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Import für Newcomer

Bei der Wareneinfuhr in die EU müssen Sie den Spagat schaffen zwischen der Einhaltung zollrechtlicher Vorschriften und einer kostenoptimierten, schnellen Zollabwicklung. Fehler können schnell zu hohen, ungeplanten Nacherhebungen führen.

###Rechtssicherheit für Ihre Importabwicklung

In jedem Fall ist Ihre einzuführende Ware zollrechtlich zu behandeln. Hierfür ist die **Abgabe einer Zollanmeldung** mit den gesetzlich geforderten Angaben unerlässlich. Selbstverständlich können Sie sich bzw. Ihr Unternehmen auch zollrechtlich vertreten lassen. Doch auch bei einer **Vertretung durch einen Dienstleister** bleiben Sie als importierendes Unternehmen in der vollen Verantwortung gegenüber den Zollbehörden! Sie benötigen grundlegende Kenntnisse im Zollrecht, um selbst die Zollformalitäten durchzuführen oder Ihren Dienstleister entsprechend anzuweisen und zu kontrollieren.

###Nutzen Sie alle zollrechtlichen Möglichkeiten

Soll Ihre Ware im Zollgebiet der Union in den Wirtschaftskreislauf eingehen, müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter diese in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführen. Aber auch die Nutzung von besonderen Zollverfahren kann sinnvoll sein, um Ihre **internen Abläufe zu optimieren und Zeit und Kosten zu sparen**. Unser Grundlagenkurs “Import für Newcomer” ist speziell für Einsteiger:innen konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen.

Import für Spezialisten

Aus der täglichen Praxis ergeben sich hier häufig besondere Warenlieferungen, die nicht nach Schema-F abgearbeitet werden können. Wie behandelt man beispielsweise Rückwaren? Welche Zollbefreiungen sieht das europäische Zollrecht vor? Wie nutzt man Präferenzen auf der Importseite?

Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Importe in Deutschland im Jahr 2019 auf über 1000 Mrd. Euro. All diese Waren werden zu einem zugelassenen Zollverfahren abgefertigt oder erhalten eine andere zollrechtliche Abfertigung.
Auch die Zertifizierung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter kann Ihnen Vorteile im Abfertigungsprozess bringen.
Nutzen Sie dieses Webinar um Ihr Zollwissen aufzufrischen und beleuchten gemeinsam mit dem Referenten / der Referentin die Besonderheiten bei der Importabwicklung.

Importabwicklung für Newcomer

Bei der Einfuhr einer Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union sind diverse zollrechtliche Vorschriften zu beachten. Soll die betreffende Ware im Zollgebiet der Union verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen, müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter diese in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführen. Aber auch die Nutzung von besonderen Zollverfahren kann sinnvoll sein. In jedem Fall ist die einzuführende Ware zollrechtlich zu behandeln. Hierfür ist die Abgabe einer Zollanmeldung mit den gesetzlich geforderten Angaben unerlässlich.
Selbstverständlich können Sie sich bzw. Ihr Unternehmen auch zollrechtlich vertreten lassen. Doch auch bei einer Vertretung durch einen Dienstleister bleiben Sie als importierendes Unternehmen in der vollen Verantwortung gegenüber den Zollbehörden!

Dieser Grundlagenkurs ist speziell für Newcomer konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

Importabwicklung für Spezialisten (Follow Up)

Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Importe in Deutschland im Jahr 2019 auf über 1000 Mrd. Euro. All diese Waren werden zu einem zugelassenen Zollverfahren abgefertigt oder erhalten eine andere zollrechtliche Abfertigung.
Aus der täglichen Praxis ergeben sich hier häufig besondere Warenlieferungen, die nicht nach Schema-F abgearbeitet werden können. Wie behandelt man beispielsweise Rückwaren? Welche Zollbefreiungen sieht das europäische Zollrecht vor? Wie nutzt man Präferenzen auf der Importseite?
Auch die Zertifizierung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter kann Ihnen Vorteile im Abfertigungsprozess bringen.

Nutzen Sie dieses Webinar um Ihr Zollwissen aufzufrischen und beleuten gemeinsam mit dem Referenten / der Referentin die Besonderheiten bei der Importabwicklung.

Importabwicklung für Newcomer- Online

Bei der Einfuhr einer Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union sind diverse zollrechtliche Vorschriften zu beachten. Soll die betreffende Ware im Zollgebiet der Union verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen, müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter diese in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführen. Aber auch die Nutzung von besonderen Zollverfahren kann sinnvoll sein. In jedem Fall ist die einzuführende Ware zollrechtlich zu behandeln. Hierfür ist die Abgabe einer Zollanmeldung mit den gesetzlich geforderten Angaben unerlässlich.
Selbstverständlich können Sie sich bzw. Ihr Unternehmen auch zollrechtlich vertreten lassen. Doch auch bei einer Vertretung durch einen Dienstleister bleiben Sie als importierendes Unternehmen in der vollen Verantwortung gegenüber den Zollbehörden!

Dieser Grundlagenkurs ist speziell für Newcomer konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

Importabwicklung für Newcomer- Online

Bei der Einfuhr einer Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union sind diverse zollrechtliche Vorschriften zu beachten. Soll die betreffende Ware im Zollgebiet der Union verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen, müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter diese in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführen. Aber auch die Nutzung von besonderen Zollverfahren kann sinnvoll sein. In jedem Fall ist die einzuführende Ware zollrechtlich zu behandeln. Hierfür ist die Abgabe einer Zollanmeldung mit den gesetzlich geforderten Angaben unerlässlich.
Selbstverständlich können Sie sich bzw. Ihr Unternehmen auch zollrechtlich vertreten lassen. Doch auch bei einer Vertretung durch einen Dienstleister bleiben Sie als importierendes Unternehmen in der vollen Verantwortung gegenüber den Zollbehörden!

Dieser Grundlagenkurs ist speziell für Newcomer konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

Importabwicklung für Newcomer- Online

Bei der Einfuhr einer Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union sind diverse zollrechtliche Vorschriften zu beachten. Soll die betreffende Ware im Zollgebiet der Union verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen, müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter diese in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführen. Aber auch die Nutzung von besonderen Zollverfahren kann sinnvoll sein. In jedem Fall ist die einzuführende Ware zollrechtlich zu behandeln. Hierfür ist die Abgabe einer Zollanmeldung mit den gesetzlich geforderten Angaben unerlässlich.
Selbstverständlich können Sie sich bzw. Ihr Unternehmen auch zollrechtlich vertreten lassen. Doch auch bei einer Vertretung durch einen Dienstleister bleiben Sie als importierendes Unternehmen in der vollen Verantwortung gegenüber den Zollbehörden!

Dieser Grundlagenkurs ist speziell für Newcomer konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

E-Learning: Grundlagenwissen Einfuhr

In vielen Unternehmen liegt der Fokus bei zollrechtlichen Themen auf dem Export. Doch durch den globalen Warenverkehr ist die Einfuhr zu einem noch wichtigeren Bestandteil der Zollabwicklung geworden.
Das E-Learning vermittelt das notwendige Fachwissen für den Einstieg in die Importabwicklung. Sie erhalten einen Überblick über den gesamten Einfuhr-Prozess, lernen, die Vorgaben rechtssicher anzuwenden, und erfahren, wie Sie die Organisation Ihrer Importabwicklung optimieren können.
Für den Erfolg Ihrer Importgeschäfte, erhalten Sie wertvolle Tipps für Einsparpotenziale im Einkauf, damit auch Sie von Zollvergünstigungen und Zollvorteilen profitieren können.

Schulungsinhalte u.a.:

– Einführung Importabwicklung
– Warenverkehr innerhalb der EU
– Einfuhr aus Drittländern
– Erfassung des Warenverkehrs
– Einfuhrumsatzsteuer
– Zollbefreiungen
– Besondere Zollverfahren auf der Importseite
– Optimierungs- und Vereinfachungstipp