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Best Practice:Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Zum 1. Januar 2024 wurde die Schwelle der direkt vom LkSG betroffenen Unternehmen gesenkt: nun unterliegen bereits Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Auf Grundlage einer Risikoanalyse müssen für das eigene Unternehmen sowie gegenüber den unmittelbaren Zulieferbetrieben **Präventionsmaßnahmen festgelegt werden**, die die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards. **Die Verpflichtungen treffen somit alle Zulieferer in Deutschland – unabhängig derer Unternehmensgröße.**

In unserer Veranstaltung „Best Practice: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ erhalten Sie ein **Update zur aktuellen Umsetzung und Auswirkung in der Praxis**, z.B.

+ Wie hat sich die Anwendung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Praxis entwickelt, seit das Gesetz Anfang 2023 in Kraft trat?
+ Wie wurden bekannte Probleme effizient gelöst und welche Herausforderungen sind neu aufgetreten?
+ Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit dem BAFA als zuständige Behörde?
+ Wie wird sich das EU-Gesetz bezüglich Lieferkettensorgfalt auswirken?

E-Learning: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern müssen ab Januar 2023 verpflichtend bestimmte Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einhalten. Diese Pflichten beziehen sich auf alle Zulieferer in der Lieferkette. Da die Sorgfaltspflichten vertraglich an Zulieferer weitergegeben werden sollen, betrifft das Gesetz auch kleine und mittelständische Unternehmen, die Teil einer solchen Lieferkette sind.
Mit dem E-Learning lernen Sie die Vorgaben der neuen Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf die Lieferketten genau kennen. Es beschreibt den Aufbau, die Umsetzung und die Anforderungen an Risiko- und Beschwerdemanagementsysteme in Ihrem Unternehmen.

Schulungsinhalte u.a.:
– Gegenstand, Ziele, Inhalt und Anwendungsbereich des Gesetzes sowie Begriffsbestimmungen
– Umfang und Umsetzung der Sorgfaltspflichten
– Informationsorganisation und IT-Lösungen
– Sechs Schritte zur Umsetzung des LkSG im Unternehmen
– Die besondere Prozessstandschaft
– Kontrolle, Durchsetzung und Zwangs-/Bußgelder

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Verpflichtungen aus dem LkSG treffen aber letztlich alle Zulieferer in Deutschland. Stellen Sie sicher, dass Sie gesetzeskonform handeln und die Anforderungen Ihrer größeren deutschen Kunden erfüllen können.

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) – oft kurz als Lieferkettengesetz, ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
Den Unternehmen wird mit diesem Gesetz erstmalig eine Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße ihrer ausländischen Vorlieferanten auferlegt. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen Menschenrechtsstandards vorzubeugen. Die Anforderungen sind nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Auf Grundlage einer Risikoanalyse müssen für das eigene Unternehmen sowie gegenüber den unmittelbaren Zulieferbetrieben Präventionsmaßnahmen festgelegt werden, die die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards. Bei Verstößen müssen die Unternehmen umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es auch ermöglicht, Rechtsverletzungen im Hinblick auf mittelbare Zulieferer zu melden. Auch dafür muss ein Prozess im Unternehmen inklusive Zuständigkeiten implementiert werden. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Wer im Detail betroffen ist und wie Sie die Anforderungen konkret in der Praxis umsetzen können, vermitteln wir Ihnen in unserem Online-Training.