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Einkaufen bei Startups – innovative und kostengünstige Lösungen für alte und neue Bedarfe

**Einkaufen bei Startups – innovative und kostengünstige Lösungen für alte (und neue) Bedarfe:**
**1. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr | 2. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr**
Im Webinar werden Kenntnisse über das Startup -Marktsegment, seine Produkte und Geschäftsmodelle vermittelt. Außerdem erfahren öffentliche Beschaffer, wie sie Vergaben konkret gestalten können, damit Startup-Lösungen in Wettbewerb zu traditionellen Ansätzen treten und so maximale Ergebnisse erzielt werden.

###Inhalt
Startup-Technologielösungen bieten häufig hohen Nutzen bei geringen Kosten. So belaufen sich etwa die Entwicklungskosten der von traditionellen Großunternehmen entwickelten deutschen Corona-Warnapp auf 20 Millionen Euro, zehnmal mehr als in Österreich, Norwegen oder der Schweiz für entsprechende Startup-Lösungen ausgegeben wurde. Doch trotz der zwischenzeitlich unbestreitbaren Vorteile der Startup-Angebote tun sich öffentliche Auftraggeber bis dato schwer damit, diese einzukaufen. Aus ihrer Sicht stellen Startups ein Risiko dar: keine Erfahrungswerte, keine Referenzen, kein Kapital. Startups wiederum scheuen die öffentliche Hand: zu kompliziert, zu langsam, zu undurchsichtig. Was können öffentliche Beschaffer tun, um diesen – jedenfalls gefühlten – Graben zu überwinden und von den innovativen, kostengünstigen Produkten der Startup-Welt zu profitieren?

###Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an öffentliche Beschaffer wie auch die an der Beschaffung beteiligten Mitarbeiter von Fachabteilungen. Insbesondere Führungspersonal ist angesprochen. Grundkenntnisse im Vergaberecht sollten vorhanden sein.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

INCOTERMS® 2010/2020 -Grundlagen für die Abwicklung aller Transporte-

Die INternational COmmercial Terms (Zoll- und Handelsklauseln) sind die Grundlage für die Regelung des Transportwegs vom Lieferanten zum Kunden. Sie beschreiben im Detail, welche Aufgaben und Pflichten die beiden Geschäftspartnern haben und regeln die Kostenteilung betreffend Fracht, Verpackung, Versicherung, Einund Ausfuhrzöllen. Sie regeln auch an welcher Stelle die Gefahren übergehen. Eingeteilt in 4 Gruppen gilt „EXW” als reine Bereitstellungsklausel für den Verkäufer bzw. als Abholklausel für den Käufer, bei der freilich darüber nachzudenken ist, wer die Ausfuhr(zoll)deklaration und den Transport zu organisieren hat und in wessen Risikobereich diese Aufgaben fallen. Während nach den INCOTERMS® 2020 die 3 F-Klauseln (FCA, FAS, FOB) den Punkt der Waren- und Risikoübergabe für den Exporteur noch in Europa definierten, zahlt der Verkäufer bei den Verschiffungsklauseln CFR, CIF, CPT und CIP die Fracht und ggf. die Versicherung. Den Übergang in das Bestimmungsland beinhalten hingegen die D-Klauseln, an deren Ende DDP/“frei Haus, verzollt“ steht.

Die erstmals 1936 von der Internationalen Handelskammer ICC vorgestellten Klauseln werden i.d.R. alle 10 Jahre aktualisiert. Sich (ver)ändernde Handelspraktiken und transportbedingte Entwicklungen fließen damit genauso ein wie (aktuell) weltweite Zoll-sicherheitsinitiativen. In der zum 01.01.2020 in Kraft getretenen 9. Fassung wurde wiederum abgegrenzt zwischen multimodalen Klauseln, die für alle Transportmedien gelten und reinen See-/Binnenschiffstransportklauseln, was die Übersichtlichkeit doch spürbar erleichterte. Es wurde eine neue DKlauseln definiert. Bei anderen begrifflich nicht geänderten Terms standen erhebliche inhaltliche Änderungen an.

Einleitende Anwendungshinweise zu jeder Klausel führen zur präzisen und einfacheren Anwendung. INCOTERMS® werden international von Gerichten anerkannt, allerdings genießen sie keinen Gesetzesstatus, d.h., sie müssen explizit in den jeweiligen Vertrag aufgenommen werden.

Welche Klausel gilt aber für welches Transportmittel? Was passiert, wenn bei Anwendung einer nicht transportmittel-orientierten Variante nun tatsächlich ein Schaden eintritt? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang „Schiedsgerichtsbarkeit”? Die sichere Handhabung der Klauseln ist daher Trumpf – damit die Lieferkonditionen verbindlich vereinbart werden!

Die geltenden INCOTERMS® beeinflussen aber auch maßgeblich die Zollwertbestimmung im Empfangsland (Einfuhrverzollung). Aber auch Exporteure müssen im Detail prüfen, ob bestimmte – Ihnen zufallende Tätigkeiten und Risiken – abgedeckt werden können. Verschaffen Sie sich hier größtmögliche Sicherheit in der zielgenauen Verwendung der neuen Fassung der INCOTERMS®.
Im Wesentlichen bleiben die INCOTERMS® natürlich auch mit der Überarbeitung 2020 wirksam. Einige Regulative werden jedoch mit der alle 10 Jahre erfolgenden Überarbeitung neu oder den sich geänderten Bedingungen genauer angepasst. Mit aller Vorsicht und Bedacht ist so früh nur zu ventilieren, welche Änderungen die neuen INCOTERMS®-Klauseln 2020 erfahren könnten.