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E-Learning: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern müssen ab Januar 2023 verpflichtend bestimmte Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einhalten. Diese Pflichten beziehen sich auf alle Zulieferer in der Lieferkette. Da die Sorgfaltspflichten vertraglich an Zulieferer weitergegeben werden sollen, betrifft das Gesetz auch kleine und mittelständische Unternehmen, die Teil einer solchen Lieferkette sind.
Mit dem E-Learning lernen Sie die Vorgaben der neuen Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf die Lieferketten genau kennen. Es beschreibt den Aufbau, die Umsetzung und die Anforderungen an Risiko- und Beschwerdemanagementsysteme in Ihrem Unternehmen.

Schulungsinhalte u.a.:
– Gegenstand, Ziele, Inhalt und Anwendungsbereich des Gesetzes sowie Begriffsbestimmungen
– Umfang und Umsetzung der Sorgfaltspflichten
– Informationsorganisation und IT-Lösungen
– Sechs Schritte zur Umsetzung des LkSG im Unternehmen
– Die besondere Prozessstandschaft
– Kontrolle, Durchsetzung und Zwangs-/Bußgelder