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Verformung als Rissursache und Risse in der Rechtsprechung

Rissbildungen sind neben Feuchtigkeitsschäden einer der häufigsten Gründe, sich vor Gericht zu streiten. Sachverständige werden mit einer Vielzahl von Rissbildern konfrontiert, die sachgerecht zu bewerten sind. Aus technischer Sicht geht es daher stets entscheidend um die Klärung der Rissursachen – aus rechtlicher Sicht um die Frage, wer in welchem Umfang für Rissursachen und deren Folgen verantwortlich ist.

Dementsprechend widmet sich der technische Teil Rissen als Ursache von Feuchteschäden im erd- oder wandberührten Bereich und vermittelt notwendige Grundlagen für die planerische Vermeidung und sachverständige Bewertung von Rissen infolge von Verformungen.

Im rechtlichen Teil wird deutlich, dass Risse in der Rechtsprechung zumeist untrennbar mit Fragen der gesamtschuldnerischen Haftung einhergehen. Denn im Kern geht es hier häufig um Verantwortlichkeiten für die „richtige“ Materialwahl, die Planung von Bauteilübergängen an Schnittstellen oder aber auch um besondere Planungs- und Überwachungsanforderungen infolge bauteil- und/ oder baustoffspezifischer Besonderheiten verwendeter Materialien.
Aufgezeigt wird, wie Baubeteiligte mit hieraus resultierenden Risiken zielführend umgehen können.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne von Referentin Elke Schmitz beantwortet.

**Wann:** 13.09.2022, 09:00 – 12:30 Uhr
**Wo:** online via ZOOM
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten

**Preis: € 198,- zzgl. MwSt.**