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Schimmelleitfaden und Innenraumhygiene – rechtliche Bedeutung bei der Baumangelbeurteilung

Jüngere Rechtsprechung hat in Fachkreisen zu Diskussionen über die Frage geführt, ob und in welcher Hinsicht den Inhalten des UBA-Schimmelleitfadens (2017) eine vertragsrechtliche Bedeutung bei der Baumangelbeurteilung zukommen kann.

So war bspw. in einem Verfahren vor dem OLG München (Urteil vom 30.01.2018 – 28 U 105/17 Bau) ebenso wie jüngst auch vor dem OLG Naumburg (Urteil vom 11.07.2019 – 1 U 116/18) strittig, ob die Überschreitung eines (mikrobiologischen) „Richtwertes“ geeignet ist, ein Gesundheitsrisiko festzustellen und damit einen Baumangel zu begründen. Das OLG Celle (Urteil vom 11.03.2020 – 14 U 32/16) befasste sich kürzlich damit, ob und wie die Inhalte des Leitfadens zur Konkretisierung von Sorgfaltspflichten herangezogen werden können, wenn Planer und Projektsteuerer über in Betracht kommende Methoden zur Schimmelsanierung aufklären und beraten.

Im Kern geht es in all diesen Sachverhalten um die Frage, ob und in welchem Umfang die Heranziehung von Inhalten (primär) „gesundheitsbezogener“ Regeln und Empfehlungen zum Umgang mit Schimmel(sanierungen) auch zur Beurteilung der rechtlichen Verantwortlichkeit für Baumängel und deren Sanierung sachgerecht erscheint.

Der Impulsvortrag stellt die in der o.g. Rechtsprechung herangezogenen Kriterien zur Mangelbeurteilung dar und skizziert die Argumentation der Gerichte vor dem Hintergrund der in den „betroffenen Fachkreisen“ anzutreffenden unterschiedlichen Auffassungen. Auf diese Weise wird nachvollziehbar wie die Inhalte des Schimmelleitfadens bei der Beurteilung von Baumängeln vertragsrechtliche Bedeutung erlangen können und welche Folgen sich für die Sachverständigenpraxis ableiten lassen.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne von Referentin Elke Schmitz beantwortet.

**Wann:** 21.03.2022, 10:00 – 11:30 Uhr
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten

**Preis: € 99,- zzgl. MwSt.**

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
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Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

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Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

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