Schlagwort-Archive: „Auswirkungen

AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus

Als Sachbearbeiter:in, der/die Ausfuhrzollanmeldungen erstellt und an die Zollstelle schickt, kennen Sie den Aufbau der IAA Plus und wissen, welche Felder Sie mit welchen Informationen füllen müssen. **Ende November ist die IAA Plus auf das ATLAS-Release AES 3.0 umgestellt worden**, was Ihre Gewohnheiten auf den Kopf stellt.

###Neue Gewohnheiten schaffen für effizientes Arbeiten

Hintergrund der Umstellung sind die Vorgaben des Unionszollkodex (UZK): für jedes Datenfeld sind bestimmte Formate und Inhalte vorgesehen, teils gibt es auch neue Datenelemente oder bestehende werden umbenannt. Alles in allem eine große Umstellung, da Sie **jahrelange Routinen und Kopiervorlagen anpassen** müssen.
In unserer Veranstaltung „AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus“ erhalten Sie die Unterstützung, die Sie in der Praxis benötigen, um auch **weiterhin schnell und sicher** Ihre Anmeldungen erstellen zu können.

AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus

Als Sachbearbeiter:in, der/die Ausfuhrzollanmeldungen erstellt und an die Zollstelle schickt, kennen Sie den Aufbau der IAA Plus und wissen, welche Felder Sie mit welchen Informationen füllen müssen. Zum **Jahresende 2023 steht in der IAA Plus der Release-Wechsel auf AES 3.0** an, der Ihre Gewohnheiten auf den Kopf stellt.

###Neue Gewohnheiten schaffen für effizientes Arbeiten

Hintergrund der Umstellung sind die Vorgaben des Unionszollkodex (UZK): für jedes Datenfeld sind bestimmte Formate und Inhalte vorgesehen, teils gibt es auch neue Datenelemente oder bestehende werden umbenannt. Alles in allem eine große Umstellung, da Sie **jahrelange Routinen und Kopiervorlagen anpassen** müssen.
In unserer Veranstaltung „AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus“ erhalten Sie die Unterstützung, die Sie in der Praxis benötigen, um auch **weiterhin schnell und sicher** Ihre Anmeldungen erstellen zu können.

AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus

Als Sachbearbeiter:in, der/die Ausfuhrzollanmeldungen erstellt und an die Zollstelle schickt, kennen Sie den Aufbau der IAA Plus und wissen, welche Felder Sie mit welchen Informationen füllen müssen. Zum **Jahresende 2023 steht in der IAA Plus der Release-Wechsel auf AES 3.0** an, der Ihre Gewohnheiten auf den Kopf stellt.

###Neue Gewohnheiten schaffen für effizientes Arbeiten

Hintergrund der Umstellung sind die Vorgaben des Unionszollkodex (UZK): für jedes Datenfeld sind bestimmte Formate und Inhalte vorgesehen, teils gibt es auch neue Datenelemente oder bestehende werden umbenannt. Alles in allem eine große Umstellung, da Sie **jahrelange Routinen und Kopiervorlagen anpassen** müssen.
In unserer Veranstaltung „AES 3.0 und die Auswirkungen auf die IAA Plus“ erhalten Sie die Unterstützung, die Sie in der Praxis benötigen, um auch **weiterhin schnell und sicher** Ihre Anmeldungen erstellen zu können.

ChatGPT – Die wichtigsten Auswirkungen für Ihr Unternehmen

**ChatGPT** ist seit Dezember 2022 in aller Munde. Schüler:innen haben ChatGPT schon längst als praktische Hausaufgabenhilfe entdeckt. Aber was steckt wirklich hinter dem Chatbot und welche Möglichkeiten bietet die Technologie für die Arbeitswelt?

Es gibt wahrscheinlich keine Branche, die aktuell nicht über die **Nutzung von ChatGPT** nachdenkt. Die Überlegungen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt sind dabei allerdings nicht neu, dennoch hat ChatGPT einen **unvergleichlichen Medienhype** ausgelöst.

###ChatGPT = Revolution der Arbeitswelt?

Viele Expertinnen und Experten sehen in ChatGPT nicht weniger als die **Revolution der Arbeitswelt**. Auf Basis von **KI** sollen in jeder Branche neue Wege und Möglichkeiten auf dem Weg zum perfekten Arbeitsergebnis gefunden werden. Bestenfalls in Kooperation mit dem Menschen, wenn nicht zwingend notwendig, aber auch ohne. Zweiteres ist das **Bedrohungsszenario für viele Mitarbeitende**, die sich fragen, ob sie in Zukunft noch gebraucht werden.

Aber wozu ist der Chatbot heute schon fähig und was ist in Zukunft durch technische Weiterentwicklungen noch möglich? Wo ist der Einsatz der Technologie sinnvoll und wie kann dieser kooperativ, mit dem Angestellten erfolgen. In diesem Webinar blicken unsere Experten **hinter die Welt des Chatbots** und zeigen Ihnen, was sich durch den **Einsatz von ChatGPT und künstlicher Intelligenz** tatsächlich verändern kann.

###Experten aus der Praxis

Unsere Experten kommen **aus der Praxis** und setzen täglich Projekte in diesem sehr schnelllebigen Bereich um. Dadurch kennen Sie die **neuesten Entwicklungen** stets sehr genau und teilen ihr Wissen mit Ihnen, damit Sie erfahren, was heute schon für Ihr Unternehmen möglich ist und worauf, beispielswiese beim Thema Datenschutz, zu achten ist. Unsere Profis vermitteln Ihnen **praktische Tipps und konkrete nächste Schritte** auf dem Weg zum **besseren Verständnis beim Einsatz von ChatGPT**.

###Regelmäßiges Update
Da die **Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz** natürlich nicht enden, sondern ganz im Gegenteil, im rasanter voranschreiten, bieten wir Ihnen mit unserem **Komplettabonnement** die einmalige Chance, sich einmal im Quartal von unseren Experten auf den neuesten Stand bringen zu lassen. Im Rahmen des Updates können Sie Ihre Fragen stellen und von unseren Experten beantworten lassen.

E-Learning: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern müssen ab Januar 2023 verpflichtend bestimmte Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einhalten. Diese Pflichten beziehen sich auf alle Zulieferer in der Lieferkette. Da die Sorgfaltspflichten vertraglich an Zulieferer weitergegeben werden sollen, betrifft das Gesetz auch kleine und mittelständische Unternehmen, die Teil einer solchen Lieferkette sind.
Mit dem E-Learning lernen Sie die Vorgaben der neuen Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf die Lieferketten genau kennen. Es beschreibt den Aufbau, die Umsetzung und die Anforderungen an Risiko- und Beschwerdemanagementsysteme in Ihrem Unternehmen.

Schulungsinhalte u.a.:
– Gegenstand, Ziele, Inhalt und Anwendungsbereich des Gesetzes sowie Begriffsbestimmungen
– Umfang und Umsetzung der Sorgfaltspflichten
– Informationsorganisation und IT-Lösungen
– Sechs Schritte zur Umsetzung des LkSG im Unternehmen
– Die besondere Prozessstandschaft
– Kontrolle, Durchsetzung und Zwangs-/Bußgelder

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen

Als hätte die Bauwirtschaft mit den Folgen der Corona-Pandemie nicht genug zu kämpfen, kommen jetzt weitere massive Einschränkungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen hinzu. Durch die Abhängigkeit von Lieferungen aus Russland droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der hiesigen Bitumenversorgung, mit dramatischen Auswirkungen für den deutschen Straßenbau. Darüber hinaus sind nach Informationen des ZDB erhebliche Preissteigerungen bei Stahl bzw. Stahlerzeugnissen zu verzeichnen; denn rund 30 % des Baustahls kamen zuletzt aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Hinzu kommt der hohe Anteil von Roheisen (40 %) und diverser weiterer Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind (Nickel 25 % und Titan 75 %).

Die Folgen sind extreme Lieferengpässe und explodierende Einkaufspreise, die zu Stillständen auf den Baustellen und zur Existenzgefährdung von Baufirmen führen.

Auch wenn während der Corona-Krise bereits einige Lösungsansätze entwickelt wurden, stellen sich aufgrund der Entwicklung der letzten Wochen extreme neue Herausforderungen für Auftraggeber und Auftragnehmer, die nur gemeinsam gemeistert werden können. Dies erfordert gesicherte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten.

Daher bieten wir Ihnen jetzt unser neues Webinar „Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen“ an, welches von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert von der auf das Baurecht spezialisierten Kanzlei DIECKERT Recht und Steuern durchgeführt wird.
Herr Dr. Dieckert wird mit Ihnen nicht nur die einschlägigen Rechtsfragen erörtern, sondern Ihnen auch Praxistipps mit Musterformulierungen geben, wie z.B. für die Verfassungen von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen, für Vorbehalte bei Angeboten, für Preisanpassungsklauseln sowie für vergaberechtliche Rügen bei Ausschreibungen, die ohne Stoffpreisgleitklauseln erfolgen.

**Wann:** 05.04.2022, 10:00 – 12:00 Uhr
**Wo:** online
**Preis:** € 129,- zzgl. MwSt.

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen

Als hätte die Bauwirtschaft mit den Folgen der Corona-Pandemie nicht genug zu kämpfen, kommen jetzt weitere massive Einschränkungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen hinzu. Durch die Abhängigkeit von Lieferungen aus Russland droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der hiesigen Bitumenversorgung, mit dramatischen Auswirkungen für den deutschen Straßenbau. Darüber hinaus sind nach Informationen des ZDB erhebliche Preissteigerungen bei Stahl bzw. Stahlerzeugnissen zu verzeichnen; denn rund 30 % des Baustahls kamen zuletzt aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Hinzu kommt der hohe Anteil von Roheisen (40 %) und diverser weiterer Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind (Nickel 25 % und Titan 75 %).

Die Folgen sind extreme Lieferengpässe und explodierende Einkaufspreise, die zu Stillständen auf den Baustellen und zur Existenzgefährdung von Baufirmen führen.

Auch wenn während der Corona-Krise bereits einige Lösungsansätze entwickelt wurden, stellen sich aufgrund der Entwicklung der letzten Wochen extreme neue Herausforderungen für Auftraggeber und Auftragnehmer, die nur gemeinsam gemeistert werden können. Dies erfordert gesicherte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten.

Daher bieten wir Ihnen jetzt unser neues Webinar „Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen“ an, welches von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert von der auf das Baurecht spezialisierten Kanzlei DIECKERT Recht und Steuern durchgeführt wird.
Herr Dr. Dieckert wird mit Ihnen nicht nur die einschlägigen Rechtsfragen erörtern, sondern Ihnen auch Praxistipps mit Musterformulierungen geben, wie z.B. für die Verfassungen von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen, für Vorbehalte bei Angeboten, für Preisanpassungsklauseln sowie für vergaberechtliche Rügen bei Ausschreibungen, die ohne Stoffpreisgleitklauseln erfolgen.

**Wann:** 31.03.2022, 10:00 – 12:00 Uhr
**Wo:** online
**Preis:** € 129,- zzgl. MwSt.

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen

Als hätte die Bauwirtschaft mit den Folgen der Corona-Pandemie nicht genug zu kämpfen, kommen jetzt weitere massive Einschränkungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen hinzu. Durch die Abhängigkeit von Lieferungen aus Russland droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der hiesigen Bitumenversorgung, mit dramatischen Auswirkungen für den deutschen Straßenbau. Darüber hinaus sind nach Informationen des ZDB erhebliche Preissteigerungen bei Stahl bzw. Stahlerzeugnissen zu verzeichnen; denn rund 30 % des Baustahls kamen zuletzt aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Hinzu kommt der hohe Anteil von Roheisen (40 %) und diverser weiterer Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind (Nickel 25 % und Titan 75 %).

Die Folgen sind extreme Lieferengpässe und explodierende Einkaufspreise, die zu Stillständen auf den Baustellen und zur Existenzgefährdung von Baufirmen führen.

Auch wenn während der Corona-Krise bereits einige Lösungsansätze entwickelt wurden, stellen sich aufgrund der Entwicklung der letzten Wochen extreme neue Herausforderungen für Auftraggeber und Auftragnehmer, die nur gemeinsam gemeistert werden können. Dies erfordert gesicherte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten.

Daher bieten wir Ihnen jetzt unser neues Webinar „Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen“ an, welches von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert von der auf das Baurecht spezialisierten Kanzlei DIECKERT Recht und Steuern durchgeführt wird.
Herr Dr. Dieckert wird mit Ihnen nicht nur die einschlägigen Rechtsfragen erörtern, sondern Ihnen auch Praxistipps mit Musterformulierungen geben, wie z.B. für die Verfassungen von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen, für Vorbehalte bei Angeboten, für Preisanpassungsklauseln sowie für vergaberechtliche Rügen bei Ausschreibungen, die ohne Stoffpreisgleitklauseln erfolgen.

**Wann:** 29.03.2022, 10:00 – 12:00 Uhr
**Zusatztermin: 31.03.2022, 10:00 – 12:00 Uhr**
**Wo:** online
**Preis:** € 129,- zzgl. MwSt.

Webinar-Reihe: Betreuerwissen Erbrecht– effektiv handeln, Haftung vermeiden – Modul 2: Auswirkungen der Erbschaft auf Sozialleistungen

Kommt es während der Betreuung zum Todesfall in der Familie des betreuten Menschen stehen Betreuer*innen vor einer Vielzahl von Herausforderungen: Soll das Erbe ausgeschlagen werden? Welche Auswirkungen hat die Erbschaft auf Sozialleistungen? Ist der betreute Mensch Pflichtteilsberechtigt und wie kann ich seine Ansprüche effektiv durchsetzen? Wie kann ich den betreuten Menschen effektiv schützen, wenn sich später herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist?

Diese erfolgreiche Webinar-Reihe „Betreuerwissen Erbrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden“ vermittelt kompakt das notwendige Fach- und Handlungswissen Im Spannungsfeld zwischen Erbrecht und Betreuungspraxis. Unser erfahrener Referent – selbst Rechtsanwalt und Notar – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Das Seminarskript enthält viele Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

**Teilnehmerstimmen zur Webinar-Reihe (Juli 2020):** *„Klasse Durchführung – knapp, sachlich und die Fragen werden beantwortet!“ – „Der Inhalt wurde sehr klar, gut strukturiert und leicht verständlich vorgetragen – Super!“*
**Teilnehmerstimmen (Herbst 2021):** *”hervorragender Referent!”- “Ein hohes Niveau!”*

**Inhalte Modul 2: Auswirkungen der Erbschaft auf Sozialleistungen**
+ Einkommen und Vermögen im SGB II, SGB IX und SGB XII
+ Sozialhilferegress im SGB II, SGB IX und SGB XII
+ Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall

###Termine und Preise
+ 08.09.2022 | 9:30 bis 12:00 Uhr

** Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht): 99,00 €**, Normalpreis 109,00 €, jeweils zzgl. MwSt.

**Sie möchten andere Module oder die Webinar-Reihe buchen?**

[**Alle Module** der Reihe “Betreuerwissen Erbrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden“](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-betreuerwissen-erbrecht-effektiv-handeln-haftung-vermeiden/)

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**
Bis zwei Wochen vor Seminar- oder Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)