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Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Die Lieferantenerklärung ist ein Dokument, das häufig im innereuropäischen Handel verlangt wird. Die genauen Vorschriften oder Bedingungen, wann diese Erklärung über den Präferenzusprung einer Ware ausgestellt werden kann, sind aber selten in vollem Umfang bekannt.

In diesem Seminar lernen Sie, welche Bedeutung die Lieferantenerklärung hat, welche Vorteile die Ausstellung oder der Erhalt einer Lieferantenerklärung haben, und wie sie den präferenziellen Ursprung sicher ermitteln.
Die unterschiedlichen Formen der Lieferantenerklärung werden erläutert – von der sendungsbezogenen Einzel-Lieferantenerklärung bis zur Langzeitlieferantenerklärung. Die Sonderformen der LE ohne Ursprung wird ebenso gezeigt.
Lieferantenerklärungen für eingekaufte Vormaterialien sind genauso zu prüfen, wie die Angaben, die Sie auf Ihren Lieferantenerklärungen an die Geschäftspartner abgeben können. Wie Sie bei der Prüfung eingehender LE/LLE vorgehen und welche Pflichten Sie hier beachten müssen, wird im Seminar ebenso thematisiert.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Webinargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
– Teilnahmezertifikat

Webinarreihe: Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht: Modul 3: Dokumentation und Vergabevermerk: Wer schreibt, der bleibt?

**Dokumentation und Vergabevermerk: Wer schreibt, der bleibt?**
Das 2-stündige Webinar der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandelt spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Sie möchten sich für die komplette Webinarreihe anmelden? [Hier](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-343733/) finden Sie weitere Informationen zu allen Modulen der Reihe!

###Inhalt
**Am 18.11.2021, 10:00 – 12:00 Uhr**
Martin Krämer, Rechtsanwalt und Ltd. Städt. Rechtsdirektor a.D. behandelt in diesem Webinar die Themen:
– Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht
– Fehler und ihre Folgen
– Vergaberechtliche Regelungen
– Beispielsfälle aus der aktuellen Rechtsprechung

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Exportkontrolle für Spezialisten

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und -bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training vertiefen Sie Ihr bereits vorhandenes Wissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen komplexere Sachverhalte zu lösen und wie Sie sich im Falle eines Verstoßes verhalten.

Schimmelleitfaden und Innenraumhygiene – rechtliche Bedeutung bei der Baumangelbeurteilung

Jüngere Rechtsprechung hat in Fachkreisen zu Diskussionen über die Frage geführt, ob und in welcher Hinsicht den Inhalten des UBA-Schimmelleitfadens (2017) eine vertragsrechtliche Bedeutung bei der Baumangelbeurteilung zukommen kann.

So war bspw. in einem Verfahren vor dem OLG München (Urteil vom 30.01.2018 – 28 U 105/17 Bau) ebenso wie jüngst auch vor dem OLG Naumburg (Urteil vom 11.07.2019 – 1 U 116/18) strittig, ob die Überschreitung eines (mikrobiologischen) „Richtwertes“ geeignet ist, ein Gesundheitsrisiko festzustellen und damit einen Baumangel zu begründen. Das OLG Celle (Urteil vom 11.03.2020 – 14 U 32/16) befasste sich kürzlich damit, ob und wie die Inhalte des Leitfadens zur Konkretisierung von Sorgfaltspflichten herangezogen werden können, wenn Planer und Projektsteuerer über in Betracht kommende Methoden zur Schimmelsanierung aufklären und beraten.

Im Kern geht es in all diesen Sachverhalten um die Frage, ob und in welchem Umfang die Heranziehung von Inhalten (primär) „gesundheitsbezogener“ Regeln und Empfehlungen zum Umgang mit Schimmel(sanierungen) auch zur Beurteilung der rechtlichen Verantwortlichkeit für Baumängel und deren Sanierung sachgerecht erscheint.

Der Impulsvortrag stellt die in der o.g. Rechtsprechung herangezogenen Kriterien zur Mangelbeurteilung dar und skizziert die Argumentation der Gerichte vor dem Hintergrund der in den „betroffenen Fachkreisen“ anzutreffenden unterschiedlichen Auffassungen. Auf diese Weise wird nachvollziehbar wie die Inhalte des Schimmelleitfadens bei der Beurteilung von Baumängeln vertragsrechtliche Bedeutung erlangen können und welche Folgen sich für die Sachverständigenpraxis ableiten lassen.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne von Referentin Elke Schmitz beantwortet.

**Wann:** 21.03.2022, 10:00 – 11:30 Uhr
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten

**Preis: € 99,- zzgl. MwSt.**

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Zoll-Intensiv

Die Vielzahl der Zollvorschriften bei der Ein- und Ausfuhr und deren gleichsam rechtssichere als auch kostengünstige Anwendung in der Praxis setzten solide Kenntnisse des Zollrechts voraus. Wesentliches Ziel dieses Seminars ist es, in einer Woche konzentriert das notwendige zollrechtliche Know-how für die tägliche Arbeit in der Praxis zu erlangen.
Die möglichen Vereinfachungen bei den Zollverfahren und Vergünstigungen beim Export im Rahmen von Präferenzabkommen ergänzen das Programm.

**Organisatorisches**

**Bitte bringen Sie für die Veranstaltung Ihren Laptop mit.**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

In der Seminargebühr sind enthalten:
– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Exportabwicklung für Newcomer- Online

Egal nun ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur, die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich. Im Mittelpunkt dieser Basis-Veranstaltung steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Dabei werden Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” an passender Stelle berücksichtigt.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist und welche Vereinfachungsmöglichkeiten Sie nutzen können, um Ihren Ausfuhrprozess so effektiv wie möglich zu gestalten, ist weiteres Kernthema dieses Webinars. Sie erfahren live die Wege der elektronischen (Zoll)Anmeldung, richtig, zielgenau und praxisorientiert.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.

Exportabwicklung für Newcomer- Online

Egal nun ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur, die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich. Im Mittelpunkt dieser Basis-Veranstaltung steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Dabei werden Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” an passender Stelle berücksichtigt.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist und welche Vereinfachungsmöglichkeiten Sie nutzen können, um Ihren Ausfuhrprozess so effektiv wie möglich zu gestalten, ist weiteres Kernthema dieses Webinars. Sie erfahren live die Wege der elektronischen (Zoll)Anmeldung, richtig, zielgenau und praxisorientiert.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Die Lieferantenerklärung ist ein Dokument, das häufig im innereuropäischen Handel verlangt wird. Die genauen Vorschriften oder Bedingungen, wann diese Erklärung über den Präferenzusprung einer Ware ausgestellt werden kann, sind aber selten in vollem Umfang bekannt.

In diesem Seminar lernen Sie, welche Bedeutung die Lieferantenerklärung hat, welche Vorteile die Ausstellung oder der Erhalt einer Lieferantenerklärung haben, und wie sie den präferenziellen Ursprung sicher ermitteln.
Die unterschiedlichen Formen der Lieferantenerklärung werden erläutert – von der sendungsbezogenen Einzel-Lieferantenerklärung bis zur Langzeitlieferantenerklärung. Die Sonderformen der LE ohne Ursprung wird ebenso gezeigt.
Lieferantenerklärungen für eingekaufte Vormaterialien sind genauso zu prüfen, wie die Angaben, die Sie auf Ihren Lieferantenerklärungen an die Geschäftspartner abgeben können. Wie Sie bei der Prüfung eingehender LE/LLE vorgehen und welche Pflichten Sie hier beachten müssen, wird im Seminar ebenso thematisiert.

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Die Lieferantenerklärung ist ein Dokument, das häufig im innereuropäischen Handel verlangt wird. Die genauen Vorschriften oder Bedingungen, wann diese Erklärung über den Präferenzusprung einer Ware ausgestellt werden kann, sind aber selten in vollem Umfang bekannt.

In diesem Seminar lernen Sie, welche Bedeutung die Lieferantenerklärung hat, welche Vorteile die Ausstellung oder der Erhalt einer Lieferantenerklärung haben, und wie sie den präferenziellen Ursprung sicher ermitteln.
Die unterschiedlichen Formen der Lieferantenerklärung werden erläutert – von der sendungsbezogenen Einzel-Lieferantenerklärung bis zur Langzeitlieferantenerklärung. Die Sonderformen der LE ohne Ursprung wird ebenso gezeigt.
Lieferantenerklärungen für eingekaufte Vormaterialien sind genauso zu prüfen, wie die Angaben, die Sie auf Ihren Lieferantenerklärungen an die Geschäftspartner abgeben können. Wie Sie bei der Prüfung eingehender LE/LLE vorgehen und welche Pflichten Sie hier beachten müssen, wird im Seminar ebenso thematisiert.

**Organisatorisches**

**Bitte bringen Sie für die Veranstaltung Ihren Laptop mit.**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)