Schlagwort-Archive: 2021

FOLLOW UP – EINFUHR

Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Importe in Deutschland im Jahr 2019 auf über 1000 Mrd. Euro. Alle diese Waren laufen durch den Zoll. Für den Importeur stellen sich zahlreiche Fragen. Wie hoch ist der Zoll und kommt ggf. ein Antidumpingzoll hinzu? In welches Zollverfahren soll die Ware zweckmäßig überführt werden? Kann ich den Zeitraum der vorübergehenden Verwahrung (temporary storage) von 90 Tagen sinnvoll nutzen? Brauche ich ein Verwahrungslager? Kann die aktive Veredelung auch im EX-IM-Verfahren abgewickelt werden, also in zeitlich umgedrehter Reihenfolge? Wie sieht es mit der etwaigen Sicherheitsleistung aus? Brauche ich einen Steuerbürgen? Lasse ich mich vertreten oder erledige ich die Formalitäten selbst? Soll ein Dienstleister (Deklarant, Spediteur) für mich arbeiten, wer trägt die Letztverantwortung? Wo soll die Abfertigung stattfinden und kann die Ware im Streckengeschäft von der Drittlandsgrenze direkt an den Kunden ausgeliefert werden. Wird die Ware zunächst in ein Zentrallager befördert und von dort weitergeleitet und welche Verfahren bieten sich jetzt an? Wähle ich im Zeitalter der EDV ein Einzel-antragsverfahren oder eher doch ein vereinfachtes Verfahren mit zusammenfassender monatlicher Anmeldung? Beschaffe ich mir ein Aufschubkonto? Was ist das Trader-Portal der EU und brauche ich einen Zugang? Was wird das deutsche Bürger- und Geschäftskundenportal leisten können? Was mache ich, wenn noch keine Handelsrechnung existiert und wie behandele ich kostenlose Lieferungen? Was ist die sogenannte Zollwerttreppe und was gehört zum Zollwert und was kann ich absetzen? Welches Kaufgeschäft ist bei Reihengeschäften zollwertrechtlich relevant? Welche Konsequenzen bestehen bei der Zahlung von Lizenzgebühren? Welche Zolltarifnummer ist richtig und was ist der Unterschied zwischen KN-Code und TARIC? Welche Heilungsmöglichkeiten sieht das Zollrecht vor und wie bekomme ich gezahlten Zoll zurück? Welche Fristen sind zu beachten? Wann wähle ich ein Erstattungsverfahren und wann das Rechtsbehelfsverfahren? Was verbirgt sich hinter der Erstattung aus Billigkeitsgründen? Was ist der Unterschied von zurückkehrenden Waren und Rückwaren? Welche Codierungen sind in der Zollanmeldung zutreffend? Was mache ich, wenn ein Versandpapier T 1 nicht erledigt wird? Welche Präferenzregelungen sind in der Vergangenheit hinzugekommen und welche Freihandelszonen stehen kurz vor dem Beginn? Hat das Präferenzrecht eine Auswirkung auf meine Lieferanten? Welche aktuellen TARIC-Codierungen sind zu beachten? Welche Vorteile bringt mir der AEO heute und welche Neuerungen stehen
vor der Türe?
Welche Dokumente muss ich eigentlich für die Zollabfertigung zur Verfügung haben? Und welche Daten brauche ich überhaupt für eine erfolgreiche Anmeldung? Welche Regelungen enthält das Zollschuldrecht und welche Veränderungen sind im Unionszollkodex seit 01.05.2016 zu beachten?
Zahlreiche Fragen und noch viele weitere Unwägbarkeiten sind bei der Importabfertigung zu bedenken. Die Einfuhr ist nach wie vor ein Massen-verfahren und birgt viele Fehlermöglichkeiten; deshalb verfügt die Europäische Union insbesondere über das Instrument der nachträglichen
Prüfung (in Deutschland Außenprüfung). Grundsätzlich werden immer die letzten 3 Jahre nachträglich vom Zoll nochmals betrachtet.
Bringen Sie sich mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung auf den neuesten Stand, suchen Sie nach optimalen Möglichkeiten der Einfuhrab-wicklung, sehen Sie einer Außenprüfung gelassen entgegen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Seminar: Optische Bauforensik (2-tägig)

Training mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras zur Aufklärung von Bauschäden

Seit fast einem Jahrhundert werden in der Forensik Spuren von Körperflüssigkeiten durch Beleuchtung mit kurzwelligem Licht mittels Fluoreszenz sichtbar gemacht. Auch die im Bauwesen heute verbreiteten Stoffe enthalten Beimengungen, die bei Untersuchung mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras aufschlussreiche Bilder zeichnen. Der Referent Prof. Dr. Andreas O. Rapp begründete im Jahre 2013 an der Leibniz Universität dieses neue Forschungsgebiet und untersucht seitdem systematisch Materialien im Bauwesen hinsichtlich ihrer Fluoreszenz sowie ihres Absorptionsverhaltens im nahen ultravioletten und nahen infraroten Wellenlängenbereich mittels unterschiedlicher Lichtquellen, Filtern und Kameras. Schon Rapps erste Ergebnisse waren überraschend: In fast allen Fällen, die im Rahmen der Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger untersucht wurden, offenbarten die Forensikbilder wichtige Informationen, die bei Tageslicht nicht erkennbar waren und die Aufklärung der Bauschäden erlaubten.

Sachverständige aus den Bereichen Bau, Baubiologie u.a. Bereichen des Sachverständigenwesens sind eingeladen, die neue Technik der optischen Bauforensik in einem Praxisseminar selbst auszuprobieren und zu erlernen. Nach einer Einführung in die Grundlagen und Geräte trainieren die Teilnehmer an zahlreichen aufgebauten Trainingsstationen die Handhabung von Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras zur Aufklärung von Bauschäden. Das praktische Training an den Lernstationen findet unter Anleitung des Referenten statt, wobei es den Teilnehmern frei steht, entweder mit eigenen Geräten oder mit den Materialien, Tatortlampen, Filterbrillen, Referenzmustern, Kamerafiltern und Forensikkamera des Referenten zu trainieren. Geübt wird an zahlreichen Lernstationen aus den Bereichen Mineralische Baustoffe, Textilien, Urinkontaminationen, Holz, Parkett, PVC, Beschichtungen, Klebstoffe, Wasserschäden.

**TERMINE**
22.+23.07.2021

12.+13.08.2021

**Bitte wählen Sie bei der Buchung oben rechts in der Auswahlmaske “Veranstaltungstermin” Ihr gewünschtes Datum aus.**

Die Betriebsprüfung durch das Hauptzollamt (inkl. IDEA)

Nach wie vor ist die Ein- und die Ausfuhr ein Massenverfahren. Eine Fehlerquote ist daher sehr wahrscheinlich. Auch in dem Bemühen, die Zollanmeldung mit ihren Daten korrekt zu erstellen, sind Unzulänglichkeiten auch mit fiskalischer Auswirkung häufig, ohne dass eine strafrechtliche Relevanz gegeben ist. 80 % der deutschen Einfuhren werden im Rahmen von vereinfachten Verfahren abgewickelt.

Für die Zollanmeldung erforderliche Dokumente werden nicht mehr vorgelegt, sondern im Unternehmen bereitgehalten. Dies gilt auch für die restlichen 20 %, wenn die Zollanmeldung elektronisch unter Nutzung des deutschen EDV-System ATLAS abgegeben wird. Ausfuhren werden regelmäßig auch im Rahmen der „vereinfachten Anmeldeverfahren SDE (bisher ZA)“ bzw. das Verfahren „Vertrauenswürdiger Ausführer“ abgewickelt.
Die Beschauquote des deutschen Zolls liegt hier bei ca. 1 %. Fehler bei der Einfuhr finden sich regelmäßig bei falscher Einreihung in den Zolltarif, nicht berücksichtigter Kostenfaktoren beim Zollwertrecht (z. B. nicht gemeldete nachträgliche Rechnungskorrekturen) und Mängeln bei Präferenznachweisen oder gar fehlende Verzollungsnachweise. Bei der Ausfuhr geht es regelmäßig im Rahmen der Außenwirtschaftsprüfung um die Frage, ob als genehmigungsfrei deklarierte Waren in der Nachschau nicht doch einer Ausfuhrgenehmigung bedurft hätten. Auch die Belange des Meldewesens gegenüber der Deutschen Bundesbank werden dabei mitgeprüft.
Im Grunde wird in Deutschland die schnelle Abfertigung mit einer kaum vorhandenen Beschauquote durch die nachträgliche Prüfung kompensiert. Neuerdings wird auch die wirtschaftliche Lage, also die Liquidität des Unternehmens (Anhaltspunkte für drohende Insolvenz) regelmäßig mit bewertet. Ergebnisse durch-geführter Außenprüfungen werden immer bei der Bewertung „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ berücksichtigt.

**Der Prüfungsbericht ist für den Zoll das zentrale Dokument hinsichtlich der Beurteilung des Unternehmens und der etwaigen Risiken.**

Alle Wirtschaftsbeteiligten und deren Warenbewegungen werden bei der Ausfuhr zu 100 % vom deutschen EDV-System ATLAS erfaßt, bei der Einfuhr nahezu alle Einfuhranmeldungen. Dem Hauptzollamt liegen daher für jeden Beteiligten alle Informationen über das Volumen und die Art der Waren vor. Jedes Unternehmen mit seiner EORI-Nummer wird grundsätzlich mit bestimmten Prüfungsgegenständen in den Zollsystemen geführt. So kann z.B. eine Plausibilität zwischen Zolltarifnummer, Warenwert und tatsächlich gezahlte oder nicht gezahlte Antidumpingzölle angestellt werden. Hieraus kann sich dann ein Prüfungsanlass ergeben. Wirtschaftsbeteiligte, die den Status des AEO nicht erworben haben oder ihn nicht erlangen konnten, werden zunehmend geprüft; AEOs werden im Gegenzug weniger häufig einer nachträglichen Prüfung unterworfen.

Sollten in der Vergangenheit Mängel festgestellt worden sein, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer weiteren Prüfung nach 3 Jahren zu rechnen (Anschlusspüfung), die u.a. der Feststellung dient, ob die vorherigen Fehler abgestellt worden sind. Der 3-Jahresrhythmus ergibt sich aus der Festsetzungsverjährung, die nach europäischem Zollrecht eben genau 3 Jahre dauert. Darüber hinaus wird grundsätzlich jeder Importeur und Exporteur im Rahmen der dezentralen Beteiligtenbewertung zensiert, er erhält also eine Note. Die deutsche Zollverwaltung hat zudem aufgrund europäischer Vorgaben im Zollkodex ein Risikomanagement eingeführt. So können auch Hinweise bei der Falschdeklaration von anderen Beteiligten in anderen Mitgliedstaaten verwertet werden, und zwar mit der Folge, dass vergleichbare Fälle auch in Deutschland ebenso unzutreffend abgewickelt sein könnten. Ausfuhrseitig werden Informationen des Zollkriminalamts oder Hinweise der Zollämter konsequent weiterverfolgt. Nur die wenigsten Außenprüfungen – wiewohl es sie gibt – erfolgen nach dem Zufallsprinzip. Außenprüfungen haben daher fast immer einen Grund. Prüfungsrelevante Firmen werden am Jahresende risikoorientiert für das kommende Jahr in einem Prüfungsgeschäftsplan nach den Kapazitäten des Prüfungsdienstes für die jeweilige Region festgelegt.

Die Außenprüfer verwenden regelmäßig das Datenimport- und Auswertewerkzeug IDEA (Interactive Data Extraction and Analysis). Mit dieser Software lassen sich verschiedene Dateiformate impor-tieren und auswerten.
Unter anderem sind dies:
AS400, dBase, Drucklisten (z.B. *txt, *csv), Access, Excel, ODBC, SAP AIS, ASCII feste Länge, ASCII delimited, Lotus und XML.
Eine gute Vorbereitung trägt zum Gelingen einer guten Außenprüfung bei. Im Rahmen der AP werden immer bestimmte Risiken abgeprüft, die
dem Unternehmen bekannt sein sollten.

Gibt es Möglichkeiten, aktiv den Prüfungsablauf zu beeinflussen? Wann macht eine Schlussbesprechung Sinn oder ist gar unerlässlich? Wie bereite ich eine derartige Schlussbesprechung vor? Wer nimmt unternehmensseitig daran teil?

Feststellungen in Außenprüfungen sind auch konkrete Anhaltspunkte, wo Schwachstellen liegen und was demnach verbesserungswürdig ist. Aber auch die Frage der Rechtsmittel bei Nacherhebungen von Abgaben ist ein wichtiges Thema, das beherrscht werden will. Wer kann schon davon ausgehen, dass immer und grundsätzlich keine derartigen Bescheide ergehen?
Welche Risiken werden bei der AP im Wesentlichen abgeprüft? Wann beantrage ich selbst die Durchführung einer AP?

Hier wird nicht nur pekuniär Ihre Arbeit auf dem Prüfstand stehen, sondern womöglich auch die Qualität Ihres Handelns vom Vorgesetzten interpretiert. Überlassen Sie daher dieses Feld nicht kampflos oder gar ausschließlich Fachberatern. Gute Grundkenntnisse über die Voraussetzungen von Einspruch, deren Begründungen, Aussetzung der Vollziehung, Stundung oder den Rechtsmitteln bei Bußgeld- oder Strafandrohungen gehören schlicht zum Handwerkszeug; Nicht nur, wenn die Prüfung terminiert ist!

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
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Webinar: Abdichtung von Flachdächern, Dachterrassen und Balkonen | Online

Feuchteschäden wegen Mängeln der Flachdachabdichtung sind vermeidbar, wenn die Abdichtungsplanung und -ausführung im Zeichen der Risikoreduzierung stehen. Daher ist es wichtig, sich mit der Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer zu befassen. Anhand praktischer
Beispiele werden die Neuerungen der einschlägigen Regelwerke vorgestellt und Unterschiede besprochen. Z. B. wird der Frage nachgegangen, ob Balkone in gleicher Art und Weise abzudichten wie Dachterrassen sind? Die neue Flachdachabdichtungsnorm (DIN 18531:2017-07), die nun auch für genutzte Dächer gilt, und die neue Flachdachrichtlinie (2016-12) schüren diese Streitigkeiten, da sie eine uneinheitliche Bewertung dieser Situationen vorgeben.
Aus diesem Grund ist es wichtig – trotz jahrelanger Diskussion über Qualitätsklassen für den Bereich der nicht genutzten Dächer – auch für die genutzten Dächer über die notwendigen Zuverlässigkeits und Sicherheitskriterien der unterschiedlichen Bauweisen, die sich insbesondere in den
Schadensfolgen und dem Aufwand der Schadensbeseitigung ermessen lassen, zu berichten.

Im Vortrag werden folgende besonders zu beachtenden Aspekte behandelt:
1. DIN 18531 vs. Flachdachrichtlinie? Regelwerke – Gefälle und Stoffe
2. Kritik und Ausblick zu Anwendungsklassen K1, K2
3. Bedeutung des Gefälles
4. Zuverlässige, dauerhafte nicht genutzte und genutzte Flachdächer: ja!
5. Bauweisen genutzter Dächer und Balkone
6. Details

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl.-Ing. Architektin Silke Sous beantwortet.

**Wann:** 5.10.2021 09:00 bis 10:30 Uhr
**Wer:** Bausachverständige, Architekten, Ingenieure und alle Interessierten
**Was:** Das Webinar erläutert die Notwendigkeit der Zuverlässigkeits- und Sicherheitskriterien unterschiedlicher Bauweisen.

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.

AW NEXT CON

**Welcome on Board:** In unserer **Convention** „AW NEXT CON“ steht das Networking mit Experten und Newcomern in **Außenwirtschaft, Zoll und Exportkontrolle** im Mittelpunkt.

**8.September | DIGITAL**

Sie sind Einsteiger:in in **Außenwirtschaft, Zoll und Exportkontrolle?**

Für alle Neu-/Quereinsteiger und Fachexperten aus den Bereichen Außenwirtschaft, Zoll und Exportkontrolle, die ihr Grundlagenwissen aufbauen oder auffrischen wollen. Hier steht das Netzwerken zwischen Experten und Newcomern im Vordergrund. So können Sie sich Ihr **eigenes Netzwerk** für Ihre praktische Tätigkeit aufbauen. Dies ist der Auftakt zu unseren weiteren AW NEXT-Veranstaltungen.

Der **AW NEXT-Kosmos** beinhaltet noch viele weitere **praxisgerechte Arbeitsmittel.** Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, erhalten alle Besucher der **AW NEXT CON** einen 20,00 € **Rabattcode** für das AW NEXT-Magazin im Abo. (Der Rabattcode ist einlösbar bis zum 30.09.2021)

Wir freuen uns Sie kennenzulernen!
Ihr AW NEXT-Team

**Organisatorisches**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/Laptop, von dem Sie die Veranstaltung verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn der AW NEXT CON den Link zur Veranstaltung und die Zugangsdaten zur Teilnahme.

Webinar-Reihe: AW Next US-(Re-)Exportkontrollrecht für Newcomer

Nicht nur die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland sehen für den Außenwirtschaftsverkehr Verbote und Beschränkungen vor, sondern auch beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika (USA).
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.

**Organisatorisches**

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daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
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Grundlagen-Webinar für Berufsbetreuer/innen – Die Betreuungsrechtsreform 2023 (3-stündig)

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Webinar informiert Sie kompakt und übersichtlich über die wichtigsten Änderungen, die Sie als Berufsbetreuer/in künftig zu beachten haben: Was ist neu, was bleibt wie bisher? Wo sind die maßgeblichen Vorschriften zu finden? Was sind die in der Praxis wichtigsten Änderungen, z.B. bei den Aufgabenbereichen und bei den Melde- und Berichtspflichten? Was ist bei Registrierung und Vergütung zu beachten?

**Hinweis: Dieses Webinar bietet Ihnen einen grundlegenden Überblick zu den relevanten Änderungen durch die Reform.** Für diejenigen, die einen ausführlichen Einstieg in das neue Recht mit weiteren Schwerpunkten in praxisrelevanten Bereichen (u.a. Pflichten bei Führung der Betreuung und in den Aufgabenbereichen, Stärkung der Selbstbestimmung, unterstützte Entscheidungsfindung) haben möchten, bieten wir Ihnen die 6-stündige Veranstaltung „Intensiv-Webinar für Berufsbetreuer/innen – Die Betreuungsrechtsreform 2023“ (Referent: Jürgen Thar) an. [Weitere Informationen und Anmeldung zu unserem Intensiv-Webinar für Berufsbetreuer/innen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/intensiv-webinar-fuer-berufsbetreuerinnen-die-betreuungsrechtsreform-2023-6-stuendig-344869/).

Unser erfahrener Referent, Jürgen Thar, ist seit 29 Jahren Berufsbetreuer, renommierter Fachbuchautor (u.a. Das Betreuungsbüro, Leitfaden Betreuungsrecht) und ausgewiesener Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

##Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

**Termine 2021**
+ 5.10.2021 + 6.10.2021 | jeweils 9.30-11.00 Uhr (2 x 1,5 Stunden) | online

**Termine 2022**
+ 19.4.2022 + 20.4.2022 | jeweils 9.30-11.00 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 21.9.2022 + 22.9.2022 | jeweils 9.30-11.00 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 7.12.2022 + 8.12.2022 | jeweils 9.30-11.00 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 89,00 €; Normalpreis 99,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)**

## Agenda/Themen
*Hinweis: nach jeder Session sind ca. 15 Minuten für individuelle Fragen vorgesehen*

**Inhalte Session 1**
+ Hintergründe der Reform
+ Wo finden sich die für Berufsbetreuer/innen wichtigsten Änderungen?
+ Das Registrierungsverfahren in Grundzügen
+ Übergangsvorschriften/bedingter Bestandsschutz
+ Änderungen der Vorschriften zur Vergütung
+ Datenschutz

** Inhalte Session 2**
+ Überblick zu Änderungen im Verfahren zur Bestellung eines Rechtlichen Betreuers – Überprüfungsfristen Aufgabenkreis und Aufgabenbereiche
+ Führung der Rechtlichen Betreuung § 1821 BGB – die „Magna Charta“ für die Rechtliche Betreuung
+ Vertretungsmacht 1823 BGB – Änderung des §§ 53 und 170a ZPO
+ Zusammenfassender Überblick zu den Änderungen in den wichtigsten Themenfeldern: Personenangelegenheiten – Vermögensangelegenheiten – Melde- und Berichtspflichten
+ Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht**

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme**
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Grundlagenwissen Ausfuhr

Seit Jahrzehnten sind deutsche Produkte global begehrt, da sie Qualität und Zuverlässigkeit versprechen. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass deutlich mehr Waren exportiert als importiert werden und das Ausfuhrverfahren das am häufigsten genutzte Zollverfahren ist. Fundiertes Wissen über die bestehenden Regelungen und Gesetzesgrundlagen sind daher wichtig, um Waren reibungslos ins Drittland versenden zu können, aber auch um Bußgeld oder anderweitige Strafen zu umgehen. Bei der elektronischen Zollabwicklung in ATLAS werden entsprechende Unterlagen- und Genehmigungscodierungen benötigt, welche die Wirtschaftsbeteiligten immer wieder verunsichern. Auch die Nutzung von Vereinfachungen ist in der Exportabwicklung möglich. Daneben sind lassen sich durch Präferenz- und Freihandelsabkommen Zollabgaben auf Exportseite reduzieren. Dafür benötigt der Kunde entsprechende Nachweise über die Ursprungseigenschaft. Während bei einigen Präferenznachweisen, wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, ein Mitwirken der Zollverwaltung gefragt ist, dürfen andere, wie z. B. durch den Ermächtigten Ausführer, eigenverantwortlich ausgestellt werden. Häufig wird in Unternehmen diesem Thema keine große Bedeutung gewidmet und dadurch Wettbewerbsvorteile verschenkt. Im internationalen Handel gibt es auf nationaler und europäischer Ebene Beschränkungen. Diese gelten nicht nur für sensible Güter wie z. B. Rüstungsgüter. Auch vermeintlich harmlose Güter können der Exportkontrolle unterliegen. Darüber hinaus müssen zahlreiche länderbezogene Embargomaßnahmen berücksichtigt werden. Aber auch die Einhaltung von Sanktionslisten zählt zu den Aufgaben der Ausfuhrkontrolle. Hier drohen empfindliche Strafen. Somit ist das oberste Ziel Verstöße und Zuwiderhandlungen zu vermeiden, da diese nicht nur zu Bußgeldern oder gar Freiheitsstrafen führen können, viel mehr drohen Imageschäden durch negative Pressemitteilungen oder aber der Verlust von zollrechtlichen Vereinfachungen, welche für eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Außenwirtschaftsgeschäfts unabdingbar sind. Dieses Webinar bietet Ihnen einen Einstieg in die Praxis der Ausfuhrabwicklung. Anhand von praxisnahen Übungsfällen werden Ihnen die Abläufe einfach erklärt, um Einblick und solides Basiswissen für den Berufsalltag zu erlangen. Daneben wird erläutert wie zollrechtliche Abwicklungen gestaltet werden können und welche rechtlichen Risiken & Pflichten vorherrschen.

**Organisatorisches**

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Webinar: Wissen für Betreuungsvereine – Anforderungen des neuen Betreuungsrechts 2023

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Das neue Gesetz ändert vieles für die Betreuungsvereine, die ehrenamtlichen und die beruflichen Betreuer/innen. Informieren Sie sich rechtzeitig und rechtssicher!

Dieses 3-stündige Webinar bereitet Sie als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins optimal auf die neue Rechtslage vor und gibt Antworten auf die für Sie relevanten Fragen – was ist neu, was bleibt wie bisher? Im Fokus stehen die für Sie als Mitarbeiter/in eines Vereins wichtigsten Themenkomplexe, u.a. Anforderungen an Mitarbeiter/innen, Aufgaben, Betreuungsführung, Anerkennung, Förderung und Finanzierung.

Unsere Referentin, Barbara Dannhäuser, ist Sozialarbeiterin, Supervisorin und Referentin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM in Düsseldorf. Sie hat selbst lange im Betreuungsverein gearbeitet und ist seit 2006 auf Bundesebene tätig. Sie war im Diskussionsprozess des BMJV beteiligt, ist eine anerkannte Expertin für Betreuungsvereine und Mitglied im BGT Vorstand.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

**Termine 2021**
+ 16.11.2021 | 9:30 – 11.00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Termine 2022**
+ 16.2.2022 | 9:30 – 11.00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 27.4.2022 | 9:30 – 11.00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 84,00 €**; Normalpreis 99,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Welche Aufgaben haben Betreuungsvereine nach der Reform – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ Was ist neu bei der der Anerkennung?
+ Wie funktioniert die Registrierung von neuen Mitarbeitenden im Verein?
+ Was ändert sich bei der Betreuungsführung (z.B. Betreuerpflichten und unterstützte Entscheidungsfindung)?
+ Wie kann die Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung mit Ehrenamtlichen gestaltet werden?
+ Was müssen ehrenamtliche Betreuer beachten?
+ Was ist bei der Landes-Förderung der Vereine zu beachten?

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Gefahrenquelle Lithiumbatterien Modul I + II

Rund um das Thema Lithiumbatterien gibt es viele Unsicherheiten.

Den Transport von Lithiumbatterien im Straßen-, See- und Luftverkehr regeln die jeweiligen Vorschriften ADR/RID, IMDG-Code und IATA-DGR – kennen Sie alle Details?
Und wie sieht es mit dem Umgang mit den Energieträgern und ihren Gefahren aus?
Unser Grundlagen-Webinar gibt Ihnen einen Überblick über alles Wissenswerte bei Umgang, Lagerung und Transport von Lithiumbatterien. Neben der praxisnahen Erläuterung relevanter Vorschriften in zwei Online-Modulen bleibt genug Raum für Ihre Fragen rund um die Energieträger.

**Modul 1: Vorschriften für Umgang und Lagerung von Lithiumbatterien**
31.05.2021 oder 17.06.2021, 9:30 – 11:00 Uhr

**Modul 2: Transport von Lithiumbatterien**
31.05.2021 oder 17.06.2021, 11:30 – 13:00 Uhr

**Preis**
324,- € zzgl. MwSt.

**Webinartermin**
31.05.2021 oder 17.06.2021, 9:30 – 11:00 Uhr und 11:30 – 13:00 Uhr

**Sie möchten nur ein Modul buchen?**

[Modul 1 – Vorschriften für Umgang und Lagerung von Lithiumbatterien](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-gefahrenquelle-lithiumbatterien-modul-i-vorschriften-fuer-umgang-und-lagerung-von-lithiumbatterien-345363/)

[Modul 2 – Transport von Lithiumbatterien](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-gefahrenquelle-lithiumbatterien-modul-ii-transport-von-lithiumbatterien-345367/)

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.