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Zoll für Einsteiger -Grundlagenwissen für den Einstieg in die Im- und Exportabwicklung-

Sobald Sie sich als Klein- oder mittelständischer Betrieb im Welthandel behaupten wollen, Ware aus dem Ausland beziehen oder dorthin liefern lassen, sollten Sie Aufgaben und Verantwortung kennen – auch wenn Sie die Zollabwicklung kostenpflichtig an einen Dienstleister auslagern. Welche Formulare werden wann benötigt, und wer darf diese ausstellen?
Die Mitarbeiter der verschiedenen Abteilungen von Einkauf bis Logistik haben eine Vielzahl an Aufgaben zu bewältigen. Neue Mitarbeiter müssen schnell und sicher die Grundbegriffe und notwendigen Schritte für eine einwandfreie Zollabwicklung beherrschen, und wissen, welche Schritte für den erfolgreichen Warentransport relevant sind. Und auch, wenn Sie nur gelegentliche Aus- oder Einfuhren haben, sollten Sie sich der Verantwortung im Prozess bewusst sein.
Dieses Grundlagen-Webinar bietet die Möglichkeit, sich dieses Grundwissen schnell anzueignen, und damit die bestehenden Fachkräfte zu entlasten.

Im direkten Anschluss gibt es noch die Möglichkeit, dass ihre individuellen Fragen vom Referenten diskutiert werden.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

INCOTERMS® 2010/2020 -Grundlagen für die Abwicklung aller Transporte-

Die INternational COmmercial Terms (Zoll- und Handelsklauseln) sind die Grundlage für die Regelung des Transportwegs vom Lieferanten zum Kunden. Sie beschreiben im Detail, welche Aufgaben und Pflichten die beiden Geschäftspartnern haben und regeln die Kostenteilung betreffend Fracht, Verpackung, Versicherung, Einund Ausfuhrzöllen. Sie regeln auch an welcher Stelle die Gefahren übergehen. Eingeteilt in 4 Gruppen gilt „EXW” als reine Bereitstellungsklausel für den Verkäufer bzw. als Abholklausel für den Käufer, bei der freilich darüber nachzudenken ist, wer die Ausfuhr(zoll)deklaration und den Transport zu organisieren hat und in wessen Risikobereich diese Aufgaben fallen. Während nach den INCOTERMS® 2020 die 3 F-Klauseln (FCA, FAS, FOB) den Punkt der Waren- und Risikoübergabe für den Exporteur noch in Europa definierten, zahlt der Verkäufer bei den Verschiffungsklauseln CFR, CIF, CPT und CIP die Fracht und ggf. die Versicherung. Den Übergang in das Bestimmungsland beinhalten hingegen die D-Klauseln, an deren Ende DDP/“frei Haus, verzollt“ steht.

Die erstmals 1936 von der Internationalen Handelskammer ICC vorgestellten Klauseln werden i.d.R. alle 10 Jahre aktualisiert. Sich (ver)ändernde Handelspraktiken und transportbedingte Entwicklungen fließen damit genauso ein wie (aktuell) weltweite Zoll-sicherheitsinitiativen. In der zum 01.01.2020 in Kraft getretenen 9. Fassung wurde wiederum abgegrenzt zwischen multimodalen Klauseln, die für alle Transportmedien gelten und reinen See-/Binnenschiffstransportklauseln, was die Übersichtlichkeit doch spürbar erleichterte. Es wurde eine neue DKlauseln definiert. Bei anderen begrifflich nicht geänderten Terms standen erhebliche inhaltliche Änderungen an.

Einleitende Anwendungshinweise zu jeder Klausel führen zur präzisen und einfacheren Anwendung. INCOTERMS® werden international von Gerichten anerkannt, allerdings genießen sie keinen Gesetzesstatus, d.h., sie müssen explizit in den jeweiligen Vertrag aufgenommen werden.

Welche Klausel gilt aber für welches Transportmittel? Was passiert, wenn bei Anwendung einer nicht transportmittel-orientierten Variante nun tatsächlich ein Schaden eintritt? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang „Schiedsgerichtsbarkeit”? Die sichere Handhabung der Klauseln ist daher Trumpf – damit die Lieferkonditionen verbindlich vereinbart werden!

Die geltenden INCOTERMS® beeinflussen aber auch maßgeblich die Zollwertbestimmung im Empfangsland (Einfuhrverzollung). Aber auch Exporteure müssen im Detail prüfen, ob bestimmte – Ihnen zufallende Tätigkeiten und Risiken – abgedeckt werden können. Verschaffen Sie sich hier größtmögliche Sicherheit in der zielgenauen Verwendung der neuen Fassung der INCOTERMS®.
Im Wesentlichen bleiben die INCOTERMS® natürlich auch mit der Überarbeitung 2020 wirksam. Einige Regulative werden jedoch mit der alle 10 Jahre erfolgenden Überarbeitung neu oder den sich geänderten Bedingungen genauer angepasst. Mit aller Vorsicht und Bedacht ist so früh nur zu ventilieren, welche Änderungen die neuen INCOTERMS®-Klauseln 2020 erfahren könnten.

Webinar-Reihe: AW Next US-(Re-)Exportkontrollrecht für Newcomer

Nicht nur die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland sehen für den Außenwirtschaftsverkehr Verbote und Beschränkungen vor, sondern auch beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika (USA).
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.

**Organisatorisches**

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Webinar-Reihe: Betreuerwissen Sozialrecht – effektiv handeln, Haftung vermeiden

Rechtliche Betreuer/innen haben häufig mit dem Sozialrecht zu tun. Dabei stehen Sie vor vielen Herausforderungen: Wer kann von wem wie welche Leistungen erhalten? Was muss beachtet werden, um den Klienten ihre Rechte zu verschaffen?

Die Webinar-Reihe „Betreuerwissen Sozialrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden“ vermittelt kompakt das notwendige Fach- und Handlungswissen Im Spannungsfeld zwischen Sozialrecht und Betreuungspraxis. Unser erfahrener Referent – selbst Fachanwalt für Sozialrecht – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Das Seminarskript enthält Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

Die Webinar-Reihe besteht aus 4 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes Modul separat oder alle 4 Module zum Kompaktpreis buchen.

**Modul 1 – 4 : Betreuerwissen Sozialrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden**
**Dauer/Modul:** 75 Minuten + 15 Minuten Diskussion
**Termine:** 04.05. + 11.05. + 18.05. + 20.05.2021 jeweils 9:30 bis 11:00 Uhr

**Inhalte**
+ **Modul 1: Allgemeines Verfahrensrecht:** Grundsätze des sozialrechtlichen Verfahrensrechts, wichtige Fristen bei Antragstellung und im Laufe des Verfahrens, Beratungs- und Aufklärungspflichten der Behörden, Mitwirkungspflichten, Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden nach den §§ 44 ff. SGB X.
+ **Modul 2: Teilhabeleistungen:** Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind zum 1.1.2020 wurde der Bereich der Teilhabeleistungen stark geändert: Überblick über Teilhabeleistungen, Antragsverfahren, geänderte Einkommens- und Vermögensanrechnungen, Trennung von Eingliederungshilfe und existenzsichernden Leistungen des SGB XII.
+ **Modul 3: Sozialhilfe und Grundsicherung:** Wer bekommt Sozialhilfe, wer bekommt Grundsicherung? Wo muss der Antrag auf existenzsichernde Leistungen gestellt werden? Welche Leistungen gibt es überhaupt? Wie werden Einkommen und Vermögen berücksichtigt? Anhand praktischer Beispiele werden die für die Betreuung notwendigen Kenntnisse im Umgang mit Jobcenters und Sozialamt vermittelt.
+ **Modul 4: Sozialversicherungsrecht** Überblick über die für die Betreuung notwendigen Kenntnisse in den Bereichen der gesetzlichen Rentenversicherung, der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung.
**Kompaktpreis für alle 4 Module: 149,00 € zzgl. MwSt.** Preis je Einzelmodul: 49,00 € (zzgl. MwSt.)

**Sie möchten einzelne Module der Reihe buchen?**

[Modul 1 – Allgemeines Verfahrensrecht am 4.5.2021, 9:30 –11:00](https://www.reguvis.de/de/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-modul-1-allgemeines-verfahrensrecht-289361/)
[Modul 2 – Teilhabeleistungen am 11.5.2021, 9:30 –11:00](https://www.reguvis.de/de/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-modul-2-teilhabeleistungen-sgb-ix-289363/)
[Modul 3 – Sozialhilfe und Grundsicherung am 18.5.2021, 9:30 –11:00](https://www.reguvis.de/de/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-modul-3-sozialhilfe-sgb-xii-und-grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-sgb-ii-289365/)
[Modul 4 – Sozialversicherungsrecht am 20.5.2021, 9:30 –11:00](https://www.reguvis.de/de/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-modul-4-sozialversicherungsrecht-289367/)

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

Webinar-Reihe: Grundlagenwissen Ausfuhr

Seit Jahrzehnten sind deutsche Produkte global begehrt, da sie Qualität und Zuverlässigkeit versprechen. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass deutlich mehr Waren exportiert als importiert werden und das Ausfuhrverfahren das am häufigsten genutzte Zollverfahren ist. Fundiertes Wissen über die bestehenden Regelungen und Gesetzesgrundlagen sind daher wichtig, um Waren reibungslos ins Drittland versenden zu können, aber auch um Bußgeld oder anderweitige Strafen zu umgehen. Bei der elektronischen Zollabwicklung in ATLAS werden entsprechende Unterlagen- und Genehmigungscodierungen benötigt, welche die Wirtschaftsbeteiligten immer wieder verunsichern. Auch die Nutzung von Vereinfachungen ist in der Exportabwicklung möglich. Daneben sind lassen sich durch Präferenz- und Freihandelsabkommen Zollabgaben auf Exportseite reduzieren. Dafür benötigt der Kunde entsprechende Nachweise über die Ursprungseigenschaft. Während bei einigen Präferenznachweisen, wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, ein Mitwirken der Zollverwaltung gefragt ist, dürfen andere, wie z. B. durch den Ermächtigten Ausführer, eigenverantwortlich ausgestellt werden. Häufig wird in Unternehmen diesem Thema keine große Bedeutung gewidmet und dadurch Wettbewerbsvorteile verschenkt. Im internationalen Handel gibt es auf nationaler und europäischer Ebene Beschränkungen. Diese gelten nicht nur für sensible Güter wie z. B. Rüstungsgüter. Auch vermeintlich harmlose Güter können der Exportkontrolle unterliegen. Darüber hinaus müssen zahlreiche länderbezogene Embargomaßnahmen berücksichtigt werden. Aber auch die Einhaltung von Sanktionslisten zählt zu den Aufgaben der Ausfuhrkontrolle. Hier drohen empfindliche Strafen. Somit ist das oberste Ziel Verstöße und Zuwiderhandlungen zu vermeiden, da diese nicht nur zu Bußgeldern oder gar Freiheitsstrafen führen können, viel mehr drohen Imageschäden durch negative Pressemitteilungen oder aber der Verlust von zollrechtlichen Vereinfachungen, welche für eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Außenwirtschaftsgeschäfts unabdingbar sind. Dieses Webinar bietet Ihnen einen Einstieg in die Praxis der Ausfuhrabwicklung. Anhand von praxisnahen Übungsfällen werden Ihnen die Abläufe einfach erklärt, um Einblick und solides Basiswissen für den Berufsalltag zu erlangen. Daneben wird erläutert wie zollrechtliche Abwicklungen gestaltet werden können und welche rechtlichen Risiken & Pflichten vorherrschen.

**Organisatorisches**

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AW Next – Fernlehrgang Manager/in Zoll

Der AW NEXT-Fernlehrgang Manager(in) Zoll bietet Ihnen die Möglichkeit sich im Büro, zuhause oder unterwegs, neben der beruflichen Tätigkeit sicheres Fachwissen für die praktische Zollabwicklung anzueignen. Dabei können Sie selbstbestimmt entscheiden, wann Sie lernen und die Weiterbildung flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihren persönlichen Lebensstil anpassen. Zudem vermeiden Sie Ausfallzeiten im Unternehmen und sparen unnötige Reisekosten.

Mit einem umfangreichen Fachbuch, einem Web Based-Training (WBT) und zehn Lehrbriefen mit praktischen Übungsaufgaben vermitteln wir Ihnen die Hintergründe, Praxis und Zusammenhänge der täglichen Zollabwicklung. Durch die Kombination der verschiedenen Medien werden komplexe Themen mit anschaulichen Praxisbeispielen spielerisch erlernt.

Die Lehrbriefe stellen wir Ihnen zum Download online bereit. Auf Wunsch senden wir diese auch gern per Post zu Ihnen nach Hause. Die Lehrbriefe werden pro Thema wöchentlich bzw. alle zwei Wochen ausgegeben. Die Übungsaufgaben können Sie nach Bearbeitung gern an uns zur Korrektur senden.

Ergänzend zum Lehrbuch, dem WBT und den Lehrbriefen bieten wir Ihnen zu festen Terminen „Sprechstunden“ bei unseren Dozenten an. Dort können Sie Ihre Fragen zu den Lehrinhalten stellen. Außerdem werden Ihnen Lernvideos zur Verfügung gestellt, die ausgewählte Themenbereiche wiederholen oder vertiefen.

Die Teilnehmer erhalten nach der bestandenen Abschlussprüfung ein Teilnahmezertifikat, welches Ihnen als qualifizierter Nachweis gegenüber den Behörden, wie beispielsweise der Zollverwaltung, dient.

**Organisatorisches**

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Webinar: (Re-)Exportkontrollrecht China

Zum 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkontrollgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz bietet eine breitere Basis für Exportkontrollen sensitiver Güter aus China. Das müssen nicht ausschließlich sog. “Dual-Use-Güter” und/oder Militärgüter sein. Vielmehr können ausdrücklich auch andere Güter, Technologien, Dienstleistungen und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen kontrolliert werden. Überdies können auf Basis dieses Gesetzes auch (Re-)Exportkontrollen für chinesische Güter außerhalb Chinas etabliert werden.

Es zeichnen sich damit in China ähnliche Entwicklungen ab, wie in den aufkommenden zusätzlichen (Re-)Exportkontrollen der US-Amerikaner für sogenannte “emerging/foundational technologies”. In Bezug zu den auch weiterhin zu erwartenden protektionistischen US-Maßnahmen (Stichwort: Huawei) steht auch die neue chinesische Sanktionsliste, die “Unreliable Entity List”. Der erst zu Ende des Gesetzgebungsprozesses eingeführte Art. 48 erlaubt überdies ausdrücklich gegenseitige Maßnahmen gegen Länder, deren Ausfuhrkontrollmaßnahmen „die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen der Volksrepublik China gefährden“.

**Organisatorisches**

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Die freihändige Vergabe von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte (VOB/A 2019)

**Die freihändige Vergabe von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte (VOB/A 2019):**
**1. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr | 2. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr**
Das 1,5-tägige Webinar zeigt systematisch die Voraussetzungen, den kompletten Ablauf von der Bekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Angebotsabgabe bis zum Zuschlag auf und geht auf die „Stolperfallen“ einer freihändigen Vergabe ein. Dabei wird die neueste Rechtsprechung berücksichtigt.

###Inhalt
Freihändige Vergaben von Bauleistungen bieten dem öffentlichen Auftraggeber ein großes Maß an Flexibilität. Sie sind nicht nur aus besonderen sachlichen Gründen zulässig, sondern auch bis zu einer bestimmten Höhe des geschätzten Auftragswertes ohne Umsatzsteuer. So sieht die VOB/A 2019 freihändige Vergaben bis zu einer Freigrenze von 10.000 Euro vor; Bauleistungen zu Wohnzwecken dürfen sogar befristet bis zu einer Grenze von 100.000 Euro freihändig vergeben werden. Darüber hinaus legen die meisten Landesvergabegesetze eigene Freigrenzen fest. Diesen Erleichterungen stehen wegen der geringeren Regelungsdichte im Vergleich zu förmlichen Vergabeverfahren aber auch Unsicherheiten der Auftraggeber in Bezug auf den rechtskonformen Verfahrensablauf gegenüber.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/

Bau, Betrieb und Finanzierung von Kindertagesstätten

**Bau, Betrieb und Finanzierung von Kindertagesstätten**
**Am 22.04.2021: 10:00 – 12:00 + 13:00 – 15:00 Uhr | Am 23.04.2021: 10:00 – 12:00 Uhr**
Seit dem 01.08.2013 gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Hinzu treten die flächendeckende dynamische Entwicklung der Geburtenraten sowie steigende Bevölkerungszahlen. Deshalb haben Kommunen in Deutschland einen fortwährend ansteigenden Bedarf an Betreuungsplätzen, um ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden zu können. Bei dieser Bedarfsdeckung müssen Kommunen zahlreiche (vergabe-)rechtliche Vorgaben beachten. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, ebenso die rechtlichen Rahmenbedingungen. Aufgrund ihrer umfassenden Erfahrung bei der anwaltlichen Begleitung solcher Vorhaben geben die Referenten in diesem Intensivseminar zahlreiche Praxishinweise und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Zertifizierter VergabePraktiker – Modul 2: Rechtssichere Grundlagen für das Beschaffungsverfahren

**Der Zertifizierte VergabePraktiker ist ausgebucht!**
Termine und Anmeldemöglichkeiten für 2022 folgen in Kürze. Sie möchten sich auf die Vormerkerliste eintragen? Dann kontaktieren Sie unser Veranstaltungsteam unter veranstaltungen@reguvis.de. Wir freuen uns auf Sie!

**2. Modul: “Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung: Rechtssichere Grundlagen für das Beschaffungsverfahren” der Seminar-/Webinarreihe [Zertifizierter VergabePraktiker](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/zertifizierter-vergabepraktiker-286715/).**
Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung, Produkt- und Markenneutrale Beschaffung. Wenn von diesen Prinzipien abgewichen werden soll, müssen die entscheidenden Weichenstellungen in der Vorbereitung des Beschaffungsverfahrens gestellt werden. Zusammenhänge und Gestaltungsräume sowie deren Möglichkeiten und Grenzen zeigt das Modul 2 “Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung: Rechtssichere Grundlagen für das Beschaffungsverfahren”. Das Webinar behandelt die Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung – den aktuellen GWB-Kommentar inklusive! Erhalten Sie einen Überblick über die Bedarfsermittlung, öffentliche Ausschreibungen, Ausnahmen vom Vergaberecht, u.v.m.

###Inhalt
Rechtsanwalt Oliver Hattig, Partner der Sozietät Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte in Köln und verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift VergabeNavigator und des Newsletters Vergaberecht, führt Sie durch das dreitägige Webinar zu Modul 2 des Zertifizierten VergabePraktikers.
Sie werden ausführlich, praxisnah und verständlich in die Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung eingeführt. Behandelt werden Themen wie: Bedarfsermittlung und Markterkundung, öffentliche Ausschreibung bzw. offenes Verfahren und Ausnahmen, Nachträge/Change Request im Vergaberecht, Ausnahmen vom Vergaberecht, Inhouse-Geschäfte und interkommunale Zusammenarbeit, eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung, ungewöhnliche Wagnisse und unzumutbare Klauseln, besondere Anforderungen zu Rahmenverträgen, Produkt- und Markenneutrale Beschaffung gegenüber Leistungsbestimmungsrecht, Produktvorgaben und Leitprodukte, Gütesiegel und Zertifizierungen, Lose, Wahlangebote, Nebenangebote, mehrere Hauptangebote sowie besondere Anforderungen an die Dokumentation betreffend Verfahrenswahl und Leistungsbeschreibung.
Des Weiteren werden die best-practice-Themen “Zuständigkeiten bei Auftraggeber: Wer hat für was den Hut auf?”, “Vertrags- /Auftragsänderung statt neuer Ausschreibung und “produktscharfe Ausschreibungen” näher beleuchtet.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)