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VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

**VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht:** Alle 2-stündige Webinare in der Webinar-Reihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandeln spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

##Termine:
**Frühjahr**
Modul 1: 08.02.2022 | 10 – 12 Uhr
Modul 2: 15.02.2022 | 10 – 12 Uhr
Modul 3: 07.03.2022 | 14 – 16 Uhr
Modul 4: 21.03.2022 | 10 – 12 Uhr

**Herbst**
Modul 1: 30.09.2022 | 10 – 12 Uhr
Modul 2: 14.10.2022 | 14 – 16 Uhr
Modul 3: 28.10.2022 | 10 – 12 Uhr
Modul 4: 09.11.2022 | 10 – 12 Uhr

Sie haben Interesse an nur einem,zwei oder drei Modulen?
Klicken Sie auf das gewünschte Modul und erhalten Sie weitere Informationen:
[Modul 1: Die Eignung von Unternehmen für den Auftrag – was ist da zu prüfen?](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/vergabespezial-auf-den-punkt-gebrachtmodul-1-die-eignung-von-unternehmen-fuer-den-auftrag-was-ist-da-zu-pruefen-352833/)
[Modul 2: Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/vergabespezial-auf-den-punkt-gebrachtmodul-2-produktvorgaben-moeglichkeiten-und-grenzen-von-vergabestellen-352835/)
[Modul 3: Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/vergabespezial-auf-den-punkt-gebrachtmodul-3-dokumentation-und-vergabevermerk-wer-schreibt-der-bleibt-352837/)
[Modul 4: Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-modul-4-nachforderung-fehlender-unterlagen-heilungsmoeglichkeit-lueckenhafter-angebote-352839/)

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Optische Bauforensik

Training mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras zur Aufklärung von Bauschäden

Seit fast einem Jahrhundert werden in der Forensik Spuren von Körperflüssigkeiten durch Beleuchtung mit kurzwelligem Licht mittels Fluoreszenz sichtbar gemacht. Auch die im Bauwesen heute verbreiteten Stoffe enthalten Beimengungen, die bei Untersuchung mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras aufschlussreiche Bilder zeichnen. Der Referent Prof. Dr. Andreas O. Rapp begründete im Jahre 2013 an der Leibniz Universität dieses neue Forschungsgebiet und untersucht seitdem systematisch Materialien im Bauwesen hinsichtlich ihrer Fluoreszenz sowie ihres Absorptionsverhaltens im nahen ultravioletten und nahen infraroten Wellenlängenbereich mittels unterschiedlicher Lichtquellen, Filtern und Kameras. Schon Rapps erste Ergebnisse waren überraschend: In fast allen Fällen, die im Rahmen der Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger untersucht wurden, offenbarten die Forensikbilder wichtige Informationen, die bei Tageslicht nicht erkennbar waren und die Aufklärung der Bauschäden erlaubten.

Sachverständige aus den Bereichen Bau, Baubiologie u.a. Bereichen des Sachverständigenwesens sind eingeladen, die neue Technik der optischen Bauforensik in einem Praxisseminar selbst auszuprobieren und zu erlernen. Nach einer Einführung in die Grundlagen und Geräte trainieren die Teilnehmer an zahlreichen aufgebauten Trainingsstationen die Handhabung von Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras zur Aufklärung von Bauschäden. Das praktische Training an den Lernstationen findet unter Anleitung des Referenten statt, wobei es den Teilnehmern frei steht, entweder mit eigenen Geräten oder mit den Materialien, Tatortlampen, Filterbrillen, Referenzmustern, Kamerafiltern und Forensikkamera des Referenten zu trainieren. Geübt wird an zahlreichen Lernstationen aus den Bereichen Mineralische Baustoffe, Textilien, Urinkontaminationen, Holz, Parkett, PVC, Beschichtungen, Klebstoffe, Wasserschäden.

**TERMINE**
08.+09.12.2022

**Bitte wählen Sie bei der Buchung oben rechts in der Auswahlmaske “Veranstaltungstermin” Ihr gewünschtes Datum aus.**

**PREISE**
Normalpreis: 959,00 € zzgl. 19% MwSt.
Frühbucherpreis: 929,00 € zzgl. 19% MwSt.(bis 8 Wochen vor der Veranstaltung)

**VERANSTALTUNGSORT**
Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
www.irb.fraunhofer.de

Hotelempfehlungen in der Nähe: [HOTELEMPFEHLUNGEN](https://cloud.reguvis.de/s/Er9T7MwGPbsHxbb)

###WICHTIGE INFORMATION
Diese Seminar ist eine reine Präsenz Veranstaltung und kann nicht digital besucht werden!
Einlass nur nach 2-G-Plus-Regel = geimpft oder genesen + aktueller negativer Antigentest, nicht älter als 24 Stunden. Entsprechende NAchweise sind am Veranstaltungstag vorzulegen.

Optische Bauforensik (2-tägig)

Training mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras zur Aufklärung von Bauschäden

Seit fast einem Jahrhundert werden in der Forensik Spuren von Körperflüssigkeiten durch Beleuchtung mit kurzwelligem Licht mittels Fluoreszenz sichtbar gemacht. Auch die im Bauwesen heute verbreiteten Stoffe enthalten Beimengungen, die bei Untersuchung mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras aufschlussreiche Bilder zeichnen. Der Referent Prof. Dr. Andreas O. Rapp begründete im Jahre 2013 an der Leibniz Universität dieses neue Forschungsgebiet und untersucht seitdem systematisch Materialien im Bauwesen hinsichtlich ihrer Fluoreszenz sowie ihres Absorptionsverhaltens im nahen ultravioletten und nahen infraroten Wellenlängenbereich mittels unterschiedlicher Lichtquellen, Filtern und Kameras. Schon Rapps erste Ergebnisse waren überraschend: In fast allen Fällen, die im Rahmen der Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger untersucht wurden, offenbarten die Forensikbilder wichtige Informationen, die bei Tageslicht nicht erkennbar waren und die Aufklärung der Bauschäden erlaubten.

Sachverständige aus den Bereichen Bau, Baubiologie u.a. Bereichen des Sachverständigenwesens sind eingeladen, die neue Technik der optischen Bauforensik in einem Praxisseminar selbst auszuprobieren und zu erlernen. Nach einer Einführung in die Grundlagen und Geräte trainieren die Teilnehmer an zahlreichen aufgebauten Trainingsstationen die Handhabung von Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras zur Aufklärung von Bauschäden. Das praktische Training an den Lernstationen findet unter Anleitung des Referenten statt, wobei es den Teilnehmern frei steht, entweder mit eigenen Geräten oder mit den Materialien, Tatortlampen, Filterbrillen, Referenzmustern, Kamerafiltern und Forensikkamera des Referenten zu trainieren. Geübt wird an zahlreichen Lernstationen aus den Bereichen Mineralische Baustoffe, Textilien, Urinkontaminationen, Holz, Parkett, PVC, Beschichtungen, Klebstoffe, Wasserschäden.

**TERMINE**
08.+09.09.2022

08.+09.12.2022

**Bitte wählen Sie bei der Buchung oben rechts in der Auswahlmaske “Veranstaltungstermin” Ihr gewünschtes Datum aus.**

**PREISE**
Normalpreis: 959,00 € zzgl. 19% MwSt.
Frühbucherpreis: 929,00 € zzgl. 19% MwSt.(bis 8 Wochen vor der Veranstaltung)

**VERANSTALTUNGSORT**
Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
www.irb.fraunhofer.de

Hotelempfehlungen in der Nähe: [HOTELEMPFEHLUNGEN](https://cloud.reguvis.de/s/CXsDSjLKppARSdt)

###WICHTIGE INFORMATION
Diese Seminar ist eine reine Präsenz Veranstaltung und kann nicht digital besucht werden!
Einlass nur nach 2-G-Plus-Regel = geimpft oder genesen + aktueller negativer Antigentest, nicht älter als 24 Stunden. Entsprechende NAchweise sind am Veranstaltungstag vorzulegen.

Webinar: Beschwerderechte der Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde ist eine vom Betreuungsgericht unabhängige Fachbehörde, die eigenständige Aufgaben wahrnimmt. Hierzu gehören insbesondere umfassende Beschwerderechte nach den Vorschriften des FamFG. Für alle Mitarbeiter/innen in Betreuungsbehörden stellen sich im Zusammenhang mit der Einlegung von Rechtsmitteln zahlreiche Fragen, u.a.: Welche Beschwerdemöglichkeiten hat die Betreuungsbehörde in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren? Welche Beschwerdearten gibt es – wann ist welche Beschwerdeart einschlägig? Unter welchen Voraussetzungen ist eine Beschwerde zulässig? Welche Form- und Fristvorschriften sind zu beachten?

Der erfahrene Referent Guy Walther erläutert in diesem 4-stündigen Webinar die grundlegenden Beschwerdebefugnisse der örtlichen Betreuungsbehörde für die verschiedenen Verfahren und stellt die unterschiedlichen Beschwerdearten und Beschwerdefristen vor – auch auf der Grundlage von anschaulichen Fallgestaltungen aus der Praxis.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit, u.a. konkrete Beschwerdemuster.

###Termine/Preise
26.04.2022, 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr | online

**Sonderpreis für Abonnenten (Zeitschrift BtPrax oder Datenbank Bt-Recht): € 124,00 (zzgl. MwSt.)**; Normalpreis: € 149,00 € (zzgl. MwSt.)

EVB-IT

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) finden Ihre Anwendung bei der Beschaffung aller Arten von Informationstechnik einschließlich dazugehöriger Leistungen und umfassen Datenverarbeitungstechnik, Kommunikationstechnik und Bürotechnik. Die meisten öffentlichen Auftraggeber sind zur Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) verpflichtet. Geltung zwischen den Vertragspartnern erlangen sie jedoch nur dann, wenn sie in dem jeweiligen Vertrag auch ausdrücklich vereinbart werden.

**Am 08.12.: 10:00 – 12:00 + 13:00 – 15:00 Uhr | Am 09.12.: 10:00 – 12:00 Uhr**

**TECHNISCHE VORRAUSSETZUNGEN**
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.

Kooperationswebinar “Follow-Up Ein- und Ausfuhr”

Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Importe in Deutschland im Jahr 2019 auf über 1000 Mrd. Euro. Alle diese Waren laufen durch den Zoll. Für den Importeur stellen sich zahlreiche Fragen. Wie hoch ist der Zoll und kommt ggf. ein Antidumpingzoll hinzu? In welches Zollverfahren soll die Ware zweckmäßig überführt werden? Kann ich den Zeitraum der vorübergehenden Verwahrung (temporary storage) von 90 Tagen sinnvoll nutzen? Brauche ich ein Verwahrungslager? Kann die aktive Veredelung auch im EX-IM-Verfahren abgewickelt werden, also in zeitlich umgedrehter Reihenfolge? Wie sieht es mit der etwaigen Sicherheitsleistung aus? Brauche ich einen Steuerbürgen? Lasse ich mich vertreten oder erledige ich die Formalitäten selbst? Soll ein Dienstleister (Deklarant, Spediteur) für mich arbeiten, wer trägt die Letztverantwortung? Wo soll die Abfertigung stattfinden und kann die Ware im Streckengeschäft von der Drittlandsgrenze direkt an den Kunden ausgeliefert werden. Wird die Ware zunächst in ein Zentrallager befördert und von dort weitergeleitet und welche Verfahren bieten sich jetzt an? Wähle ich im Zeitalter der EDV ein Einzel-antragsverfahren oder eher doch ein vereinfachtes Verfahren mit zusammenfassender monatlicher Anmeldung? Beschaffe ich mir ein Aufschubkonto? Was ist das Trader-Portal der EU und brauche ich einen Zugang? Was wird das deutsche Bürger- und Geschäftskundenportal leisten können? Was mache ich, wenn noch keine Handelsrechnung existiert und wie behandele ich kostenlose Lieferungen? Was ist die sogenannte Zollwerttreppe und was gehört zum Zollwert und was kann ich absetzen? Welches Kaufgeschäft ist bei Reihengeschäften zollwertrechtlich relevant? Welche Konsequenzen bestehen bei der Zahlung von Lizenzgebühren? Welche Zolltarifnummer ist richtig und was ist der Unterschied zwischen KN-Code und TARIC? Welche Heilungsmöglichkeiten sieht das Zollrecht vor und wie bekomme ich gezahlten Zoll zurück? Welche Fristen sind zu beachten? Wann wähle ich ein Erstattungsverfahren und wann das Rechtsbehelfsverfahren? Was verbirgt sich hinter der Erstattung aus Billigkeitsgründen? Was ist der Unterschied von zurückkehrenden Waren und Rückwaren? Welche Codierungen sind in der Zollanmeldung zutreffend? Was mache ich, wenn ein Versandpapier T 1 nicht erledigt wird? Welche Präferenzregelungen sind in der Vergangenheit hinzugekommen und welche Freihandelszonen stehen kurz vor dem Beginn? Hat das Präferenzrecht eine Auswirkung auf meine Lieferanten? Welche aktuellen TARIC-Codierungen sind zu beachten? Welche Vorteile bringt mir der AEO heute und welche Neuerungen stehen
vor der Türe?
Welche Dokumente muss ich eigentlich für die Zollabfertigung zur Verfügung haben? Und welche Daten brauche ich überhaupt für eine erfolgreiche Anmeldung? Welche Regelungen enthält das Zollschuldrecht und welche Veränderungen sind im Unionszollkodex seit 01.05.2016 zu beachten?
Zahlreiche Fragen und noch viele weitere Unwägbarkeiten sind bei der Importabfertigung zu bedenken. Die Einfuhr ist nach wie vor ein Massen-verfahren und birgt viele Fehlermöglichkeiten; deshalb verfügt die Europäische Union insbesondere über das Instrument der nachträglichen
Prüfung (in Deutschland Außenprüfung). Grundsätzlich werden immer die letzten 3 Jahre nachträglich vom Zoll nochmals betrachtet.
Bringen Sie sich mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung auf den neuesten Stand, suchen Sie nach optimalen Möglichkeiten der Einfuhrab-wicklung, sehen Sie einer Außenprüfung gelassen entgegen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

WuP Spezial: Ausblick auf die neuen Ursprungsregeln im Regionalen Übereinkommen ab September 2021

Voraussichtlich ab dem 1. September 2021 wird es bei den Teilnehmerländern des Regionalen Übereinkommens (EU, EFTA, Türkei, Westbalkan, Länder der Östlichen Partnerschaft, wie Georgien, Moldawien und Ukraine und die Mittelmeerländer wie u.a. Ägypten, Tuneisien, Algerien) im Vorfeld der Modernisierung der Anlage 1 zum Regionalen Übereinkommen ein alternatives Ursprungsreglement geben.

Die Ursprungsregeln werden großzügiger, teilweise werden neue Kriterien vorgesehen. Diese neuen Regeln sind optional und können fakultativ angewendet werden. Die Anwendung der neuen Regeln ist daher eine zusätzliche Möglichkeit und keine Verpflichtung.
Damit können Waren zu europäischen Waren werden, die es bisher nicht werden konnten. Aufgrund der sehr weiten Regeln können bisher not-wendige Lieferantenerklärungen entbehrlich werden. Mit dieser Strategie wird das Reglement des Regionalen Übereinkommens auf dieselbe Stufe der großzügigen neuen Freihandelsabkommen wie z.B. EU-UK angehoben.
Die Allgemeine Toleranz wird erhöht und Durchschnittswerte für Fertigwaren und Vorerzeugnisse können in der Präferenzkalkulation nunmehr Anwendung finden. Darüber hinaus findet auch die volle Kumulation Anwendung. Auch andere Neuerungen sind eingebaut, vor allem die Öffnung für digitale Präferenznachweise.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Mit Präferenz- und Freihandelsabkommen lassen sich Zollabgaben reduzieren. Beim Einkauf aus Präferenzpartnerländern verschaffen die Handelsabkommen daher einen enormen Wettbewerbsvorteil. Aber auch auf Vertriebsseite werden von Kunden entsprechende Nachweise über die Ursprungseigenschaft gefordert. Während bei klassischen Präferenznachweisen wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ein Mitwirken der Zollverwaltung gefragt ist, dürfen Lieferantenerklärungen eigenverantwortlich ausgestellt werden. Für das Ausstellen ist keine Bewilligung bei der Zollverwaltung zu beantragen.
Oftmals wird in Unternehmen dem Thema Lieferantenerklärungen jedoch keine große Bedeutung geschenkt: Vordrucke werden ohne Hinterfragen ausgefüllt und Länder ungeprüft übernommen. Dabei kann eine falsch ausgestellte Lieferantenerklärung unangenehme Konsequenzen zur Folge haben.

In unserem Webinar erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen für richtig ausgestellte Lieferantenerklärungen gelten, welche Prüfmöglichkeiten Sie haben und worauf Sie bei eingehenden Lieferantenerklärungen im Detail achten müssen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Fit für 2022 – Ex- und Import in Köln – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschafts-rechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu- bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Hinweis:** Sollten die Präsenzveranstaltungen coronabedingt abgesagt werden, werden wir alternativ die Termine als Online-Schulungen anbieten.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Fit für 2022 – Ex- und Import in Köln – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an.
Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit
Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung
vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch
gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche
praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-
punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen;
Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten.
Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Hinweis:** Sollten die Präsenzveranstaltungen coronabedingt abgesagt werden, werden wir alternativ die Termine als Online-Schulungen anbieten.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.