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Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Grundlagen und Besonderheiten in der Wertermittlung

Das Feld der Immobilienbewertung ist sehr breit gefächert. Immer wieder kommen Sie als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r im Rahmen Ihrer Tätigkeit mit **speziellen Bewertungsfällen** in Berührung. Die sogenannten **Spezial- oder Sonderimmobilien** stellen Sie dabei in der Wertermittlung vor Herausforderungen, da sie spezifischen Besonderheiten unterliegen und es sich häufig um schwierige Einzelfallbetrachtungen handelt.

###Spezialimmobilien und ihre Besonderheiten

Zu den Spezialimmobilien zählen viele unterschiedliche Objekte wie beispielsweise Pflege- und Seniorenheime, Freizeitimmobilien, Hotels oder Bildungseinrichtungen. Gemeinsam haben diese Immobilien, dass sie zu einem **speziellen Zweck und für eine besondere Nutzungsweise** errichtet und betrieben werden. Damit unterscheiden sie sich wesentlich von anderen Immobilien wie z. B. Mehrfamilienhäuser. Die Bewertung von Spezialimmobilien erfordert daher viel **Fachexpertise und Verständnis für die verschiedenen Nutzungsarten**.

###Das erwartet Sie in diesem Webinar

In unserer Veranstaltung erhalten Sie eine kompakte Einführung in das Thema **Bewertung von Spezialimmobilien** und bekommen einen **Überblick über Sonderimmobilien und deren Marktkriterien**. Sie erfahren, welche Immobilien zu den Spezialimmobilien gezählt werden und was diese Immobilien so besonders macht. Anschließend werden Ihnen verschiedene Vorgehensweisen zur Wertermittlung vorgestellt und anhand von **Beispielen aus der Praxis** anschaulich erläutert.

Nutzen Sie das 90-minütige Webinar, um einen Überblick über besondere Bewertungsaufgaben zu erhalten. Es dient zur Orientierung und Einführung in das komplexe Thema **Wertermittlung von Spezialimmobilien**.

###Sie entscheiden, welche Themen Sie interessieren

Dieser Termin ist der Start zu unserer neuen **„Fokus-Reihe Spezialimmobilien“**, in der von ausgewählten Expertinnen und Experten im Detail auf spezielle Sonderimmobilien, deren Märkte und Besonderheiten in der Bewertung eingegangen wird. Freuen Sie sich in diesem Jahr zum Beispiel auf Veranstaltungen zu den Themen **öffentliche Sportanlagen**, **Gesundheitsimmobilien** oder **öffentliche Bildungseinrichtungen**. Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie Spezialkenntnisse erwerben möchten.

[Alle Veranstaltungen unserer „Fokus-Reihe Spezialimmobilien“ sind einzeln buchbar.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/fokus-reihe-spezialimmobilien-grundlagen-und-besonderheiten-in-der-wertermittlung/#cross-selling-tab-018ea2fe32cd780fa633b63c4a2959f1-pane)

Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken

Unsere ganztägige Veranstaltung **„Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken“** macht Ihnen das Erbbaurecht umfassend zugänglich: von den Grundlagen und dem Inhalt des Erbbaurechts über den Erbbauzins bis zur Ermittlung des Verkehrswerts nach BauGB und ZVG im Rahmen der novellierten ImmoWertV (2021).

###Erbbaurechte in der Wertermittlung

Die **Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet, sei es auf Seiten des Sachverständigen, der eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem speziellen Teilmarkt beauftragt wird, oder bezüglich der von den **Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten in den Grundstücksmarktberichten**. Die genannte Problematik beruht vor allem auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt – **ein geringer Datensatz an Kaufpreisen** einem vergleichsweise **großem Spektrum an Einflussgrößen**, die sich aus den **Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge** ergeben, gegenübersteht.

Es obliegt den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des **§§ 6 und 9 ImmoWertV 2021** zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und den Verkehrswert unter **Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens zu ermitteln**.

###Das erwartet Sie

In **vier Modulen** bildet unsere Veranstaltung – ausgehend von den Grundlagen zum Thema Erbbaurecht – das **gesamte Spektrum der Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ab. Zugleich werden relevante Inhalte vertiefend ausgeführt – zuletzt mit Raum für offenen Frage- und Diskussionsrunden nach jedem der vier Module. Hier können neben allgemeinen Fragen auch **fallbezogene Herausforderungen und Fallstricke in der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten sowie der Gutachtenerstellung** erörtert werden.

Zunächst wird das Rechtskonstrukt **„Erbbaurecht“** mit seinen Inhalten und Erscheinungsformen auf dem deutschen Grundstücksmarkt sowie der grundbuchlichen Sicherung erläutert. Besonderes Augenmerk wird zudem auf den Begriff **„Erbbauzins“** und die Differenzierung von Erbbauzins-Begriffen gelegt. Ihnen wird unter anderem das **notwendige Handwerkszeug zur Ermittlung des erzielbaren Erbbauzinses** als eine der wesentlichen wertrelevanten Einflussgrößen vermittelt.

Das Erbbaurecht und das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück **(Erbbaugrundstück)** sind jeweils selbstständige Gegenstände der Wertermittlung mit eigenen, nicht vergleichbaren Marktmechanismen. Die novellierte **ImmoWertV** bietet hierfür verschiedene Bewertungsmodelle an, welche Ihnen im Seminar vorgestellt werden. Auch auf die Besonderheiten der **Verkehrswertermittlung in Zwangsversteigerungsverfahren** wird eingegangen.

Zudem werden **typische Fehlerquellen bei der Gutachtenerstattung** anhand von Praxisfällen aufgezeigt.

Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung sind **Baumängel und Bauschäden** marktgerecht unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigen. Es gibt einige Schäden, bei denen **Käufer eher zögerlich** sind. Bei **Feuchteerscheinungen oder Schimmelschäden** reagiert der Markt durchaus emotional, auch in Ballungsgebieten.

###Auswirkungen von Bauschäden auf die Kaufentscheidung

Ein regelmäßig überschwemmter Keller eines Einfamilienhauses fällt bei einer **Kaufentscheidung** erfahrungsgemäß eher ins Gewicht als ein Riss in der Fassade oder eine defekte Heizung. Dabei reagiert der Einfamilienhausmarkt wesentlich sensibler als der Mehrfamilienhausmarkt.

###Alles, was es zu beachten gilt

Die Webinar-Reihe „Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung“ stellt Ihnen zunächst die typischen Baumängel und Bauschäden aus der Wertermittlungspraxis vor. Dabei werden auch Sanierungsmaßnahmen und Kostenansätze aufgezeigt. Im weiteren Verlauf erhalten Sie einen Überblick über die vorhandenen Berechnungsmodelle in den Wertermittlungsrichtlinien. Dazu werden Ihnen aktuelle Studien und Bewertungsansätze vorgestellt und kritisch diskutiert.
Zum Abschluss werden typische Schadensbilder an konkreten Praxisbeispielen durchgerechnet und es wird gemeinsam mit Ihnen besprochen, wie diese am besten im Gutachten dargestellt werden.

Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung sind **Baumängel und Bauschäden** marktgerecht unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigen. Es gibt einige Schäden, bei denen **Käufer eher zögerlich** sind. Bei **Feuchteerscheinungen oder Schimmelschäden** reagiert der Markt durchaus emotional, auch in Ballungsgebieten.

###Auswirkungen von Bauschäden auf die Kaufentscheidung

Ein regelmäßig überschwemmter Keller eines Einfamilienhauses fällt bei einer **Kaufentscheidung** erfahrungsgemäß eher ins Gewicht als ein Riss in der Fassade oder eine defekte Heizung. Dabei reagiert der Einfamilienhausmarkt wesentlich sensibler als der Mehrfamilienhausmarkt.

###Alles was es zu beachten gilt

Die Webinar-Reihe „Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung“ stellt Ihnen zunächst die typischen Baumängel und Bauschäden aus der Wertermittlungspraxis vor. Dabei werden auch Sanierungsmaßnahmen und Kostenansätze aufgezeigt. Im weiteren Verlauf erhalten Sie einen Überblick über die vorhandenen Berechnungsmodelle in den Wertermittlungsrichtlinien. Dazu werden Ihnen aktuelle Studien und Bewertungsansätze vorgestellt und kritisch diskutiert.
Zum Abschluss werden typische Schadensbilder an konkreten Praxisbeispielen durchgerechnet und es wird gemeinsam mit Ihnen besprochen, wie diese am besten im Gutachten dargestellt werden.

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten

Seit dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die **neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)**. Sie bildet die **Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung** nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.

###Rechtliche Vorgaben erfordern Umdenken

Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein **Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen**. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

###Vertiefung des Grundlagenwissens

Die Modulreihe **vertieft Ihr Grundlagenwissen** für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der aktuellen ImmoWertV. Dabei werden Ihnen anschaulich die **rechtlichen Anforderungen** an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 dargestellt genauso wie das **Vorgehen bei der Ableitung der Daten**.

Durch Ihre Teilnahme an der Modulreihe erlangen Sie ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung, der für die Wertermittlung erforderlichen Daten und sind sicherer in deren Anwendung.

Wohnimmobilien mit besonderen Nutzungsformen

Die Wertermittlung von Wohnimmobilien gehört zum Alltagsgeschäft von Immobilienbewertern. Deutlich herausfordernder gestaltet sich die Bewertung bei Wohnimmobilien mit besonderen Nutzungsformen wie Studentenwohnungen, Ferienwohnungen, Mikroapartments oder Wohnungen in städtebaulichen Sanierungsgebieten. Für diese stellen die Gutachterausschüsse keine Liegenschaftszinssätze oder andere spezifischen wertrelevanten Daten zur Verfügung. Wie also umgehen mit All-in-Mieten und Möblierungen, wie den sanierungs- bzw. entwicklungsbeeinflussten Grundstückswert sachgerecht ermitteln? Die Webinar-Reihe Wohnimmobilien mit besonderen Nutzungsformen bietet vertiefte Einblicke und bringt Sie auf den neuesten Stand.

Die **Webinar-Reihe gliedert sich in vier Module**, die sich jeweils der Bewertung eines Themenschwerpunktes widmen und wird von Gabriele Bobka moderiert.

###Studentenwohnungen
**05.06.2023 | 10:00 Uhr – 11:30 Uhr | Referent: Mark Kipp-Thomas**
An deutschen (Fach-)Hochschulen schreiben sich immer mehr junge Leute für ein Studium ein. Mit den zunehmenden Studentenzahlen und des begrenzten Angebots an bezahlbarem Wohnraum ist der **Markt für studentischen Wohnraum** in vielen Städten und Regionen sehr umkämpft. Lange Zeit wurde dem **Markt für Studentenwohnungen** wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Als Folge der hohen Nachfrage spezialisieren sich vermehrt private Investoren auf den **Bau und die Vermarktung von studentischem Wohnraum**. Durch moderne Studentenwohnungen privater Anbieter hat sich die Nachfrage in der Immobilienwirtschaft in den vergangenen Jahren stark entwickelt. Im Rahmen des Webinars werden Ihnen die Besonderheiten bei der Bewertung von Studentenwohnungen vorgestellt.

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###Ferienwohnungen
**13.06.2023 | 10:00 Uhr – 11:30 Uhr | Referent: Prof. Dr. Ullrich Werling**
Der **Markt für Ferienwohnungen** umfasst die Vermietung von Unterkünften an Touristen für kurze Aufenthalte, für einen Urlaub oder eine Reise. Durch die **Nutzung von Online-Plattformen** hat es in den vergangenen Jahren ein erhebliches Wachstum beim Markt für Ferienwohnungen gegeben. Die richtige **Bewertung von Ferienwohnungen** erfordert eine detaillierte Analyse und oft auch eine umfassende Kenntnis des lokalen Marktes. Dabei spielen eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle, die Ihnen im Rahmen des Webinars vorgestellt werden.

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###Mikroapartments
**20.06.2023 | 10:00 Uhr – 11:30 Uhr | Referent: Mehmet Ali Korkmaz**
**Bezahlbarer Wohnraum in Städten** wird immer knapper und die Anzahl an Single-Haushalten nimmt zu. Dies hat dazu geführt, dass auch in Deutschland die **Nachfrage nach Mikroapartments** steigend ist. Mit ihrer platzsparenden Ausführung sind Mikroapartments gerade in Städten mit Wohnraummangel eine immer beliebtere Wohnform. Bei der **Bewertung von Mikroapartments** gibt es einige Besonderheiten, die im Rahmen des Webinars vorgestellt werden.
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###Wertermittlung in Sanierungsgebieten
**27.06.2023 | 10:00 Uhr – 11:30 Uhr | Referentin: Gabriele Koch**
Im Rahmen des Webinars erhalten Sie einen Einblick in die **Besonderheiten bei der Bewertung in Sanierungsgebieten**. Dabei erläutert sie die rechtlichen Rahmenbedingungen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 ff BauGB. Es wird ein **Einblick in den Ablauf einer Sanierungsmaßnahme** gegeben und die Besonderheiten bei der Bewertung aufgezeigt. Was ist bei der Ermittlung von Verkehrswerten in Sanierungsgebieten zu beachten? Was versteht man unter einer sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung und welche Methoden für deren Ermittlung auf der Grundlage von sogenannten Anfangs- und Endwerten gibt es? Was versteht man unter einem Ausgleichsbetrag? Anhand von Beispielen werden Ihnen diese Fragen beantwortet.

Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung sind **Baumängel und Bauschäden** marktgerecht unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigen.

Aufgrund der **stark ansteigenden Nachfrage nach Immobilien in Ballungszentren** steigen auch die Preise erheblich. Das Angebot wird immer knapper.
Aus diesem Grund wirken sich Baumängel und Bauschäden in Ballungsgebieten, also **Gegenden mit hohem Bodenrichtwertniveau**, wenig bis gar nicht auf den Kaufpreis aus. Was zählt, ist die Lage.

Dennoch gibt es einige **Schäden**, bei denen Käufer eher zögerlich sind. Bei **Feuchteerscheinungen oder Schimmelschäden** reagiert der Markt durchaus emotional, auch in Ballungsgebieten.
Ein regelmäßig überschwemmter Keller eines Einfamilienhauses fällt bei einer Kaufentscheidung erfahrungsgemäß eher ins Gewicht als ein Riss in der Fassade oder eine defekte Heizung. Dabei reagiert der Einfamilienhausmarkt wesentlich sensibler als der Mehrfamilienhausmarkt.

###Lernen Sie die Baumängel und Bauschäden in der Wertermilltung kennen

Die Webinar-Reihe stellt zunächst die **typischen Baumängel und Bauschäden aus der Wertermittlungspraxis** vor.

1. Dabei werden auch **Sanierungsmaßnahmen und Kostenansätze** aufgezeigt.
2. Im weiteren Verlauf wird ein **Überblick über die vorhandenen Berechnungsmodelle in den Wertermittlungsrichtlinien** gegeben.
3. Es werden **aktuelle Studien und Bewertungsansätze** vorgestellt und kritisch diskutiert.
4. Zum Abschluss werden **typische Schadensbilder an konkreten Praxisbeispielen** durchgerechnet und es wird besprochen, wie diese am besten im Gutachten dargestellt werden.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl. Ing. Daniela Unglaube beantwortet.

Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung sind **Baumängel und Bauschäden** marktgerecht unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigen.

Aufgrund der **stark ansteigenden Nachfrage nach Immobilien in Ballungszentren** steigen auch die Preise erheblich. Das Angebot wird immer knapper.
Aus diesem Grund wirken sich Baumängel und Bauschäden in Ballungsgebieten, also **Gegenden mit hohem Bodenrichtwertniveau**, wenig bis gar nicht auf den Kaufpreis aus. Was zählt, ist die Lage.

Dennoch gibt es einige **Schäden**, bei denen Käufer eher zögerlich sind. Bei **Feuchteerscheinungen oder Schimmelschäden** reagiert der Markt durchaus emotional, auch in Ballungsgebieten.
Ein regelmäßig überschwemmter Keller eines Einfamilienhauses fällt bei einer Kaufentscheidung erfahrungsgemäß eher ins Gewicht als ein Riss in der Fassade oder eine defekte Heizung. Dabei reagiert der Einfamilienhausmarkt wesentlich sensibler als der Mehrfamilienhausmarkt.

###Lernen Sie die Baumängel und Bauschäden in der Wertermilltung kennen

Die Webinar-Reihe stellt zunächst die **typischen Baumängel und Bauschäden aus der Wertermittlungspraxis** vor.

1. Dabei werden auch **Sanierungsmaßnahmen und Kostenansätze** aufgezeigt.
2. Im weiteren Verlauf wird ein **Überblick über die vorhandenen Berechnungsmodelle in den Wertermittlungsrichtlinien** gegeben.
3. Es werden **aktuelle Studien und Bewertungsansätze** vorgestellt und kritisch diskutiert.
4. Zum Abschluss werden **typische Schadensbilder an konkreten Praxisbeispielen** durchgerechnet und es wird besprochen, wie diese am besten im Gutachten dargestellt werden.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl. Ing. Daniela Unglaube beantwortet.

Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken

Mit der Veranstaltung **„Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken“** erhalten Sie einen umfassenden Überblick über das Erbbaurecht: von den Grundlagen und dem Inhalt des Erbbaurechts über den Erbbauzins bis zur Ermittlung des Verkehrswerts nach BauGB und ZVG im Rahmen der novellierten ImmoWertV (2021).

Die **Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet.
Zum einen gilt dies für die meisten Sachverständigen, die eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem **speziellen Teilmarkt** beauftragt werden.
Zum anderen aber auch bezüglich der **von den Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten** in den Grundstücksmarktberichten. Die genannte Problematik beruht insbesondere auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt – ein **geringer Datensatz an Kaufpreisen** einem vergleichsweise großen **Spektrum an Einflussgrößen**, die sich aus den **Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge** ergeben, gegenübersteht.
Schlussendlich obliegt es den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des** § 6 Abs. 1 ImmoWertV 2021** zu prüfen, ggf. in sachverständiger Schätzung nach **§ 9 Abs. 3 ImmoWertV 2021** anzupassen und den Verkehrswert unter Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens zu ermitteln.

###Darum geht es
Die Veranstaltung bildet – ausgehend von den Grundlagen zum Thema Erbbaurecht – das **gesamte Spektrum der Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ab.
Zugleich werden relevante Inhalte vertiefend ausgeführt.
Sie haben daneben die **Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren**.

Je nach Bedarf können neben allgemeinen Fragen auch **fallbezogene Herausforderungen und Fallstricke** in der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten sowie der **Gutachtenerstellung** erörtert werden.

Besonderes Augenmerk wird zudem auf den **Begriff „Erbbauzins“** und die Differenzierung von Erbbauzins-Begriffen gelegt. Die Reihe vermittelt unter anderem das notwendige **Handwerkszeug zur Ermittlung des erzielbaren Erbbauzinses** als eine der wesentlichen wertrelevanten Einflussgrößen.

Das Erbbaurecht und das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück (**Erbbaugrundstück**) sind jeweils selbstständige Gegenstände der Wertermittlung mit eigenen, nicht vergleichbaren **Marktmechanismen**.
Die **novellierte ImmoWertV bietet hierfür verschiedene Bewertungsmodelle** an, die im Seminar vorgestellt werden. Auch auf die **Besonderheiten** der Verkehrswertermittlung in **Zwangsversteigerungsverfahren** wird eingegangen.
Zudem werden **typische Fehlerquellen bei der Gutachtenerstattung** anhand von Praxisfällen aufgezeigt.

Die Präsentation wird den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 2 – Regressionsanalyse, Datenmodellierung, Bodenrichtwerte

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

Die Webinare bauen aufeinander auf, wobei das Grundlagenwissen im Webinar 1, weiterführende Kenntnisse zur Regressionsanalyse im Teil 2 und die praktischen Anwendungen in Teil 3 vermittelt werden. Insgesamt werden Grundlagenwissen in der Immobilienwertermittlung und in den Webinaren 2 und 3 die Kenntnisse der Themen der vorangegangenen Webinare 2 bzw. 3 vorausgesetzt.

**Termine:** 17.+18.04.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[** Webinar-Reihe: ImmowertV 2021: Für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 22.+23.03. / 17.+18.04. / 25.+26.04.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)