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Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die **steuerliche Immobilienbewertung** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des **Bewertungsgesetzes**. Allerdings haben Steuerzahler:innen die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Unser Webinar **Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz** erläutert anschaulich, welche **Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung** maßgebend sind. Dadurch können Sie als Sachverständige:r die **Wertansätze und Bewertungsgrundlagen** der Finanzverwaltung prüfen und nachvollziehen. Zu den ab 2023 aktualisierten Regelungen hat die Finanzverwaltung **gleich lautende Erlasse** herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit ergeben sich neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis.

Die Steuerzahlenden können einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein **Sachverständigengutachten** führen. Seit 2021 verlangt die Finanzverwaltung jedoch auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine **konkrete Zertifizierung von Sachverständigen**.

Die Veranstaltung zeigt die genauen **Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens** auf, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Die **Kriterien**, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert. Dazu gehört auch das Spannungsfeld zwischen einem **Gutachten** und der **steuerlichen Berücksichtigung von Belastungen**.

Die fünftägige Webinar-Reihe besteht aus **5 Modulen á 90 Minuten** mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

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**Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**

Das erste Modul unserer Veranstaltung erläutert Ihnen anschaulich, welche Regelungen bei der **steuerlichen Bewertung von unbebauten Grundstücken** gelten.

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**Modul 2 – Steuerliches Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**

Mit dem **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften angepasst, die seit dem 1.1.2023 maßgebend sind. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die **ImmoWertV 2021** anpassen.

In diesem Modul wird die **steuerliche Bewertung im Ertragswertverfahren** dargestellt.

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**Modul 3 – Steuerliches Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**

Mit dem **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber auch das bereits 2016 reformierte Sachwertverfahren erneut angepasst. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die **ImmoWertV 2021** anpassen. Insoweit ist insbesondere ein Regionalisierungsfaktor und die Berücksichtigung eines Alterswertminderungsfaktors eingeführt worden.

Vor dem Hintergrund dieser Anpassungen wird im dritten Modul die **steuerliche Bewertung im Sachwertverfahren** aufgezeigt.

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**Modul 4 – Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen**

Die im Steuerrecht erforderliche **Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen** ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. In erster Linie ist die Abgrenzung wichtig, um zu entscheiden, welche **Bestandteile eines Grundstücks** nicht in die Wertermittlung einzubeziehen sind. Das ist auch für Sie als Gutachter:in maßgebend, wenn Sie den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach **§ 198 BewG** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer führen. Darüber hinaus sind die Abgrenzungsgrundsätze jedoch auch für andere Steuerarten maßgebend, wie beispielsweise für die **Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer** sowie gegebenenfalls für **Investitionszulagen**.

Dieses Modul stellt dar, wann nach der Maßgabe des **Bewertungsgesetzes** eine Betriebsvorrichtung vorliegt. Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei aus dem sog. **Abgrenzungserlass** der Finanzverwaltung. Darüber hinaus sind auch Entscheidungen der Rechtsprechung von Bedeutung, die in dem Seminar zu Veranschaulichung exemplarisch dargestellt werden.

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**Modul 5 – Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung**

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes enthalten eine Vielzahl von **Pauschalierungen**, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete **Zertifizierung von Sachverständigen**. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung **neue Berichtigungsmöglichkeiten** bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.

Dieses Modul stellt zum Abschluss der Veranstaltung dar, welche Anforderungen an den **Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts** bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung zu erfüllen sind.

Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren

Möchten Sie **mehr Kontrolle über die Zollabwicklung Ihrer Einfuhrwaren**? Mit dem Versandverfahren T1 besteht die Möglichkeit, dass Ihnen **Importwaren unverzollt an Ihren Firmenstandort** oder ein Lager geliefert werden und die Zollabfertigung erst vor Ort stattfindet.

Die dafür notwendige **Bewilligung zum Zugelassenen Empfänger (ZE) bringt Ihnen einige Vorteile**:

+ Sie haben die Zollabwicklung in Ihrer Hand und steuern selbst Geschwindigkeit und Qualität der Zollabfertigung; die Zollstelle greift in der Regel nicht aktiv ein.
+ Sie arbeiten mit Ihrem lokalen Zollamt, das Ihre Produkte und Abläufe kennt, sodass wenig Reibung und Verzögerung entsteht.
+ In Kombination mit weiteren Bewilligungen für Anschlussverfahren, z.B. die vereinfachte Zollanmeldung für die Überlassung in den freien Verkehr, optimieren Sie Ihren gesamten Wareneingangsprozess.
+ Sie haben alle Zollanmeldungsdaten in Ihren Systemen, können aktiv und effektiv auswerten und haben eine hohe Transparenz.

Auch bereits bei wenigen Importen im Monat ist eine zollrechtliche Bewilligung zum Zugelassenen Versender (ZE) möglich – Sie müssen somit kein Großimporteur sein, um davon zu profitieren.
Unsere Veranstaltung „Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren“ zeigt Ihnen kompakt, **wie die Abwicklung in der Praxis funktioniert und was Sie dafür benötigen**.

Begleiteter Umgang

Die Fallkonstellationen, in denen **Begleitete Umgangskontakte** zum Tragen kommen, sind vielfältig und immer individuell zu betrachten. Ihre Geschichte ist zum Teil sehr komplex. Der Begleitete Umgang ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau.

###Eine herausfordernde und zugleich vielseitige Aufgabe

Als Umgangsbegleiter:in stellen Sie eine wichtige **Schnittstelle** zwischen den leiblichen Eltern und deren Kind(ern) dar. Gleichzeitig sind Sie als Teil der **Verantwortungsgemeinschaft** familienrechtlicher Rahmenbedingungen und unterschiedlicher fachlicher Handlungsansätze herausgefordert, im Sinne des **Kinderschutzes** zu kooperieren. Die Balance zwischen Kindeswohl, Elternwohl und Kindeswohldienlichkeit zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Sie müssen für alles gewappnet sein, ggf. auch vor Manipulationsversuchen, um diese im Vorfeld zu erkennen und unterbinden zu können.

###Hochstrittigkeit und häusliche Gewalt: Begleitete Umgangskontakte im Spannungsfeld von eskalierten Elternkonflikten

In **Modul 4** unserer vierteiligen Webinar-Reihe lernen Sie, wie Sie sich optimal auf Begleitete Umgangskontakte im Spannungsfeld von eskalierenden Elternkonflikten vorbereiten, diese durchführen und für das Familiengericht nachvollziehbar dokumentieren. In **hochkonflikthaften und „hochstrittigen“** Beziehungen geraten Kinder aus dem Blick, oft werden Sie Spielball von Manipulationen, bei denen traumatische Erfahrungen keine Seltenheit sind. Sie erfahren, wie Sie im Vorfeld die Elternkompetenz und Bewältigungskompetenzen des Kindes prüfen und einen **„Unterstützten Umgang“** gestalten, der zur Verbesserung der Beziehungsqualität beiträgt. Des Weiteren erhalten Sie Informationen zum **beaufsichtigten (kontrollierten) Umgang** für Situationen, in denen eine mögliche Gefährdung nicht auszuschließen ist.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Sehr hilfreiche Informationen zu den Themen, mit denen man im BU immer wieder zu kämpfen hat. Die Aufteilung in 4 Halbtagesmodule war hilfreich, die Fortbildung in den Berufsalltag zu integrieren.“*
**Anonym, 2023**

*(…) „Ich bin als Neueinsteiger in der Thematik BU mit den jeweiligen Unterlagen gut vorbereitet worden. (…) Ich fühlte mich gut in der Gruppe aufgehoben und profitierte auch von den interessanten Inhalten von den Gesprächen der gesamten Gruppe. Es war keine Zeit zum Abschalten. Es war eine durchaus gut gestaltete Veranstaltung. Danke für dieses super Handout. Ich freue mich nun in den BU zu starten.“*
**Anonym, 2023**

Begleiteter Umgang

Die Fallkonstellationen, in denen **Begleitete Umgangskontakte** zum Tragen kommen, sind vielfältig und immer individuell zu betrachten. Ihre Geschichte ist zum Teil sehr komplex. Der Begleitete Umgang ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau.

###Eine herausfordernde und zugleich vielseitige Aufgabe

Als Umgangsbegleiter:in stellen Sie eine wichtige **Schnittstelle** zwischen den leiblichen Eltern und deren Kind(ern) dar. Gleichzeitig sind Sie als Teil der **Verantwortungsgemeinschaft** familienrechtlicher Rahmenbedingungen und unterschiedlicher fachlicher Handlungsansätze herausgefordert, im Sinne des **Kinderschutzes** zu kooperieren. Die Balance zwischen Kindeswohl, Elternwohl und Kindeswohldienlichkeit zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Sie müssen für alles gewappnet sein, ggf. auch vor Manipulationsversuchen, um diese im Vorfeld zu erkennen und unterbinden zu können.

###Wie Sie als Umgangsbegleiter:in auch in schwierigen Situationen souverän agieren

In unserer vierteiligen, insgesamt 10-stündigen Webinar-Reihe, möchten wir Sie in Ihrer Rolle als Umgangsbegleiter:in stärken, indem wir Ihnen fundiertes Fachwissen und eine Vielzahl an Informationen sowie Tipps und Tricks für die Umsetzung in die Praxis an die Hand geben.

Sie erfahren, wie es Ihnen gelingt, zwei scheinbar **gegensätzliche Aufgaben** zu erfüllen, ohne Ihren Auftrag aus den Augen zu verlieren: Einerseits die Hinführung zu den leiblichen Eltern und anderseits die Gewährung des Schutzes vor möglichen schädigenden Handlungen dieser Personen. Anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen zu den Themenfeldern **„Pflegekinder“, „Psychische Erkrankung der Eltern“ sowie „Häusliche Gewalt und „Hochstrittigkeit“**, zeigen wir Ihnen mögliche Lösungsansätze zur direkten Umsetzung auf.

Des Weiteren lernen Sie, unter welchen Bedingungen ein **Aussetzen von Umgangskontakten** sinnvoll ist, um alle Beteiligten – auch sich selbst – zu schützen und sich abzugrenzen. Das Erkennen von Beziehungsmustern sowie die Verinnerlichung von Methoden und Handlungsmöglichkeiten sind elementar wichtig, um auch in besonders herausfordernden und belastenden Situationen kompetent agieren zu können.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Sehr hilfreiche Informationen zu den Themen, mit denen man im BU immer wieder zu kämpfen hat. Die Aufteilung in 4 Halbtagesmodule war hilfreich, die Fortbildung in den Berufsalltag zu integrieren.“*
**Anonym, 2023**

*(…) „Ich bin als Neueinsteiger in der Thematik BU mit den jeweiligen Unterlagen gut vorbereitet worden. (…) Ich fühlte mich gut in der Gruppe aufgehoben und profitierte auch von den interessanten Inhalten von den Gesprächen der gesamten Gruppe. Es war keine Zeit zum Abschalten. Es war eine durchaus gut gestaltete Veranstaltung. Danke für dieses super Handout. Ich freue mich nun in den BU zu starten.“*
**Anonym, 2023**

Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Steuern sparen!…Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sehen sowohl das Energiesteuer- als auch das Stromsteuergesetz **zahlreiche Steuerentlastungen** vor, die von Personen bzw. Unternehmen beantragt werden können. Dazu müssen die Energieerzeugnisse bzw. der Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten Zwecken eingesetzt werden. Im Ergebnis kommt es zu einer **teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.**

###Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen

Wir werden Ihnen in dem Webinar **Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht** die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.

Sie erhalten darüber hinaus **wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung** (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit, Fristen).

Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör

Die Einreihung von Teilen und Zubehör stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar, da das **zolltarifrechtliche Verständnis eines Teils/Zubehörs von der tatsächlichen Verwendung abweichen kann**. So kann es schnell zu falschen Einreihungen kommen.

###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.

Die Unterscheidung zwischen Teil und Zubehör ist hierbei genauso interessant wie das grundlegende Verständnis, welche Kriterien eine Ware erfüllen muss, um im Zolltarif als Teil oder Zubehör zu gelten. Ist **eine Ware als Teil oder Zubehör identifiziert, müssen Sie besondere Regeln zur Einreihung beachten**.

###Rechtssicherheit in der Praxis
Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör“ die **Identifizierung einer Ware als Teil, Zubehör oder eigenständige Ware** erläutert und die Regeln zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

###Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

###Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Die optimierte Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen

Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt es diesen Rundlauf zu skizzieren, denn die **Ware trifft auf ihrem Weg mindestens viermal auf den Zoll**!

###Für jede Variante den optimalen Weg

Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!

Diese Veranstaltung ist **speziell für den Bereich Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen konzipiert** und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Wissen für die Abwicklung dieser Geschäfte zu erlernen.

Vergabe von freiberuflichen Leistungen

Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggebern benötigt; hier geht es insbesondere um **Architekten- und Ingenieurleistungen** zur Realisierung von **Bauvorhaben der öffentlichen Hand**. Da der einschlägige **EU-Schwellenwert** bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für **Planungsleistungen** ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen.

###Vergabe- und vertragsrechtliche Aspekte beachten

Welche Vorgehensweise gilt es bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen mit einem Honorarvolumen unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts zu berücksichtigen? In unserer Veranstaltung gehen die Referierenden auf die **vergabe- und vertragsrechtlichen Aspekte** bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ein und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur **rechtssicheren Ausgestaltung des Verfahrens** unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts.