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Spezialwebinar – Management der Zollaufgaben

Bis heute gibt es keine geregelte Ausbildung zum „Wirtschaftszöllner”. Unter dem Aspekt, dass der Gesetzgeber aber den allwissenden Fachmann als Ansprechpartner und Zeichnungsverantwortlichen erwartet, ist diese Lücke zwischen Angebot und Erwartung permanent schwer zu schließen.

In unserem Segment treten daher beinah alle Kolleginnen und Kollegen als Quereinsteiger in diese Thematik ein. Liegen Ihre beruflichen Wurzeln nun im speditionellen Bereich oder haben Sie Groß- und Einzelhandelskauffrau/mann erlernen können, dann ist zumindest noch eine gewisse Ausbildungsbasis vorhanden.
Nicht wenige Damen und Herren, die sich verantwortlich um die Geschicke der grenzüberschreitenden Warenverkehre kümmern, kommen aber aus Einkauf oder Verkauf, aus Disposition oder aus sonstigen – eigentlich völlig artfremden – Berufshintergrund. Dabei entstehen in relativ kurzer Zeit ganze Abteilungen Zoll, oft eigenständig als Stabsstelle eingerichtet oder als Unterabteilung von Versand, Logistik oder Steuer. Naturgemäß verlangt diese entsprechende Ausrichtung auch unterschiedliche Ansätze der Organisation.
Unterstellt also, dass Sie Ihr Tagesgeschäft sachlich und inhaltlich im Griff haben, sich durch Literatur, Fachkreise oder natürlich auch durch Schulungen fachlich fit halten, begleitet Sie doch die Frage, ob denn auch im Rahmen der betrieblichen Abläufe die richtigen und nötigen Organisationsstrukturen gesetzt sind und z. B. die Verzahnung zu anderen Abteilungen ausreichend gegeben ist. Wer hat wo was zu sagen? Wer bestimmt die Ausfuhr frei zu geben? Wer stoppt bei unklaren Geschäften den Versand? Sind die betrauten Mitarbeiter mit der Materie wirklich vertraut? Wie werden sie überwacht und geführt? Wer berät bei fachlichen Fragen? Sind die Entscheidungen wirklich in richtiger
Hand?

In einem Tag machen wir Sie fit, die Bedingungen einer funktionierenden Abteilung Zoll zu kennen und die eigenen Strukturen darauf abzustimmen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar (vorzugsweise über den Browser Google Chrome). Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Jahrestagung Außenwirtschaft + Zoll DIGITAL

Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen

Lassen Sie sich direkt zu Beginn des Jahres bequem aus dem Homeoffice von unserem versierten Expertenteam Dr. Ulrich Möllenhoff, Klaus Pelz und Stefanie Schick aufzeigen, welche Änderungen in Gesetzen und Verwaltungspraxis sich auf Ihren Arbeitsalltag auswirken.
– Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
– Worauf müssen Sie sich 2022 konzentrieren?
– Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

Nutzen Sie den digitalen Fortbildungstag: Stellen Sie Fragen an die Referenten, nehmen Sie direkt verwertbare Handlungsempfehlungen für Ihre berufliche Praxis mit und sparen Sie die An- und Abreisezeit.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Chrome
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Spezialwebinar – Optimierte Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen

Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt
es diesen Rundlauf zu skizzieren, denn die Ware trifft auf ihrem Weg mindestens vier mal auf den Zoll!

Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!

Dieses Webinar ist speziell für den Bereich Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Wissen für die Abwicklung dieser Geschäfte zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar.
Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Geeigneter Browser: Google Chrome.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Jahrestagung Außenwirtschaft + Zoll in Köln

Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen

Lassen Sie sich direkt zu Beginn des Jahres von unserem versierten Expertenteam Dr. Ulrich Möllenhoff, Klaus Pelz und Dr. Thomas Weiß aufzeigen, welche Änderungen in Gesetzen und Verwaltungspraxis sich auf Ihren Arbeitsalltag auswirken.
+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2022 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

Nutzen Sie den Fortbildungstag: Stellen Sie Fragen an die Referenten, nehmen Sie direkt verwertbare Handlungsempfehlungen für Ihre berufliche Praxis mit und tauschen Sie sich mit den anderen Teilnehmern aus.

Der Transport von verbrauchssteuerpflichtigen Waren im Steuerabsetzungsverfahren – EMCS

Auf vielen Waren liegen Verbrauchsteuern. Als Privatperson kennen Sie die Steuer auf Benzin, früher Mineral-ölsteuer genannt. Aber auch andere Produkte unterliegen der Verbrauchsteuer, z. B. Energieerzeugnisse, Tabak-waren, Alkohol usw.. Besteuert werden soll, wie der Name schon sagt, der Verbrauch. Die Verbrauchsteuersätze sind in jedem Land unterschiedlich hoch, es gilt das Territorialitätsprinzip. Als Verbraucher entrichten wir die Verbrauchsteuer aber nicht direkt beim Kauf, sondern diese wird im Normalfall vom Hersteller entrichtet. Werden aber verbrauchsteuerpflichtige Waren z. B. von einem Steuerlager in Deutschland in ein anderes Land befördert, soll die Verbrauchsteuer wegen des Territorialitätsprinzips erst im Bestimmungsland anfallen. Sinnvollerweise ist ein solcher Transport nach den rechtlichen Vorgaben ohne Entrichtung der Steuer in Deutschland möglich. Der Transport erfolgt dann im sogenannten Steueraussetzungsverfahren, welches auch in weiteren Fällen Anwendung findet. Die Abwicklung des Aussetzungsverfahrens erfolgt seit dem 01.01.2011 nur noch elektronisch mit dem Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System), das Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Webinargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat

Der/die Zollbeauftragte

Regelmäßig werden in Unternehmen mit internationaler Ausrichtung aus den Reihen der Mitarbeiter Zollbeauftragte gekürt. Insbesondere aufgrund der Einführung der zolltechnischen Rechtsperson des “zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten/AEO” ist solch ein Zollbeauftragter offiziell zu bestellen und wird damit zum “allwissenden” Ansprechpartner der Verwaltung. Zollbeauftragter, Zollbevollmächtiger, Gesamtverantwortlicher Zoll – das sind gängige Funktionsbeschreibungen, zu denen sich gerne auch die Ursprungsverantwortlichkeiten hinzugesellen. Die Ausfuhrverantwortlichkeiten obliegen hingegen der Geschäftsleitung – die praktische Umsetzung wird aber in der Regel dem Zollbeauftragten übertragen! All solchen Verantwortlichkeiten ist immerhin gemein, dass die Organisationsstrukturen eines Unternehmens davon betroffen sind. Innerbetriebliche Abläufe wollen fixiert und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass der Zollbeauftragte tatsächlich entsprechende Kompetenzen hat, um seine Verantwortlichkeiten auch de facto umsetzen zu können. Oftmals sind diese Strukturen aber nicht gegeben. Wer aber mag sich freiwillig einer Verantwortung aussetzen, die letztlich immer dann eine leere Wortphrase bleibt, wenn die
**Einbindung in Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse** nur Makulatur ist? Dies dient weder dem Zollbeauftragten noch dem Unternehmen. Eine klare Job-Beschreibung garantiert die Implementierung der notwendigen Gedanken in den innerbetrieblichen Ablauf und minimiert den Aufwand – denn: persönliche und unternehmerische Haftungsrisiken wollen erkannt und berücksichtigt werden!
Der Zollbeauftragte ist also im Rahmen zollrechtlicher Bewilligungen unterschiedlich zu betrachten, je nachdem, ob er für die Versandverfahren, das Zolllager, die Veredelungsverfahren, die Ausfuhren oder gar den AEO verantwortlich zeichnen soll. Hier spielen sogar auch unterschiedliche Gesetzesgrundlagen herein, so z.B. die Abgabenordnung, das Energiesteuergesetz oder das Luftverkehrsrecht.
Insgesamt gilt also, als “Freiwilliger” die zahlreichen **Wagnisse und deren Tragweite ab- und einschätzen** zu können. Welche **Funktion**, welche **Rechte**, aber auch welche **Pflichten** obliegen dem/der Zollbeauftragten? Abgeleitet von den konkret genutzten Zollverfahren und Verfahrenserleichterungen fällt das Anforderungsprofil sehr unterschiedlich aus. Bleibt noch die Frage zu klären, ob die mittel- oder unmittelbar betroffenen Abteilungen auch die entsprechenden Fachkompetenzen aufweisen und welche Hilfsmittel zur Verfügung stehen: Literatur, innerbetriebliche Unterweisung, Informationsfluss z. B. per Hausmitteilung etc.. Der Zollbeauftragte kann seine Leistung für das Unternehmen nur dann entfalten, wenn der Unterbau entsprechend kompetent ausgestattet ist. Und Sie denken richtig: Auch hierfür zeichnet der Zollbeauftragte verantwortlich!
Untrennbar mit diesen Überlegungen verbunden ist die Frage: **Wo im Unternehmen ist Zoll überhaupt platziert?** Nur aufgrund dieser Gesamtbetrachtung lassen sich die Verantwortlichkeiten festlegen. Unabhängig, ob Konzern, Mittelstand oder kleines Unternehmen, Handelshaus oder Produktionsbetrieb: Im internationalen Handel ist Zoll eine nicht umschiffbare Klippe!

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen als PDF

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Mit Präferenz- und Freihandelsabkommen lassen sich Zollabgaben reduzieren. Beim Einkauf aus Präferenzpartnerländern verschaffen die Handelsabkommen daher einen enormen Wettbewerbsvorteil. Aber auch auf Vertriebsseite werden von Kunden entsprechende Nachweise über die Ursprungseigenschaft gefordert. Während bei klassischen Präferenznachweisen wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ein Mitwirken der Zollverwaltung gefragt ist, dürfen Lieferantenerklärungen eigenverantwortlich ausgestellt werden. Für das Ausstellen ist keine Bewilligung bei der Zollverwaltung zu beantragen.
Oftmals wird in Unternehmen dem Thema Lieferantenerklärungen jedoch keine große Bedeutung geschenkt: Vordrucke werden ohne Hinterfragen ausgefüllt und Länder ungeprüft übernommen. Dabei kann eine falsch ausgestellte Lieferantenerklärung unangenehme Konsequenzen zur Folge haben.

In unserem Webinar erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen für richtig ausgestellte Lieferantenerklärungen gelten, welche Prüfmöglichkeiten Sie haben und worauf Sie bei eingehenden Lieferantenerklärungen im Detail achten müssen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

**Organisatorisches**

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**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

**Organisatorisches**

**Bitte bringen Sie für die Veranstaltung Ihren Laptop mit.**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

10. Kölner VergabeTreff

**Experten referieren – Praktiker diskutieren**
Hier tauschen sich über 250 Vergabe-Praktiker aus! Das Programm fokussiert sich auf aktuelle Themen im Vergaberecht. Unsere etablierte Jahresgroßveranstaltung findet 2022 wieder in Köln, aber als **Hybridveranstaltung** statt!

Die vielen praktischen Hauptvorträgen zur VergabePraxis finden diesmal wieder in Präsenz statt. Wie gewohnt führt Sie unser Moderatoren-Team durch die Veranstaltung und koordiniert Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge.

##Hybridveranstaltung:

**Wo**: **Hybrid** – d.h. Präsenz im KOMED, Im Mediapark 7, 50670 Köln oder Online über Zoom/GoToWebinar
**Wie**: Wenn Sie vor Ort teilnehmen möchten, müssen Sie Ihren Impf-/Genesenenstatus nachweisen PLUS ein offizielles negatives Testergebnis (2G-Plus-Regel) – Weiteres finden Sie unter Hinweise ganz unten auf dieser Webseite
**Wann**: 07. April 2022, voraussichtlich 09:00 bis 16:45 Uhr
**Was**: Aktuelle Themen aus dem Vergaberecht, Diskussionen, Erfahrungs- und Expertenaustausch, Networking
**Wie viel**: Behördenpreis: 279,-€ Normalpreis: 349,-€ zzgl. 19% MwSt.

###Hinweis zur Präsenzteilnahme:
Es stehen leider keine Plätze mehr für die Präsenz-Teilnahme zur Verfügung. Sie können bei Ihrer Anmeldung im Feld “Kommentar” gerne eintragen, dass Sie Interesse an der Päsenzteilnahme haben, dann melden wir uns sobald ein Platz frei wird. Ansonsten gilt Ihre Anmeldung für die Online-Teilnahme über Zoom.