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VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?

Soweit es für die „Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist“ hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren zu dokumentieren. So steht es in § 8 der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen des Webinars lernen Sie, was bei der **Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern** zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Es werden die Fragen, Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht sowie **vergaberechtliche Regelungen** thematisiert und Ihnen praxisnah die aktuellen Entscheidungen aufgezeigt.

###Dokumentationspflich anschaulich erläutert

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Updates zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Im Rahmen der Webinar-Reihe „VergabeSpezial“ erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu **speziellen Themen aus dem Vergaberecht**.

Die **Webinar-Reihe gliedert sich in vier Module**, die sich jeweils einem Themenschwerpunkt widmen. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag:

+ Modul 1: **Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?**
+ Modul 2: **Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?**
+ Modul 3: **Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen**
+ Modul 4: **Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?**

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

Egal ob Textbausteine eines Herstellers oder explizite Produkte. Bei Vergabeverfahren kann die Versuchung groß sein von der Produktneutralität abzuweichen. Die Möglichkeiten und Grenzen von **Vergabestellen bei Produktvorgaben** sind eine typische Thematik während eines Vergabeverfahrens. Wie sehen rechtliche **Vorgaben für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen** aus und wie verhält es sich mit der **Produktneutralität gegenüber der Beschaffungsautonomie**? Ihnen wird erklärt, wann Ausnahmen vom Gebot der Produktneutralität möglich sind und wie sie zur Regel werden können. Auch wird die **Bedeutung der Dokumentation** thematisiert.

###Produktvorgaben: Möglichkeiten und Ausnahmen

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Updates zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?

Fehlende Unterlagen im Vergabeverfahren nachzufordern ist möglich. Dabei gilt es aber Spielregeln zu beachten. Im Rahmen des Webinars wird Ihnen erörtert, worauf Sie dabei achten müssen und ob eine Nachforderung in der **Pflicht oder im Ermessen der Vergabestellen** liegt. Ebenso wann Unterlagen fehlen.

###Alle wichtigen Informationen kompakt vermittelt

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?

Aufträge werden nur an **geeignete Unternehmen** vergeben. Wir liefern Ihnen **Lösungen** zu den Themen **Eignung, Nachweise und Selbstreinigung**. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei den **Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen** gibt. Auf der Agenda stehen ebenso alle wichtigen Fragen rund um das Thema **Unternehmensausschluss**.

###Alle Informationen kompakt vermittelt

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Verkehrswertgutachten auf dem Prüfstand: Qualitätssteigerung und Angriffspunkte

Ein Verkehrswertgutachten muss die **formalen und sachlichen Anforderungen** erfüllen sowie den **Plausibilitäts- und Wertungsanforderungen** standhalten. Aus der einschlägigen Bewertungsliteratur ergeben sich kaum Fundstellen, wie ein Verkehrswertgutachten strukturiert überprüft werden kann.

Zugleich besteht ein erhöhtes Bedürfnis an **Gutachtenüberprüfungen**, da die Vorgaben des Verordnungsgebers zur Ermittlung des Verkehrswertes häufig nicht eingehalten werden, Gutachten oftmals nicht den formalen sowie sachlichen Anforderungen entsprechen und wertrelevante Mängel grundsätzlich nicht auszuschließen sind. Dies ergibt sich u. a. aus dem Sachverhalt, dass die Berufsbezeichnung des Sachverständigen nicht geschützt ist. In Folge ist der **Markt auf Sachverständigenleistungen** für Verbraucher:innen schwerer zu durchschauen. Der offensichtliche Preiskampf einiger Bewerber:innen führt zum Verfall oder gar zum Verzicht auf die erforderlichen Sachverhaltsaufklärung, Recherche- und Begründungstiefe. Die entscheidenden Kompetenzen gehen hier u. a. in der Pauschalität von standardisierten Prozessen zur Effizienzsteigerung unter.

###Fehler und Schwächen in Gutachten erkennen

**Risiken für Verbraucher:innen von Verkehrswertgutachten** bestehen in vielerlei Hinsicht: Beispielsweise ist der Verkehrswert im Rahmen der Erbauseinandersetzung die Bezugsgröße für die Quote der Pflichtteilsberechtigten, im Rahmen der Ehescheidung die Grundlage für den Zugewinn, hat beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Erbschafts-/Schenkungssteuer oder stellt die Grundlage dar für gerichtliche Entscheidungen.

So ist zum Beispiel das Gericht in der Regel gezwungen, zu bestimmten rechtserheblichen Tatsachen ein **Sachverständigengutachten** einzuholen, da es nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt. Dies ist bei den Prozessbeteiligten in der Regel nicht anders. Schon hieraus ergibt sich, dass ein erfolgversprechendes Angreifen des Verkehrswertgutachtens für einen Verfahrensbeteiligten insbesondere aufgrund der mangelnden Sachkunde schwierig ist. Andererseits bedarf es der Fähigkeit zu erkennen, wie und an welchen Stellen die **Schwächen im Gutachten** unterdrückt werden. Der strukturierten Überprüfung unplausibler oder unschlüssiger Gutachten kommt somit eine besondere Bedeutung zu.

Fehler und Angriffsmöglichkeiten bieten Verkehrswertgutachten dabei immer wieder: etwa bei mangelhaften oder unzureichenden Tatsachenfeststellungen, formalen Mängeln sowie bei außer Acht lassen von Logik und Denkgesetzen, die oftmals einhergehen mit der Vernachlässigung der Vorgaben der **ImmoWertV**. Sachverständige sollten hier eigentlich hoch sensibilisiert sein, – beispielsweise wird mit einem Gerichtsgutachten ein Beitrag zur Herbeiführung einer gerechten und dem Rechtsfrieden dienlichen Entscheidung beauftragt, der als Entscheidungsgrundlage leistungsfähig sein muss und im besten Falle mit nachvollziehbarer Ausräumung aller möglichen Sachfragen keine weiteren Streitgrundlagen bietet.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In unserem 90-minütigen Webinar erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Qualitätssteigerung eigener Verkehrswertgutachten und zur Überprüfung von Fremdgutachten. Sie lernen anhand von Praxisbeispielen typische Fehlerquellen und Schwachstellen bei der Verkehrswertermittlung kennen und erhalten konzentriertes Fachwissen, um auch unterdrückte Mängel in Gutachten nachweisen zu können.

Nach dem Webinar kennen Sie die wesentlichen Paragrafen **(„Ankerparagrafen“)** der **ImmoWertV** und wissen, welche verbindlichen Anforderungen sich hieraus für die Verkehrswertermittlung ergeben. Unser Experte vertieft dabei die Verordnungskonformität mit der Begründung zur ImmoWertV sowie anhand der Anwendungshinweise zur ImmoWertV **(ImmoWertA)**.

Verkehrswertgutachten auf dem Prüfstand: Qualitätssteigerung und Angriffspunkte

Ein Verkehrswertgutachten muss die **formalen und sachlichen Anforderungen** erfüllen sowie den **Plausibilitäts- und Wertungsanforderungen** standhalten. Aus der einschlägigen Bewertungsliteratur ergeben sich kaum Fundstellen, wie ein Verkehrswertgutachten strukturiert überprüft werden kann.

Zugleich besteht ein erhöhtes Bedürfnis an **Gutachtenüberprüfungen**, da die Vorgaben des Verordnungsgebers zur Ermittlung des Verkehrswertes häufig nicht eingehalten werden, Gutachten oftmals nicht den formalen sowie sachlichen Anforderungen entsprechen und wertrelevante Mängel grundsätzlich nicht auszuschließen sind. Dies ergibt sich u. a. aus dem Sachverhalt, dass die Berufsbezeichnung des Sachverständigen nicht geschützt ist. In Folge ist der **Markt auf Sachverständigenleistungen** für Verbraucher:innen schwerer zu durchschauen. Der offensichtliche Preiskampf einiger Bewerber:innen führt zum Verfall oder gar zum Verzicht auf die erforderlichen Sachverhaltsaufklärung, Recherche- und Begründungstiefe. Die entscheidenden Kompetenzen gehen hier u. a. in der Pauschalität von standardisierten Prozessen zur Effizienzsteigerung unter.

###Fehler und Schwächen in Gutachten erkennen

**Risiken für Verbraucher:innen von Verkehrswertgutachten** bestehen in vielerlei Hinsicht: Beispielsweise ist der Verkehrswert im Rahmen der Erbauseinandersetzung die Bezugsgröße für die Quote der Pflichtteilsberechtigten, im Rahmen der Ehescheidung die Grundlage für den Zugewinn, hat beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Erbschafts-/Schenkungssteuer oder stellt die Grundlage dar für gerichtliche Entscheidungen.

So ist zum Beispiel das Gericht in der Regel gezwungen, zu bestimmten rechtserheblichen Tatsachen ein **Sachverständigengutachten** einzuholen, da es nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt. Dies ist bei den Prozessbeteiligten in der Regel nicht anders. Schon hieraus ergibt sich, dass ein erfolgversprechendes Angreifen des Verkehrswertgutachtens für einen Verfahrensbeteiligten insbesondere aufgrund der mangelnden Sachkunde schwierig ist. Andererseits bedarf es der Fähigkeit zu erkennen, wie und an welchen Stellen die **Schwächen im Gutachten** unterdrückt werden. Der strukturierten Überprüfung unplausibler oder unschlüssiger Gutachten kommt somit eine besondere Bedeutung zu.

Fehler und Angriffsmöglichkeiten bieten Verkehrswertgutachten dabei immer wieder: etwa bei mangelhaften oder unzureichenden Tatsachenfeststellungen, formalen Mängeln sowie bei außer Acht lassen von Logik und Denkgesetzen, die oftmals einhergehen mit der Vernachlässigung der Vorgaben der **ImmoWertV**. Sachverständige sollten hier eigentlich hoch sensibilisiert sein, – beispielsweise wird mit einem Gerichtsgutachten ein Beitrag zur Herbeiführung einer gerechten und dem Rechtsfrieden dienlichen Entscheidung beauftragt, der als Entscheidungsgrundlage leistungsfähig sein muss und im besten Falle mit nachvollziehbarer Ausräumung aller möglichen Sachfragen keine weiteren Streitgrundlagen bietet.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In unserem 90-minütigen Webinar erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Qualitätssteigerung eigener Verkehrswertgutachten und zur Überprüfung von Fremdgutachten. Sie lernen anhand von Praxisbeispielen typische Fehlerquellen und Schwachstellen bei der Verkehrswertermittlung kennen und erhalten konzentriertes Fachwissen, um auch unterdrückte Mängel in Gutachten nachweisen zu können.

Nach dem Webinar kennen Sie die wesentlichen Paragrafen **(„Ankerparagrafen“)** der **ImmoWertV** und wissen, welche verbindlichen Anforderungen sich hieraus für die Verkehrswertermittlung ergeben. Unser Experte vertieft dabei die Verordnungskonformität mit der Begründung zur ImmoWertV sowie anhand der Anwendungshinweise zur ImmoWertV **(ImmoWertA)**.

Ein Jahr GEG 2024 & Ausblick auf 2025

Das **Gebäudeenergiegesetz 2020** wurde mittlerweile in zwei Novellierungsschritten fortgeschrieben. Zum 1. Januar 2023 erfolgte die Umsetzung einer Verschärfung der Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf. Das dabei ursprüngliche Ziel, die Einführung des Effizienzhaus 55-Niveaus, also auch eine Verschärfung des baulichen Wärmeschutzes, konnte im politischen Entscheidungsprozess nicht durchgesetzt werden. Eine **zweite Novellierung trat am 1. Januar 2024** in Kraft. Mit diesem zweiten Schritt soll der Weg dafür bereitet werden, dass ab 2045 der **Betrieb von Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen** erfolgt.

##Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

Ziel des Webinars ist, einen **Überblick über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes** zu bieten und insbesondere auf die ersten Erfahrungen bezüglich der Regelungen zum Einsatz erneuerbare Energien zurückzuschauen. Sie erlangen einen Einblick in die **aktuelle Gesetzeslage** mit Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten. Zudem werden **Neuerungen aus dem Normungsbereich** und **Auslegungen zum Gebäudeenergiegesetz** behandelt und gemeinsam ein Blick auf das kommende Jahr geworfen.

Auf Augenhöhe – Gute Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen

Als **Verfahrensbeiständin oder Verfahrensbeistand** vertreten Sie die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren. Diese Aufgabe erfordert ein breites Spektrum an Fähigkeiten.

###So meistern Sie die Gesprächsführung

Neben fachlicher Qualifikation und rechtlichem Know-how sind **persönliche Kompetenzen** entscheidend. Insbesondere von Bedeutung sind ein feinfühliges Gespür und die Fähigkeit, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Dies ermöglicht es, die Wünsche und Bedürfnisse junger Menschen zu erkennen, selbst wenn diese sich noch nicht artikulieren können. Fragen nach der Bewältigung **traumatischer Erfahrungen** erfordern besondere Sensibilität.

###Erweitern Sie Ihr Repertoire

In unserem zweitägigen interaktiven Workshop zur Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen erwerben Sie grundlegende Kenntnisse der Entwicklungspsychologie. Anhand praktischer Fallbeispiele entwickeln Sie **konkrete Strategien** und erproben **verschiedene Gesprächsmethoden**. So stellen Sie einen **individuellen Werkzeugkasten** zusammen, der Ihnen auch über den Workshop hinaus zur Verfügung steht. Arbeitsmaterialien unterstützen Sie dabei und fassen die Inhalte zusammen.

###Profitieren Sie von der Fallsupervision

Am zweiten Tag haben Sie die Möglichkeit, an einer Fallsupervision teilzunehmen. Unter der Anleitung unserer Referentin reflektieren Sie, gemeinsam mit Teilnehmenden aus Ihrer Branche, anhand **eigener, anonymisierter Fallbeispiele** schwierige Situationen. Hierbei gehen Sie über Ihre Grenzen hinaus und definieren **konkrete Lösungsansätze**.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Sie prüfen die Eignung von Unternehmen und beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote? Produktvorgaben sowie die Dokumentation und der Vergabevermerk gehören zu Ihrem Alltag?

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **einem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

###Modul 1 – Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?

Aufträge werden nur an **geeignete Unternehmen** vergeben. Wir liefern Ihnen **Lösungen** zu den Themen **Eignung, Nachweise und Selbstreinigung**. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei den **Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen** gibt. Auf der Agenda stehen ebenso alle wichtigen Fragen rund um das Thema **Unternehmensausschluss**.