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Die neue ImmoWertA – die Anwendungshinweise der ImmoWertV

Am 20. September 2023 wurde die **finale Fassung der ImmoWertA** durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht. Die Anwendungshinweise zur ImmoWertV – die ImmoWertA – betreffen den **Vollzug der Immobilienwertermittlungsverordnung**. Die Anwendungshinweise enthalten Aussagen, die zum Verständnis der Verordnung und zu ihrer einheitlichen Anwendung beitragen sollen. Die ImmoWertA soll im Gegensatz zu den bisherigen Richtlinien keine vom Aufbau der Verordnung unabhängige Darstellung insbesondere von Verfahrensweisen mehr beinhalten, sondern sich jeweils auf **konkrete Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung** beziehen.

##Alles Wichtige zur ImmoWertA

Im Rahmen des Webinars stellen Ihnen unsere Referierenden die **wichtigsten Bestandteile der finalen Fassung** der ImmoWertA, einschließlich der Vorgehensweise zu den grundstücksbezogenen **Rechten und Belastungen**, vor. Die wesentlichen Besonderheiten werden Ihnen praxisnah und kompakt präsentiert.

Die neue ImmoWertA – die Anwendungshinweise der ImmoWertV

Am 20. September 2023 wurde die **finale Fassung der ImmoWertA** durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht. Die Anwendungshinweise zur ImmoWertV – die ImmoWertA – betreffen den **Vollzug der Immobilienwertermittlungsverordnung**. Die Anwendungshinweise enthalten Aussagen, die zum Verständnis der Verordnung und zu ihrer einheitlichen Anwendung beitragen sollen. Die ImmoWertA soll im Gegensatz zu den bisherigen Richtlinien keine vom Aufbau der Verordnung unabhängige Darstellung insbesondere von Verfahrensweisen mehr beinhalten, sondern sich jeweils auf **konkrete Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung** beziehen.

##Alles Wichtige zur ImmoWertA

Im Rahmen des Webinars stellen Ihnen unsere Referierenden die **wichtigsten Bestandteile der finalen Fassung** der ImmoWertA, einschließlich der Vorgehensweise zu den grundstücksbezogenen **Rechten und Belastungen**, vor. Die wesentlichen Besonderheiten werden Ihnen praxisnah und kompakt präsentiert.

Die neue ImmoWertA – die Anwendungshinweise der ImmoWertV

Am 20. September 2023 wurde die **finale Fassung der ImmoWertA** durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht. Die Anwendungshinweise zur ImmoWertV – die ImmoWertA – betreffen den **Vollzug der Immobilienwertermittlungsverordnung**. Die Anwendungshinweise enthalten Aussagen, die zum Verständnis der Verordnung und zu ihrer einheitlichen Anwendung beitragen sollen. Die ImmoWertA soll im Gegensatz zu den bisherigen Richtlinien keine vom Aufbau der Verordnung unabhängige Darstellung insbesondere von Verfahrensweisen mehr beinhalten, sondern sich jeweils auf **konkrete Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung** beziehen.

##Alles Wichtige zur ImmoWertA

Im Rahmen des Webinars stellen Ihnen unsere Referierenden die **wichtigsten Bestandteile der finalen Fassung** der ImmoWertA, einschließlich der Vorgehensweise zu den grundstücksbezogenen **Rechten und Belastungen**, vor. Die wesentlichen Besonderheiten werden Ihnen praxisnah und kompakt präsentiert.

Betreuungsrechtsreform 2023: Das neue Berichtswesen – Das haben Berufsbetreuer/innen zu beachten!

Die am 1.1.2023 in Kraft getretene Betreuungsrechtsreform bedeutet eine Neuausrichtung der gesetzlichen Betreuungen: Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. In der Berichterstattung gegenüber den Betreuungsgerichten – als Basis der Rechtsaufsicht – muss sich dieses widerspiegeln. Berufsbetreuer/innen haben neue Berichts- und Mitteilungspflichten zu erfüllen und müssen die Berichterstattung (insbesondere Anfangsbericht, Jahresbericht, Schlussbericht) auch inhaltlich anpassen.

**Welche konkreten neuen Vorgaben sind gesetzlich formuliert und welche weiteren Anforderungen ergeben sich konsequenterweise aus dem Perspektivwechsel?**

Die erfahrene Referentin erläutert in diesem 1,5-stündigen Kompakt-Webinar die grundlegenden Neuerungen in Bezug auf das Berichtswesen in Betreuungsverfahren und gibt wertvolle Umsetzungstipps.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

Das neue Betreuungsrecht – Zentrale Änderungen und erste Erfahrungen

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wurde das bisherige Betreuungsrecht umfassend geändert und neu strukturiert. Im Fokus des neuen Rechts steht die **Autonomie** und die **Selbstbestimmung** der rechtlich betreuten Person. Das Mittel der Stellvertretung darf nur dann eingesetzt werden, wenn es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung der Berufsbetreuung hat der Gesetzgeber konkretes Fachwissen beschrieben, welches von Ihnen als Berufsbetreuer:in vorzuhalten ist.

Dieses Webinar informiert Sie als Berufsbetreuer:in kompakt und praxisorientiert über die für Sie geltenden Änderungen im Betreuungsrecht. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, sich über erste Erfahrungen **auszutauschen**. In 4 Modulen zu je 1,5 Stunden erhalten Sie **Antworten auf die Fragen**, die im Rahmen der Berufsbetreuung am meisten gestellt werden.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen
*”Ich habe selten eine Veranstaltung besucht, die so informativ und kurzweilig war” *
**Andrea Ittner-Rauch, Rechtsanwältin**

Die neue BelWertV im Überblick

Die spätestens ab 1.1.2023 anzuwendende **neue BelWertV** bringt eine Vielzahl von Änderungen in allen Verfahren zur Ermittlung des Beleihungswertes mit sich. Ausgehend von einer Übersicht über diese Änderungen werden in diesem Webinar die **praxisrelevanten Neuerungen** anhand der jeweiligen Vorschriften aufgezeigt und erläutert.
Dieses Webinar eignet sich zur Aktualisierung Ihrer Kenntnisse in der Beleihungswertermittlung und ist auch die ideale Ergänzung zu dem im September von uns durchgeführten Webinar Grundzüge der Beleihungswertermittlung.

Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der **Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023** wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert.
Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer:innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist.
Zur **Qualitätssicherung** wird ein **neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer:innen **eingeführt.

###Das erwartet Sie
Dieses Kompakt-Webinar informiert Sie in **4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten** auf die **neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts**.
Sie erhalten einen **Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG** und über das neue **Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)**.

###Inhalte
Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt:
**Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?**
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

Unsere erfahrenen Referentinnen waren an der Gesetzgebung im Referat für das Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz maßgeblich beteiligt.

###Das sagen unsere Kund:innen:
*”Ich habe selten so ein gut organisiertes, qualitativ hochwertiges und fachlich gewinnbringendes Webinar erlebt!”*
**Sandra Schlenger, Überörtliche Betreuungsbehörde, Cottbus**

Betreuungsrechtsreform 2023: Das neue Berichtswesen – Das haben Berufsbetreuer/innen zu beachten!

Die am 1.1.2023 in Kraft tretende Betreuungsrechtsreform bedeutet eine Neuausrichtung der gesetzlichen Betreuungen: Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. In der Berichterstattung gegenüber den Betreuungsgerichten – als Basis der Rechtsaufsicht – muss sich dieses widerspiegeln. Berufsbetreuer/innen haben neue Berichts- und Mitteilungspflichten zu erfüllen und müssen die Berichterstattung (insbesondere Anfangsbericht, Jahresbericht, Schlussbericht) auch inhaltlich anpassen.

**Welche konkreten neuen Vorgaben sind gesetzlich formuliert und welche weiteren Anforderungen ergeben sich konsequenterweise aus dem Perspektivwechsel?**

Die erfahrene Referentin erläutert in diesem 1,5-stündigen Kompakt-Webinar die grundlegenden Neuerungen in Bezug auf das Berichtswesen in Betreuungsverfahren und gibt wertvolle Umsetzungstipps.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

##Termine/Preise

05.05.2023 | 10:00 – 11:30 Uhr (1,5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Bt-Recht): 84,00 €**; Normalpreis: 99,00 € (jeweils zuzügl. 19 % MwSt.)

Webinar “Die Reform des Betreuungsrechts – Neue Anforderungen für Betreuungsbehörden nach dem BtOG”

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Ganz neu ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das ab dem 1.1.2023 an die Stelle des Betreuungsbehördengesetzes tritt. Mit dem neuen BtOG kommen auf Betreuungsbehörden z.T. ganz neue Aufgaben zu, u.a. durch das dort angesiedelte Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer gemäß §§ 23 ff. BtOG.

Dieses 8-stündige Webinar bereitet Sie Sie als Mitarbeiter/in einer Betreuungsbehörde optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen: Welche Aufgaben kommen mit dem BtOG auf die Betreuungsbehörden zu – was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie sieht das Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer aus? Welche neuen Datenschutzregelungen sind zu beachten?

Unser erfahrener Referent, Guy Walther, Frankfurt am Main, ist renommierter Fachbuchautor (u.a. Handbuch Betreuungsbehörde), Referent zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht und ausgewiesener Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine, Zeiten und Preise

**Termine 2023**
10.+11.01.2023 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 189,00 €**; Normalpreis 209,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Betreuungsrechtsreform 2023: Das neue Berichtswesen – Das haben Berufsbetreuer/innen zu beachten!

Die am 1.1.2023 in Kraft tretende Betreuungsrechtsreform bedeutet eine Neuausrichtung der gesetzlichen Betreuungen: Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. In der Berichterstattung gegenüber den Betreuungsgerichten – als Basis der Rechtsaufsicht – muss sich dieses widerspiegeln. Berufsbetreuer/innen haben neue Berichts- und Mitteilungspflichten zu erfüllen und müssen die Berichterstattung (insbesondere Anfangsbericht, Jahresbericht, Schlussbericht) auch inhaltlich anpassen.

**Welche konkreten neuen Vorgaben sind gesetzlich formuliert und welche weiteren Anforderungen ergeben sich konsequenterweise aus dem Perspektivwechsel?**

Die erfahrene Referentin erläutert in diesem 1,5-stündigen Kompakt-Webinar die grundlegenden Neuerungen in Bezug auf das Berichtswesen in Betreuungsverfahren und gibt wertvolle Umsetzungstipps.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

##Termine/Preise

27.01.2023 | 10:00 – 11:30 Uhr (1,5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Bt-Recht): 84,00 €**; Normalpreis: 99,00 € (jeweils zuzügl. 19 % MwSt.)