Schlagwort-Archive: 31

Einreihung von Waren in den EZT

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

#### Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.

Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“** Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

#### Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

#### Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

Zertifizierter VergabePraktiker

Die Arbeit in der **Vergabestelle** ist sehr komplex und facettenreich. Neben der Durchführung verschiedenster Vergaben, externer und interner Kommunikation sowie vergaberechtlicher **Beratung der Bedarfsträger**, muss auch immer die **rechtliche Aktualität** gewährleistet sein. Oftmals verbunden mit **wenig Zeit und Ressourcen.** Für Sie, als (neue/r) Vergabestellen-Mitarbeiter:in, ist es keine leichte Aufgabe Ihr Alltagsgeschäft rechtsicher durchzuführen, sich zusätzlich in Ihr neues Tätigkeitsfeld einzuarbeiten sowie gleichzeitig einen Überblick über den Dschungel der vergaberechtlichen Vorschriften zu behalten. Machen Sie Ihre tägliche Arbeit und Ihr VergabeWissen sichtbar und lassen Sie sich zum **Zertifizierten VergabePraktiker** ausbilden!

## Was können Sie beim Zertifizierten VergabePraktiker erwarten?
Unser Lehrgang „Zertifizierter VergabePraktiker“ bietet Ihnen eine **kompakte Ausbildung** für die Arbeit in der öffentlichen Beschaffung. Der Lehrgang besteht aus **4 aufeinander aufbauenden Lernmodulen**, welche aus jeweils 3 Webinar-Tagen bestehen. In den einzelnen Modulen werden Sie **effizient, rechtsicher und praxisnah** in die einzelnen Themen des **Vergaberechts** eingeführt und Sie bekommen wertvolle Tipps für die praktische Arbeit.

Von den **vergaberechtlichen Grundlagen** über die rechtssichere **Vorbereitung eines Beschaffungsverfahrens**, der **Durchführung des Vergabeverfahrens** bis hin zum **Rechtsschutz**, erhalten Sie komprimiert alle wichtigen Informationen für Ihre praktische Arbeit.

Neben dem Erwerb von neuem VergabeWissen, haben Sie die darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu Erweitern** und mit anderen Praktiker:innen und Expert:innen in Austausch oder Diskussion zu kommen.

## Von Praktikern für Praktikern empfohlen:
_„Dem Dozenten zu folgen, macht wirklich Spaß. Die Themen werden sehr praxisorientiert vermittelt.“_
_„Super Seminar! Auch die Beantwortung der Fragen immer aktuell. Das finde ich sehr hilfreich.“_
_„Ich konnte das Seminar sehr gut verfolgen und hatte auch für mich genügend Zeit, das Vorgetragene während des Seminars zu verarbeiten.“_

Zertifizierter VergabePraktiker

Die Arbeit in der **Vergabestelle** ist sehr komplex und facettenreich. Neben der Durchführung verschiedenster Vergaben, externer und interner Kommunikation sowie vergaberechtlicher **Beratung der Bedarfsträger**, muss auch immer die **rechtliche Aktualität** gewährleistet sein. Oftmals verbunden mit **wenig Zeit und Ressourcen.** Für Sie, als (neue/r) Vergabestellen-Mitarbeiter:in, ist es keine leichte Aufgabe Ihr Alltagsgeschäft rechtsicher durchzuführen, sich zusätzlich in Ihr neues Tätigkeitsfeld einzuarbeiten sowie gleichzeitig einen Überblick über den Dschungel der vergaberechtlichen Vorschriften zu behalten. Machen Sie Ihre tägliche Arbeit und Ihr VergabeWissen sichtbar und lassen Sie sich zum **Zertifizierten VergabePraktiker** ausbilden!

## Was können Sie beim Zertifizierten VergabePraktiker erwarten?
Unser Lehrgang „Zertifizierter VergabePraktiker“ bietet Ihnen eine **kompakte Ausbildung** für die Arbeit in der öffentlichen Beschaffung. Der Lehrgang besteht aus **4 aufeinander aufbauenden Lernmodulen**, welche aus jeweils 3 Webinar-Tagen bestehen. In den einzelnen Modulen werden Sie **effizient, rechtsicher und praxisnah** in die einzelnen Themen des **Vergaberechts** eingeführt und Sie bekommen wertvolle Tipps für die praktische Arbeit.

Von den **vergaberechtlichen Grundlagen** über die rechtssichere **Vorbereitung eines Beschaffungsverfahrens**, der **Durchführung des Vergabeverfahrens** bis hin zum **Rechtsschutz**, erhalten Sie komprimiert alle wichtigen Informationen für Ihre praktische Arbeit.

Neben dem Erwerb von neuem VergabeWissen, haben Sie die darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu Erweitern** und mit anderen Praktiker:innen und Expert:innen in Austausch oder Diskussion zu kommen.

## Von Praktikern für Praktikern empfohlen:
_„Dem Dozenten zu folgen, macht wirklich Spaß. Die Themen werden sehr praxisorientiert vermittelt.“_
_„Super Seminar! Auch die Beantwortung der Fragen immer aktuell. Das finde ich sehr hilfreich.“_ _„Ich konnte das Seminar sehr gut verfolgen und hatte auch für mich genügend Zeit, das Vorgetragene während des Seminars zu verarbeiten.“_

Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Die **Teilnahmegebühr** beträgt pro Person/Termin wie folgt:

**349,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (415,31 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen ausschließlich in digitalen Form (PDF)

**379,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (451,01 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen in Print

**Exklusivpaket: 849,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (1.010,31 € inkl. MwSt.) beinhaltet
+ Teilnahme an der Fit für 2023 – Veranstaltung in Präsenz oder Online
+ Vortragsunterlagen in Print und Digital
+ Teilnahme an der Online-Sprechstunde einmal monatlich – für 12 Monate
(Termine werden noch bekannt gegeben)

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Digitale Fachmedien für Außenwirtschaft, Exportkontrolle und Zoll

Erfahren Sie in einem unserer kostenfreien Webinare, wie einfach und effizient Sie mit digitalen Gesetzestexten, Kommentaren, Handbüchern und weiteren Fachmedien arbeiten können. Mit der [“AW-Plus Wissensdatenbank”](https://www.reguvis.de/de/aw-plus/) greifen Sie jederzeit und ortsunabhängigen auf die hilfreichen Titel der Bereiche Außenwirtschaft, Exportkontrolle und Zoll zu.

Wir vermitteln Ihnen mit diesem Webinar die grundliegenden Funktionen der Datenbank und geben Tipps, wie Sie mit den nützlichen Features von AW-Plus ein effizientes Wissensmanagement in Ihren Arbeitsalltag integrieren können.

In regelmäßigen Terminen stellen wir Ihnen unterschiedliche Schwerpunkte in AW-Plus vor. Alle Funktionen, die wir Ihnen zeigen sind auch auf andere Titel anwendbar.


###Online-Anwendungen zum Zollrecht in AW-Plus
**31. August 2022 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Lernen Sie die Unterschiede und Vorteile der übergreifenden Recherche in diesen Titeln kennen:
* Zollrecht Online
* Zollverfahren
* Praxishandbuch Export- und Zollmanagement
* Der praktische Zollhelfer

Das Webinar dauern ca. 45 Minuten und bietet genügend Platz, dass Sie Ihre Fragen einbringen können


###AWR-Kommentar in AW-Plus
**21. September 2022 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
So arbeiten Sie online mit dem größten deutschprachigen Kommentar zum Außenwirtschaftsrecht in der AW-Plus Wissendatenbank.

Das Webinar dauern ca. 45 Minuten und bietet genügend Platz, dass Sie Ihre Fragen einbringen können

**Technische Voraussetzungen**

Sie können mit einem Computer oder mobilen Gerät ganz einfach an der Sitzung teilnehmen. Das Webinar wird mit der Software GoToWebinar gestartet, bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät den Link zur Teilnahme öffnen kann. Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003).

**Teilnahme:**

Vor dem Webinar erhalten Sie per E-Mail einen Teilnahme-Link. Mit diesem Teilnahme-Link öffnet sich die Anwendung über Ihren Webbrowser. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w030002).

**Testen:**

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**

Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software *GoToWebinar* finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Rechtssichere Grundlagen für das Beschaffungsverfahren

Das zweite Modul der vierteiligen Webinar-Reihe **Zertifizierter VergabePraktiker**.

Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung, Produkt- und Markenneutrale Beschaffung. Wenn von diesen Prinzipien abgewichen werden soll, müssen die entscheidenden Weichenstellungen in der Vorbereitung des Beschaffungsverfahrens gestellt werden. Zusammenhänge und Gestaltungsräume sowie deren Möglichkeiten und Grenzen zeigt das Modul 2 “Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung: Rechtssichere Grundlagen für das Beschaffungsverfahren”. Das Webinar behandelt die Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung – den aktuellen GWB-Kommentar inklusive! Erhalten Sie einen Überblick über die Bedarfsermittlung, öffentliche Ausschreibungen, Ausnahmen vom Vergaberecht, u.v.m.

###Inhalt
Rechtsanwalt Oliver Hattig, Partner der Sozietät Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte in Köln und verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift VergabeNavigator und des Newsletters Vergaberecht, führt Sie durch das dreitägige Webinar zu Modul 2 des Zertifizierten VergabePraktikers.
Sie werden ausführlich, praxisnah und verständlich in die Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung eingeführt. Behandelt werden Themen wie: Bedarfsermittlung und Markterkundung, öffentliche Ausschreibung bzw. offenes Verfahren und Ausnahmen, Nachträge/Change Request im Vergaberecht, Ausnahmen vom Vergaberecht, Inhouse-Geschäfte und interkommunale Zusammenarbeit, eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung, ungewöhnliche Wagnisse und unzumutbare Klauseln, besondere Anforderungen zu Rahmenverträgen, Produkt- und Markenneutrale Beschaffung gegenüber Leistungsbestimmungsrecht, Produktvorgaben und Leitprodukte, Gütesiegel und Zertifizierungen, Lose, Wahlangebote, Nebenangebote, mehrere Hauptangebote sowie besondere Anforderungen an die Dokumentation betreffend Verfahrenswahl und Leistungsbeschreibung. Des Weiteren werden die best-practice-Themen “Zuständigkeiten bei Auftraggeber: Wer hat für was den Hut auf?”, “Vertrags- /Auftragsänderung statt neuer Ausschreibung und “produktscharfe Ausschreibungen” näher beleuchtet.

###Online-Termine Modul 2:
Am 30. + 31.08.2022
Jeweils 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr (inkl. einer 1 stündigen Pause)

Am 02. + 03. + 04.11. 2022
Jeweils 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr (inkl. einer 1-stündigen Pause)

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen

Als hätte die Bauwirtschaft mit den Folgen der Corona-Pandemie nicht genug zu kämpfen, kommen jetzt weitere massive Einschränkungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen hinzu. Durch die Abhängigkeit von Lieferungen aus Russland droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der hiesigen Bitumenversorgung, mit dramatischen Auswirkungen für den deutschen Straßenbau. Darüber hinaus sind nach Informationen des ZDB erhebliche Preissteigerungen bei Stahl bzw. Stahlerzeugnissen zu verzeichnen; denn rund 30 % des Baustahls kamen zuletzt aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Hinzu kommt der hohe Anteil von Roheisen (40 %) und diverser weiterer Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind (Nickel 25 % und Titan 75 %).

Die Folgen sind extreme Lieferengpässe und explodierende Einkaufspreise, die zu Stillständen auf den Baustellen und zur Existenzgefährdung von Baufirmen führen.

Auch wenn während der Corona-Krise bereits einige Lösungsansätze entwickelt wurden, stellen sich aufgrund der Entwicklung der letzten Wochen extreme neue Herausforderungen für Auftraggeber und Auftragnehmer, die nur gemeinsam gemeistert werden können. Dies erfordert gesicherte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten.

Daher bieten wir Ihnen jetzt unser neues Webinar „Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen“ an, welches von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert von der auf das Baurecht spezialisierten Kanzlei DIECKERT Recht und Steuern durchgeführt wird.
Herr Dr. Dieckert wird mit Ihnen nicht nur die einschlägigen Rechtsfragen erörtern, sondern Ihnen auch Praxistipps mit Musterformulierungen geben, wie z.B. für die Verfassungen von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen, für Vorbehalte bei Angeboten, für Preisanpassungsklauseln sowie für vergaberechtliche Rügen bei Ausschreibungen, die ohne Stoffpreisgleitklauseln erfolgen.

**Wann:** 31.03.2022, 10:00 – 12:00 Uhr
**Wo:** online
**Preis:** € 129,- zzgl. MwSt.

IT-Grundschutz-Cockpit: Funktionen und Inhalte

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen des IT-Grundschutz-Cockpits! Neben der Möglichkeit des kostenlosen Tests bietet Ihnen unser Webinar einen verständlichen Einstieg in die umfangreichen Funktionalitäten des Online-Tools.

Wir führen Sie durch die intuitive Such- und Filterfunktion, zeigen Ihnen hilfreiche Verlinkungen und Verknüpfungen sowie die verschiedenen Möglichkeiten, Suchergebnisse ganz nach Ihrem konkreten Bedarf zu nutzen. Organisieren Sie anschließend Ihren IT-Grundschutz ganz unkompliziert mithilfe des IT-Grundschutz-Cockpits.

Das Webinar dauert ungefähr 30 Minuten und ist für Sie kostenfrei.

Stellen Sie während des Seminars gerne Ihre Fragen, die wir nach Möglichkeit sofort, bei Bedarf aber auch im Anschluss an die Veranstaltung beantworten.

Alle Termine finden Sie im Drop-Down-Menü auf der rechten Seite.

###Technische Voraussetzungen
Nehmen Sie ganz einfach mit Ihrem Desktop-PC oder einem mobilen Endgerät an dem Webinar teil. Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003).

Teilnahme
Mit dem Teilnahme-Link gelangen Sie in Ihren Webbrowser und können an der Sitzung teilnehmen. Sie haben alternativ die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w030002).

Testen
Testen Sie sicherheitshalber vorab [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w060001) Ihre Internetverbindung.

Fragen und Antworten:
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten zur eingesetzten Software „GoToTraining“ finden Sie hier.

Export-Intensiv

Ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur: Die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich!
Im Mittelpunkt dieses Seminars steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” werden hierbei an passender Stelle berücksichtigt. Außerdem werden Ihnen mögliche Handelshemmnisse sowie die Importbeschränkungen im Empfängerland (z. B. Verpackungsvorschriften) näher gebracht und Sie erlernen die Beurteilung der Eckwerte für eine (umsatz)steuerfreie Ausfuhrlieferung.
Ihr Kunde erwartet einen Präferenznachweis? Dann prüfen Sie die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Nachweis erbracht werden kann, denn dies bedeutet einerseits bares Geld für den Kunden, der die Zölle im Importland in aller Regel nicht zahlen muss, andererseits verschaffen Sie sich dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber Ihren Mitbewerbern – so binden Sie ausländische Kunden.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist, Anmeldung im Normalverfahren oder im vereinfachten Verfahren und die richtige Aufbereitung entsprechender Anträge dazu ist weiteres Kernthema dieses Export-Seminars.

Im Tagesgeschäft werden oftmals Standard-Verfahren angewendet, obwohl zwischenzeitig das Volumen der Ausfuhren schon lange zugenommen hat, entweder im Warenwert, den unterschiedlichen Stückzahlen oder gar in der Häufigkeit der Ausfuhranmeldungen selbst. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung ist es daher nur richtig und sinnvoll, auch mögliche Vereinfachungen zu erläutern. Ob für die unmittelbare Anwendung heute oder für die Antragstellung in der Zukunft. Wichtig ist immer, dass Sie das gesamte Spektrum Ihrer Möglichkeiten präsent haben. So lernen Sie ganz aktuell das Bewilligungsverfahren und die Anwendung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV (ex ZA-Verfahren) kennen, ein Instrument zur Erleichterung des Tagesgeschäfts. Inhaber solcher Verfahrensvereinfachungen brauchen die Ausfuhr-dokumente (inkl. der Ware) der zuständigen Zollstelle nicht zu präsentieren, sie sind mittels und im Rahmen dieser Bewilligung davon befreit. Und damit letztendlich alle unnötigen Wege eingespart werden, verknüpfen Sie doch die Vereinfachung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV” mit der des Ermächtigen Ausführers. Das wiederum ist die Legitimation, die Präferenzkalkulationen eigenverantwortlich durchzuführen und anstelle einer EUR. 1 eine Ursprungserklärung auf einem Handelsdokument abzugeben.

Aber auch die Lieferungen im Binnenmarkt lernen Sie kennen. Machen Sie sich auch hier fit, denn gerade im EU-Handel gilt: Verunglückte Geschäfte durch falsche Handhabung können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben! Alle nötigen Randgebiete werden ebenfalls behandelt: Extra- und Intrahandelsstatistik, ZM = zusammenfassende Meldungen, die richtige Form der Umsatzsteuerausfuhrnachweise, u.a. Gelangensbestätigung, Beantragung und Prüfung von UST-ID-Nummern, Heilungschancen von verunglückten Präferenzen, Betriebsprüfungen etc.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des gesamten Exportrechts, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.

**In der Seminargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 3 – Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

**Termine:** 31.05.+01.06.2022 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 349,- € bzw. 299,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[**Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 25.+26.04. / 10.+11.05. / 31.+01.06.2022 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 890,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 790,- € (zzg. MwSt.)