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Update zur Tabaksteuer

Mit Steuereinnahmen von 14,7 Mrd. Euro in 2021 stellt die Tabaksteuer die zweitbedeutendste Verbrauchsteuer dar. Zur Sicherstellung dieses Aufkommens wurde mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz eine schrittweise Erhöhung der Steuersätze für Zigaretten und Feinschnitt im Zeitraum 2022 bis 2026 beschlossen. Aufgrund veränderter Rauchgewohnheiten wurden zum 01.01.2022 zudem neue Zusatzsteuern für erhitzten Tabak (Heat-Not-Burn-Produkt / heated Tabacco) und Wasserpfeifentabak eingeführt. Als Substitute für Tabakwaren unterliegen Liquids für E-Zigaretten ab dem 01.07.2022 erstmals der Tabaksteuer. Zu Herausforderungen führen insbesondere die neuen Beförderungsverfahren für Liquids in sinngemäßer Anwendung des Kaffeesteuerrechts.
Mit dem 7. Verbrauchsteueränderungsgesetz wird die neugefasste Verbrauchsteuersystemrichtlinie RL 2020/262 in deutsches Recht umgesetzt.
Im Fokus steht dabei die Digitalisierung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs zu gewerblichen Zwecken zwischen den Mitgliedstaaten durch Integration in das EMCS-Verfahren. Die bereits aus dem Energiesteuerrecht bekannten Heilungstatbestände für geringfügige Verfahrensabweichungen bei der Beförderung unter Steueraussetzung, z.B. zur Regelung von Mehrmengen, sollen ab 2023 auch beim Tabaksteuerrecht zur Anwendung kommen.
Weitere Änderungen stehen mit dem aktuell diskutierten Entwurf eines 8. Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen an.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Umfangreiche Vortragsunterlagen im PDF-Format
+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar.
Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Geeigneter Browser: Google Chrome.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Kartoffeln oder Kostbares? – Technische und rechtliche Aspekte bei Umnutzung von Untergeschossen

Angesichts hoher Baukosten und steigender Wohnraumnachfrage hat die Umnutzung von Untergeschossen zunehmend an Bedeutung gewonnen – je hochwertiger die beabsichtigte Nutzung, desto anspruchsvoller gestalten sich Planung und Ausführung hierfür erforderlicher Maßnahmen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der gekonnte Umgang mit den jeweiligen bestandsspezifischen Besonderheiten und vor allem den Wünschen des Bauherrn: denn nur wenn klar ist, was gewollt, machbar und bezahlbar ist, können technisch tragfähige und rechtssichere Wege beschritten werden.

Der technische Teil diskutiert die bei der Umnutzung von Untergeschossen notwendigen Anforderungen an die Trockenheit von Kellern, die über abdichtungstechnische Maßnahmen hinausgehen. Diese betreffen u.a. den Wärmeschutz erdberührter Bauteile, der als Außen- oder Innendämmung gewährleistet werden kann.

Der rechtliche Teil zeigt zunächst auf, warum und wie Sanierungsziele zu vereinbaren sind. Im Weiteren werden eingehend Besonderheiten im Rechtsverkehr mit Bauträgern bei Veräußerung (teil)sanierter Immobilien erläutert, denn hier streiten Erwerber häufig um den „geschuldeten“ Standard und die Frage, ob dieser auch für den „unberührten“ Teil der Altbausubstanz zu liefern ist. Abschließend werden rechtliche Aspekte mit Blick auf die „Schnittstelle Gebäudesockel“ und die Planung von Innendämmung skizziert.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne von Referentin Elke Schmitz und Silke Sous beantwortet.

**Wann:** 20.09.2022, 09:00 – 12:30 Uhr
**Wo:** online via ZOOM
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten

**Preis: € 198,- zzgl. MwSt.**

11. Fachtagung “Der Bausachverständige”

Die Arbeit des Bausachverständigen ist extrem komplex und vielschichtig. Die vermeintlichen Schäden müssen technisch untersucht und begutachtet, die Ergebnisse den Regelwerken entsprechend bewertet, sorgfältig dokumentiert und den Beteiligten verständlich dargelegt werden. Die 11. Fachtagung »Der Bausachverständige« diskutiert deshalb aktuelle Aspekte dieses Kompetenzspektrums.

Erstmals wird die Fachtagung als **Hybridveranstaltung** durchgeführt!
Hybrid bedeutet, dass eine begrenzte Präsenzteilnahme vor Ort als auch die Online-Teilnahme möglich ist.
Das bedeutet für Sie als Gast:

* Sie kommen nach Köln und verfolgen den Tag live vor Ort, treffen Kollegen und networken mit den Referenten im direktem Dialog. 40 Plätze stehen nach den aktuellen Corona-Schutzverordnungen zur Verfügung. Schnell sein lohnt sich!

oder

* Sie sparen Anfahrt, Zeit und Reisekosten und wählen sich ortsunabhängig in die Fachtagung ein und verfolgen die Vorträge und Diskussionen bequem von zuhause oder Ihrem Schreibtisch aus.

Wenn eine Präsenzveranstaltung aufgrund neuer Schutzverordnungen nicht möglich ist, findet am ursprünglich geplanten Termin die Veranstaltung ausschließlich online statt.

**SAVE THE DATE!**

**Wann:** 16.03.2023, 09:00 – 17:00 Uhr
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten
**Wo:** Köln + online

**Preise**
Normalpreis: 389,- € zzgl. MwSt.
Vorzugspreis für Abonnenten der BAU-SV-Zeitschrift: 359,- € zzgl MwSt.
Fürhbucherpreis bis 31.12.2022: 339,- € zzgl. MwSt.

Merken Sie sich unverbindlich für einen Platz auf der Fachtagung vor! Klicken Sie auf jetzt anmelden und erhalten automatisch weitere Informationen zur Tagung in Kürze!

##AUSSTELLER & SPONSOREN
**Für Ausstellungs- und Sponsorenmöglichkeiten sprechen Sie uns gerne an, Ihr Vertriebskontakt: André Fischer, andre.fischer@reguvis.de**

Verformung als Rissursache und Risse in der Rechtsprechung

Rissbildungen sind neben Feuchtigkeitsschäden einer der häufigsten Gründe, sich vor Gericht zu streiten. Sachverständige werden mit einer Vielzahl von Rissbildern konfrontiert, die sachgerecht zu bewerten sind. Aus technischer Sicht geht es daher stets entscheidend um die Klärung der Rissursachen – aus rechtlicher Sicht um die Frage, wer in welchem Umfang für Rissursachen und deren Folgen verantwortlich ist.

Dementsprechend widmet sich der technische Teil Rissen als Ursache von Feuchteschäden im erd- oder wandberührten Bereich und vermittelt notwendige Grundlagen für die planerische Vermeidung und sachverständige Bewertung von Rissen infolge von Verformungen.

Im rechtlichen Teil wird deutlich, dass Risse in der Rechtsprechung zumeist untrennbar mit Fragen der gesamtschuldnerischen Haftung einhergehen. Denn im Kern geht es hier häufig um Verantwortlichkeiten für die „richtige“ Materialwahl, die Planung von Bauteilübergängen an Schnittstellen oder aber auch um besondere Planungs- und Überwachungsanforderungen infolge bauteil- und/ oder baustoffspezifischer Besonderheiten verwendeter Materialien.
Aufgezeigt wird, wie Baubeteiligte mit hieraus resultierenden Risiken zielführend umgehen können.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne von Referentin Elke Schmitz beantwortet.

**Wann:** 13.09.2022, 09:00 – 12:30 Uhr
**Wo:** online via ZOOM
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten

**Preis: € 198,- zzgl. MwSt.**

4. Berliner VergabeKongress

###vernetzt – individuell – exklusiv

Die aktuellen Herausforderungen wie Klimawandel, Nachhaltigkeit, Innovationen und Digitalisierung sind in der öffentlichen Beschaffung und bei Unternehmen die bestimmenden Themen.

###Gemeinsam Herausforderungen lösen

Am leichtesten zu lösen sind die Herausforderungen im Austausch mit Experten und Expertinnen sowie übergreifend mit allen am Vergabeprozess Beteiligten. Dafür steht der 4. Berliner VergabeKongress!

###Was erwartet Sie beim Berliner VergabeKongress?

Wir bringen beim **Berliner VergabeKongress** alle Beteiligten zusammen. Während der Impulsvorträge und Paneltalks steht der gemeinsame **360° Grad Blick** für Auftraggeber und Unternehmen sowie die gemeinsame Diskussion im Vordergrund.
Kommen Sie mit uns in die Diskussion, beteiligen Sie sich aktiv an Umfragen und erfahren Sie alles zu aktuellen Entwicklungen und Themen im Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO, VOL/A, VOL/B, VOB/A, VOB/B, SektVO, KonzVgV, VSVgV). Gestalten Sie darüber hinaus Ihr Programm aktiv mit.

###Auftraggeber oder Unternehmen? Wählen Sie Ihre Themenschwerpunkte.
Hier geht es ausschließlich um Ihre Lösungen, bei Ihren **„Touch- und Painpoints“**, als Unternehmen oder Auftraggeber.

Sie haben die freie Wahl:
+ Themenschwerpunkt 1 – Beschaffung und Digitalisierung
+ Themenschwerpunkt 2 – Nachhaltige Beschaffung
+ Themenschwerpunkt 3 – Unternehmen
+ Themenschwerpunkt 4 – Auftraggeber

Sie möchten sich mit Gleichgesinnten während der Veranstaltung austauschen, Ihr Netzwerk pflegen und ausbauen sowie von geballtem Expertenwissen profitieren? Dann werden Sie ein Teil des **4. Berliner VergabeKongress**!

###Innovatives Aussteller und Sponsoren Programm
Bereits vor dem Veranstaltungstag laden wir Sie zu einer Vielzahl **digitaler Fachvorträge** unserer Aussteller und Sponsoren herzlich ein. In Form von kurzen Webinaren á 30-45 Minuten erhalten Sie weitere Einblicke in spannende Vergabe Themen. Darüber hinaus können alle Teilnehmer des BVK miteinander ins persönliche Gespräch kommen. Besuchen Sie unsere Aussteller am Veranstaltungstag vor Ort im Estrel!

Importabwicklung für Newcomer

Bei der Einfuhr einer Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union sind diverse zollrechtliche Vorschriften zu beachten. Soll die betreffende Ware im Zollgebiet der Union verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen, müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter diese in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführen. Aber auch die Nutzung von besonderen Zollverfahren kann sinnvoll sein. In jedem Fall ist die einzuführende Ware zollrechtlich zu behandeln. Hierfür ist die Abgabe einer Zollanmeldung mit den gesetzlich geforderten Angaben unerlässlich.
Selbstverständlich können Sie sich bzw. Ihr Unternehmen auch zollrechtlich vertreten lassen. Doch auch bei einer Vertretung durch einen Dienstleister bleiben Sie als importierendes Unternehmen in der vollen Verantwortung gegenüber den Zollbehörden!

Dieser Grundlagenkurs ist speziell für Newcomer konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

Rahmenvereinbarungen

**Rahmenvereinbarungen:**
Die für Rahmenvereinbarungen notwendigen Anforderungen in Bezug auf die rechtssichere Ausgestaltung werden in der Veranstaltung systematisch dargestellt. Der interaktive Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist ausdrücklich gewünscht.

###Inhalt
Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen ein öffentlicher Auftraggeber über einen bestimmten Zeitraum Einzelaufträge bündeln kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen. Sie eignen sich daher für wiederkehrende Beschaffungen von Leistungen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind der Abschluss der Rahmenvereinbarung selbst und die Vergabe der Einzelaufträge auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung. Die für derartige Verfahren notwendigen Anforderungen in Bezug auf die rechtssichere Ausgestaltung werden in der Veranstaltung systematisch dargestellt.

##Online-Termin:

am 09.06.2022 über Zoom (1-tägig)
von 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Pausen

am 29.+30.11.2022 über Zoom (2-tägig)
1.Tag: 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr | 2.Tag: 10:00 – 12:00 Uhr

Holzschutz in der Praxis

Eine Vielzahl biotischer Schadorganismen (Pilze und Insekten) können unser Bau- und Werkholz schädigen. In der Mehrzahl ist dafür unsachgemäßer Umgang in Verbindung mit erhöhter Holzfeuchte als Ursache zu nennen.
Jeder Organismus besitzt artspezifische Vorlieben für spezielle Habitate, für Temperatur und Feuchtigkeit. Diese muss man kennen, um die Organismen zu bekämpfen und um Holz vor einer Zerstörung zu schützen..

Grundvoraussetzung einer fachgerechten Bekämpfung nach DIN 68800 Teil 4 ist das Wissen über den Schadorganismus, dem Befallsumfang und die -ursache. Dies erreicht man durch eine fach- und sachkundige Untersuchung unter Einsatz unterschiedlicher Methoden. Basierend auf den Untersuchungsergebnissen, gekoppelt mit Erkenntnissen über die Schadverursacher, kann ein erfolgreiches Sanierungskonzept zum Erhalt der Bausubstanz erstellt werden.

Dabei beschreibt die aktuelle Holzschutznorm, DIN 68800 Teil 4, Möglichkeiten einer fachgerechten Sanierung. Da jedoch vorrangig der Erfolg der Leistung vereinbart und gefordert wird, ist der Einsatz von sogenannten Sonderverfahren, die nicht Normbestandteil sind, durchaus anwendbar. Anhand von ausgewählten Fallbeispielen werden die Möglichkeiten und Grenzen des bekämpfenden Holzschutzes aufgezeigt

11. Kölner VergabeTreff

###Experten referieren – Praktiker diskutieren
Praktische Problemstellungen, Tipps und Tricks aus der Praxis sowie konkrete Fragestellungen aus der Rechtsprechung werden in vielen praktischen Vorträgen erörtert und beantwortet. Eine Veranstaltung von Expertinnen und Experten für Praktikerinnen und Praktiker!
Wie gewohnt führt Sie unser Moderatoren-Team durch die Veranstaltung und lädt Sie ein, sich mit Ihren Fragen und Beiträgen an der Diskussion und am Austausch miteinander zu beteiligen.

###Was erwartet Sie beim Kölner VergabeTreff?
Der **Kölner VergabeTreff** steht für aktuelle Themen aus dem Vergaberecht, Diskussionen, Erfahrungs- und Expertinnen- und Experten-Austausch, Networking u.v.m. Hier trifft sich einmal jährlich die Vergabe Community in Köln!
Erfahren Sie alles zu aktuellen Entwicklungen und Themen im Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO, VOL/A, VOL/B, VOB/A, VOB/B, SektVO, KonzVgV, VSVgV) und kommen Sie in den gemeinsamen Austausch und Diskussion mit den Referentinnen und Referenten sowie anderen Teilnehmenden.

Zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Prozesse und Abläufe, sowie deren innerbetriebliche Organisation

Jedes im Welthandel tätige Unternehmen muss sich den Heraus-forderungen stellen, die untrennbar mit dem internationalen Waren-handel verbunden sind. Dies gilt umso mehr für aufstrebende Unternehmen und den Mittelstand:

+ **Zollrecht**
Ausfuhr(zoll)abfertigung im Verkaufsland
Einfuhr(zoll)abfertigung im Bestimmungs-/Empfangsland
+ **Außenhandel**
Inhalte, Form und Fluss der Dokumente wie (Handels)Rechnung, Lieferschein
+ **Außenwirtschaftsrecht**
Darf ich die gewünschte Ware im- bzw. exportieren?
+ **Compliance (Exportkontrolle)**
Länder- und personenspezifische Embargos beachten

Der Käufer weiß, dass spätestens mit der Ankunft einer Ware eine Einfuhrverzollung anzustoßen ist – aber in welches Zollverfahren soll die Ware überführt werden? Bereits im frühen Stadium der Auftragsanbahnung gilt es den gesamten Prozess so zu fixieren, dass alle Möglichkeiten optimal (aus)genutzt werden. Das Ver-abreden des „passenden“ INCOTERMS ist hier sicherlich die Kür des Ganzen!

Darf aber der Verkäufer diese Ware in das gedachte (Bestimmungs)-Land und/oder an den möglichen Kunden liefern? Bedarf es hierfür einer (Ausfuhr)Genehmigung? Diese Parameter wollen ebenfalls exakt geklärt sein, bevor es zur Unterzeichnung eines Vertrags oder der Quittierung einer Bestellung kommt.

**Wer aber kümmert sich im Unternehmen um derartige Prozesse?** Der Ablauf ist unternehmensspezifisch zu untersuchen, zu organisieren und zu strukturieren – denn nur so ist sichergestellt, dass es am Ende keine bösen Überraschungen gibt! Untrennbar **mit dieser Organisation ist die Frage der Haftung verbunden,** beginnend in der Geschäftsleitung bis hin zur Sachbearbeiter-ebene. **Wo platziere ich diese Themenbereiche in der Firma?** Dass eine abteilungsübergreifende Koordination und vor allem auch Kommunikation erforderlich ist, scheint einleuchtend. Welche Abteilung aber nimmt sich dieser Themenbereiche an? „Stabs-stelle“ versus Abteilung oder doch nur lästiges Anhängsel von Versand oder Logistik?

Zertifizierungen werden in Zukunft an Häufigkeit und Intensität zunehmen – wie stellt sich mein Unternehmen diesen Herausforderungen? **Personalauswahl, -weiterbildung und -überwachungs-vorgaben** obliegen auch haftungsrelevant der Geschäftsleitung. Wie weit muss das betroffene Unternehmen im Fall von Unstimmigkeiten Rede und Antwort stehen, welche Bußgeld- und Straf-vorschriften können hier greifen? Wann aber kommt es zur **persönlichen Haftungsübernahme** durch die unterschiedlichen **Personalverantwortlichen** wie Geschäfts-, Abteilungs-, Gruppen- oder Teamleiter/innen?

**Lassen sich „Zollgeschäfte“ outsourcen, bin ich dann alle Verantwortungen los?** Während die Antwort auf den ersten Teil dieser Frage fast uneingeschränkt „Ja“ heißt, muss der zweite Teil umso entschiedener mit „Nein“ beantwortet werden.

Die Beachtung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungs-pflichten und -fristen will, abgestellt auf die einzelnen Rechtsbereiche eines internationalen Geschäfts, organisiert sein. Wer legt welche Informationen wo ab, wer stellt was in die EDV ein und wie lange muss archiviert werden? Derartige Fragen sollten nicht erst kurz vor dem Beginn einer Außenprüfung angegangen werden.

**Die Grundlagen der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Prozesse** werden aus Sicht / Praxis eines mittelständischen Unternehmens dargestellt, mit den Teilnehmern diskutiert und auf deren Belange eingegangen.

Daraus leiten sich die organisatorisch erforderlichen Möglichkeit-en / Maßnahmen ab, die zur Vermeidung von Konsequenzen bei Nichteinhalten der relevanten Vorschriften erforderlich sind.