderheiten in der Hotelbewertung** ein und ermöglicht es Ihnen, sich in die Details der Hotelimmobilienbewertung einzuarbeiten.

###Hotelmanagement
Eine tiefergehende Bewertung von **Betreiberimmobilien** setzt das Verständnis über die **Funktionsweisen der jeweiligen Märkte** und Unternehmen voraus.

Das Seminar Hotelmanagement bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit den **Erfolgskomponenten eines Hotelbetriebes** auseinandersetzen. Sie lernen im Rahmen des Seminars die Zusammenhänge kennen, die zur **Führung eines erfolgreichen Hotelbetriebes** notwendig sind. Im Einzelnen geht es um Fragen der (touristischen) **Märkte, Standortwahl, Hotelbau und -ausstattung, Zielgruppen, Budgetierung, Finanzierung, Vermarktung über Hotelsterne, Betreiberformen, Ketten- und Individualhotels, Hotelcontrolling und USALI.**

Durch das Seminar erlangen Sie damit die Grundvoraussetzungen, die für die Einschätzung der operativen **Ertragsstärke und Zukunftsperspektiven** eines Hotelbetriebes notwendig sind.

###Hotelbewertung
Die im **Hotelmarkt erzielbaren Erträge** eines Hotelbetriebes sind Ausgangspunkt für die Hotelimmobilienwertermittlung. Das Seminar Hotelbewertung setzt somit zum einen nahtlos an das Seminar Hotelmanagement an.

Als Bewertungssachverständige müssen Sie daher auf Methoden zurückgreifen, die den **Fokus** auf die **Erzielung (nachhaltiger) marktgerechter Erträge** aus dem originären Hotelgeschäft legen, wie etwa **Logis, Food & Beverage** und Incentive-Veranstaltungen.
Gängige Verfahren, die die vorgenannten Aspekte aufgreifen, sind das Ertrags- und im Besonderen das Pachtwertverfahren. International wird üblicherweise auf das **Discounted-Cash-Flow-Verfahren** zurückgegriffen.

Durch das Seminar trainieren Sie aktiv anhand verschiedener **Praxisbeispiele** die Verfahren der **Hotelimmobilienbewertung**.

Selbständig erfolgreich als Berufsbetreuer:in

Die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Reform des Betreuungsrecht stellt alle Akteurinnen und Akteure, insbesondere Sie als beruflich tätige **rechtliche Betreuer:in**, vor enorme Herausforderungen. Es gilt, bestehende Konzepte zur erfolgreichen Unternehmensführung zu überprüfen und kreativ nach neuen Wegen zu suchen.

###Wie sichere ich das ökonomische Überleben meines Betreuungsbüros?

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich einerseits aus dem **Controlling** von Einnahmen und Ausgaben. Gleichermaßen wichtig sind die richtige **Fallauswahl und Fallgestaltung**, um die Stärken Ihres eigenen Betreuungsbüros entfalten zu können.

###Entwickeln Sie Ideen für die eigene berufliche Ausrichtung als Berufsbetreuer:in

In **fünf Terminen à 1,5 Stunden** erhalten Sie eine Vielzahl von Informationen rund um die eigene Organisationsstruktur, das Zeitmanagement und die Fallauswahl. Die Webinare sind konzipiert als fachlich qualifizierter und unterstützter Gedankenaustausch. Er befähigt Sie, Schritte in der **beruflichen Ausrichtung** bei der Führung rechtlicher Betreuungen erfolgreich umzusetzen.

Einführung in das Abgabenrecht für Verbrauchsteuern

Strafen entgehen? Fehler vermeiden! Die **Abgabenordnung** ist das **elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts**. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet.

Sie setzten sich dauernd oder nur zeitweise mit verbrauchsteuerlichen Sachverhalten auseinandersetzen? Sie sind erfahren im Verbrauchsteuerbereich oder Neueinsteiger:in? Dann sind Sie in unserer Hybridveranstaltung **Einführung in das Abgabenrecht für Verbrauchsteuern** genau richtig!

###Sie lernen die Grundlagen der Abgabenordnung für Verbrauchsteuern

Als so genanntes Allgemeines **Steuerrecht beziehungsweise Steuerverfahrensrecht** ist in der Abgabenordnung geregelt, wie die **Besteuerungsgrundlagen ermittelt, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt** werden. Daneben sind in der Abgabenordnung Vorschriften über **außergerichtliche Rechtsbehelfe** sowie zum **steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht** enthalten. Während die einzelnen Steuergesetze (z.B. Einkommensteuergesetz oder Umsatzsteuergesetz) als materielle Vorschriften des Steuerrechts die konkreten Bestimmungen zur Berechnung der Steuer und zur Steuerentstehung regeln, enthält die Abgabenordnung grundsätzliche Vorgaben darüber, wie die **Festsetzung und Einrichtung der Steuer** zu erfolgen hat.

###Grundkenntnisse des Allgemeinen Steuerrechts sind unbedingt erforderlich

Sie benötigen die Grundkenntnisse, um verbrauchsteuerrechtliche Sachverhalte und die damit zusammenhängenden Regelungen und Begriffe richtig einordnen zu können.

Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Die **Teilnahmegebühr** beträgt pro Person/Termin wie folgt:

**349,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (415,31 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen ausschließlich in digitalen Form (PDF)

**Exklusivpaket: 849,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (1.010,31 € inkl. MwSt.) beinhaltet
+ Teilnahme an der Fit für 2023 – Veranstaltung in Präsenz oder Online
+ Vortragsunterlagen in Print und Digital
+ Teilnahme an der Online-Sprechstunde einmal monatlich – für 12 Monate
(Termine werden noch bekannt gegeben)

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen (digital)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Profi-Tipps für Bausachverständige

Sachverständige aufgepasst! Unsere beliebte Reihe **„Profi-Tipps für Bausachverständige“** geht in die nächste Runde.
Anschaulich und kompakt gehen wir in unserer **vierteiligen Webinar-Reihe** verschiedenen fachspezifischen Themen nach, die Sie in Ihrer Berufspraxis bewegen.

###Die Methode der Technischen Quotelung richtig anwenden

In den ersten beiden Webinaren widmen wir uns der **„technischen Quotelung“**. Sie kommt dann zum Tragen, wenn ein Problem besteht, auf das Mehrere Einfluss genommen haben könnten. Die einzelnen Beteiligten oder das Gericht befassen sich dann mit der Verteilung der Beseitigungskosten auf die einzelnen Beteiligten. Die technische Quotelung kann somit für Rechtsstreite als auch für Schiedsgutachten von Bedeutung sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese richtig erstellen, um somit den eigenen **Vergütungsanspruch** nicht zu verlieren sowie die **eigene Haftung zu vermeiden**.

###Was Sie bei der Gutachtenerstellung unbedingt beachten sollten

Im dritten Modul gehen wir der Frage nach, wie ein Gutachten noch **präziser* und gleichzeitig **rechtssicher** formuliert werden kann, um es für Leser:innen einfacher und nachvollziehbarer zu gestalten sowie **Missverständnisse zu vermeiden**. Typische Beispiele hierfür sind die Begriffe Mangel, Schaden und Norm, die für Juristinnen und Juristen etwas vollkommen anderes bedeuten können als für Ingenieurinnen/Ingenieure oder Handwerker:innen. Lernen Sie, wie die **Sprache zu Ihrem Werkzeug** wird und tragen Sie mit Ihrem **sprachlich gut ausgearbeiteten Gutachten** dazu bei, die Urteilsfindung vor Gericht zu erleichtern und sichern sich gleichzeitig lukrative **Folgeaufträge**.

###Digital kommunizieren mit der E-Akte

Abschließend wagen wir einen Blick in die Zukunft, in dem wir das Thema **„E-Akte“** näher beleuchten. Seit 2018 ist es erlaubt, Sachverständigengutachten digital bei Gericht einzureichen, seit 2022 ist der elektronische Rechtsverkehr für Gerichte sogar verbindlich. Von Seiten der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ wurde angeregt, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ab dem 01.01.2026 verpflichtet werden, am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen.
Erfahren Sie, wie die **digitale Kommunikation** funktioniert, welche Schritte Sie hierzu veranlassen müssen und welchen **Nutzen** Sie aus der Digitalakte ziehen können.

**Wir freuen uns auf Sie!**

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Klare und gute Erklärung des komplexen Themas.“*
**Peter Liechti, Tiger GmbH, Sachverständiger, zu Modul I und II: Technische Quotelung**