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VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Alle 2-stündigen Webinare in der Webinar-Reihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandeln spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Sie prüfen die Eignung von Unternehmen, beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote, Produktvorgaben und Dokumentation im Vergabeverfahren gehören zu Ihrem Alltag?
Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesen Themen. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Sie haben Interesse an nur einem, zwei oder drei Modulen?
Alle Module sind auch einzeln buchbar.

BauSV-Webinar: Technologie trifft auf Bauwerk – Inspektion mit Drohnen

**BAUSV-WEBINAR**
Mit diesem BauSV-Webinar können Sie sich nun auch ganz bequem von zuhause aus auf den neuesten Stand bringen. Nutzen Sie unsere BauSV-Webinare und bleiben Sie informiert!

Viele Bauwerke haben inzwischen ein Lebensalter erreicht, in dem in immer stärkerem Ausmaß Schäden auftreten. Mit konventionellen Methoden, wie z.B. Gerüststellung, ist die Lokalisierung eines Schadens vor allem in schlecht einsehbaren oder hohen Bauwerksbereichen schwierig, teuer und zeitaufwendig. Auch ist oft wenig über den allgemeinen Bauzustand dieser Bereiche, wenn nicht sogar des ganzen Gebäudes, bekannt. Hinzu kommen oft, je nach Träger, geringe Budgets für regelmäßiges Monitoring und Instandhaltung. Es gibt jedoch eine Lösung, die zunehmend den Markt erobert: Der Einsatz von Inspektionsdrohnen bietet vielfältige Möglichkeiten einer schnellen und effizienten Zustandserhebung und Dokumentation.

Im Rahmen des Webinars werden Grundsätze der Drohnentechnologie und Einsatzbereiche bei Bauwerken vorgestellt, Chancen und Herausforderungen dieser Herangehensweise genauso wie ihr Mehrwert aufgezeigt. Exemplarisch werden der Einsatz einer Inspektionsdrohne an einem Bauwerk und die dabei entstandenen Luftaufnahmen und berechneten Datenausgabeprodukte vorgestellt.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne von der Referentin Dipl.-Ing. Claudia Rougoor beantwortet.

**Wann:** 08.02.2023, 09:00 – 10:30 Uhr
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten
**Was:** Grundsätze der Drohnentechnologie und Einsatzbereiche bei Bauwerken, Chancen, Herausforderungen und Mehrwert dieser Herangehensweise, Exemplarische Vorstellung des Einsatzes einer Inspektionsdrohne an einem Bauwerk

**Preis: € 119,- zzgl. MwSt.**

Krisen Talk Ukraine mit Rechtsanwalt Dr. Dieckert – Arbeitshilfen zum rechtssicheren Umgang mit den Kriegsfolgen auf den Abschluss und die Erfüllung von Bauverträgen

Extreme Lieferengpässe und explodierende Einkaufspreise, Stillstände auf den Baustellen, Existenzgefährdung von Baufirmen.

Die Bauwirtschaft ist schwer gebeutelt – so sind die Folgen der Corona-Pandemie noch immer präsent, kommen jetzt weitere massive Einschränkungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen hinzu.

Informieren Sie sich jetzt darüber, was für Sie wichtig ist und stellen Sie dem Experten Ihre konkreten Fragen!

Teilnehmer der Webinar-Reihe “Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung ovn Bauverträgen” erhalten in Kleingruppen von maximal 20 Personen die Gelegenheit zu einer exklusiven Fragerunde mit dem Referenten Dr. Ulrich Dieckert.

**Schnell sein lohnt sich! Die Plätze sind sehr gefragt und stark limitiert!**

Herr Dr. Dieckert wird mit Ihnen nicht nur die einschlägigen Rechtsfragen erörtern, sondern Ihnen auch Praxistipps mit Musterformulierungen geben, wie z.B. für die Verfassungen von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen, für Vorbehalte bei Angeboten, für Preisanpassungsklauseln sowie für vergaberechtliche Rügen bei Ausschreibungen, die ohne Stoffpreisgleitklauseln erfolgen.

**Wann:** 08.04.2022, jeweils 10:00 – 11:30 Uhr

**Wo:** online via ZOOM

**Preis:** € 249,- zzgl. MwSt.

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen

Als hätte die Bauwirtschaft mit den Folgen der Corona-Pandemie nicht genug zu kämpfen, kommen jetzt weitere massive Einschränkungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen hinzu. Durch die Abhängigkeit von Lieferungen aus Russland droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der hiesigen Bitumenversorgung, mit dramatischen Auswirkungen für den deutschen Straßenbau. Darüber hinaus sind nach Informationen des ZDB erhebliche Preissteigerungen bei Stahl bzw. Stahlerzeugnissen zu verzeichnen; denn rund 30 % des Baustahls kamen zuletzt aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Hinzu kommt der hohe Anteil von Roheisen (40 %) und diverser weiterer Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind (Nickel 25 % und Titan 75 %).

Die Folgen sind extreme Lieferengpässe und explodierende Einkaufspreise, die zu Stillständen auf den Baustellen und zur Existenzgefährdung von Baufirmen führen.

Auch wenn während der Corona-Krise bereits einige Lösungsansätze entwickelt wurden, stellen sich aufgrund der Entwicklung der letzten Wochen extreme neue Herausforderungen für Auftraggeber und Auftragnehmer, die nur gemeinsam gemeistert werden können. Dies erfordert gesicherte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten.

Daher bieten wir Ihnen jetzt unser neues Webinar „Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen“ an, welches von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert von der auf das Baurecht spezialisierten Kanzlei DIECKERT Recht und Steuern durchgeführt wird.
Herr Dr. Dieckert wird mit Ihnen nicht nur die einschlägigen Rechtsfragen erörtern, sondern Ihnen auch Praxistipps mit Musterformulierungen geben, wie z.B. für die Verfassungen von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen, für Vorbehalte bei Angeboten, für Preisanpassungsklauseln sowie für vergaberechtliche Rügen bei Ausschreibungen, die ohne Stoffpreisgleitklauseln erfolgen.

**Wann:** 05.04.2022, 10:00 – 12:00 Uhr
**Wo:** online
**Preis:** € 129,- zzgl. MwSt.

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen

Als hätte die Bauwirtschaft mit den Folgen der Corona-Pandemie nicht genug zu kämpfen, kommen jetzt weitere massive Einschränkungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen hinzu. Durch die Abhängigkeit von Lieferungen aus Russland droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der hiesigen Bitumenversorgung, mit dramatischen Auswirkungen für den deutschen Straßenbau. Darüber hinaus sind nach Informationen des ZDB erhebliche Preissteigerungen bei Stahl bzw. Stahlerzeugnissen zu verzeichnen; denn rund 30 % des Baustahls kamen zuletzt aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Hinzu kommt der hohe Anteil von Roheisen (40 %) und diverser weiterer Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind (Nickel 25 % und Titan 75 %).

Die Folgen sind extreme Lieferengpässe und explodierende Einkaufspreise, die zu Stillständen auf den Baustellen und zur Existenzgefährdung von Baufirmen führen.

Auch wenn während der Corona-Krise bereits einige Lösungsansätze entwickelt wurden, stellen sich aufgrund der Entwicklung der letzten Wochen extreme neue Herausforderungen für Auftraggeber und Auftragnehmer, die nur gemeinsam gemeistert werden können. Dies erfordert gesicherte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten.

Daher bieten wir Ihnen jetzt unser neues Webinar „Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen“ an, welches von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert von der auf das Baurecht spezialisierten Kanzlei DIECKERT Recht und Steuern durchgeführt wird.
Herr Dr. Dieckert wird mit Ihnen nicht nur die einschlägigen Rechtsfragen erörtern, sondern Ihnen auch Praxistipps mit Musterformulierungen geben, wie z.B. für die Verfassungen von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen, für Vorbehalte bei Angeboten, für Preisanpassungsklauseln sowie für vergaberechtliche Rügen bei Ausschreibungen, die ohne Stoffpreisgleitklauseln erfolgen.

**Wann:** 31.03.2022, 10:00 – 12:00 Uhr
**Wo:** online
**Preis:** € 129,- zzgl. MwSt.

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen

Als hätte die Bauwirtschaft mit den Folgen der Corona-Pandemie nicht genug zu kämpfen, kommen jetzt weitere massive Einschränkungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen hinzu. Durch die Abhängigkeit von Lieferungen aus Russland droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der hiesigen Bitumenversorgung, mit dramatischen Auswirkungen für den deutschen Straßenbau. Darüber hinaus sind nach Informationen des ZDB erhebliche Preissteigerungen bei Stahl bzw. Stahlerzeugnissen zu verzeichnen; denn rund 30 % des Baustahls kamen zuletzt aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Hinzu kommt der hohe Anteil von Roheisen (40 %) und diverser weiterer Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind (Nickel 25 % und Titan 75 %).

Die Folgen sind extreme Lieferengpässe und explodierende Einkaufspreise, die zu Stillständen auf den Baustellen und zur Existenzgefährdung von Baufirmen führen.

Auch wenn während der Corona-Krise bereits einige Lösungsansätze entwickelt wurden, stellen sich aufgrund der Entwicklung der letzten Wochen extreme neue Herausforderungen für Auftraggeber und Auftragnehmer, die nur gemeinsam gemeistert werden können. Dies erfordert gesicherte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten.

Daher bieten wir Ihnen jetzt unser neues Webinar „Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen“ an, welches von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert von der auf das Baurecht spezialisierten Kanzlei DIECKERT Recht und Steuern durchgeführt wird.
Herr Dr. Dieckert wird mit Ihnen nicht nur die einschlägigen Rechtsfragen erörtern, sondern Ihnen auch Praxistipps mit Musterformulierungen geben, wie z.B. für die Verfassungen von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen, für Vorbehalte bei Angeboten, für Preisanpassungsklauseln sowie für vergaberechtliche Rügen bei Ausschreibungen, die ohne Stoffpreisgleitklauseln erfolgen.

**Wann:** 29.03.2022, 10:00 – 12:00 Uhr
**Zusatztermin: 31.03.2022, 10:00 – 12:00 Uhr**
**Wo:** online
**Preis:** € 129,- zzgl. MwSt.

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**
Bis zwei Wochen vor Seminar- oder Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht: Modul 3: Dokumentation und Vergabevermerk: Wer schreibt, der bleibt?

**Dokumentation und Vergabevermerk: Wer schreibt, der bleibt?**
Das 2-stündige Webinar der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandelt spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Sie möchten sich für die komplette Webinarreihe anmelden? [Hier](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-343733/) finden Sie weitere Informationen zu allen Modulen der Reihe!

###Inhalt
**Am 18.11.2021, 10:00 – 12:00 Uhr**
Martin Krämer, Rechtsanwalt und Ltd. Städt. Rechtsdirektor a.D. behandelt in diesem Webinar die Themen:
– Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht
– Fehler und ihre Folgen
– Vergaberechtliche Regelungen
– Beispielsfälle aus der aktuellen Rechtsprechung

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?

**Nachforderung fehlender Unterlagen: Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?**
Das 2-stündige Webinar der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandelt spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Sie möchten sich für die komplette Webinarreihe anmelden? [Hier finden Sie weitere Informationen zu allen Modulen der Reihe!](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht/)