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Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

### Steigende Anforderungen im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Exportvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden und sensibleres Risikomanagement erfordern gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und rechtsfehlerfreie Abwicklung aller Geschäfte im Außenhandel. Zur **Kernkompetenz eines professionell arbeitenden Unternehmens** gehört eine gut funktionierende Exportkontrolle.

### Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle
In vielen Unternehmen werden verantwortungsvolle und komplexe außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.
Insbesondere bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen **empfindliche Strafen**, wie Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen persönlich, bei einem Organisationsmangel auch immer gegenüber der Geschäftsleitung oder wie die Bruttoerlösabschöpfung. Dazu kommt ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang **„Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Exportkontrollwissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der zwei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Exportkontrolle für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Zollfachwirt (brav); Start am 21.02.2022

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung aller Außenhandelsgeschäfte. Der Richtung des Unionszollkodex folgen wir mit unserem Qualifizierungs-Lehrgang zum/zur Zollfachwirt/in (brav)®

Status Quo der Qualifizierung „Zoll und Außenwirtschaft“
Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. Im Gegensatz zu anderen Aufgabenfeldern fehlt in der deutschen Berufslandschaft sowohl ein Studiengang für Zollrecht als auch ein staatlich geprüfter Ausbildungsberuf für die Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in den Zoll-, Außenwirtschafts- und Versandabteilungen. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“. Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.

Die hiermit verbundenen Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von Straf- und Bußgeldverfahren oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

Qualifiziertes Personal
schreibt dabei der Gesetzgeber mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

Mit dem brav-Zertifikatsseminar
lernen Sie das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die unmittelbare praktische Anwendung in Ihrem Unternehmen. Die Abschlussprüfung Zollfachwirt/in (brav) trägt den Anforderungen der deutschen Zollbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Das Konzept
folgt der Idee der Fachwirte-Weiterbildung in den vielfältigen Branchen und Funktionen, wohl wissend, dass dieses Fortbildungsmuster üblicherweise mit einer staatlichen Prüfungsordnung einhergeht. Für die Funktion Zoll und Außenwirtschaft gibt es solche Verordnungen jedoch (leider) nicht. Diese Lücke füllt das Programm.
Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer mit Vorerfahrung bei der Ein- und Ausfuhr von Waren und vermittelt darauf aufbauend neben Grundkenntnissen in der Rechtssystematik praktisch anwendbares Detailwissen zu allen Themen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts.
Neben den drei Präsenzwochen lernen Sie in Ihren Praxisphasen unterstützt durch das Lehrbuch „Zollrecht für Praktiker“ und Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des 3. Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Ihre gemeinsamen Trainings mit weiteren, ähnlich aufgestellten Teilnehmern und nicht zuletzt die zu absolvierende Prüfung erhöhen den Lernerfolg.

**Hotel**
Sie können in unmittelbarer Nähe unseres Veranstaltungszentrums Hotelzimmer buchen. Mit den letzten Details zur Veranstaltung erhalten Sie zusätzlich Informationen über Hotels in der direkten Umgebung.

**Organisatorisches**
Wir bauen zunehmend elektronische Medien und online verfügbare Quellen in unseren Seminaren ein. Bitte bringen Sie daher einen internetfähigen Laptop mit zum Seminar.
Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum –ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.