Das Sachwertverfahren ist insbesondere in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV i. V. m. den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen (§§ 1 bis 8 ImmoWertV, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Verfahrensgrundsätze) sowie in den Hinweisen zu Sachwertfaktoren (§ 14 der ImmoWertV) geregelt. Im Sachwertverfahren werden die Kosten der Anschaffung des Grund- und Bodens und der Herstellung eines Gebäudes, der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen simuliert. Die Summe der Anteile wird mithilfe des sog. Sachwertfaktors zum Verkehrswert geführt. Dieser Schritt ist zwingend notwendig um einen Marktbezug herzustellen. Der Sachwertfaktor ist somit die Marktanpassung im Sachwertverfahren. Die Sachwertfaktoren werden i. d. R. durch die zuständigen Gutachterausschüsse im Grundstücksmarktbericht bekannt gegeben. Dabei ist es wesentlich, dass die Ableitung der Sachwertfaktoren im gleichen Modell erfolgt, wie der Anwender des Sachwertverfahrens die Gebäudekosten berechnet. Man spricht in diesem Zusammenhang von Modellkonformität. Somit ist das Sachwertverfahren mithilfe des Sachwertfaktors ein mittelbares Vergleichswertverfahren. Ohne das Hintergrundwissen zur Ableitung der Modellparameter kann das Sachwertverfahren nicht sicher angewandt werden. Typische Fehlerquellen werden im Seminar aufgezeigt und besprochen.
Die Webinar-Reihe besteht aus 2 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Die Module sollten aufeinander aufbauend gebucht werden.
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