Das **Gebäudeenergiegesetz 2020** wurde mittlerweile in zwei Novellierungsschritten fortgeschrieben. Zum 1. Januar 2023 erfolgte die Umsetzung einer Verschärfung der Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf. Das dabei ursprüngliche Ziel, die Einführung des Effizienzhaus 55-Niveaus, also auch eine Verschärfung des baulichen Wärmeschutzes, konnte im politischen Entscheidungsprozess nicht durchgesetzt werden. Eine **zweite Novellierung trat am 1. Januar 2024** in Kraft. Mit diesem zweiten Schritt soll der Weg dafür bereitet werden, dass ab 2045 der **Betrieb von Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen** erfolgt.
###Was Sie in unserem Webinar erwartet
Ziel der Veranstaltung ist, Ihnen einen **Überblick über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes** zu bieten und insbesondere die **Neuerungen ab dem 1. Januar 2024** zu beleuchten. Sie erlangen einen Einblick in die **aktuelle Gesetzeslage mit Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten**. Zudem erläutert Ihnen unser Experte anhand von **Ausführungsbeispielen** bauliche und anlagentechnische Konsequenzen des Gebäudeenergiegesetzes.