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Vergleichswertverfahren im Überblick

Das **Vergleichswertverfahren** ist das wichtigste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach **BauGB und ImmoWertV**. Es dient als abschließendes Verfahren vor allem der Bewertung von **Eigentumswohnungen und Reihenhausgrundstücken**, also grundsätzlich vergleichbaren Immobilien. Darüber hinaus wird das Vergleichswertverfahren aber zur **Bodenwertermittlung** im Ertragswertverfahren und im Sachwertverfahren benötigt. Ohne die sichere Beherrschung des Vergleichswertverfahrens ist deshalb eine fachüblichen Grundsätzen genügende Verkehrswertermittlung nicht möglich.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In unserer 5-tägigen Webinar-Reihe **„Vergleichswertverfahren im Überblick“** erhalten Sie kompakt das notwendige Fachwissen zur Durchführung des Vergleichswertverfahrens im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken.

Neben den **Grundlagen des Vergleichswertverfahrens** (inklusive aktueller Rechtsvorschriften) vermitteln wir Ihnen **statistische Kenntnisse**, welche für die Durchführung des Vergleichswertverfahrens notwendig sind. Zudem werden **Fehlerquellen** aufgezeigt und besprochen, welche bei der Grundlagenermittlung als auch bei der Auswertung entstehen können. Abschließend wird das Vergleichswertverfahren anhand eines **Beispiels** anschaulich erklärt.

Digitalisierung im Zollbereich und der Exportkontrolle

Die Digitalisierung in den Bereichen Zoll und Exportkontrolle ist in vollem Gang. Weltweite Vernetzung und neue rechtliche Rahmenbedingungen stellen auch Sie vor die **Herausforderung der digitalen Transformation**. Die **Vorteile der Digitalisierung** für Sie liegen auf der Hand:
+ Höhere Prozesseffizienz durch elektronische Datensätze und Nachrichtenaustausch
+ Mehr Sichtbarkeit und Transparenz in Unternehmensprozessen (Dashboards, KPIs)
+ Einfache und schnelle Kommunikation mit der Zollbehörde

Ob Zollabwicklung oder Compliance: Fast jede Transaktion können Sie digital effizienter durchführen und rechtskonform abwickeln.

Unsere Veranstaltung „Digitalisierung im Zollbereich und der Exportkontrolle“ führt Sie Stück für Stück an das Thema und gibt Ihnen **konkrete Handlungsoptionen, damit die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen gelingt**.

Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren

Möchten Sie **mehr Kontrolle über die Zollabwicklung Ihrer Einfuhrwaren**? Mit dem Versandverfahren T1 besteht die Möglichkeit, dass Ihnen **Importwaren unverzollt an Ihren Firmenstandort** oder ein Lager geliefert werden und die Zollabfertigung erst vor Ort stattfindet.

Die dafür notwendige **Bewilligung zum Zugelassenen Empfänger (ZE) bringt Ihnen einige Vorteile**:

+ Sie haben die Zollabwicklung in Ihrer Hand und steuern selbst Geschwindigkeit und Qualität der Zollabfertigung; die Zollstelle greift in der Regel nicht aktiv ein.
+ Sie arbeiten mit Ihrem lokalen Zollamt, das Ihre Produkte und Abläufe kennt, sodass wenig Reibung und Verzögerung entsteht.
+ In Kombination mit weiteren Bewilligungen für Anschlussverfahren, z.B. die vereinfachte Zollanmeldung für die Überlassung in den freien Verkehr, optimieren Sie Ihren gesamten Wareneingangsprozess.
+ Sie haben alle Zollanmeldungsdaten in Ihren Systemen, können aktiv und effektiv auswerten und haben eine hohe Transparenz.

Auch bereits bei wenigen Importen im Monat ist eine zollrechtliche Bewilligung zum Zugelassenen Versender (ZE) möglich – Sie müssen somit kein Großimporteur sein, um davon zu profitieren.
Unsere Veranstaltung „Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren“ zeigt Ihnen kompakt, **wie die Abwicklung in der Praxis funktioniert und was Sie dafür benötigen**.

Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren

Möchten Sie **mehr Kontrolle über die Zollabwicklung Ihrer Einfuhrwaren**? Mit dem Versandverfahren T1 besteht die Möglichkeit, dass Ihnen **Importwaren unverzollt an Ihren Firmenstandort** oder ein Lager geliefert werden und die Zollabfertigung erst vor Ort stattfindet.

Die dafür notwendige **Bewilligung zum Zugelassenen Empfänger (ZE) bringt Ihnen einige Vorteile**:

+ Sie haben die Zollabwicklung in Ihrer Hand und steuern selbst Geschwindigkeit und Qualität der Zollabfertigung; die Zollstelle greift in der Regel nicht aktiv ein.
+ Sie arbeiten mit Ihrem lokalen Zollamt, das Ihre Produkte und Abläufe kennt, sodass wenig Reibung und Verzögerung entsteht.
+ In Kombination mit weiteren Bewilligungen für Anschlussverfahren, z.B. die vereinfachte Zollanmeldung für die Überlassung in den freien Verkehr, optimieren Sie Ihren gesamten Wareneingangsprozess.
+ Sie haben alle Zollanmeldungsdaten in Ihren Systemen, können aktiv und effektiv auswerten und haben eine hohe Transparenz.

Auch bereits bei wenigen Importen im Monat ist eine zollrechtliche Bewilligung zum Zugelassenen Versender (ZE) möglich – Sie müssen somit kein Großimporteur sein, um davon zu profitieren.
Unsere Veranstaltung „Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren“ zeigt Ihnen kompakt, **wie die Abwicklung in der Praxis funktioniert und was Sie dafür benötigen**.

Schäden an Gebäuden – Setzungen durch anthropogene Veränderungen im Baugrund

Seitdem gebaut wird, gibt es auch **Bauschäden**. Und das Problem hat sich trotz aller Wissensvermittlung bis heute gehalten. Nicht oder nicht ausreichend untersuchter Baugrund, missverständliche Planung, schlechte Bauausführung – die **Liste möglicher Schadenursachen** ließe sich noch fortsetzen. Das Ergebnis davon sind Gebäude, die entsprechende **Rissbilder** zeigen und deren **Tragfähigkeit** manchmal bedroht ist.

###Das erwartet Sie im Webinar

Neben natürlichen Ursachen stehen die durch den **Menschen beeinflussten Veränderungen im Baugrund** im Mittelpunkt dieses Webinars. Die Interaktion zwischen Baugrund, Grundwasser und Gründung führt zu entsprechenden Rissbildern, die die Tragfähigkeit von Gebäuden bedrohen können. Im Verlauf des Webinars wird ein **minimal-invasives Verfahren zur Baugrundverstärkung** anhand vieler Praxisbeispiele vorgestellt.

Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Steuern sparen!…Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sehen sowohl das Energiesteuer- als auch das Stromsteuergesetz **zahlreiche Steuerentlastungen** vor, die von Personen bzw. Unternehmen beantragt werden können. Dazu müssen die Energieerzeugnisse bzw. der Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten Zwecken eingesetzt werden. Im Ergebnis kommt es zu einer **teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.**

###Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen

Wir werden Ihnen in dem Webinar **Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht** die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.

Sie erhalten darüber hinaus **wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung** (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit, Fristen).

Update im Energie- und Stromsteuerrecht 2023/2024

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Das Energie- und Stromsteuerrecht nimmt aufgrund seiner Komplexität und Schnelllebigkeit eine ganz besondere Rolle innerhalb des Verbrauchsteuerrechts ein. Das zeigt sich nicht nur im Umfang der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Dienstvorschriften und Informationsschreiben, sondern auch den zahlreichen Verknüpfungen in andere Rechtsgebiete, wie beispielsweise das EU-Beihilferecht.

Mit unserer Veranstaltung bringen wir Sie auf den aktuellen Stand und stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen vor, damit Sie für das Jahr 2024 bestens gewappnet sind.

###Was erwartet Sie

+ Auslaufen der energie- und stromsteuerlichen Begünstigung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft (sogenannter **Spitzenausgleich**) sowie der **vollständigen Energiesteuerentlastung für hocheffiziente KWK-Anlagen**

+ Auslaufen der **Energiesteuerbegünstigung nach § 28 Absatz 1 und 2 EnergieStG** zum 30. September 2023 – Auswirkungen auf die Praxis und alternative Begünstigungsmöglichkeiten

+ Geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts** (Aufgrund der momentan unübersichtlichen politischen Gemengelage (Stichwort: Industriestrompreis) und der sich daraus ergebenden Unsicherheit können derzeit keine konkreten Rechtsänderungen benannt werden. Sie werden – soweit bekannt – tagesaktuell vorgestellt.

+ **Änderungen der EnSTransV** (Absenkung der Meldeschwellen auf 100.000 Euro bzw. 10.000 Euro) und die Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis, insbesondere vor dem Hintergrund der **verpflichtenden Online-Abgabe**

+ Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** und die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen (insbesondere Bewertung temporärer wirtschaftlicher Schwierigkeiten und deren Folgen)

+ **Neuigkeiten aus der Rechtsprechung**

+ Rechtssicherer Umgang mit **Vordrucken und Formularen** des Energie- und Stromsteuerrechts

Ermittlung von zollrechtlichen Maßnahmen im EZT (Import + Export)

Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.

###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen

Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.

Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.

In unserer Veranstaltung lernen Sie, wie Sie schnell und rechtssicher die Maßnahmen recherchieren und so rechtzeitig die notwendigen Prüfungen durchführen und fehlende Informationen einholen können.

Ermittlung von zollrechtlichen Maßnahmen im EZT (Import + Export)

Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.

###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen

Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.

Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.

In unserer Veranstaltung lernen Sie, wie Sie schnell und rechtssicher die Maßnahmen recherchieren und so rechtzeitig die notwendigen Prüfungen durchführen und fehlende Informationen einholen können.

Ermittlung von zollrechtlichen Maßnahmen im EZT (Import + Export)

Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.

###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen

Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.

Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.

In unserer Veranstaltung lernen Sie, wie Sie schnell und rechtssicher die Maßnahmen recherchieren und so rechtzeitig die notwendigen Prüfungen durchführen und fehlende Informationen einholen können.