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IT-Grundschutz-Cockpit: Funktionen und Inhalte

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen des IT-Grundschutz-Cockpits! Neben der Möglichkeit des kostenlosen Tests bietet Ihnen unser Webinar einen verständlichen Einstieg in die umfangreichen Funktionalitäten des Online-Tools.

Wir führen Sie durch die intuitive Such- und Filterfunktion, zeigen Ihnen hilfreiche Verlinkungen und Verknüpfungen sowie die verschiedenen Möglichkeiten, Suchergebnisse ganz nach Ihrem konkreten Bedarf zu nutzen. Organisieren Sie anschließend Ihren IT-Grundschutz ganz unkompliziert mithilfe des IT-Grundschutz-Cockpits.

Das Webinar dauert ungefähr 30 Minuten und ist für Sie kostenfrei.

Stellen Sie während des Seminars gerne Ihre Fragen, die wir nach Möglichkeit sofort, bei Bedarf aber auch im Anschluss an die Veranstaltung beantworten.

Alle Termine finden Sie im Drop-Down-Menü auf der rechten Seite.

###Technische Voraussetzungen
Nehmen Sie ganz einfach mit Ihrem Desktop-PC oder einem mobilen Endgerät an dem Webinar teil. Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003).

Teilnahme
Mit dem Teilnahme-Link gelangen Sie in Ihren Webbrowser und können an der Sitzung teilnehmen. Sie haben alternativ die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w030002).

Testen
Testen Sie sicherheitshalber vorab [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w060001) Ihre Internetverbindung.

Fragen und Antworten:
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten zur eingesetzten Software „GoToTraining“ finden Sie hier.

Export-Intensiv

Ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur: Die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich!
Im Mittelpunkt dieses Seminars steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” werden hierbei an passender Stelle berücksichtigt. Außerdem werden Ihnen mögliche Handelshemmnisse sowie die Importbeschränkungen im Empfängerland (z. B. Verpackungsvorschriften) näher gebracht und Sie erlernen die Beurteilung der Eckwerte für eine (umsatz)steuerfreie Ausfuhrlieferung.
Ihr Kunde erwartet einen Präferenznachweis? Dann prüfen Sie die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Nachweis erbracht werden kann, denn dies bedeutet einerseits bares Geld für den Kunden, der die Zölle im Importland in aller Regel nicht zahlen muss, andererseits verschaffen Sie sich dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber Ihren Mitbewerbern – so binden Sie ausländische Kunden.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist, Anmeldung im Normalverfahren oder im vereinfachten Verfahren und die richtige Aufbereitung entsprechender Anträge dazu ist weiteres Kernthema dieses Export-Seminars.

Im Tagesgeschäft werden oftmals Standard-Verfahren angewendet, obwohl zwischenzeitig das Volumen der Ausfuhren schon lange zugenommen hat, entweder im Warenwert, den unterschiedlichen Stückzahlen oder gar in der Häufigkeit der Ausfuhranmeldungen selbst. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung ist es daher nur richtig und sinnvoll, auch mögliche Vereinfachungen zu erläutern. Ob für die unmittelbare Anwendung heute oder für die Antragstellung in der Zukunft. Wichtig ist immer, dass Sie das gesamte Spektrum Ihrer Möglichkeiten präsent haben. So lernen Sie ganz aktuell das Bewilligungsverfahren und die Anwendung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV (ex ZA-Verfahren) kennen, ein Instrument zur Erleichterung des Tagesgeschäfts. Inhaber solcher Verfahrensvereinfachungen brauchen die Ausfuhr-dokumente (inkl. der Ware) der zuständigen Zollstelle nicht zu präsentieren, sie sind mittels und im Rahmen dieser Bewilligung davon befreit. Und damit letztendlich alle unnötigen Wege eingespart werden, verknüpfen Sie doch die Vereinfachung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV” mit der des Ermächtigen Ausführers. Das wiederum ist die Legitimation, die Präferenzkalkulationen eigenverantwortlich durchzuführen und anstelle einer EUR. 1 eine Ursprungserklärung auf einem Handelsdokument abzugeben.

Aber auch die Lieferungen im Binnenmarkt lernen Sie kennen. Machen Sie sich auch hier fit, denn gerade im EU-Handel gilt: Verunglückte Geschäfte durch falsche Handhabung können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben! Alle nötigen Randgebiete werden ebenfalls behandelt: Extra- und Intrahandelsstatistik, ZM = zusammenfassende Meldungen, die richtige Form der Umsatzsteuerausfuhrnachweise, u.a. Gelangensbestätigung, Beantragung und Prüfung von UST-ID-Nummern, Heilungschancen von verunglückten Präferenzen, Betriebsprüfungen etc.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des gesamten Exportrechts, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.

**In der Seminargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

**Termine:** 25.+26.04. / 10.+11.05. / 31.+01.06.2022 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**
Kompaktpreis – alle Module: 890,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 790,- € (zzg. MwSt.)
Einzelmodule (jeweils 2tägig): 349,- € bzw. 299,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen nur einzelne Module der Reihe buchen?**
[**Modul 1: Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-1-rechtsgrundlagen-visualisierung-statistik-und-finanzmathematik/)

[**Modul 2: Regressionsanalyse, Datenmodellierung, Bodenrichtwerte**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-2-regressionsanalyse-datenmodellierung-bodenrichtwerte/)

[**Modul 3: Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-1-rechtsgrundlagen-visualisierung-statistik-und-finanzmathematik/)

Fit für 2022 – Ex- und Import – Online – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschafts-rechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu- bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen im PDF

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Hinweis:** Sollten die Präsenzveranstaltungen coronabedingt abgesagt werden, werden wir alternativ die Termine als Online-Schulungen anbieten.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Chrome
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Webinar-Reihe “Ertragswertverfahren im Überblick” Module 1-5

Das Ertragswertverfahren ist das methodisch variantenreichste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach BauGB und ImmoWertV. Es dient vor allem zur maßgeblichen Bewertung von ertragsorientierten Immobilien. Die dem Verfahren eigene Begrifflichkeit, die einzelnen Bewertungsparameter, die Datenquellen sowie die Rechenmethodik werden umfangreich behandelt. Neben dem „Allgemeinen Ertragswertverfahren“ (Standardverfahren) werden auch die methodischen Varianten (Vereinfachtes Ertragswertverfahren, Periodisches Ertragswertverfahren) erläutert. Zudem wird auf wesentliche Fehlerquellen bei der praktischen Anwendung der Ertragswertermittlung einschließlich der Auswirkung mangelnder (Daten-)Recherchen eingegangen.

Die Webinar-Reihe besteht aus 5 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

**Inhalte**
+ **Modul 1: Grundlagen des Ertragswertverfahrens** Rechtsvorschriften (ImmoWertV, Ertragswertrichtlinie) – wesentliche Begriffe – Rechenprinzip – Allgemeines Ertragswertverfahren (Standardverfahren) – Bewirtschaftungskosten – Nutzungsdauern – Rechenbeispiele
+ **Modul 2: Bewertungsparameter und Datenquellen des Ertragswertverfahrens** Finanzmathematische Grundlagen – Barwertfaktoren – Liegenschaftszinssätze – besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale – Variationsrechnungen
+ **Modul 3: Varianten des Ertragswertverfahrens, ** Vereinfachtes Ertragswertverfahren – periodisches Ertragswertverfahren bei konstanten und differierende Zahlungsströmen – Rechenbeispiele
+ **Modul 4: Besonderheiten und Fehlerquellen im Ertragswertverfahren** übergroße Grundstücke – selbständig nutzbare Teilflächen – Übungsaufgabe – Literaturhinweise
+ ** Modul 5: weiterführende Beispiele und Vertiefungen** Beispiele: Grundstücke mit Gebäuden unterschiedlicher Ertragssituation und unterschiedlicher Restnutzungsdauer – Minderwertberechnungen im Standardverfahren bei Underrent-Objekten – Grundstücke mit Gebäude-Liquidation.
Vertiefungen: Kapitalisierungs- und Diskontierungsfaktoren bei mangelnden Tabellenwerten – partielle Diskontierung – Vervielfältiger-Differenzverfahren – jährlich vorschüssige Kapitalisierung – Aktualisierungsberechnungen für Bewirtschaftungskosten nach ImmoWertV (EW-RL) sowie gemäß der II. BV und der AGVGA-NRW.

**Termin:** 31.03. + 01.04. + 07.04. + 08.04. + 25.04.2022 | jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr | online

**Kompaktpreis: 399,00 € (zzgl. MwSt.)**
Vorzugspreis für Abonnenten: 359,00 € (zzgl. MwSt.)

Exportabwicklung für Newcomer- Online

Egal nun ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur, die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich. Im Mittelpunkt dieser Basis-Veranstaltung steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Dabei werden Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” an passender Stelle berücksichtigt.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist und welche Vereinfachungsmöglichkeiten Sie nutzen können, um Ihren Ausfuhrprozess so effektiv wie möglich zu gestalten, ist weiteres Kernthema dieses Webinars. Sie erfahren live die Wege der elektronischen (Zoll)Anmeldung, richtig, zielgenau und praxisorientiert.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

**Organisatorisches**

**Bitte bringen Sie für die Veranstaltung Ihren Laptop mit.**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Webinar-Reihe: Betreuerwissen Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen | Alle Module

Im Rahmen der Rechtlichen Betreuung tauchen viele Fragen zur Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) auf, z.B. Was ist dabei zu beachten? Welche Pflichten habe ich als Betreuer/in? Wie unterscheiden sich die Arten der Unterbringung? Was ist beim Genehmigungsverfahren zu beachten? Welche Voraussetzungen müssen jeweils vorliegen? Was ist bei den Rechtsmitteln und in Eilverfahren zu beachten? Was ändert sich durch die Reform des Betreuungsrechts ab dem 1.1.2023?

Unser erfahrener Referent Prof. Dr. Rolf Jox – Professor für Recht an der KatHo NRW in Köln, Herausgeber des Praxiskommentars Betreuungs- und Unterbringungsverfahren (Reguvis, 2020) – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Zudem werden Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis besprochen. Das Seminarskript enthält viele Praxishilfen für Ihre tägliche Arbeit. **Auf die künftigen Änderungen durch die Betreuungsrechtsreform wird eingegangen.**

Die Webinar-Reihe Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu aktuellen Problemfragen aus der Praxis.

**Teilnehmerstimmer zu Webinar-Reihe (2020/2021):**
*“Sehr gute Darstellung einer sehr komplexen Materie“ – „Informativer Überblick über das Thema, mit entsprechenden Hinweisen und Möglichkeiten der Wissensaneignung“ – „Sehr fachkundiger Referent.“*

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Webinar-Reihe zwei Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**
+ **Termin August/September 2021**: 31.8. + 1.9. + 7.9.2021, jeweils 9:30 bis 11:00 Uhr (3 x 1,5 Stunden)
+ **Termin Dezember 2021**: 7.12. + 8.12. + 14.12.2021, jeweils 9:30 bis 11:00 Uhr (3 x 1,5 Stunden)

Die Webinar-Reihe besteht aus 3 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes Modul separat oder alle 3 Module zum Kompaktpreis buchen.

**Kompaktpreis für alle 3 Module à 90 Minuten: 159,00 € für BtPrax-Abonnenten, Normalpreis 169,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)** Preis je Einzelmodul: 54,00 € für BtPrax-Abonnenten, Normalpreis 59,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Inhalte der Module
+ **Modul 1: Unterbringungsrecht – Grundlagen, 31.8.2021, 9:30 bis 11:00 Uhr:** Verortung des Rechtsgebiets, die freiheitsentziehende Unterbringung durch den rechtlichen Betreuer, Voraussetzungen (Aufgabenkreis, § 1906 Abs. 1 bis 3 BGB), Behandlung während der Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) und die Abgrenzung zur Unterbringung, Unterbringung durch Bevollmächtigte, die Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch erkrankter Personen, Verhältnis der beiden Formen von Unterbringung
+ **Modul 2: Unterbringungsverfahren I, 1.9.2021, 9:30 bis 11:00 Uhr:** Unterbringungssachen – Begriffsbestimmung, Zuständigkeitsfragen, Beteiligte des Verfahrens, insbesondere: Verfahrenspfleger, Verfahrensfähigkeit, Gang des Genehmigungsverfahrens (Anhörung, Gutachten, Vorführung)
+ **Modul 3: Unterbringungsverfahren II, 7.9.2021, 9:30 bis 11:00 Uhr:** Der Abschluss des Unterbringungsverfahrens: Beschluss, Wirksamwerden von Beschlüssen und Bekanntgabe, Zuführung zur Unterbringung, Dauer und Verlängerung der Unterbringung, Rechtsmittel, Vorläufiger Rechtsschutz in Eilfällen, Wesentliche Unterschiede zum allgemeinen Verfahrensrecht im Betreuungsrecht

**Sie möchten einzelne Module der Reihe buchen?**
[Modul 1: Betreuerwissen Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen – Grundlagen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-unterbringung-und-freiheitsentziehende-massnahmen-modul-1-grundlagen-344597/)
[Modul 2: Verfahren in Unterbringungssachen und FEM I – Grundlagen des Verfahrens](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-unterbringung-und-freiheitsentziehende-massnahmen-modul-2-verfahren-in-unterbringungssachen-und-fem-i-344593/)
[Modul 3: Verfahren in Unterbringungssachen und FEM II – Umsetzung in der Praxis/Beendigung/Rechtschutz](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-unterbringung-und-freiheitsentziehende-massnahmen-modul-3-verfahren-in-unterbringungssachen-und-fem-ii-344599/)

Preis je Einzelmodul: 54,00 € für BtPrax-Abonnenten, Normalpreis 59,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

In der Seminargebühr sind enthalten:
– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Aufbauwebinar Warenursprungs- und Präferenzregeln bei Ex- und Importgeschäften

Das Ursprungssystem der Europäischen Union/Gemeinschaft bietet die Nutzung von Zollvorteilen/-präferenzen im Warenverkehr mit vielen Ländern an. Zollreduzierungen stehen aber nicht nur im Interesse des Importeurs, sondern Zollvorteile für den ausländischen Kunden sind auch Verkaufsargumente für den Exporteur.

Aufbauend auf den Kenntnissen aus den Grundlagenseminaren wird in diesem Seminar insbesondere über die Chancen der Kumulierung gesprochen. Die zentrale Frage lautet: Kann ich eine „verlängerte Werkbank“ (z. B. in Ägypten) präferenzbegünstigt nutzen? Der professionelle Umgang mit den unterschiedlichen Be-/Verarbeitungslisten der einzelnen Abkommen zeichnet den Experten aus! Wo liegen die Grenzen von Prozentklauseln im Vergleich zum geforderten Positionswechsel? Die gezielte Warenbeschaffung sowie die an technischen und qualitativen Anforderungen ausgerichtete “richtige“ Be-/Verarbeitung sind der Garant für den Export mit den zutreffenden Ursprungsnachweisen. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Rezession gewinnt der zollfreie/-begünstigte Einkauf einerseits und der präferenzberechtigte Verkauf von Waren anderseits an Bedeutung: Alle Beteiligten achten auf Kosteneinsparungen!

Welche Vorteile wird der Ausbau der euromediterranen Zone im Mittelmeerbereich bringen? Hier gibt es interessante Märkte für EU-Firmen!

Allerdings darf im internationalen Warenverkehr die Tatsache nicht vernachlässigt werden, dass der Importeur grundsätzlich für die Richtigkeit des von ihm vorgelegten Präferenznachweises haftet. Hieraus ergibt sich ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Ex- und Importeur auf ursprungsrechtlicher Basis. In fast allen Präferenzabkommen ist die Möglichkeit vorgesehen, Präferenznachweise nicht nur im Einzelfall beim
Zollamt zu beantragen, sondern unabhängig vom Warenwert (> 6.000 EUR) ohne Mitwirkung des Zolls in Form einer Ursprungserklärung abgeben zu können. Beantragen Sie hierfür die Bewilligung zum “Ermächtigten Ausführer”. Preis für diese Vereinfachung ist die Übernahme einer höheren Eigenverantwortung für die Ursprungsermittlung: Eine Prozessbeschreibung (Arbeits-/Organisationsanweisung) ist erforderlich!

Im Warenverkehr mit u.a. der Republik Korea oder Singapur ist diese Vereinfachung für den Versand von Sendungen mit Ursprungszeugnissen, deren Wert 6.000 EUR je Sendung übersteigt, immer erforderlich.
In den neueren Präferenzabkommen wird in der Regel keine Bewilligung mehr als „Ermächtigter Ausführer“ benötigt. Hier reicht es aus, wenn sich das Unternehmen beim zuständigen Hauptzollamt registrieren lässt („Registrierter Ausführer“). Nun taucht die zentrale Frage auf: Welche Hürden muss ich nehmen, damit ich die Registrierung erfolgreich hinbekomme? Welche Pflichten sind zu beachten und vor allen Dingen, welche
Risiken sind zu kennen?

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!