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Update zur Tabaksteuer

Mit Steuereinnahmen von 14,7 Mrd. Euro in 2021 stellt die Tabaksteuer die zweitbedeutendste Verbrauchsteuer dar. Zur Sicherstellung dieses Aufkommens wurde mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz eine schrittweise Erhöhung der Steuersätze für Zigaretten und Feinschnitt im Zeitraum 2022 bis 2026 beschlossen. Aufgrund veränderter Rauchgewohnheiten wurden zum 01.01.2022 zudem neue Zusatzsteuern für erhitzten Tabak (Heat-Not-Burn-Produkt / heated Tabacco) und Wasserpfeifentabak eingeführt. Als Substitute für Tabakwaren unterliegen Liquids für E-Zigaretten ab dem 01.07.2022 erstmals der Tabaksteuer. Zu Herausforderungen führen insbesondere die neuen Beförderungsverfahren für Liquids in sinngemäßer Anwendung des Kaffeesteuerrechts.
Mit dem 7. Verbrauchsteueränderungsgesetz wird die neugefasste Verbrauchsteuersystemrichtlinie RL 2020/262 in deutsches Recht umgesetzt.
Im Fokus steht dabei die Digitalisierung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs zu gewerblichen Zwecken zwischen den Mitgliedstaaten durch Integration in das EMCS-Verfahren. Die bereits aus dem Energiesteuerrecht bekannten Heilungstatbestände für geringfügige Verfahrensabweichungen bei der Beförderung unter Steueraussetzung, z.B. zur Regelung von Mehrmengen, sollen ab 2023 auch beim Tabaksteuerrecht zur Anwendung kommen.
Weitere Änderungen stehen mit dem aktuell diskutierten Entwurf eines 8. Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen an.

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