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Webinar-Reihe: Betreuerwissen Erbrecht – effektiv handeln, Haftung vermeiden

Kommt es während der Betreuung zum Todesfall in der Familie des betreuten Menschen stehen Betreuer*innen vor einer Vielzahl von Herausforderungen: Soll das Erbe ausgeschlagen werden? Welche Auswirkungen hat die Erbschaft auf Sozialleistungen? Ist der betreute Mensch Pflichtteilsberechtigt und wie kann ich seine Ansprüche effektiv durchsetzen? Wie kann ich den betreuten Menschen effektiv schützen, wenn sich später herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist?

Diese erfolgreiche Webinar-Reihe „Betreuerwissen Erbrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden“ vermittelt kompakt das notwendige Fach- und Handlungswissen Im Spannungsfeld zwischen Erbrecht und Betreuungspraxis. Unser erfahrener Referent – selbst Rechtsanwalt und Notar – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Das Seminarskript enthält viele Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

**Teilnehmerstimmen zur Webinar-Reihe (Juli 2020):** *„Klasse Durchführung – knapp, sachlich und die Fragen werden beantwortet!“ – „Der Inhalt wurde sehr klar, gut strukturiert und leicht verständlich vorgetragen – Super!“*
**Teilnehmerstimmen (Herbst 2021):** *”hervorragender Referent!”- “Ein hohes Niveau!”*

Die Reihe besteht aus 4 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes Modul separat oder alle 4 Module zum Kompaktpreis buchen.

###Inhalte
+ **Modul 1: Der Erbfall im Betreuungsverfahren:** Annahme und Ausschlagung der Erbschaft – Anfechtung von Ausschlagung und Anfechtung – Nachlassabwicklung und Nachlassauseinandersetzung – Vor- und Nacherbfolge effektiv nutzen – Geltendmachung von Vermächtnissen – Zusammenarbeit mit Testamentsvollstreckern
+ **Modul 2: Auswirkungen der Erbschaft auf Sozialleistungen:** Einkommen und Vermögen im SGB II, SGB IX und SGB XII – Sozialhilferegress im SGB II, SGB IX und SGB XII – Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall
+ **Modul 3: Haftungsbeschränkung bei überschuldeten Nachlässen:** Eigenvermögen des Betreuten vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger schützen – Gesetzliche Haftungsbeschränkungen richtig nutzen (Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz; Gläubigeraufgebot)
+ **Modul 4: Pflichtteilsansprüche im Betreuungsfall:** Grundlagen des Erb- und Pflichtteilsrechts – Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche – Ansprüche des Betreuten effektiv geltend machen – Ansprüche eines Pflichtteilsberechtigten gegen den Betreuten abwehren

###Termine und Preise
**Module 1 – 4 : Betreuerwissen Erbrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden**
**Dauer/Modul:** jeweils 2,5 Std. Vortrag inkl. Fallbeispiele und aktiver Diskussion
**Termine**: 06. + 08. + 13. + 15.09.2022 | jeweils 9:30 bis 12:00 Uhr

**Kompaktpreis für alle 4 Module (4 x 150 Minuten): 299,00 € für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht)**, Normalpreise 329,00 €, jeweils zzgl. MwSt.

**Sie möchten einzelne Module der Reihe buchen?**

[Modul 1 – Der Erbfall im Betreuungsrecht](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-erbrecht-effektiv-handeln-haftung-vermeiden-modul-1-der-erbfall-im-betreuungsrecht-348469/)
[Modul 2 – Auswirkungen der Erbschaft auf Sozialleistungen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-erbrecht-effektiv-handeln-haftung-vermeiden-modul-2-auswirkungen-der-erbschaft-auf-sozialleistungen-348471/)
[Modul 3 – Haftungsbeschränkung bei überschuldeten Nachlässen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-erbrecht-effektiv-handeln-haftung-vermeiden-modul-3-haftungsbeschraenkung-bei-ueberschuldeten-nachlaessen-348473/)
[Modul 4 – Pflichtteilsansprüche im Betreuungsfall](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-erbrecht-effektiv-handeln-haftung-vermeiden-modul-4-pflichtteilsansprueche-im-betreuungsfall-348475/)

**Einzelpreise: Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht): 99,00 €**, Normalpreis 109,00 €, jeweils zzgl. MwSt.

BauSV-Seminar: Word für Sachverständige

Das Programm MS Word ist jedem bekannt und wird auch weitestgehend vom Anwender beherrscht. Frei nach dem Motto „Don`t touch a running system“ entwickeln sich aber unwissentlich zeitraubende und umständliche Vorgehensweisen, die eigentlich in Word ganz einfach zu handhaben sind.

Das Seminar richtet sich an Word-Anwender, die schon jahrelang mit dem Programm arbeiten, aber sich nie wirklich damit intensiv beschäftigt haben. Der „rote Faden“ im Seminar ist das Erstellen eines Gutachtens und alles was damit verbunden ist. Da es sich hier im Grunde um eine normale Publikation handelt, ist das Seminar natürlich nicht nur für Gutachter geeignet.

Im Hinblick auf die zukünftige „Elektronische Akte“ erlernen Sie alle notwendigen Voraussetzungen, damit das Gutachten „digital lesbar“ wird: Querverweise, Abbildungsverzeichnisse, Links, etc.
Außerdem gehen Sie die typischen Word-Eigenarten durch, die manchmal den Anwender zum Verzweifeln bringen.

###Termine/Preise
**Wann:** 28.06.2022, 09:00 – 17:00 Uhr (inkl.Pausenzeiten), Köln

Veranstaltungsort:
NevenDuMont Haus
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
[ANFAHRTSSKIZZE](https://cloud.reguvis.de/s/Ks7CEjRBKJaqjjn)

**Preise:**

Normalpreis € 399,- zzgl. MwSt.
Abonnenten der Zeitschrift „Der Bausachverständige“ erhalten einen vergünstigten Tarif von 379,- € zzgl. MwSt.

**Hinweis:**
**Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist auf *12 Personen* begrenzt und wird in Köln zu den dann gültigen Regelungen nach der Coronaschutzverordnung durchgeführt. Es gilt die 2G-Plus-Regel (3fach geimpft oder genesen; 2fach geimpft + tagesaktueller Antigentest, nicht älter als 24Std); entsprechende Nachweise sind am Tag der Veranstaltung vorzulegen.**

Workshop für Betreuungsbehörden: Registrierungs- und Zulassungsverfahren für berufliche Betreuer/innen nach dem BtOG

Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert werden. Das Betreuungsbehördengesetz wird durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) abgelöst. Ein zentrale Änderung ab dem 1.1.2023 ist das bei den örtlichen Betreuungsbehörden angesiedelte Registrierungs- und Zulassungsverfahren für berufliche Betreuer/innen: Künftig wird als Berufsbetreuer/in wird nur noch zugelassen, wer erfolgreich ein Registrierungsverfahren gemäß den §§ 23, 24 BtOG durchlaufen und von der örtlichen Behörde (Stammbehörde) einen Registrierungsbescheid erhalten hat.

In diesem ganztägigen Workshop erfahren Sie zunächst die Grundlagen des neuen Registrierungsverfahrens und die entsprechenden Anforderungen, die damit auf die Betreuungsbehörden zukommen. Schwerpunkt des interaktiven Workshops ist die gemeinsame Erarbeitung praxistauglicher und rechtsicherer Checklisten für das Registrierungsverfahren sowie verschiedener Musterbescheide zum Verfahren.

Der Workshop bietet allen Teilnehmer/innen zudem die Plattform zu einem intensiven Austausch zum geplanten neuen Recht. Der Leiter der Workshops – Guy Walther, erfahrener Praktiker und u.a. Autor des Fachbuchs „Handbuch Betreuungsbehörde“ – steht für individuelle Praxisfragen zur Verfügung.

**Hinweis:** Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist auf 25 begrenzt und wird in Köln zu den dann gültigen Regelungen nach der Coronaschutzverordnung durchgeführt. Es gilt die allgemeine Maskenpflcht!

###Termine/Preise/Ort

20.10.2022 | 09:00 – 16:00 Uhr (inkl. Pausenzeiten)

**Vorzugspreis für Abonnent/innen (BtPrax, Datenbank Bt-Recht): 199,00 €**
Normalpreis 239,00 € (jeweils zzgl. MwSt.). Die Preise verstehen sich inklusive Pausengetränke und Mittagessen und Tagungsunterlagen.

Veranstaltungsort:
NevenDuMont Haus
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
[ANFAHRTSKIZZE](https://cloud.reguvis.de/s/cqSjyMxekJLddP3)

Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).

Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.

Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.

Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.

###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen

###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
12.09.2022 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
oder 21.02.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 124,00 €**; Normalpreis 149,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Fit für 2022 – Ex- und Import im Berufsbildungszentrum (bbz) der IHK Siegen – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschafts-rechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu- bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

**Organisatorisches**

**Ab dem 29.11.21 führen wir diese Präsenzveranstaltung nach der 2-G (Plus) Regel durch!**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Hinweis:** Sollten die Präsenzveranstaltungen coronabedingt abgesagt werden, werden wir alternativ die Termine als Online-Schulungen anbieten.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**
Bis zwei Wochen vor Seminar- oder Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Fit für 2022 – Ex- und Import – Online – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschafts-rechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu- bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen im PDF-Format

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Hinweis:** Sollten die Präsenzveranstaltungen coronabedingt abgesagt werden, werden wir alternativ die Termine als Online-Schulungen anbieten.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Chrome
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Betriebsprüfungen der Hauptzollämter zur Verbrauchsteuer

Eine Prüfungsanordnung des Hauptzollamts zur Verbrauchsteuer führt regelmäßig zu großen Unsicherheiten. Besonders im Fokus stehen regelmäßig die Energiesteuer und die Stromsteuer. Neben den detaillierten verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen sind auch spezielle verfahrensrechtliche Vorschriften wie bspw. die besonderen Verjährungsfristen bei den Verbrauchsteuern zu beachten. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich aber oftmals kritische Situationen vermeiden. Vor diesem Hintergrund müssen die Sachbearbeiter der betroffenen Unternehmen die verschiedenen Maßnahmen der Hauptzollämter (Steueraufsicht, Außenprüfung, Zollfahndung) abgrenzen und dabei ihre jeweiligen Rechte und Pflichten kennen. Auch bei der Betriebsprüfung schreitet die Digitalisierung voran: Durch den Einsatz spezialisierter Software können Anomalien in den Massendaten des geprüften Unternehmens sekundenschnell und vollautomatisch aufgedeckt werden.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Umfangreiche Vortragsunterlagen im PDF-Format
+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar.
Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Geeigneter Browser: Google Chrome.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Zoll für Newcomer

Wenn Sie bisher die Zollabfertigung erledigt haben, ohne genau zu wissen, warum, wieso und weshalb Förmlichkeiten und Formulare abzugeben sind, sind Sie hier genau richtig! Der Grundlagenkurs Zoll bietet die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen.
Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden in diesem Seminar fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

Dabei erlernen Sie, welche zollrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Einsparpotentiale und Vereinfachungen das Zollrecht bietet, was in den Zollprozessen am wichtigsten ist und welche Rechtspflichten wen treffen.