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ZKJ-Tag

Als Profi in der Kinder- und Jugendhilfe, dem Kinderschutz, im Kindschafts- und Familienrecht sowie in der Erziehungsberatung sind Sie kontinuierlich mit neuen Herausforderungen in der Praxis konfrontiert.

###Sie möchten auf dem Laufenden bleiben und Antworten auf Fragen in Ihrem beruflichen Alltag erhalten?

Namhafte Expertinnen und Experten aus dem Familienrecht, der Pädagogik und Sozialarbeit sowie der Psychologie und der Kinderschutzmedizin informieren Sie auf dem **ZKJ-Tag** über neuste Entwicklungen und diskutieren mit Ihnen gemeinsam aktuelle Praxis- und Anwendungsfragen.

Neben spannenden und hochaktuellen **Kurzvorträgen** erwarten Sie **Podiumsdiskussionen** zu ausgewählten Themen, welche die Zusammenarbeit im Rahmen der **Verantwortungsgemeinschaft** nachhaltig und zukunftsweisend stärken.

Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die **steuerliche Immobilienbewertung** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des **Bewertungsgesetzes**. Allerdings haben Steuerzahler:innen die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Unser Webinar **Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz** erläutert anschaulich, welche **Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung** maßgebend sind. Dadurch können Sie als Sachverständige:r die **Wertansätze und Bewertungsgrundlagen** der Finanzverwaltung prüfen und nachvollziehen. Zu den ab 2023 aktualisierten Regelungen hat die Finanzverwaltung **gleich lautende Erlasse** herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit ergeben sich neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis.

Die Steuerzahlenden können einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein **Sachverständigengutachten** führen. Seit 2021 verlangt die Finanzverwaltung jedoch auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine **konkrete Zertifizierung von Sachverständigen**.

Die Veranstaltung zeigt die genauen **Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens** auf, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Die **Kriterien**, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert. Dazu gehört auch das Spannungsfeld zwischen einem **Gutachten** und der **steuerlichen Berücksichtigung von Belastungen**.

Die fünftägige Webinar-Reihe besteht aus **5 Modulen á 90 Minuten** mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

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**Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**

Das erste Modul unserer Veranstaltung erläutert Ihnen anschaulich, welche Regelungen bei der **steuerlichen Bewertung von unbebauten Grundstücken** gelten.

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**Modul 2 – Steuerliches Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**

Mit dem **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften angepasst, die seit dem 1.1.2023 maßgebend sind. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die **ImmoWertV 2021** anpassen.

In diesem Modul wird die **steuerliche Bewertung im Ertragswertverfahren** dargestellt.

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**Modul 3 – Steuerliches Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**

Mit dem **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber auch das bereits 2016 reformierte Sachwertverfahren erneut angepasst. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die **ImmoWertV 2021** anpassen. Insoweit ist insbesondere ein Regionalisierungsfaktor und die Berücksichtigung eines Alterswertminderungsfaktors eingeführt worden.

Vor dem Hintergrund dieser Anpassungen wird im dritten Modul die **steuerliche Bewertung im Sachwertverfahren** aufgezeigt.

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**Modul 4 – Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen**

Die im Steuerrecht erforderliche **Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen** ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. In erster Linie ist die Abgrenzung wichtig, um zu entscheiden, welche **Bestandteile eines Grundstücks** nicht in die Wertermittlung einzubeziehen sind. Das ist auch für Sie als Gutachter:in maßgebend, wenn Sie den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach **§ 198 BewG** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer führen. Darüber hinaus sind die Abgrenzungsgrundsätze jedoch auch für andere Steuerarten maßgebend, wie beispielsweise für die **Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer** sowie gegebenenfalls für **Investitionszulagen**.

Dieses Modul stellt dar, wann nach der Maßgabe des **Bewertungsgesetzes** eine Betriebsvorrichtung vorliegt. Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei aus dem sog. **Abgrenzungserlass** der Finanzverwaltung. Darüber hinaus sind auch Entscheidungen der Rechtsprechung von Bedeutung, die in dem Seminar zu Veranschaulichung exemplarisch dargestellt werden.

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**Modul 5 – Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung**

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes enthalten eine Vielzahl von **Pauschalierungen**, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete **Zertifizierung von Sachverständigen**. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung **neue Berichtigungsmöglichkeiten** bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.

Dieses Modul stellt zum Abschluss der Veranstaltung dar, welche Anforderungen an den **Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts** bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung zu erfüllen sind.

Basis Import

Oftmals erfolgt die Zollabfertigung bei der Einfuhr durch den Spediteur oder den Paketdienstleister oder der Einführer beauftragt einen Zolldienstleister. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: die **Verantwortung** für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anmeldung bleibt **beim importierenden Unternehmen**. Meist kommt die böse Überraschung mit der ersten Zollprüfung beim Importeur: die Behörde stellt Falschanmeldungen verschiedener Arten fest und sanktioniert diese entsprechend. Mit dem richtigen Wissen und den passenden Prozessen können Sie diese **unangenehme Erfahrung vermeiden**.

###Die Einfuhrzollabwicklung im Überblick

Mit grundlegenden Kenntnissen im Zollrecht sind Sie in der Lage Ihre Dienstleister rechtssicher anzuweisen und auch zu kontrollieren und so Problemen mit der Zollbehörde vorzubeugen. Eine gute Fachkenntnis ermöglicht Ihnen auch, Ihre Zollabwicklung selbst durchzuführen – oftmals eine Lösung, um mehr Datenverfügbarkeit und Kontrolle über die eigenen Einfuhrwaren zu haben. Egal, wofür Sie sich entscheiden: Sie sind in der Lage, **Ihr Risiko zu minimieren und dabei kosteneffizient und schnell zu agieren**.

Unsere Veranstaltung „Basis Import“ gibt Ihnen nicht nur das nötige Grundwissen, sondern auch Ansätze für Vertiefungen und damit der Weiterentwicklung Ihrer Fähigkeiten und Ihrer Unternehmensabläufe.

Optische Bauforensik – Grundkurs

Seit fast einem Jahrhundert werden in der Forensik Spuren von Körperflüssigkeiten durch **Beleuchtung mit kurzwelligem Licht mittels Fluoreszenz** sichtbar gemacht. Auch die im Bauwesen heute verbreiteten Stoffe enthalten Beimengungen, die bei Untersuchung mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras aufschlussreiche Bilder zeichnen.

Der Referent Prof. Dr. Andreas O. Rapp begründete im Jahre 2013 an der Leibniz Universität dieses neue Forschungsgebiet und untersucht seitdem systematisch Materialien im Bauwesen hinsichtlich ihrer Fluoreszenz sowie ihres **Absorptionsverhaltens** im nahen ultravioletten und nahen infraroten Wellenlängenbereich mittels unterschiedlicher Lichtquellen, Filtern und Kameras. Schon erste Ergebnisse waren überraschend: In fast allen Fällen, die im Rahmen der Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger untersucht wurden, offenbarten die Forensikbilder wichtige Informationen, die bei Tageslicht nicht erkennbar waren und die **Aufklärung der Bauschäden** erlaubten.

Nach einer Einführung in die Grundlagen und Geräte trainieren die Teilnehmenden an zahlreichen aufgebauten Trainingsstationen die Handhabung von **Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras** zur Aufklärung von Bauschäden. Das **praktische Training** an den Lernstationen findet unter Anleitung des Referenten statt, wobei es den Teilnehmenden freisteht, entweder mit eigenen Geräten oder mit den Materialien, Tatortlampen, Filterbrillen, Referenzmustern, Kamerafiltern und Forensikkamera des Referenten zu trainieren.

Rahmenvereinbarungen

Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen öffentliche Auftraggebende über einen bestimmten Zeitraum **Einzelaufträge bündeln** kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine **hohe Flexibilität** aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden.

###Rahmenvereinbarungen in der Praxis

Im Webinar werden Ihnen notwendigen Anforderungen in Bezug auf die **rechtssichere Ausgestaltung** systematisch dargestellt. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind hier der **Abschluss der Rahmenvereinbarung** selbst sowie die **Vergabe der Einzelaufträge** auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung.

Zolltarifrecht strukturiert mit Übungen vertiefen

Die zutreffende Zolltarifnummer ist Dreh- und Angelpunkt Ihrer täglichen Arbeit bei Einfuhr und Ausfuhr. Doch selbst mit bereits vorhandenem Grundlagenwissen sind Sie immer wieder an dem Punkt, dass Sie zwischen zwei Nummern schwanken oder Ihr Ergebnis eher intuitiv als rechtlich fundiert treffen. In beiden Fällen haben Sie es schwer, gegenüber der Zollbehörde Ihre Einreihung in den Zolltarif zu begründen.

###Rechtssicherheit und korrekte Kostenkalkulation

Im Fokus steht, dass Sie den Zolltarif besser kennen lernen und die **Systematik verinnerlichen**, gegebenenfalls auch an für Sie fremden Waren. Unsere Veranstaltung „Zolltarifrecht strukturiert mit Übungen vertiefen“ hat **Workshop-Charakter**. Sie ist so konzipiert, dass Sie **in kleinen Schritten** die maßgeblichen Regeln des Zolltarifs wiederholen und **durch Übungen im EZT-Online vertiefen**. Denn nur mit der zutreffenden Zolltarifnummer kann Ihr Unternehmen eine richtige Kosten- und Präferenzkalkulation durchführen. Und Ihnen vor allem **Ärger mit der Zollbehörde ersparen**.

Zolltarifrecht strukturiert mit Übungen vertiefen

Die zutreffende Zolltarifnummer ist Dreh- und Angelpunkt Ihrer täglichen Arbeit bei Einfuhr und Ausfuhr. Doch selbst mit bereits vorhandenem Grundlagenwissen sind Sie immer wieder an dem Punkt, dass Sie zwischen zwei Nummern schwanken oder Ihr Ergebnis eher intuitiv als rechtlich fundiert treffen. In beiden Fällen haben Sie es schwer, gegenüber der Zollbehörde Ihre Einreihung in den Zolltarif zu begründen.

###Rechtssicherheit und korrekte Kostenkalkulation

Im Fokus steht, dass Sie den Zolltarif besser kennen lernen und die **Systematik verinnerlichen**, gegebenenfalls auch an für Sie fremden Waren. Unsere Veranstaltung „Zolltarifrecht strukturiert mit Übungen vertiefen“ hat **Workshop-Charakter**. Sie ist so konzipiert, dass Sie **in kleinen Schritten** die maßgeblichen Regeln des Zolltarifs wiederholen und **durch Übungen im EZT-Online vertiefen**. Denn nur mit der zutreffenden Zolltarifnummer kann Ihr Unternehmen eine richtige Kosten- und Präferenzkalkulation durchführen. Und Ihnen vor allem **Ärger mit der Zollbehörde ersparen**.

Basis Zoll

Sind Sie neu im Bereich Zoll oder haben Sie bisher die Zollvorgänge abgewickelt, ohne wirklich zu wissen, wieso, weshalb, warum Sie welche Förmlichkeiten erfüllen? Fällt es Ihnen schwer, auf Probleme zu reagieren, weil Ihnen der Kontext rund um die Zollabwicklung fehlt? Dann benötigen Sie ein solides und praxisorientiertes Grundwissen zum Zollrecht, um **selbstsicher und rechtssicher** Ihre tägliche Arbeit zu erledigen.

###Praxisnah und lösungsorientiert

Ihre Ware wird beispielsweise nach Mexiko verkauft, aber als Reklamation nach drei Monaten zurückgeschickt – schon ergibt sich die Notwendigkeit, sowohl die Ausfuhr- als auch die Einfuhrvorschriften der EU zu kennen, um eine schnelle und kostengünstige Zollabwicklung zu ermöglichen. Welches Zollverfahren ist das ideale? Welche Kosten entstehen? Welche Dokumente werden für die Zollabfertigung benötigt? Und was ist mit dem Präferenznachweis?

Unsere dreitägige Veranstaltung „Basis Zoll“ gibt Ihnen einen ersten **Rundumblick**, um in der Praxis genau diese Fragen beantworten zu können und die **passenden Lösungsstrategien** zu finden.

Bewertungskriterien

Der Preis ist längst nicht mehr das einzige Kriterium, nachdem Angebote ausgewählt werden. Viel mehr wird jetzt der Fokus auf **Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation** gelegt. Der Zuschlag soll daher möglichst auf das Angebot mit dem **besten Preis-Leistungs-Verhältnis** erteilt werden. Dies erfordert bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren ein tiefes Verständnis von Bewertungsmethoden und Bewertungsmatrizen, um die Fragestellungen **Welches Mehr an Leistungen rechtfertigt welchen höheren Preis?** und **In welchem Verhältnis müssen Preise/Kosten und Leistungen stehen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen?** beantworten zu können.

Die Veranstaltung „Bewertungskriterien“ wird von dem Autor des gleichnamigen Praxisbuches Dipl.-Math. Thomas Ferber gemeinsam mit Dr. Rebecca Schäffer geführt. Sie werden praxisnah und verständlich in das Thema **Bewertungskriterien**, Erstellung von **Bewertungsmatrizen** sowie die Anwendung bzw. Auswahl der zahlreichen **Bewertungsmethoden** eingeführt.

Anhand konkreter Praxisbeispiele werden Ihnen verschiedene Bewertungsmethoden, Kriterien, Gewichtungen und Benotungssysteme angewendet. Gemeinsam mit Ihnen und den anderen Teilnehmenden entwickeln Sie eine „Best Practice“ für Ihren Vergabealltag.

Basis Zolltarif

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

###Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen:
**„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

###Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

###Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die „Geheimnisse“ und „Besonderheiten“ des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.