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BauSV-Seminar: Word für Sachverständige

Das Programm MS Word ist jedem bekannt und wird auch weitestgehend vom Anwender beherrscht. Frei nach dem Motto „Don`t touch a running system“ entwickeln sich aber unwissentlich zeitraubende und umständliche Vorgehensweisen, die eigentlich in Word ganz einfach zu handhaben sind.

Das Seminar richtet sich an Word-Anwender, die schon jahrelang mit dem Programm arbeiten, aber sich nie wirklich damit intensiv beschäftigt haben. Der „rote Faden“ im Seminar ist das Erstellen eines Gutachtens und alles was damit verbunden ist. Da es sich hier im Grunde um eine normale Publikation handelt, ist das Seminar natürlich nicht nur für Gutachter geeignet.

Im Hinblick auf die zukünftige „Elektronische Akte“ erlernen Sie alle notwendigen Voraussetzungen, damit das Gutachten „digital lesbar“ wird: Querverweise, Abbildungsverzeichnisse, Links, etc.
Außerdem gehen Sie die typischen Word-Eigenarten durch, die manchmal den Anwender zum Verzweifeln bringen.

###Termine/Preise
**Wann:** 28.06.2022, 09:00 – 17:00 Uhr (inkl.Pausenzeiten), Köln

Veranstaltungsort:
NevenDuMont Haus
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
[ANFAHRTSSKIZZE](https://cloud.reguvis.de/s/Ks7CEjRBKJaqjjn)

**Preise:**

Normalpreis € 399,- zzgl. MwSt.
Abonnenten der Zeitschrift „Der Bausachverständige“ erhalten einen vergünstigten Tarif von 379,- € zzgl. MwSt.

**Hinweis:**
**Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist auf *12 Personen* begrenzt und wird in Köln zu den dann gültigen Regelungen nach der Coronaschutzverordnung durchgeführt. Es gilt die 2G-Plus-Regel (3fach geimpft oder genesen; 2fach geimpft + tagesaktueller Antigentest, nicht älter als 24Std); entsprechende Nachweise sind am Tag der Veranstaltung vorzulegen.**

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**
Bis zwei Wochen vor Seminar- oder Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Fit für 2022 – Ex- und Import – Online – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschafts-rechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu- bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen im PDF-Format

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Hinweis:** Sollten die Präsenzveranstaltungen coronabedingt abgesagt werden, werden wir alternativ die Termine als Online-Schulungen anbieten.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Chrome
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Zoll für Newcomer

Wenn Sie bisher die Zollabfertigung erledigt haben, ohne genau zu wissen, warum, wieso und weshalb Förmlichkeiten und Formulare abzugeben sind, sind Sie hier genau richtig! Der Grundlagenkurs Zoll bietet die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen.
Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden in diesem Seminar fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

Dabei erlernen Sie, welche zollrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Einsparpotentiale und Vereinfachungen das Zollrecht bietet, was in den Zollprozessen am wichtigsten ist und welche Rechtspflichten wen treffen.

Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung sind Baumängel und Bauschäden marktgerecht unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigen.
Aufgrund der stark ansteigenden Nachfrage nach Immobilien in Ballungszentren steigen auch die Preise erheblich. Das Angebot wird immer knapper. Aus diesem Grund wirken sich Baumängel und Bauschäden in Ballungsgebieten, also Gegenden mit hohem Bodenrichtwertniveau, wenig bis gar nicht auf den Kaufpreis aus. Was zählt, ist die Lage. Dennoch gibt es einige Schäden, bei denen Käufer eher zögerlich sind. Bei Feuchteerscheinungen oder Schimmelschäden reagiert der Markt durchaus emotional, auch in Ballungsgebieten.
Ein regelmäßig überschwemmter Keller eines Einfamilienhauses fällt bei einer Kaufentscheidung erfahrungsgemäß eher ins Gewicht als ein Riss in der Fassade oder eine defekte Heizung. Dabei reagiert der Einfamilienhausmarkt wesentlich sensibler als der Mehrfamilienhausmarkt.
Die Webinar-Reihe stellt zunächst die typischen Baumängel und Bauschäden aus der Wertermittlungspraxis vor. Dabei werden auch Sanierungsmaßnahmen und Kostenansätze aufgezeigt. Im weiteren Verlauf wird ein Überblick über die vorhandenen Berechnungsmodelle in den Wertermittlungsrichtlinien gegeben. Es werden aktuelle Studien und Bewertungsansätze vorgestellt und kritisch diskutiert.
Zum Abschluss werden typische Schadensbilder an konkreten Praxisbeispielen durchgerechnet und es wird besprochen, wie diese am besten im Gutachten dargestellt werden.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl. Ing. Daniela Unglaube beantwortet.

**Wann:**
14. + 15. + 16. + 17.11.2022

jeweils von 10:00 bis 11:30 Uhr | online

**Wer:** Sachverständige, Gutachterausschüsse, Kreditinstitute, Rechtsanwälte, Richter
**Was:** Erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung zu berücksichtigen und erhalten Sie einen Überblick über Normen, Marktuntersuchungen und Umfragen.
**Preis:** 355,-€ zzgl. MwSt., Vorteilspreis für Abonnenten: 284,- € zzgl. MwSt.

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.

Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung sind **Baumängel und Bauschäden** marktgerecht unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigen.

Aufgrund der **stark ansteigenden Nachfrage nach Immobilien in Ballungszentren** steigen auch die Preise erheblich. Das Angebot wird immer knapper.
Aus diesem Grund wirken sich Baumängel und Bauschäden in Ballungsgebieten, also **Gegenden mit hohem Bodenrichtwertniveau**, wenig bis gar nicht auf den Kaufpreis aus. Was zählt, ist die Lage.

Dennoch gibt es einige **Schäden**, bei denen Käufer eher zögerlich sind. Bei **Feuchteerscheinungen oder Schimmelschäden** reagiert der Markt durchaus emotional, auch in Ballungsgebieten.
Ein regelmäßig überschwemmter Keller eines Einfamilienhauses fällt bei einer Kaufentscheidung erfahrungsgemäß eher ins Gewicht als ein Riss in der Fassade oder eine defekte Heizung. Dabei reagiert der Einfamilienhausmarkt wesentlich sensibler als der Mehrfamilienhausmarkt.

**Die Webinar-Reihe stellt zunächst die typischen Baumängel und Bauschäden aus der Wertermittlungspraxis vor.**

Dabei werden auch **Sanierungsmaßnahmen und Kostenansätze** aufgezeigt.
Im weiteren Verlauf wird ein **Überblick über die vorhandenen Berechnungsmodelle in den Wertermittlungsrichtlinien** gegeben.
Es werden **aktuelle Studien und Bewertungsansätze** vorgestellt und kritisch diskutiert.
Zum Abschluss werden *+typische Schadensbilder an konkreten Praxisbeispielen** durchgerechnet und es wird besprochen, wie diese am besten im Gutachten dargestellt werden.

**Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl. Ing. Daniela Unglaube beantwortet.**

**Wann:**
23.05. + 25.05. + 02.06. + 03.06.2022

oder

14.11. + 15.11. + 16.11. + 17.11.2022

jeweils von 10:00 bis 11:30 Uhr | online

**Bitte wählen Sie bei der Buchungsmaske das für Sie passende Datum aus**

Fit für 2022 – Ex- und Import – Online – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschafts-rechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu- bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen im PDF-Format

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Hinweis:** Sollten die Präsenzveranstaltungen coronabedingt abgesagt werden, werden wir alternativ die Termine als Online-Schulungen anbieten.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Chrome
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Fit für 2022 – Ex- und Import – Online – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschafts-rechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu- bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen im PDF-Format

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Hinweis:** Sollten die Präsenzveranstaltungen coronabedingt abgesagt werden, werden wir alternativ die Termine als Online-Schulungen anbieten.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Chrome
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Webinar-Reihe “Vergleichswertverfahren im Überblick”

Das Vergleichswertverfahren ist das wichtigste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach BauGB und ImmowertV. Es dient als abschließendes Verfahren vor allem der Bewertung von Eigentumswohnungen und Reihenhausgrundstücken, also grundsätzlich vergleichbaren Immobilien. Darüber hinaus wird das Vergleichswertverfahren aber zur Bodenwertermittlung im Ertragswertverfahren und im Sachwertverfahren benötigt. Ohne die sichere Beherrschung des Vergleichswertverfahrens ist deshalb eine fachüblichen Grundsätzen genügende Verkehrswertermittlung nicht möglich. Statistische Kenntnisse sind für die Durchführung des Vergleichswertverfahrens notwendig, sie werden im Webinar vermittelt. Abschließend werden Fehlerquellen aufgezeigt und besprochen, die bei der Grundlagenermittlung als auch bei der Auswertung entstehen können.

Die Webinar-Reihe besteht aus 5 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Die Schwerpunkte sind unterschiedlich, so dass gleichermaßen sowohl für jüngere Sachverständige als auch für erfahrene Praktiker interessante Informationen in den Modulen enthalten sind. Das Webinar kann auch zur Auffrischung vorhandener Kenntnisse und zur Prüfungsvorbereitung gebucht werden

**Inhalte**
+ **Modul 1: Die Grundlagen des Vergleichswertverfahrens** Rechtsvorschriften (ImmoWertV, Vergleichswertrichtlinie) – Herkunft der Daten – Vergleichbarkeit – Vergleichspreisermittlung – besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale – Vergleichswert – Besonderheiten bei der Bodenwertermittlung
+ **Modul 2: Statistik im Vergleichswertverfahren ** Indexierung – Mittelwertbildung – Vertrauensbereich – Genauigkeit – Exkurs: ein Blick auf Ertragswert- und Sachwertverfahren
+ **Modul 3: Vergleichswertverfahren, Vertiefungsseminar** Die Qualität der Stichprobe – Grenzen der Anpassung – übergroße Grundstücke – Daten gut, alles gut?
+ **Modul 4: Fehlerquellen ihm Vergleichswertverfahren** ungenaue Stichprobe – ungenauer Mittelwert– fehlende Indexierung –– wie viele Ausreißer sind zu erwarten? – falsche Anpassung – Auswirkungen falscher Bodenwerte im Ertragswert- und im Sachwertverfahren
+ **Modul 5: Vertiefung und Übungen**

**Termine**:
Herbst: 04.+06.+10.+12.+17.10.2022 | jeweils von 10:00 bis 11:30 | online

**Kompaktpreis: 329,00 € (zzgl. MwSt.)**