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Jahrestagung Außenwirtschaft & Zoll 2025

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Lassen Sie sich von unseren drei erfahrenen Profis aufzeigen, welche Rechtsänderungen und Neuerungen sich auf Ihre Zollabwicklung in Ihrem Arbeitsalltags auswirken. Nutzen Sie die Veranstaltungen auch zum Netzwerken.

+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2025 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

###Das hat sich bewährt!

**Online – WARM UP**
Sie erhalten einen 90-minütigen Überblick über die **aktuellen Änderungen und Neuerungen von 2024, sowie einem kurzen Ausblick für das Jahr 2025**.

Hier gehen Sie mit unserer Referentin und unseren Referenten in die Ideensammlung zu den Schulungsinhalten und haben so als Teilnehmende:r die Möglichkeit die Hauptveranstaltung mitzugestalten.

**Online – Follow Up**
In unserem 90-minütigen Follow Up erhalten Sie Informationen über abschließende Entwicklungen der **finalen Neuerungen für 2025**.

**Kostenfreie Online – Sprechstunde**
Sie können an unserer Online-Sprechstunde zu allgemeinen **Zollpraxisfragen** (keine Rechtsberatung) – direkt im Anschluss der Kölner Hybridveranstaltung am 29.01.2025 – teilnehmen.

Fit für 2024 – Ex- und Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

###Das hat sich bewährt!

Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Exklusivpaketes (gegen Aufpreis) unsere **monatliche Online – Sprechstunde** (keine Rechtsberatung) an. Hier haben Sie die Möglichkeit **allgemeine Zollfragen aus Ihrem geschäftlichen Alltag** von unseren Zollexperten beantworten zu lassen.

Jahrestagung Außenwirtschaft + Zoll

Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen

Lassen Sie sich direkt zu Beginn des Jahres von unserem versierten Expertenteam Stefanie Schick, Dr. Ulrich Möllenhoff und Klaus Pelz aufzeigen, welche Änderungen in Gesetzen und Verwaltungspraxis sich auf Ihren Arbeitsalltag auswirken.
+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2023 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

Nutzen Sie den Fortbildungstag: Stellen Sie Fragen an die Referenten, nehmen Sie direkt verwertbare Handlungsempfehlungen für Ihre berufliche Praxis mit und tauschen Sie sich mit den anderen Teilnehmern aus.

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)