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Handel mit Embargoländern

Denken Sie bei dem Wort „Embargo“ auch direkt an „Handel verboten“, „sehr risikobehaftet“ oder gar „illegal“? Doch **Embargos schließen den Handel** mit und technische Unterstützung von betroffenen Ländern **nicht aus**. Für Sie ist es von großer Bedeutung, die Möglichkeiten und Risiken im Handel mit Embargoländern zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu treffen.

###Einzelfallprüfung unerlässlich

Embargos sind Wirtschaftssanktionen, die oftmals als politisches Druckmittel gegen Personen, Gruppierungen oder Staaten eingesetzt werden. Durch die Verhängung von Embargomaßnahmen können Unternehmen in den Fokus der Exportkontrolle geraten, auch wenn sie keine kritischen Güter wie Dual-Use-Güter oder Rüstungsgüter exportieren. Eine **detaillierte Prüfung des Länderembargos** für alle Waren ist unerlässlich, um **Verstöße zu vermeiden** – und auch um **Möglichkeiten für neue Absatzmärkte zu finden**.

In unserer Veranstaltung „Handel mit Embargoländern“ erlernen Sie die notwendige Fachkunde, um die Einzelfallprüfung durchzuführen und notwendige Vertragsbestandteile aufzunehmen.

Präferenzrecht aktuell – Das Neuseeland-Ursprungsprotokoll

Das **Freihandelsabkommen der EU mit Neuseeland** tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und eröffnet für Sie neue **Handelsmöglichkeiten zu vergünstigten Konditionen**. Im Ursprungsprotokoll des Abkommens sind die Ursprungsregeln und -verfahren festgelegt, mit denen Sie bei der Einfuhr in die EU bzw. Ihr Kunde bei der Einfuhr nach Neuseeland **finanziell profitieren** können.

In unserer Veranstaltung „Präferenzrecht aktuell – Das Neuseeland-Ursprungsprotokoll“ erläutert unser erfahrener Referent Volker Müller **anhand praktischer Fälle** u.a.
+ die Formen der Ursprungsnachweise und Anpassungen in Lieferantenerklärungen,
+ die Ursprungsregeln und die Verarbeitungsliste und
+ die Anwendung der bilateralen Kumulation.

Etwaige Bewilligungen wie „buchmäßige Trennung“ werden Ihnen ebenso erläutert wie die generelle Zollfreiheit in Reparaturfällen, sodass Sie Ihren **Handel mit Neuseeland optimal umsetzen** können.

BtPrax-Tag

Der **BtPrax-Tag 2024** widmet sich dem Thema **„Chancen und Grenzen“ im Betreuungsrecht**. Als Expertin bzw. Experte in diesem Bereich stehen Sie vor der Aufgabe, rechtliche Anforderungen praxisnah umzusetzen. Sicherlich fallen Ihnen spontan zahlreiche Situationen ein, in denen Recht und Praxis zunächst nicht harmonierten und **individuelle Lösungen** für betreute Personen gefunden werden mussten.

Die Online-Fachtagung bietet nicht nur aktuelle Beiträge, sondern auch reale Geschichten. Erfolgreiche **Best Practice** Beispiele werden präsentiert, um mögliche Ansätze für rechtliche, institutionelle, gesundheitliche, kulturelle und ethische Aspekte zu diskutieren.

###Neu: Der zweite Tagungstag ist jetzt auch einzeln buchbar

Auch in diesem Jahr haben wir für Sie wieder einen bunten Blumenstrauß an Themen zusammengestellt.
Am Freitag, dem 21. Juni 2024, bietet Ihnen das Programm eine facettenreiche Palette an Einblicken. Von **unterstützter Entscheidungsfindung** über **rechtliche und ethische Betrachtungen** zur Sterbehilfe bis hin zur **interkulturellen Perspektive** auf rechtliche Betreuung werden wichtige Aspekte aus Sicht von Praktiker:innen beleuchtet.

Diese Vielfalt ermöglicht eine umfassende Diskussion und fördert ein besseres Verständnis für die Herausforderungen und Möglichkeiten zur **Zusammenarbeit zugunsten der betreuten Menschen**. Ganz besonders freuen wir uns, **Frau Haase als Selbstvertreterin** begrüßen zu dürfen, die uns allen aus Ihrer Sicht wertvolle Impulse für eine gute Zusammenarbeit zwischen betreutem und rechtlich betreuendem Menschen geben wird.

Vergabe von Reinigungsleistungen

Die Ausschreibung und öffentliche **Vergabe von Gebäudereinigungsdienstleistungen** ist für öffentliche Auftraggeber eine besondere Herausforderung, da das Verfahren keineswegs simpel ist. Ausschlaggebend für die Auswahl sollte das **Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis** sein und niemals zwingend das billigste Angebot.
Damit Sie die unterschiedlichen **Leistungsmerkmale und -stärken der Angebote** fachlich und fundiert bewerten können, benötigen Sie eine **optimale Bewertungsmatrix**.

###Anhand aktueller Beispiele zur Fehlervermeidung

An konkreten Beispielen wird Ihnen erläutert, wie Sie die **geeignetsten Zuschlagskriterien definieren**, um die notwendige Punkteskala zu erarbeiten, mit derer Sie eine optimale **Bewertungsmatrix** aufbauen. In vier Modulen erörtern Ihnen unsere Profis aus der Praxis wie Sie eine Bewertungsmatrix **effizient und rechtskonform** gestalten. Erfahrungen aus den vorgestellten Praxisbeispielen helfen Ihnen, bedeutende Fehler zu vermeiden. Alle vorgestellten Beispiele sind aktuell und nicht älter als 24 Monate.

Vergabe von Reinigungsleistungen

Die Ausschreibung und öffentliche **Vergabe von Gebäudereinigungsdienstleistungen** ist für öffentliche Auftraggeber eine besondere Herausforderung, da das Verfahren keineswegs simpel ist. Ausschlaggebend für die Auswahl sollte das **Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis** sein und niemals zwingend das billigste Angebot.
Damit Sie die unterschiedlichen **Leistungsmerkmale und -stärken der Angebote** fachlich und fundiert bewerten können, benötigen Sie eine **optimale Bewertungsmatrix**.

###Anhand aktueller Beispiele zur Fehlervermeidung

An konkreten Beispielen wird Ihnen erläutert, wie Sie die **geeignetsten Zuschlagskriterien definieren**, um die notwendige Punkteskala zu erarbeiten, mit derer Sie eine optimale **Bewertungsmatrix** aufbauen. In vier Modulen erörtern Ihnen unsere Profis aus der Praxis wie Sie eine Bewertungsmatrix **effizient und rechtskonform** gestalten. Erfahrungen aus den vorgestellten Praxisbeispielen helfen Ihnen, bedeutende Fehler zu vermeiden. Alle vorgestellten Beispiele sind aktuell und nicht älter als 24 Monate.

Steuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022 ab 01.01.2023

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz **umfassend überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)** angepasst.

Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen. Der Gesetzgeber räumt allerdings unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In dem 90-minütigen Webinar erläutern wir Ihnen anschaulich und kompakt die **neuen maßgeblichen Regelungen**, die seit dem Inkrafttreten des **JStG 2022** zu beachten sind. Anwendungsbezogen und praxisnah erfahren Sie, was sich seit dem 1. Januar 2023 geändert hat.

Immobilienbewertung in Hochwassergefahrengebieten

Im Rahmen von Bewertungen von bebauten und unbebauten Grundstücken in der Nähe von Flüssen und Bächen stellt sich – nicht erst seit dem Jahrhundert-Hochwasser 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen – immer wieder die Frage, wie sich eine mögliche Hochwassergefahr oder ein vergangenes Hochwasserereignis auf den Wert eines Grundstücks auswirken kann.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In unserem halbtägigen Webinar erhalten Sie eine Einführung in die **rechtlichen Gegebenheiten** rund um das Thema **„Hochwasser“**. Die Begrifflichkeiten wie beispielsweise das **festgesetzte Überschwemmungsgebiet, HQ100** oder der **Gewässerrandstreifen** werden an Beispielen erläutert. Sie erhalten einen Überblick über wichtige Informationsquellen, mögliche Einschränkungen durch **wasserrechtliche Vorgaben** und die Berücksichtigung im Bewertungsprozess. Abgerundet wird die Veranstaltung mit **Beispielen aus der Wertermittlungspraxis** unter Anwendung verschiedener Wertansätze.

Ziel des Webinars ist es, einen **Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten** und die möglichen **wasserrechtlichen Beschränkungen** zu geben und an Praxisbeispielen mögliche **Einflüsse für die Wertermittlung** aufzuzeigen.

Sozialdatenschutz und Verfahrensrecht

Als Mitarbeiter:in der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe legen Sie großen Wert auf den Schutz von persönlichen Daten und der rechtskonformen Durchführung von Sozialverwaltungsverfahren. Da beide Bereiche sehr komplex sind, ist es **unerlässlich**, über aktuelle Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen **informiert zu sein**. Die Veranstaltung gibt Ihnen nicht nur einen Überblick über die Rechtslage und die Strukturen, sondern bietet Ihnen gleichzeitig die Gelegenheit, sich zu Ihren **praxisrelevanten Erfahrungen** auszutauschen, um so mehr Sicherheit im Alltag zu erlangen.

###Im Fokus stehen folgende Schwerpunkte

**Sozialverwaltungsverfahrensrecht**: Bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bewegen wir uns im Sozialleistungsgesetz. Sie lernen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen im SGB und die Verfahrensbeteiligten sowie deren Rechte und Pflichten kennen. Des Weiteren werden Ihnen praxisnah Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere Verfahrensgestaltung aufgezeigt.

**Sozialdatenschutz**: Sicherlich erinnern Sie sich an Situationen, in denen Sie unsicher waren, ob sie persönliche Daten empfangen, aufbewahren oder weiterleiten dürfen. Gemeinsam beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen, die das Sozialgeheimnis regeln, und diskutieren praxisrelevante Fragestellungen, Herausforderungen und Lösungsansätze.

Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Bewertung von Gemeinbedarfsflächen am Beispiel von öffentlichen Bildungseinrichtungen

In Ihrer Praxis als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r stoßen Sie immer wieder auf **spezielle Bewertungsfälle**. Dabei stellt Sie die Bewertung der sogenannten **”Spezial- oder Sonderimmobilien”** vor vielfältige Herausforderungen. In unserer **”Fokus-Reihe Spezialimmobilien”** beleuchten ausgewählte Expertinnen und Experten spezielle Sonderimmobilien, deren Märkte und Besonderheiten in der Bewertung. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fachwissen in diesen Gebieten zu erweitern.

###Bewertung von Gemeinbedarfsflächen am Beispiel von öffentlichen Bildungseinrichtungen

Schulen und Hochschulen zählen zu den **Gemeinbedarfsflächen**, die für eine privatwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen sind und ausschließlich für einen besonderen Zweck – in diesem Fall der Bildung – genutzt werden dürfen. Öffentliche Bildungseinrichtungen sind wie andere **Spezialimmobilien** gesondert in der Wertermittlung zu betrachten.

###Das erwartet Sie in diesem Webinar

In unserer halbtägigen Veranstaltung liegt der Fokus darauf, welche Besonderheiten Sie als Sachverständige:r oder Wertermittler:in bei der **Bewertung von öffentlichen Bildungseinrichtungen** beachten müssen, um eine sichere Bewertung zu gewährleisten. Wir werden genauer darauf eingehen, wie der Wert dieser Flächen und Immobilien bestimmt wird und welche Kriterien dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Erfahren Sie zunächst, welchen neuen Wertermittlungsansatz das **Neue kommunale Finanzmanagement (NKF)** für **öffentliche Gebäude und Liegenschaften** mit sich bringt. Anschließend nähern wir uns der für die Kommunen herausfordernden Umstellung auf die Doppik und beleuchten, wie Gemeinden nun ihr Anlagevermögen „bilanzieren“ müssen. Dabei wird auch auf die Frage eingegangen, wie Immobilienbewertungen auch für **Gemeinbedarfsflächen und -einrichtungen** ein attraktives Geschäftsmodell werden können.

Unser Experte führt Sie durch die komplexe Materie der **Bewertung öffentlicher Infrastrukturen**. Sie lernen, wie Sie sich vom traditionellen Verkehrswert lösen können und welche besonderen Aspekte bei der Bewertung von **Schulen und Hochschulen** von Bedeutung sind. Das Webinar hat zum Ziel, Ihnen Einsicht in die **Praxis der Bewertung von Gemeinbedarfsflächen** zu geben. Anhand von Praxisbeispielen wird aufgezeigt, was Sie als Sachverständige:r speziell bei der Bewertung von **öffentlichen Bildungseinrichtungen** beachten müssen.

[Weitere Veranstaltungen unserer „Fokus-Reihe Spezialimmobilien“ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/fokus-reihe-spezialimmobilien-bewertung-von-gemeinbedarfsflachen-am-beispiel-von-offentlichen-bildungseinrichtungen/#cross-selling-tab-018ec72eb0af7ef0bb30d7ca831b17eb-pane)

Zertifizierung von Compliance Management Systemen nach ISO 37301 & ISO 37001 –

Erhalten Sie von Expertinnen und Experten aus der **Normung & Zertifizierung** eine kompakte Darstellung der **Zertifizierung** von Compliance Management Systemen nach **ISO 37301 & ISO 37001** – am Beispiel der STRABAG SE und erfahren Sie mehr darüber worauf es bei der Umsetzung der ISO Standards ankommt.

Wir starten mit einer kurzen Einleitung durch den Leiter der Zertifizierungsstelle der Austrian Standards – Herrn Dr. Peter Jonas zum Portfolio im Bereich **Governance & Compliance**. Frau Dr. Barbara Neiger gibt einen Überblick über den **Ablauf von Compliance Managementsystem Audits** und Infos zur **Vorbereitung auf ein Audit** und worauf es speziell aus Sicht einer Lead Auditorin ankommt; Frau Brigitte Straganz spricht aus Sicht der STRABAG SE über **das Baukartell** und wie die STRABAG die Zertifizierung und das Monitoring weitergebracht haben. Zum Schluss wird noch der **Zertifizierungsprozess** selbst vorgestellt und Fragen können beantwortet werden.