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Optimierte Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen

Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt es diesen Rundlauf. zu skizzieren, denn die Ware trifft auf ihrem Weg mindestens 4 mal auf den Zoll!

Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!

Reparaturen und Garantiefälle sind neben den kaufmännischen Anforderungen auch zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Problemstellungen, für die entsprechende Ablaufplanungen unentbehrlich sind. Beginnend mit der Ausfuhrabfertigung im eigenen Land trifft die Ware später im Empfangs-/Reparaturland ein und muss zollamtlich behandelt werden. Da die Ware durch die Reparatur behandelt und verändert wird, bedarf es der Überführung in ein spezielles Zollverfahren – der Veredelung. Dieses von der Nämlichkeitssicherung abhängige Zollverfahren endet mit der
Wiederausfuhr aus dem Land der Instandsetzung. Wenn die reparierte Ware nun ins eigene Land zurückkommt, dann gilt sie nicht mehr als Rückware, da sie im Ausland behandelt/verändert worden ist. Welche Abgaben aber entstehen in diesem Augenblick? In nicht seltenen Fällen stellt der Reparateur fest, dass die Reparatur unwirtschaftlich, zu teuer, nicht zielgerichtet aufgrund des Alters der Ware oder gar unmöglich ist.
Was aber, wenn irreparable Waren gegen andere Waren ausgetauscht werden? Wie reagiert der Zoll auf ein derartiges Vorhaben? Wird der Austausch durch eine gleichwertige Ware regelmäßig nach Absprache akzeptiert, ist die Bewertung im Tausch gegen höherwertigere Teile viel differenzierter zu betrachten.

Die in diesem Zusammenhang wichtigen tariflichen und außertariflichen Zollbefreiungen bieten ebenfalls Möglichkeiten, die Abgabenzahlung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Aus der sog. Zollbefreiungsverordnung (EU) Nr. 1186/2009 ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten u.a.

+ für Übersiedlungsgut ausländischer Mitarbeiter, die in die EU umziehen,
+ Warenmuster und -proben mit geringem Wert,
+ Werbedrucke und Werbegegenstände sowie
+ zu Analyse-, Prüfungs- oder Versuchszwecken eingeführte Waren.

Sie erkennen die erforderlichen Rahmenbedingungen und werden in der Lage sein, derartige Zollvorteile auch für Ihr Unternehmen zu reklamieren.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Lieferantenerklärungen – ein Papier mit Folgen

Sie erhalten regelmäßig Anfragen zum Austausch von Lieferantenerklärungen (LE), vor allen Dingen auch Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE)? Sie Fragen sich ob und wie weit die vorgelegten Erklärungen Ihres Lieferanten Ihnen tatsächlich ausreichend dienen? Wie erteilen Sie
für Ihr Unternehmen die LEs? Beachten Sie die entsprechenden Rechts- und Formvorgaben? Und: Wer ist hierfür verantwortlich? Können Lieferanten ihre Erklärungen auf ihrer Homepage einstellen? Taugt das, wenn sich die Bedingungen innerhalb des Zeitraums ändern? Bedarf es hier einer Information, erhalten Sie diese und wenn wie? Was, wenn LEs sich nachträglich als falsch
herausstellen?

Was muss ich tun, damit ich eine Lieferantenerklärung abgeben kann? Wie kalkuliere ich richtig mit den unterschiedlichen Be- / Verarbeitungslisten, die für die in der Lieferantenerklärung genannten Länder maßgebend sind? Es sind somit viele kaufmännische Aspekte zu beachten. Fazit: Die ursprungsrechtliche Kalkulation ist auch für Binnenhandelsgeschäfte in vielen Fällen
weiterhin erforderlich!

Lieferantenerklärungen für eigene Vorlieferungen müssen für viele Waren angefordert werden, damit hinsichtlich der eigenen Produktion eine ursprungsrechtliche Bewertung möglich ist. Für Handelswaren ist das Vorliegen unerlässlich!

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Webinar: Abdichtung von Flachdächern, Dachterrassen und Balkonen | Online

Feuchteschäden wegen Mängeln der Flachdachabdichtung sind vermeidbar, wenn die Abdichtungsplanung und -ausführung im Zeichen der Risikoreduzierung stehen. Daher ist es wichtig, sich mit der Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer zu befassen. Anhand praktischer
Beispiele werden die Neuerungen der einschlägigen Regelwerke vorgestellt und Unterschiede besprochen. Z. B. wird der Frage nachgegangen, ob Balkone in gleicher Art und Weise abzudichten wie Dachterrassen sind? Die neue Flachdachabdichtungsnorm (DIN 18531:2017-07), die nun auch für genutzte Dächer gilt, und die neue Flachdachrichtlinie (2016-12) schüren diese Streitigkeiten, da sie eine uneinheitliche Bewertung dieser Situationen vorgeben.
Aus diesem Grund ist es wichtig – trotz jahrelanger Diskussion über Qualitätsklassen für den Bereich der nicht genutzten Dächer – auch für die genutzten Dächer über die notwendigen Zuverlässigkeits und Sicherheitskriterien der unterschiedlichen Bauweisen, die sich insbesondere in den
Schadensfolgen und dem Aufwand der Schadensbeseitigung ermessen lassen, zu berichten.

Im Vortrag werden folgende besonders zu beachtenden Aspekte behandelt:
1. DIN 18531 vs. Flachdachrichtlinie? Regelwerke – Gefälle und Stoffe
2. Kritik und Ausblick zu Anwendungsklassen K1, K2
3. Bedeutung des Gefälles
4. Zuverlässige, dauerhafte nicht genutzte und genutzte Flachdächer: ja!
5. Bauweisen genutzter Dächer und Balkone
6. Details

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl.-Ing. Architektin Silke Sous beantwortet.

**Wann:** 5.10.2021 09:00 bis 10:30 Uhr
**Wer:** Bausachverständige, Architekten, Ingenieure und alle Interessierten
**Was:** Das Webinar erläutert die Notwendigkeit der Zuverlässigkeits- und Sicherheitskriterien unterschiedlicher Bauweisen.

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.

Webinar-Reihe: AW Next US-(Re-)Exportkontrollrecht für Newcomer

Nicht nur die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland sehen für den Außenwirtschaftsverkehr Verbote und Beschränkungen vor, sondern auch beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika (USA).
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Grundlagen-Webinar für Berufsbetreuer/innen – Die Betreuungsrechtsreform 2023 (3-stündig)

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Webinar informiert Sie kompakt und übersichtlich über die wichtigsten Änderungen, die Sie als Berufsbetreuer/in künftig zu beachten haben: Was ist neu, was bleibt wie bisher? Wo sind die maßgeblichen Vorschriften zu finden? Was sind die in der Praxis wichtigsten Änderungen, z.B. bei den Aufgabenbereichen und bei den Melde- und Berichtspflichten? Was ist bei Registrierung und Vergütung zu beachten?

**Hinweis: Dieses Webinar bietet Ihnen einen grundlegenden Überblick zu den relevanten Änderungen durch die Reform.** Für diejenigen, die einen ausführlichen Einstieg in das neue Recht mit weiteren Schwerpunkten in praxisrelevanten Bereichen (u.a. Pflichten bei Führung der Betreuung und in den Aufgabenbereichen, Stärkung der Selbstbestimmung, unterstützte Entscheidungsfindung) haben möchten, bieten wir Ihnen die 6-stündige Veranstaltung „Intensiv-Webinar für Berufsbetreuer/innen – Die Betreuungsrechtsreform 2023“ (Referent: Jürgen Thar) an. [Weitere Informationen und Anmeldung zu unserem Intensiv-Webinar für Berufsbetreuer/innen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/intensiv-webinar-fuer-berufsbetreuerinnen-die-betreuungsrechtsreform-2023-6-stuendig-344869/).

Unser erfahrener Referent, Jürgen Thar, ist seit 29 Jahren Berufsbetreuer, renommierter Fachbuchautor (u.a. Das Betreuungsbüro, Leitfaden Betreuungsrecht) und ausgewiesener Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

##Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 21.9.2022 + 22.9.2022 | jeweils 9.30-11.00 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 7.12.2022 + 8.12.2022 | jeweils 9.30-11.00 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 99,00 €**; Normalpreis 89,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

## Agenda/Themen
*Hinweis: nach jeder Session sind ca. 15 Minuten für individuelle Fragen vorgesehen*

**Inhalte Session 1**
+ Hintergründe der Reform
+ Wo finden sich die für Berufsbetreuer/innen wichtigsten Änderungen?
+ Das Registrierungsverfahren in Grundzügen
+ Übergangsvorschriften/bedingter Bestandsschutz
+ Änderungen der Vorschriften zur Vergütung
+ Datenschutz

** Inhalte Session 2**
+ Überblick zu Änderungen im Verfahren zur Bestellung eines Rechtlichen Betreuers – Überprüfungsfristen Aufgabenkreis und Aufgabenbereiche
+ Führung der Rechtlichen Betreuung § 1821 BGB – die „Magna Charta“ für die Rechtliche Betreuung
+ Vertretungsmacht 1823 BGB – Änderung des §§ 53 und 170a ZPO
+ Zusammenfassender Überblick zu den Änderungen in den wichtigsten Themenfeldern: Personenangelegenheiten – Vermögensangelegenheiten – Melde- und Berichtspflichten
+ Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht**

Grundlagen-Webinar für Berufsbetreuer/innen – Die Betreuungsrechtsreform 2023 (3-stündig)

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Webinar informiert Sie kompakt und übersichtlich über die wichtigsten Änderungen, die Sie als Berufsbetreuer/in künftig zu beachten haben: Was ist neu, was bleibt wie bisher? Wo sind die maßgeblichen Vorschriften zu finden? Was sind die in der Praxis wichtigsten Änderungen, z.B. bei den Aufgabenbereichen und bei den Melde- und Berichtspflichten? Was ist bei Registrierung und Vergütung zu beachten?

**Hinweis: Dieses Webinar bietet Ihnen einen grundlegenden Überblick zu den relevanten Änderungen durch die Reform.** Für diejenigen, die einen ausführlichen Einstieg in das neue Recht mit weiteren Schwerpunkten in praxisrelevanten Bereichen (u.a. Pflichten bei Führung der Betreuung und in den Aufgabenbereichen, Stärkung der Selbstbestimmung, unterstützte Entscheidungsfindung) haben möchten, bieten wir Ihnen die 6-stündige Veranstaltung „Intensiv-Webinar für Berufsbetreuer/innen – Die Betreuungsrechtsreform 2023“ (Referent: Jürgen Thar) an. [Weitere Informationen und Anmeldung zu unserem Intensiv-Webinar für Berufsbetreuer/innen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/intensiv-webinar-fuer-berufsbetreuerinnen-die-betreuungsrechtsreform-2023-6-stuendig-344869/).

Unser erfahrener Referent, Jürgen Thar, ist seit 29 Jahren Berufsbetreuer, renommierter Fachbuchautor (u.a. Das Betreuungsbüro, Leitfaden Betreuungsrecht) und ausgewiesener Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

##Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

**Termine 2021**
+ 5.10.2021 + 6.10.2021 | jeweils 9.30-11.00 Uhr (2 x 1,5 Stunden) | online

**Termine 2022**
+ 19.4.2022 + 20.4.2022 | jeweils 9.30-11.00 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 21.9.2022 + 22.9.2022 | jeweils 9.30-11.00 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 7.12.2022 + 8.12.2022 | jeweils 9.30-11.00 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 89,00 €; Normalpreis 99,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)**

## Agenda/Themen
*Hinweis: nach jeder Session sind ca. 15 Minuten für individuelle Fragen vorgesehen*

**Inhalte Session 1**
+ Hintergründe der Reform
+ Wo finden sich die für Berufsbetreuer/innen wichtigsten Änderungen?
+ Das Registrierungsverfahren in Grundzügen
+ Übergangsvorschriften/bedingter Bestandsschutz
+ Änderungen der Vorschriften zur Vergütung
+ Datenschutz

** Inhalte Session 2**
+ Überblick zu Änderungen im Verfahren zur Bestellung eines Rechtlichen Betreuers – Überprüfungsfristen Aufgabenkreis und Aufgabenbereiche
+ Führung der Rechtlichen Betreuung § 1821 BGB – die „Magna Charta“ für die Rechtliche Betreuung
+ Vertretungsmacht 1823 BGB – Änderung des §§ 53 und 170a ZPO
+ Zusammenfassender Überblick zu den Änderungen in den wichtigsten Themenfeldern: Personenangelegenheiten – Vermögensangelegenheiten – Melde- und Berichtspflichten
+ Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht**

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

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Grundlagenwissen Ausfuhr

Seit Jahrzehnten sind deutsche Produkte global begehrt, da sie Qualität und Zuverlässigkeit versprechen. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass deutlich mehr Waren exportiert als importiert werden und das Ausfuhrverfahren das am häufigsten genutzte Zollverfahren ist. Fundiertes Wissen über die bestehenden Regelungen und Gesetzesgrundlagen sind daher wichtig, um Waren reibungslos ins Drittland versenden zu können, aber auch um Bußgeld oder anderweitige Strafen zu umgehen. Bei der elektronischen Zollabwicklung in ATLAS werden entsprechende Unterlagen- und Genehmigungscodierungen benötigt, welche die Wirtschaftsbeteiligten immer wieder verunsichern. Auch die Nutzung von Vereinfachungen ist in der Exportabwicklung möglich. Daneben sind lassen sich durch Präferenz- und Freihandelsabkommen Zollabgaben auf Exportseite reduzieren. Dafür benötigt der Kunde entsprechende Nachweise über die Ursprungseigenschaft. Während bei einigen Präferenznachweisen, wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, ein Mitwirken der Zollverwaltung gefragt ist, dürfen andere, wie z. B. durch den Ermächtigten Ausführer, eigenverantwortlich ausgestellt werden. Häufig wird in Unternehmen diesem Thema keine große Bedeutung gewidmet und dadurch Wettbewerbsvorteile verschenkt. Im internationalen Handel gibt es auf nationaler und europäischer Ebene Beschränkungen. Diese gelten nicht nur für sensible Güter wie z. B. Rüstungsgüter. Auch vermeintlich harmlose Güter können der Exportkontrolle unterliegen. Darüber hinaus müssen zahlreiche länderbezogene Embargomaßnahmen berücksichtigt werden. Aber auch die Einhaltung von Sanktionslisten zählt zu den Aufgaben der Ausfuhrkontrolle. Hier drohen empfindliche Strafen. Somit ist das oberste Ziel Verstöße und Zuwiderhandlungen zu vermeiden, da diese nicht nur zu Bußgeldern oder gar Freiheitsstrafen führen können, viel mehr drohen Imageschäden durch negative Pressemitteilungen oder aber der Verlust von zollrechtlichen Vereinfachungen, welche für eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Außenwirtschaftsgeschäfts unabdingbar sind. Dieses Webinar bietet Ihnen einen Einstieg in die Praxis der Ausfuhrabwicklung. Anhand von praxisnahen Übungsfällen werden Ihnen die Abläufe einfach erklärt, um Einblick und solides Basiswissen für den Berufsalltag zu erlangen. Daneben wird erläutert wie zollrechtliche Abwicklungen gestaltet werden können und welche rechtlichen Risiken & Pflichten vorherrschen.

**Organisatorisches**

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Warenursprungs- und Präferenzregeln

Die Europäische Union/Gemeinschaft hat weltweit mit über 200 Ländern Abkommen über die Gewährung von Zollvorteilen, sog. Präferenz-abkommen, geschlossen. Neben den Rest-EFTA-Ländern und zahlreichen Mittelmeeranrainern (z. B. Marokko und Tunesien) sind u. a. auch Mexiko, Chile, Kanada, Japan oder Singapur zu nennen. Die Abkommen sehen dabei im Regelfall gegenseitige Zollbegünstigungen vor, wirken aber manchmal auch nur bei der Einfuhr in die EU (z. B. Entwicklungsländer).

Die Gewährung dieser Präferenzen bei der Einfuhr im Bestimmungsland hängt von der Vorlage eines Präferenznachweises (z. B. EUR. 1) ab. Maßgeblich beim Export hat also der EU-Aussteller eines Präferenznachweises damit seine “Hausaufgaben” zu erledigen. Auf die Einhaltung der richtigen Ursprungsregeln kommt es an! Erst nach erfolgter Ursprungskalkulation ist die Abgabe/Beantragung eines Präferenznachweises möglich. Eine Dokumentation über die getätigten Präferenzkalkulationen und damit der ordnungsgemäßen Ausstellung ist für die Überprüfung durch die zuständige Zollbehörde vorzuhalten.

Auch die Handhabung der formellen Nachweise wird im Seminar ausführlich behandelt. Neben dem Ausstellen der förmlichen Nachweise (EUR. 1, EUR-MED, A.TR) durch den Zoll können Sie auch vereinfachte Verfahren wie den Ermächtigten oder den Registrierten Ausführer nutzen. Dadurch sparen Sie Zeit und Geld. Wir erklären Ihnen die Vorteile und Voraussetzungen.

Bei Lieferungen innerhalb der EU wird von Ihren Kunden häufig eine Lieferantenerklärung gefordert. Wir besprechen mit Ihnen, den Sinn und Zweck der LE und was Sie bei der Ausstellung beachten müssen und erläutern auch, was Sie bei eingehenden Lieferantenerklärungen Ihrer Zulieferer prüfen müssen.

Anhand praxisbezogener Beispiele erklärt Ihr Referent Ihnen Präferenzen sicher und zielgerichtet zu ermitteln.

**Diskussion von Einzelfragen der Teilnehmer erwünscht**

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ umfangsreich Vortragsunterlagen in als PDF

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Fit für 2021 – Ex- und Import

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Das Zollrecht und das übrige europäische Unionsrecht stellen sich als „Fertigmischung“ vieler Nationen mit ihren ganz eigenen Interessen dar. Das nationale Recht fügt dieser „Gewürze“ bei, die nicht nur eine andere „Geschmacksnote“ setzen.

Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft „just in time“ freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen
Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung.
Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf, ob die Waren im Empfängerland überhaupt verkehrsgängig sind oder ob Einfuhrbestimmungen im Zielland Einschränkungen ergeben… all das soll durch den Exporteur geprüft sein.
Auch das Jahr 2020 hat wieder eine Flut vielfältiger neuer Gesetze und Verordnungen beschert, die es zu beachten gilt.
Wo sich einerseits Handelsfreiräume auftun, z.B. mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA), Singapur und demnächst Vietnam und hoffentlich auch Südamerika (Mercosur), schließen sich andererseits wichtige Märkte oder werden aktuell deutlich schwieriger (Strafzölle USA; Brexit). Welche positiven Szenarien sind im Brexit noch zu erwarten? Welche Übergangsregelungen können noch in Anspruch genommen werden, welche Umstände müssen sofort berücksichtigt werden?

Nationale Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, zahlreiche nationale Dienstvorschriften, Erlasse und Urteile bis hin zum richtigen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke sowie der große Bereich des Ursprungs.

Die Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) beschäftigen uns „Zöllner“ noch Jahre! Und der Blick über den Tellerrand ist zeitgleich auch unumgänglich. Wenn sich die Möglichkeit einer zentralen Einfuhrabwicklung nach dem UZK auftun, sollten Sie mit offenen Augen darüber Bescheid wissen. Es steht an, dass die Märkte sich dann neuerlich ändern, der mögliche Wettbewerbsvorteil muss dann Ihnen gehören!

Der Verlust des Überblicks ist bei mangelnder Information vorprogrammiert, ob nun beim „Gelegenheitszöllner“ mit wenigen Meldungen pro Jahr und erst Recht für den Mitarbeiter eines Großkonzerns, in dem alle möglichen Geschäfte vorkommen können, oft unter massivem Zeitdruck.

Bedienen Sie sich zum Jahreswechsel des umfangreichen Angebotes Ihrer ZAK. In Kurzform FF21 oder „Fit für 2021“ ist das Rezept, mit dem Sie sicher dem Verlust aktueller Kenntnis vorbeugen können. Wir informieren an einem Tag über alle anstehenden Reformen, Neuerungen und Änderungen, eingebunden in jeweilige Praxisbeispiele. Im Rahmen der Möglichkeiten sind Rückfragen willkommen..

Die Themen sind -soweit möglich- eingebunden in praktische Beispiele, um Sie jeweils mit dem Fachgebiet vertraut(er) zu machen. Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen

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Die Warenausfuhr in Drittländer / Die Lieferung in der EU – Kompakt

Dieses Online-Seminar vermittelt die systematische Abwicklung von Warenausfuhren in Drittländer. Im Rahmen außenwirtschaftsrechtlicher Ge und Verbote (Exportkontrolle) und anderen Handelshemmnissen. Ebenso lernen Sie, welche Details bei der umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung zu beachten sind. Welche Arten und grundlegenden Vereinfachungen des Ausfuhrverfahrens sind möglich? Das Standardverfahren bis zum SDE-Verfahren (früher: ZA-Verfahren) wird anschaulich dargestellt.

Welche Vorteile können Sie ihrem Kunden im Drittland durch die Ausstellung eines Präferenznachweises ermöglichen? Lohnt es sich, die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer zu beantragen?

Die Zollanmeldung wird praxisorientiert erläutert. Sie erfahren, welche Codierungen und Angaben in die Ausfuhranmeldung gehören, egal ob sie die Zollanmeldung per IAA Plus vornehmen oder eine eigene Software für die ATLAS-Ausfuhranmeldung verwenden.

Die Lieferung im Binnenmarkt – innerhalb der Europäischen Union – erfordert ebenfalls Kenntnisse über die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung, welche Nachweise zu erbringen sind und wie sie die Umsatzsteuer-ID-Nummern prüfen können
.

Im direkten Anschluss gibt es noch die Möglichkeit, dass ihre individuellen Fragen vom Referenten diskutiert werden.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
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