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Aufbauwebinar Warenursprungs- und Präferenzregeln bei Ex- und Importgeschäften

Das Ursprungssystem der Europäischen Union/Gemeinschaft bietet die Nutzung von Zollvorteilen/-präferenzen im Warenverkehr mit vielen Ländern an. Zollreduzierungen stehen aber nicht nur im Interesse des Importeurs, sondern Zollvorteile für den ausländischen Kunden sind auch Verkaufsargumente für den Exporteur.

Aufbauend auf den Kenntnissen aus den Grundlagenseminaren wird in diesem Seminar insbesondere über die Chancen der Kumulierung gesprochen. Die zentrale Frage lautet: Kann ich eine „verlängerte Werkbank“ (z. B. in Ägypten) präferenzbegünstigt nutzen? Der professionelle Umgang mit den unterschiedlichen Be-/Verarbeitungslisten der einzelnen Abkommen zeichnet den Experten aus! Wo liegen die Grenzen von Prozentklauseln im Vergleich zum geforderten Positionswechsel? Die gezielte Warenbeschaffung sowie die an technischen und qualitativen Anforderungen ausgerichtete “richtige“ Be-/Verarbeitung sind der Garant für den Export mit den zutreffenden Ursprungsnachweisen. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Rezession gewinnt der zollfreie/-begünstigte Einkauf einerseits und der präferenzberechtigte Verkauf von Waren anderseits an Bedeutung: Alle Beteiligten achten auf Kosteneinsparungen!

Welche Vorteile wird der Ausbau der euromediterranen Zone im Mittelmeerbereich bringen? Hier gibt es interessante Märkte für EU-Firmen!

Allerdings darf im internationalen Warenverkehr die Tatsache nicht vernachlässigt werden, dass der Importeur grundsätzlich für die Richtigkeit des von ihm vorgelegten Präferenznachweises haftet. Hieraus ergibt sich ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Ex- und Importeur auf ursprungsrechtlicher Basis. In fast allen Präferenzabkommen ist die Möglichkeit vorgesehen, Präferenznachweise nicht nur im Einzelfall beim
Zollamt zu beantragen, sondern unabhängig vom Warenwert (> 6.000 EUR) ohne Mitwirkung des Zolls in Form einer Ursprungserklärung abgeben zu können. Beantragen Sie hierfür die Bewilligung zum “Ermächtigten Ausführer”. Preis für diese Vereinfachung ist die Übernahme einer höheren Eigenverantwortung für die Ursprungsermittlung: Eine Prozessbeschreibung (Arbeits-/Organisationsanweisung) ist erforderlich!

Im Warenverkehr mit u.a. der Republik Korea oder Singapur ist diese Vereinfachung für den Versand von Sendungen mit Ursprungszeugnissen, deren Wert 6.000 EUR je Sendung übersteigt, immer erforderlich.
In den neueren Präferenzabkommen wird in der Regel keine Bewilligung mehr als „Ermächtigter Ausführer“ benötigt. Hier reicht es aus, wenn sich das Unternehmen beim zuständigen Hauptzollamt registrieren lässt („Registrierter Ausführer“). Nun taucht die zentrale Frage auf: Welche Hürden muss ich nehmen, damit ich die Registrierung erfolgreich hinbekomme? Welche Pflichten sind zu beachten und vor allen Dingen, welche
Risiken sind zu kennen?

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!