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Fit für 2024 – Ex- und Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

###Das hat sich bewährt!

Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Exklusivpaketes (gegen Aufpreis) unsere **monatliche Online – Sprechstunde** (keine Rechtsberatung) an. Hier haben Sie die Möglichkeit **allgemeine Zollfragen aus Ihrem geschäftlichen Alltag** von unseren Zollexperten beantworten zu lassen.

ZKJ-Tag

Als Profi in der Kinder- und Jugendhilfe, im Kindschafts- und Familienrecht sowie in der Erziehungsberatung und dem Kinderschutz sind Sie kontinuierlich mit neuen Herausforderungen in der Praxis konfrontiert.

###Sie möchten auf dem Laufenden bleiben und Antworten auf Fragen in Ihrem beruflichen Alltag erhalten?

Namhafte Expertinnen und Experten aus dem Familienrecht, der Pädagogik und Sozialarbeit sowie der Psychologie und der Kinderschutzmedizin informieren Sie auf dem **ZKJ-Tag** über neuste Entwicklungen und diskutieren mit Ihnen gemeinsam aktuelle Praxis- und Anwendungsfragen.

###Nutzen Sie das erweiterte Programm und intensivieren Sie Ihren Austausch

Aufgrund der hohen Nachfrage **erweitern wir den ZKJ-Tag** um einen halben Tag. Zusätzlich zur Fachtagung haben Sie die Gelegenheit, bereits am **Vortag** ins Gespräch mit Referierenden sowie Kolleginnen und Kollegen zu kommen. Im neu geschaffenen **„ZKJ-Forum“** erwarten Sie spannende **Kurzvorträge und Podiumsdiskussionen** zu ausgewählten Themen, welche die Zusammenarbeit im Rahmen der Verantwortungsgemeinschaft nachhaltig und zukunftsweisend stärken.

Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Auf die Feinheiten kommt es an: Zwar können Sie neue Sanktionen oft den Medien entnehmen, doch nur in groben Zügen. Die Details und die praktische Ausgestaltung neuer Rechtsvorgaben haben es in sich. Als von der Exportkontrolle betroffenes Unternehmen auf dem neuesten Stand zu bleiben, hilft Ihnen **Verstöße zu verhindern und Ihre Prozesse optimal zu gestalten**. Die Strafen im Bereich Exportkontrolle sind schmerzhaft und es gilt, diese zu vermeiden.

Es ist eine große Herausforderung für Sie in der Praxis, dass neben Exportkontrolle bei einer physischen Warenausfuhr auch das zollrechtliche Ausfuhrverfahren einzuhalten ist. Auch hier benötigen Sie das aktuelle Wissen, um **Verzögerungen zu vermeiden**.

###Rechtssicherheit durch regelmäßige Fortbildung

In unserer Veranstaltung „Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ verbinden wir die beiden Elemente Exportkontrolle und Ausfuhrzollabwicklung und geben Ihnen ein übergreifendes Update. Durch Ihre persönliche, konstante Weiterbildung bauen Sie auf dem Grundstein Ihres Zertifikats auf und **festigen nicht nur Ihr Wissen, sondern auch Ihren Wert fürs Unternehmen**.

Exklusiv-Update Zollfachwirt:in (brav)®

Als Zollverantwortliche:r oder Mitarbeiter:in im Zollbereich arbeiten Sie im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Das bedeutet meist Zeit- und Kostendruck, die auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Vorschriften treffen. Ihre Situation wird verschärft durch **sich ständig wandelnde rechtliche Vorgaben**, die Sie in den Unternehmensalltag übersetzen müssen.

###Regelmäßige Schulungen für Ihren Erfolg

Um sich selbst und Ihr Unternehmen vor empfindlichen Strafen und Imageschäden zu bewahren, benötigen Sie fundierte rechtliche Grundlagen und ein gutes Verständnis der praktischen Abläufe. Diesen Grundstein haben Sie bereits mit der erfolgreichen Absolvierung eines Zertifikatslehrgangs gelegt. Durch Ihre **konstante Weiterbildung mit unserem Exklusiv-Update Zollfachwirt:in (brav)®** sorgen Sie für Stabilität und **festigen Ihren Wert** für Ihr Unternehmen.

Kölner Tage Umsatzsteuer und Zoll

###Besondere Steuer oder Steuer mit Besonderheiten?

Mit den **Kölner Tagen Umsatzsteuer und Zoll** erhalten Sie grundlegendes Wissen über das **Zollrecht und Mehrwertsteuerrecht**, zwei verschiedene Regelungsbereiche, die aber durch **wechselseitige Beziehungen** geprägt sind. Werden Waren in die Europäische Union verbracht, finden auf den einen Vorgang sowohl zollrechtliche als auch mehrwertsteuerrechtliche Bestimmungen Anwendung. Bei aller Harmonie handelt es sich jedoch um **zwei eigenständige Normengruppen**, die aber unterschiedliche Zwecke verfolgen: einerseits **Protektionismus**, andererseits **Gleichstellung**. Die über Jahrzehnte von Rechtsprechung und Literatur unterstellte Konnexität von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ist in den letzten Jahren durch mehrere Urteile des EuGH in Frage gestellt worden. Viele Fallgestaltungen für das Verhältnis von Zoll und Mehrwertsteuer sind noch ungeklärt.

###Konferenz zur Schnittmenge von Zoll und (Einfuhr)Umsatzsteuer

Schwerpunkt dieser Konferenz zur **Schnittmenge von Zoll und (Einfuhr)Umsatzsteuer** wird die **Überlassung von Waren zum freien Verkehr** und die daraus resultierenden Fragestellungen sein. Umfangreiche Erkenntnisse zur gemeinsamen Handhabung der beiden Regelungsbereiche ergeben sich nicht lediglich durch vielfältige Entscheidungen der deutschen und europäischen Rechtsprechung, sondern auch durch **weitgreifende Änderungen des europäischen Gesetzgebers**.

###Notwendigkeit zu handeln

Nicht zuletzt die jüngsten **Reformen aus Brüssel zu den Mehrwertsteuersätzen** im April 2022 oder zur Verknüpfung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und E-Commerce im Juli 2021 bzw. die geplanten Änderungen im Dezember 2022 führen dazu, dass sich **Berater und Praktiker im Unternehmen** mit dieser Thematik **zwingend auseinander setzen müssen**. Während das Zollrecht sowohl legislativ als auch administrativ auf einer bedeutenden Stufe der Harmonisierung im Binnenmarkt steht, gilt diese Bewertung nicht für die Mehrwertsteuer, wie Ländervergleiche zeitigen.

Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken

Mit der Veranstaltung **„Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken“** erhalten Sie einen umfassenden Überblick über das Erbbaurecht: von den Grundlagen und dem Inhalt des Erbbaurechts über den Erbbauzins bis zur Ermittlung des Verkehrswerts nach BauGB und ZVG im Rahmen der novellierten ImmoWertV (2021).

Die **Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet.
Zum einen gilt dies für die meisten Sachverständigen, die eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem **speziellen Teilmarkt** beauftragt werden.
Zum anderen aber auch bezüglich der **von den Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten** in den Grundstücksmarktberichten. Die genannte Problematik beruht insbesondere auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt – ein **geringer Datensatz an Kaufpreisen** einem vergleichsweise großen **Spektrum an Einflussgrößen**, die sich aus den **Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge** ergeben, gegenübersteht.
Schlussendlich obliegt es den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des** § 6 Abs. 1 ImmoWertV 2021** zu prüfen, ggf. in sachverständiger Schätzung nach **§ 9 Abs. 3 ImmoWertV 2021** anzupassen und den Verkehrswert unter Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens zu ermitteln.

###Darum geht es
Die Veranstaltung bildet – ausgehend von den Grundlagen zum Thema Erbbaurecht – das **gesamte Spektrum der Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ab.
Zugleich werden relevante Inhalte vertiefend ausgeführt.
Sie haben daneben die **Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren**.

Je nach Bedarf können neben allgemeinen Fragen auch **fallbezogene Herausforderungen und Fallstricke** in der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten sowie der **Gutachtenerstellung** erörtert werden.

Besonderes Augenmerk wird zudem auf den **Begriff „Erbbauzins“** und die Differenzierung von Erbbauzins-Begriffen gelegt. Die Reihe vermittelt unter anderem das notwendige **Handwerkszeug zur Ermittlung des erzielbaren Erbbauzinses** als eine der wesentlichen wertrelevanten Einflussgrößen.

Das Erbbaurecht und das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück (**Erbbaugrundstück**) sind jeweils selbstständige Gegenstände der Wertermittlung mit eigenen, nicht vergleichbaren **Marktmechanismen**.
Die **novellierte ImmoWertV bietet hierfür verschiedene Bewertungsmodelle** an, die im Seminar vorgestellt werden. Auch auf die **Besonderheiten** der Verkehrswertermittlung in **Zwangsversteigerungsverfahren** wird eingegangen.
Zudem werden **typische Fehlerquellen bei der Gutachtenerstattung** anhand von Praxisfällen aufgezeigt.

Die Präsentation wird den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

Hybrid – IHK – Zertifikatslehrgang – Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht

Der Hybrid-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 2022/23 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2024 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens.

Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert.

Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen.

Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock.

Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen.

Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen.

Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen.

Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

**Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie**
Nach bislang 14 Präsenz- und Onlinelehrgängen findet unser 2023er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie als Hybrid-Schulung statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen oder in Präsenz in unserem Campus der Reguvis Akademie in Köln. Hier werden selbstverständlich alle notwendigen Hygienemaßnahmen sicher ausgeführt. Die Abschlussprüfung wird ausschließlich in Präsenzform in unserem Campus in Köln absolviert.

**Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten**

Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar.

**Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist**

Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Stromsteuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag.

**In der Lehrgangsgebühr sind enthalten:**
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und/oder als PDF
+ Teilnahmebescheinigung
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor
Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere
Pausenverpflegung)

+ Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK Köln ein IHK Zertifikat

**Organisatorisches**
**Für die Online-Teilnehmer:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

**Ihr Referenten-Team**

Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.

IT-Vergabe

Die besonderen Anforderungen bei IT-Projekten bringen eine zusätzliche Komplexität in die Vorbereitung und die Durchführung von Vergabeverfahren.
Die kleinsten Fehler auf Auftraggeberseite und auch Bieterseite können den Erfolg der Ausschreibung verhindern. Wie Sie diese Fehler verhindern können und welche Besonderheiten der IT-Vergabe Sie noch beachten müssen, erfahren Sie in dieser Schulung.

Bewertungskriterien

Der Preis ist längst nicht mehr das einzige Kriterium, nachdem Angebote ausgewählt werden. Viel mehr wird jetzt der Fokus auf **Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation** gelegt. Der Zuschlag soll daher möglichst auf das Angebot mit dem **besten Preis-Leistungs-Verhältnis** erteilt werden. Dies erfordert bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren ein tiefes Verständnis von Bewertungsmethoden und Bewertungsmatrizen, um die Fragestellungen **Welches Mehr an Leistungen rechtfertigt welchen höheren Preis?** und **In welchem Verhältnis müssen Preise/Kosten und Leistungen stehen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen?** beantworten zu können.

Die Schulung Bewertungskrtierien wird von dem Autor des gleichnamigen Praxisbuches Dipl.-Math. Thomas Ferber, gemeinsam mit Dr. Rebecca Schäffer, Rechtsanwältin für Vergaberecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Kartellrecht, u.a., geführt. Sie werden praxisnah und verständlich in das Thema **Bewertungskriterien**, Erstellung von **Bewertungsmatrizen** sowie die Anwendung bzw. Auswahl der zahlreichen **Bewertungsmethoden** eingeführt.
Lernen Sie zudem die Vor- und Nachteile von verschiedenen Bewertungsmethoden kennen und verstehen Sie, welche Bedeutung die Zuschlagskriterien haben und wie diese Kriterien zum eigenen Vorteil genutzt werden können.
Anhand konkreter Praxisbeispiele werden verschiedene Bewertungsmethoden, Kriterien, Gewichtungen und Benotungssysteme angewendet und so gemeinsam mit den Teilnehmern eine „Best Practice“ für den Vergabealltag entwickelt.

Bewertungskriterien

Der Preis ist längst nicht mehr das einzige Kriterium, nachdem Angebote ausgewählt werden. Viel mehr wird jetzt der Fokus auf **Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation** gelegt. Der Zuschlag soll daher möglichst auf das Angebot mit dem **besten Preis-Leistungs-Verhältnis** erteilt werden. Dies erfordert bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren ein tiefes Verständnis von Bewertungsmethoden und Bewertungsmatrizen, um die Fragestellungen **Welches Mehr an Leistungen rechtfertigt welchen höheren Preis?** und **In welchem Verhältnis müssen Preise/Kosten und Leistungen stehen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen?** beantworten zu können.

Die Veranstaltung „Bewertungskriterien“ wird von dem Autor des gleichnamigen Praxisbuches Dipl.-Math. Thomas Ferber gemeinsam mit Dr. Rebecca Schäffer geführt. Sie werden praxisnah und verständlich in das Thema **Bewertungskriterien**, Erstellung von **Bewertungsmatrizen** sowie die Anwendung bzw. Auswahl der zahlreichen **Bewertungsmethoden** eingeführt.
Anhand konkreter Praxisbeispiele werden verschiedene Bewertungsmethoden, Kriterien, Gewichtungen und Benotungssysteme angewendet und so gemeinsam mit den Teilnehmern eine „Best Practice“ für den Vergabealltag entwickelt.