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Optimierte Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen

Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt es diesen Rundlauf. zu skizzieren, denn die Ware trifft auf ihrem Weg mindestens 4 mal auf den Zoll!

Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!

Reparaturen und Garantiefälle sind neben den kaufmännischen Anforderungen auch zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Problemstellungen, für die entsprechende Ablaufplanungen unentbehrlich sind. Beginnend mit der Ausfuhrabfertigung im eigenen Land trifft die Ware später im Empfangs-/Reparaturland ein und muss zollamtlich behandelt werden. Da die Ware durch die Reparatur behandelt und verändert wird, bedarf es der Überführung in ein spezielles Zollverfahren – der Veredelung. Dieses von der Nämlichkeitssicherung abhängige Zollverfahren endet mit der
Wiederausfuhr aus dem Land der Instandsetzung. Wenn die reparierte Ware nun ins eigene Land zurückkommt, dann gilt sie nicht mehr als Rückware, da sie im Ausland behandelt/verändert worden ist. Welche Abgaben aber entstehen in diesem Augenblick? In nicht seltenen Fällen stellt der Reparateur fest, dass die Reparatur unwirtschaftlich, zu teuer, nicht zielgerichtet aufgrund des Alters der Ware oder gar unmöglich ist.
Was aber, wenn irreparable Waren gegen andere Waren ausgetauscht werden? Wie reagiert der Zoll auf ein derartiges Vorhaben? Wird der Austausch durch eine gleichwertige Ware regelmäßig nach Absprache akzeptiert, ist die Bewertung im Tausch gegen höherwertigere Teile viel differenzierter zu betrachten.

Die in diesem Zusammenhang wichtigen tariflichen und außertariflichen Zollbefreiungen bieten ebenfalls Möglichkeiten, die Abgabenzahlung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Aus der sog. Zollbefreiungsverordnung (EU) Nr. 1186/2009 ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten u.a.

+ für Übersiedlungsgut ausländischer Mitarbeiter, die in die EU umziehen,
+ Warenmuster und -proben mit geringem Wert,
+ Werbedrucke und Werbegegenstände sowie
+ zu Analyse-, Prüfungs- oder Versuchszwecken eingeführte Waren.

Sie erkennen die erforderlichen Rahmenbedingungen und werden in der Lage sein, derartige Zollvorteile auch für Ihr Unternehmen zu reklamieren.

**Organisatorisches**

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**In der Webinargebühr ist enthalten:**

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