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7. Kölner Wertermittlertag 2022

Als Sachverständiger wollen Sie Ihr Fachwissen auf dem aktuellen Stand halten und sich darüber hinaus mit erfahrenen Referenten über die aktuellen Entwicklungen in Ihrem Fachgebiet austauschen?

Der 7. Kölner Wertermittlertag, moderiert von Frau Dr. Daniela Schaper und mit Vorträgen von Herrn Prof. Wolfgang Kleiber, Frau Dr. Schaper und weiteren namhaften Experten, bietet Ihnen ein vielseitiges Programm.

In diesem Jahr findet der 7. Kölner Wertermittlertag als ganztägige Hybrid-Veranstaltung, also in Präsenz und online statt. Die Vorträge aller Referentinnen und Referenten können Sie in 6 Blöcken mit Pausen verfolgen.

###Online + Präsenz
**Wann:**09.06.2022 von 09:30 bis 17:00 Uhr
**Wo:** Köln | Lindner Hotel City Plaza
[ANREISE + HOTELINFOS](https://www.lindner.de/koeln-hotel-city-plaza/ankommen/anreise-lage.html)

Für unsere Gäste stehen Business Class Zimmer zum Sondertarif bereit.
Einzelzimmer 129.- €
Doppelzimmer 159,- €
Nennen Sie bei der Buchung bitte das Stichwort **”Wertermittlertag”.**

###Preise
Preis für Abonnenten unserer Zeitschriften und Datenbanken: 329,- € (zzgl. MwSt)
MItgliedspreis Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V.: 349,- € (zzgl. MwSt)
Normalpreis: 399,- € (zzgl. MwSt)

(Rabatte sind nicht kombinierbar)

###Neu: Der Wertermittlertag findet erstmalig als Hybridveranstaltung statt!

Wir bieten in diesen unsteten Zeiten der Pandemie – neben unseren reinen Online-Veranstaltungen – auch hybride Veranstaltungen an:
Hybrid bedeutet, dass eine begrenzte Präsenzteilnahme vor Ort als auch die Online-Teilnahme möglich ist. Dabei befolgen wir ein striktes Hygienekonzept mit allen nötigen Abstandsregeln.

Sie haben die Wahl:

+ Sie kommen nach Köln und verfolgen den Wertermittlertag live vor Ort, treffen Kollegen und networken mit den Referenten im direkten Dialog. 70 Plätze stehen nach den aktuellen Corona-Schutzverordnungen zur Verfügung. Schnell sein lohnt sich!

+ Sie sparen Anfahrt, Zeit und Reisekosten und wählen sich im ortsunabhängig in den Wertermittlertag ein und verfolgen die Vorträge und Diskussionen bequem von zuhause oder Ihrem Schreibtisch aus.

+ Wenn eine Präsenzveranstaltung aufgrund neuer Schutzverordnungen nicht möglich ist, findet am ursprünglich geplanten Termin die Veranstaltung ausschließlich online statt.

**Bitte wählen Sie unter TEILNAHMEART im Buchungsprozess ihre Präferenz aus (digital oder analog)!**

###Aussteller&Sponsoren
Für Ausstellungs- und Sponsorenmöglichkeiten sprechen Sie gerne unseren Kollegen André Fischer an. (E-Mail: andre.fischer@reguvis.de; Telefon: 0221 97 668 – 343)

8. Kölner Wertermittlertag 2023

Auf dem **8. Kölner Wertermittlertag** werden Ihnen von unseren namhaften Expertinnen und Experten aktuelle Entwicklungen und Trends in der Wertermittlung präsentiert.

###Themen, Trends und Updates

Die **Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)** bildet seit dem 01.01.2022 die Rechtgrundlage für die **Immobilienwertermittlung** in Deutschland. Im finalen Abstimmungsprozesses befindet sich gegenwärtig der Entwurf der **Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA)**. Unsere Expertin präsentiert Ihnen aktuellen und ausgewählte Fragestellungen und den neuesten Planungsstand.

Systemrelevant und bei Investoren beliebt sind **Immobilien der Gesundheitsversorgung**. Im Rahmen der Konferenz erhalten Sie ein aktuelles Update zu den Entwicklungen und Trends auf dem **deutschen Gesundheitsmarkt** und deren Auswirkungen auf die Immobilien der Gesundheitsversorgung.

Ein weiterer Beitrag behandelt die **Wertermittlung in Sanierungsgebieten**. Dabei erläutert die Referentin die rechtlichen Rahmenbedingungen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 ff BauGB und informiert über die Besonderheiten bei der Bewertung. Zum einen werden Praxishinweise für die **Verkehrswertermittlung in Sanierungsgebieten** gegeben, zum anderen wird erläutert, was unter einer **sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung** zu verstehen ist und welche Methoden für deren Ermittlung auf der Grundlage von sogenannten **Anfangs- und Endwerten** sich in der Praxis bewähren.

Abschließend zeigt Ihnen unser Referent ein knappes nach **Inkrafttreten der Novelle der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)** wie der BelWertV in der Praxis funktioniert.

11. Fachtagung “Der Bausachverständige”

###Spurensuche und Beweissicherung
**Sachverständige als Ermittler**

Was sich anhört wie ein Kriminalfilm im Fernsehen ist gleichzeitig ein wichtiger Bestandteil der klassischen Sachverständigentätigkeit. Die Sicherung von Beweisen, gepaart mit kriminalistischem Spürsinn und präzisen Arbeitsmethoden ist ­­– neben dem fundierten Fachwissen – der Schlüssel für das Auffinden von Ursachen für Bauschäden.
Dazu kommt die schlüssige und verständliche Aufbereitung der Ergebnisse und ihre Darlegung vor Gericht.
Die 11. Fachtagung »Der Bausachverständige« befasst sich mit verschiedenen Aspekten dieser sachverständigen »Ermittlungstätigkeiten« vor und während einer Baumaßnahme sowie im Schadens- und Katastrophenfall. Zudem wird erläutert, was aus juristischer Sicht von einem Gutachten erwartet wird.

###**Die Tagung ist für eine Präsenzteilnahme bereits ausgebucht! Sie können sich gern noch einen digitalen Platz reservieren!**

**SAVE THE DATE!**

**Wann:** 16.03.2023, 09:00 – 17:00 Uhr
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten
**Wo:** Köln (**ausgebucht**) + online

**Preise**
Normalpreis: 389,- € zzgl. MwSt.
Vorzugspreis für Abonnenten der BAU-SV-Zeitschrift: 359,- € zzgl MwSt.

##AUSSTELLER & SPONSOREN
**Für Ausstellungs- und Sponsorenmöglichkeiten sprechen Sie uns gerne an, Ihr Vertriebskontakt: André Fischer, andre.fischer@reguvis.de**

6. ZKJ-Tag

**Experten referieren – Praktiker diskutieren!**

Als Profi in der Kinder- und Jugendhilfe, der Erziehungsberatung oder im Kindschaftsrecht sind Sie ständig mit neuen Herausforderungen und Praxisproblemen konfrontiert.

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben und Antworten auf Fragen in Ihrem beruflichen Alltag bekommen?

Namhafte Experten aus Recht, Pädagogik, Sozialarbeit und Familienpsychologie diskutieren mit Ihnen aktuelle Praxis- und Anwendungsfragen sowie neue Entwicklungen im Bereich des Kindschafts- und Familienrecht, der Erziehungsberatung und Jugendhilfe.

Profitieren Sie von unseren Experten und dem Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen!

###Termin, Ort und Uhrzeit
**7. März 2023 | 09:30 Uhr – 17:00 Uhr**

Veranstaltungsort für die Präsenzteilnahme: KOMED im Mediapark, Köln

Sie reisen von weit an und benötigen eine Unterkunft?
Für unsere Gäste stehen am Vortag im fussläufig gelegenen MOTEL ONE im Mediapark Standard-Einzel-&Doppelzimmer zu Sonderpreisen zur Verfügung.
Einzelzimmer: 89,00 € auf Wunsch zzgl. Frühstück 15,90 €
Doppelzimmer inkl. Frühstück: 109,00 € auf Wunsch zzgl. Frühstück 15,90 €
*Bitte verwenden Sie für diese Buchung das bereitgestellte [ABRUFFORMULAR](https://cloud.reguvis.de/s/WpJrQ2CJ2riDx2R)*.
[ANFAHRT+HOTELINFOS](https://www.motel-one.com/de/hotels/koeln/hotel-koeln-mediapark/)

###Der 6. ZKJ-Tag findet wieder als Hybridveranstaltung statt!

Sie haben die Wahl:

+ Sie kommen nach Köln und verfolgen den ZKJ-Tag live vor Ort, treffen Kollegen und networken mit den Referenten im direkten Dialog.

+ Sie sparen Anfahrt, Zeit und Reisekosten und wählen sich ortsunabhängig in den ZKJ-Tag ein und verfolgen die Vorträge und Diskussionen bequem von zuhause oder Ihrem Schreibtisch aus.

Wenn eine Präsenzveranstaltung aufgrund neuer Schutzverordnungen nicht möglich ist, findet am ursprünglich geplanten Termin die Veranstaltung ausschließlich online statt.

### Vorabendevent
Erstmalig in 2023 bieten wir ein **exklusives Vorabendevent** am **06.03.2023 von 16:00 – 18:00 Uhr** im Campus der Reguvis Akademie in Köln an.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier: [VORABENDEVENT](https://shop.reguvis.de/seminar/exklusives-vorabendevent-zum-6-zkj-tag/)

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**
Bis zwei Wochen vor Seminar- oder Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Exportkontrolle für Spezialisten Köln

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training vertiefen Sie Ihr bereits vorhandenes Wissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen komplexere Sachverhalte zu lösen und wie Sie sich im Falle eines Verstoßes verhalten.

**Am 27.10. findet dieses Seminar als Hybridveranstaltung statt**

Hier melden Sie sich für die Teilnahme vor Ort in Köln an.

7. Kölner Wertermittlertag 2022

Als Sachverständiger wollen Sie Ihr Fachwissen auf dem aktuellen Stand halten und sich darüber hinaus mit erfahrenen Referenten über die aktuellen Entwicklungen in Ihrem Fachgebiet austauschen?

Der 7. Kölner Wertermittlertag, moderiert von Frau Dr. Daniela Schaper und mit Vorträgen von Herrn Prof. Wolfgang Kleiber, Frau Dr. Schaper und weiteren namhaften Experten, bietet Ihnen ein vielseitiges Programm.

In diesem Jahr findet der 7. Kölner Wertermittlertag als ganztägige Hybrid-Veranstaltung, also in Präsenz und online statt. Die Vorträge aller Referentinnen und Referenten können Sie in 6 Blöcken mit Pausen verfolgen.

###Online + Präsenz
**Wann:**09.06.2022 von 09:30 bis 17:00 Uhr
**Wo:** Köln | Lindner Hotel City Plaza
[ANREISE + HOTELINFOS](https://www.lindner.de/koeln-hotel-city-plaza/ankommen/anreise-lage.html)

Für unsere Gäste stehen Business Class Zimmer zum Sondertarif bereit.
Einzelzimmer 129.- €
Doppelzimmer 159,- €
Nennen Sie bei der Buchung bitte das Stichwort **”Wertermittlertag”.**

###Preise
Preis für Abonnenten unserer Zeitschriften und Datenbanken: 329,- € (zzgl. MwSt)
MItgliedspreis Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V.: 349,- € (zzgl. MwSt)
Normalpreis: 399,- € (zzgl. MwSt)

(Rabatte sind nicht kombinierbar)

###Neu: Der Wertermittlertag findet erstmalig als Hybridveranstaltung statt!

Wir bieten in diesen unsteten Zeiten der Pandemie – neben unseren reinen Online-Veranstaltungen – auch hybride Veranstaltungen an:
Hybrid bedeutet, dass eine begrenzte Präsenzteilnahme vor Ort als auch die Online-Teilnahme möglich ist. Dabei befolgen wir ein striktes Hygienekonzept mit allen nötigen Abstandsregeln.

Sie haben die Wahl:

+ Sie kommen nach Köln und verfolgen den Wertermittlertag live vor Ort, treffen Kollegen und networken mit den Referenten im direkten Dialog. 70 Plätze stehen nach den aktuellen Corona-Schutzverordnungen zur Verfügung. Schnell sein lohnt sich!

+ Sie sparen Anfahrt, Zeit und Reisekosten und wählen sich im ortsunabhängig in den Wertermittlertag ein und verfolgen die Vorträge und Diskussionen bequem von zuhause oder Ihrem Schreibtisch aus.

+ Wenn eine Präsenzveranstaltung aufgrund neuer Schutzverordnungen nicht möglich ist, findet am ursprünglich geplanten Termin die Veranstaltung ausschließlich online statt.

**Bitte wählen Sie unter TEILNAHMEART im Buchungsprozess ihre Präferenz aus (digital oder analog)!**

###Aussteller&Sponsoren
Für Ausstellungs- und Sponsorenmöglichkeiten sprechen Sie gerne unseren Kollegen André Fischer an. (E-Mail: andre.fischer@reguvis.de; Telefon: 0221 97 668 – 343)

Hybrid – IHK – Zertifikatslehrgang – Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht

Der Hybrid-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 31. Juli 2021 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2022 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens.

Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert.

Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen.

Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock.

Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen.

Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen.

Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen.

Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

**Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie**
Nach bislang 13 Präsenz- und Onlinelehrgängen findet unser 2022er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie erstmalig als Hybrid-Schulung statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen oder in Präsenz in unserem Campus der Reguvis Akademie in Köln. Hier werden selbstverständlich alle notwendigen Hygienemaßnahmen sicher ausgeführt. Die Abschlussprüfung wird aus-schließlich in Präsenzform in unserem Campus in Köln absolviert.

**Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten**

Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar.

**Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist**

Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Stromsteuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag.

**In der Lehrgangsgebühr sind enthalten:**

+ Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und/oder als PDF
+ Teilnahmebescheinigung
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor
Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere
Pausenverpflegung)

+ Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK Köln ein IHK Zertifikat

**Organisatorisches**
**Für die Online-Teilnehmer:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

**Ihr Referenten-Team**

Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.

6. BtPrax-Tag

In diesem Jahr bieten wir Ihnen den BtPrax-Tag als hybride Veranstaltung an – Sie haben die Wahl zwischen einer Online- und einer Präsenzteilnahme.

Als Profi in der Betreuungspraxis sind Sie ständig mit neuen Herausforderungen und Praxisproblemen konfrontiert, zudem steht die Reform des Betreuungsrechts vor der Tür. Sie möchten auf dem Laufenden bleiben und Antworten auf Fragen in Ihrem beruflichen Alltag bekommen?

Namhafte Experten diskutieren mit Ihnen aktuelle Praxis- und Anwendungsfragen – Profitieren Sie von unseren Experten und dem Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen!

###Termin, Ort und Uhrzeit
**Wann?:** Freitag, den 24.06.2022
**Wie lange?:** 09:00 bis ca. 16:30 Uhr
**Wo?:** Online oder | Köln, KOMED im Mediapark

Sie reisen von weit an und benötigen eine Unterkunft?
Für unsere Gäste stehen am Vortag im fußläufig gelegenen MOTEL ONE im Mediapark Standard-Einzel-&Doppelzimmer zu Sonderpreisen zur Verfügung.
Einzelzimmer: 79,00 € auf Wunsch zzgl. Frühstück 13,50 €
Doppelzimmer inkl. Frühstück: 94,00 € auf Wunsch zzgl. Frühstück 13,50 €
*Bitte verwenden Sie für diese Buchung das bereitgestellte [ABRUFFORMULAR](https://cloud.reguvis.de/s/D8QBZ3n22y6cFoE)*.
[ANFAHRT+HOTELINFOS](https://www.motel-one.com/de/hotels/koeln/hotel-koeln-mediapark/)

###Preise
Normalpreis: 230,00 zzgl. MwSt.
Vorzugspreis für Abonnent/innen (BtPrax, Bt-Recht): 190,00 € zzgl. MwSt.
Behördenpreis: 190,00 € zzgl. MwSt.

### Der 6. BtPrax-Tag findet erstmalig als Hybridveranstaltung statt!
Wir bieten in diesen unsteten Zeiten der Pandemie – neben unseren reinen Online-Veranstaltungen – auch hybride Veranstaltungen an:
**Hybrid** bedeutet, dass eine begrenzte Präsenzteilnahme vor Ort als auch die Online-Teilnahme möglich ist. Dabei befolgen wir ein striktes Hygienekonzept mit allen nötigen Abstandsregeln.

Sie haben die Wahl:

+ Sie kommen nach Köln und verfolgen den 6. BtPrax-Tag live vor Ort, treffen Kollegen und networken mit den Referenten im direkten Dialog. 70 Plätze stehen nach den aktuellen Corona-Schutzverordnungen zur Verfügung. Schnell sein lohnt sich!

+ Sie sparen Anfahrt, Zeit und Reisekosten und wählen sich im ortsunabhängig in den 6. BtPrax-Tag ein und verfolgen die Vorträge und Diskussionen bequem von zuhause oder Ihrem Schreibtisch aus.

+ Wenn eine Präsenzveranstaltung aufgrund neuer Schutzverordnungen nicht möglich ist, findet am ursprünglich geplanten Termin die Veranstaltung ausschließlich online statt.

**Bitte wählen Sie am Ende des Bestellvorgangs unter TEILNAHMEART Ihre Präferenz aus.**

5. ZKJ-Tag

**Experten referieren – Praktiker diskutieren!**

Als Profi in der Kinder- und Jugendhilfe, der Erziehungsberatung oder im Kindschaftsrecht sind Sie ständig mit neuen Herausforderungen und Praxisproblemen konfrontiert.

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben und Antworten auf Fragen in Ihrem beruflichen Alltag bekommen?

Namhafte Experten aus Recht, Pädagogik, Sozialarbeit und Familienpsychologie diskutieren mit Ihnen aktuelle Praxis- und Anwendungsfragen sowie neue Entwicklungen im Bereich des Kindschafts- und Familienrecht, der Erziehungsberatung und Jugendhilfe.

Profitieren Sie von unseren Experten und dem Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen!

###Termin, Ort und Uhrzeit
**8. März 2022 | 09:30 Uhr – 16:40 Uhr**

Veranstaltungsort für die Präsenzteilnahme: KOMED im Mediapark, Köln (Einlass nur nach 2-G-Plus-Regel = geimpft oder genesen + aktueller negativer Antigentest, nicht älter als 24 Stunden)

Sie reisen von weit an und benötigen eine Unterkunft?
Für unsere Gäste stehen am Vortag im fussläufig gelegenen MOTEL ONE im Mediapark Standard-Einzel-&Doppelzimmer zu Sonderpreisen zur Verfügung.
Einzelzimmer: 79,00 € auf Wunsch zzgl. Frühstück 13,50 €
Doppelzimmer inkl. Frühstück: 94,00 € auf Wunsch zzgl. Frühstück 13,50 €
*Bitte verwenden Sie für diese Buchung das bereitgestellte [ABRUFFORMULAR](https://cloud.reguvis.de/s/TmxFZTQJzt7KqLa)*.
(ANFAHRT+HOTELINFOS](https://www.motel-one.com/de/hotels/koeln/hotel-koeln-mediapark/)

###Preise
Normalpreis: 230,00 € zzgl. MwSt. (273,70 € inkl. MwSt.)
Vorzugspreis für Abonnenten der ZKJ: 190,00 € zzgl. MwSt. (226,10 € inkl. MwSt.)

**Bei Anmeldung von mehr als einem Teilnehmer erhalten Sie 10 % Rabatt.**

###Neu: Der 5. ZKJ-Tag findet erstmalig als Hybridveranstaltung statt!
Wir bieten in diesen unsteten Zeiten der Pandemie – neben unseren reinen Online-Veranstaltungen – auch hybride Veranstaltungen an:
**Hybrid** bedeutet, dass eine begrenzte Präsenzteilnahme vor Ort als auch die Online-Teilnahme möglich ist. Dabei befolgen wir ein striktes Hygienekonzept mit allen nötigen Abstandsregeln. Unser Hygienekonzept finden Sie [hier](https://www.reguvis.de/de/faq/corona-hygienekonzept/)

Sie haben die Wahl:

+ Sie kommen nach Köln und verfolgen den ZKJ-Tag live vor Ort, treffen Kollegen und networken mit den Referenten im direkten Dialog. **70 Plätze** stehen nach den aktuellen Corona-Schutzverordnungen zur Verfügung. Schnell sein lohnt sich!
Es gilt die 2G-Plus-Regel (geimpft oder genesen + tagesaktueller Test); entsprechende Nachweise sind am Tag der Veranstaltung vorzulegen.

+ Sie sparen Anfahrt, Zeit und Reisekosten und wählen sich im ortsunabhängig in den ZKJ-Tag ein und verfolgen die Vorträge und Diskussionen bequem von zuhause oder Ihrem Schreibtisch aus.

Wenn eine Präsenzveranstaltung aufgrund neuer Schutzverordnungen nicht möglich ist, findet am ursprünglich geplanten Termin die Veranstaltung ausschließlich online statt.

**Bitte wählen Sie unter TEILNAHMEART im Buchungsprozess ihre Präferenz aus (digital oder analog)!**