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US-(Re-)Exportkontrolle für Spezialisten

Im Grundsätzlichen ähneln die Vorgaben der USA den Regelungen, die für deutsche Unternehmen gelten. Allerdings beanspruchen die USA eine weltweite Geltung ihrer Exportbeschränkungen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Nicht-US-Unternehmen sich mit diesen Vorschriften auseinandersetzen müssen, zumal die Vereinigten Staaten Rechtsverstöße auch außerhalb ihres Territoriums verfolgen und hier empfindliche Strafen drohen. Aktuelle Beispiele aus der Tagespresse zeigen, dass damit sogar Unternehmen komplett vom US-Markt abgeschnitten werden können.
Unsere Experten vermitteln Ihnen die vertieften Kenntnisse, die Sie für die Prüfung der US-(Re-)Exportkontrollbestimmungen benötigen. Mit praxisnahen Beispielen werden die EAR-Vorschriften veranschaulicht. Im Fokus des Webinars stehen zudem die Embargovorschriften sowie Tipps für die Umsetzung im Unternehmen. Daneben informiert dieses Webinar über die Hilfestellungen, die bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Unternehmen wertvoll sind.
Das Webinar geht zudem auf die chinesischen Exportkontrollbestimmungen ein, die seit Dezember 2020 gelten und sich nach und nach formen. Sie erfahren, welche weiteren Risiken für Ihr Unternehmen bestehen und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle

Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
In diesem Webinar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.

US-(Re-)Exportkontrolle für Spezialisten

Im Grundsätzlichen ähneln die Vorgaben der USA den Regelungen, die für deutsche Unternehmen gelten. Allerdings beanspruchen die USA eine weltweite Geltung ihrer Exportbeschränkungen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Nicht-US-Unternehmen sich mit diesen Vorschriften auseinandersetzen müssen, zumal die Vereinigten Staaten Rechtsverstöße auch außerhalb ihres Territoriums verfolgen und hier empfindliche Strafen drohen. Aktuelle Beispiele aus der Tagespresse zeigen, dass damit sogar Unternehmen komplett vom US-Markt abgeschnitten werden können.
Unsere Experten vermitteln Ihnen die vertieften Kenntnisse, die Sie für die Prüfung der US-(Re-)Exportkontrollbestimmungen benötigen. Mit praxisnahen Beispielen werden die EAR-Vorschriften veranschaulicht. Im Fokus des Webinars stehen zudem die Embargovorschriften sowie Tipps für die Umsetzung im Unternehmen. Daneben informiert dieses Webinar über die Hilfestellungen, die bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Unternehmen wertvoll sind.
Das Webinar geht zudem auf die chinesischen Exportkontrollbestimmungen ein, die seit Dezember 2020 gelten und sich nach und nach formen. Sie erfahren, welche weiteren Risiken für Ihr Unternehmen bestehen und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

US-(Re-)Exportkontrolle für Spezialisten

Im Grundsätzlichen ähneln die Vorgaben der USA den Regelungen, die für deutsche Unternehmen gelten. Allerdings beanspruchen die USA eine weltweite Geltung ihrer Exportbeschränkungen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Nicht-US-Unternehmen sich mit diesen Vorschriften auseinandersetzen müssen, zumal die Vereinigten Staaten Rechtsverstöße auch außerhalb ihres Territoriums verfolgen und hier empfindliche Strafen drohen. Aktuelle Beispiele aus der Tagespresse zeigen, dass damit sogar Unternehmen komplett vom US-Markt abgeschnitten werden können.
Unsere Experten vermitteln Ihnen die vertieften Kenntnisse, die Sie für die Prüfung der US-(Re-)Exportkontrollbestimmungen benötigen. Mit praxisnahen Beispielen werden die EAR-Vorschriften veranschaulicht. Im Fokus des Webinars stehen zudem die Embargovorschriften sowie Tipps für die Umsetzung im Unternehmen. Daneben informiert dieses Webinar über die Hilfestellungen, die bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Unternehmen wertvoll sind.
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**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

(Re-)Exportkontrollrecht China

Zum 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkontrollgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz bietet eine breitere Basis für Exportkontrollen sensitiver Güter aus China. Das müssen nicht ausschließlich sog. “Dual-Use-Güter” und/oder Militärgüter sein. Vielmehr können ausdrücklich auch andere Güter, Technologien, Dienstleistungen und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen kontrolliert werden. Überdies können auf Basis dieses Gesetzes auch (Re-)Exportkontrollen für chinesische Güter außerhalb Chinas etabliert werden.

Es zeichnen sich damit in China ähnliche Entwicklungen ab, wie in den aufkommenden zusätzlichen (Re-)Exportkontrollen der US-Amerikaner für sogenannte “emerging/foundational technologies”. In Bezug zu den auch weiterhin zu erwartenden protektionistischen US-Maßnahmen (Stichwort: Huawei) steht auch die neue chinesische Sanktionsliste, die “Unreliable Entity List”. Der erst zu Ende des Gesetzgebungsprozesses eingeführte Art. 48 erlaubt überdies ausdrücklich gegenseitige Maßnahmen gegen Länder, deren Ausfuhrkontrollmaßnahmen „die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen der Volksrepublik China gefährden“.

**Organisatorisches**

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Webinar-Reihe: AW Next US-(Re-)Exportkontrollrecht für Newcomer

Nicht nur die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland sehen für den Außenwirtschaftsverkehr Verbote und Beschränkungen vor, sondern auch beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika (USA).
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.

**Organisatorisches**

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Webinar: (Re-)Exportkontrollrecht China

Zum 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkontrollgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz bietet eine breitere Basis für Exportkontrollen sensitiver Güter aus China. Das müssen nicht ausschließlich sog. “Dual-Use-Güter” und/oder Militärgüter sein. Vielmehr können ausdrücklich auch andere Güter, Technologien, Dienstleistungen und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen kontrolliert werden. Überdies können auf Basis dieses Gesetzes auch (Re-)Exportkontrollen für chinesische Güter außerhalb Chinas etabliert werden.

Es zeichnen sich damit in China ähnliche Entwicklungen ab, wie in den aufkommenden zusätzlichen (Re-)Exportkontrollen der US-Amerikaner für sogenannte “emerging/foundational technologies”. In Bezug zu den auch weiterhin zu erwartenden protektionistischen US-Maßnahmen (Stichwort: Huawei) steht auch die neue chinesische Sanktionsliste, die “Unreliable Entity List”. Der erst zu Ende des Gesetzgebungsprozesses eingeführte Art. 48 erlaubt überdies ausdrücklich gegenseitige Maßnahmen gegen Länder, deren Ausfuhrkontrollmaßnahmen „die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen der Volksrepublik China gefährden“.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Webinar-Reihe: AW Next US-(Re-)Exportkontrollrecht für Newcomer

Nicht nur die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland sehen für den Außenwirtschaftsverkehr Verbote und Beschränkungen vor, sondern auch beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika (USA).
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.

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Webinar: (Re-)Exportkontrollrecht China

Zum 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkontrollgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz bietet eine breitere Basis für Exportkontrollen sensitiver Güter aus China. Das müssen nicht ausschließlich sog. “Dual-Use-Güter” und/oder Militärgüter sein. Vielmehr können ausdrücklich auch andere Güter, Technologien, Dienstleistungen und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen kontrolliert werden. Überdies können auf Basis dieses Gesetzes auch (Re-)Exportkontrollen für chinesische Güter außerhalb Chinas etabliert werden.

Es zeichnen sich damit in China ähnliche Entwicklungen ab, wie in den aufkommenden zusätzlichen (Re-)Exportkontrollen der US-Amerikaner für sogenannte “emerging/foundational technologies”. In Bezug zu den auch weiterhin zu erwartenden protektionistischen US-Maßnahmen (Stichwort: Huawei) steht auch die neue chinesische Sanktionsliste, die “Unreliable Entity List”. Der erst zu Ende des Gesetzgebungsprozesses eingeführte Art. 48 erlaubt überdies ausdrücklich gegenseitige Maßnahmen gegen Länder, deren Ausfuhrkontrollmaßnahmen „die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen der Volksrepublik China gefährden“.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
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E-Learning: US-(Re-)Exportkontrolle: Wer muss die EAR beachten?

Jedes Unternehmen muss sich fragen, ob seine Geschäfte einen US-Bezug aufweisen, denn auch nicht-amerikanische Unternehmen kommen mit den Regelungen der US-(Re-)Exportkontrolle in Berührung. Diese kann darin bestehen, dass US-Güter ge- oder verkauft oder weiterverarbeitet werden oder Handel mit US-Personen getrieben wird.
Dieses E-Learning vermittelt die Hintergründe und Ziele des US-Exportkontrollrechts sowie die dazugehörigen Begriffe und Grundzüge. Sie erfahren, in welchem Bezug Sie zum US-Recht stehen und erhalten Erläuterungen zum Prozess der Prüfung und erfahren, welche Hilfsmittel Sie heranziehen können.

Schulungsinhalte u.a.:

– Warum gibt es Exportkontrollen
– Ziel der Exportkontrolle
– Begriffe der Exportkontrolle (EU und USA)
– Ausfuhr, Verbringung, Reexport
– Bezugsfaktoren zum US-Recht
– Prüfung: Subject to the EAR ?
– US-Person?
– US-Produkt?
– Hilfsmittel zur Bestimmung US-Person/US-Produkt?
– Nach der Prüfung