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Der Transport von verbrauchssteuerpflichtigen Waren im Steuerabsetzungsverfahren – EMCS

Auf vielen Waren liegen Verbrauchsteuern. Als Privatperson kennen Sie die Steuer auf Benzin, früher Mineralölsteuer genannt. Aber auch andere Produkte unterliegen der Verbrauchsteuer, z. B. Energieerzeugnisse, Tabakwaren, Alkohol usw.. Besteuert werden soll, wie der Name schon sagt, der Verbrauch. Die Verbrauchsteuersätze sind in jedem Land unterschiedlich hoch, es gilt das Territorialitätsprinzip. Als Verbraucher entrichten wir die Verbrauchsteuer aber nicht direkt beim Kauf, sondern diese wird im Normalfall vom Hersteller entrichtet. Werden aber verbrauchsteuerpflichtige Waren z. B. von einem Steuerlager in Deutschland in ein anderes Land befördert, soll die Verbrauchsteuer wegen des Territorialitätsprinzips erst im Bestimmungsland anfallen. Sinnvollerweise ist ein solcher Transport nach den rechtlichen Vorgaben ohne Entrichtung der Steuer in Deutschland möglich. Der Transport erfolgt dann im sogenannten Steueraussetzungsverfahren, welches auch in weiteren Fällen Anwendung findet. Die Abwicklung des Aussetzungsverfahrens erfolgt seit dem 01.01.2011 nur noch elektronisch mit dem Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System), das Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

Der Transport von verbrauchssteuerpflichtigen Waren im Steuerabsetzungsverfahren – EMCS

Auf vielen Waren liegen Verbrauchsteuern. Als Privatperson kennen Sie die Steuer auf Benzin, früher Mineral-ölsteuer genannt. Aber auch andere Produkte unterliegen der Verbrauchsteuer, z. B. Energieerzeugnisse, Tabak-waren, Alkohol usw.. Besteuert werden soll, wie der Name schon sagt, der Verbrauch. Die Verbrauchsteuersätze sind in jedem Land unterschiedlich hoch, es gilt das Territorialitätsprinzip. Als Verbraucher entrichten wir die Verbrauchsteuer aber nicht direkt beim Kauf, sondern diese wird im Normalfall vom Hersteller entrichtet. Werden aber verbrauchsteuerpflichtige Waren z. B. von einem Steuerlager in Deutschland in ein anderes Land befördert, soll die Verbrauchsteuer wegen des Territorialitätsprinzips erst im Bestimmungsland anfallen. Sinnvollerweise ist ein solcher Transport nach den rechtlichen Vorgaben ohne Entrichtung der Steuer in Deutschland möglich. Der Transport erfolgt dann im sogenannten Steueraussetzungsverfahren, welches auch in weiteren Fällen Anwendung findet. Die Abwicklung des Aussetzungsverfahrens erfolgt seit dem 01.01.2011 nur noch elektronisch mit dem Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System), das Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Webinargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat