Schlagwort-Archive: 21

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

**Hinweis:**
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen
Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
– Teilnehmerzertifikat

Webinar “Die Reform des Betreuungsrechts – Neue Anforderungen für Betreuungsbehörden nach dem BtOG”

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Ganz neu ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das ab dem 1.1.2023 an die Stelle des Betreuungsbehördengesetzes tritt. Mit dem neuen BtOG kommen auf Betreuungsbehörden z.T. ganz neue Aufgaben zu, u.a. durch das dort angesiedelte Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer gemäß §§ 23 ff. BtOG.

Dieses 8-stündige Webinar bereitet Sie Sie als Mitarbeiter/in einer Betreuungsbehörde optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen: Welche Aufgaben kommen mit dem BtOG auf die Betreuungsbehörden zu – was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie sieht das Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer aus? Welche neuen Datenschutzregelungen sind zu beachten?

Unser erfahrener Referent, Guy Walther, Frankfurt am Main, ist renommierter Fachbuchautor (u.a. Handbuch Betreuungsbehörde), Referent zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht und ausgewiesener Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine, Zeiten und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

**Termine 2021**
+ 21.9. + 22.9.2021 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online

**Termine 2021**
+ 19.1.2022. + 20.1.2022 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online
+ 8.6.2022 + 9.6.2022 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 159,00 €**; Normalpreis 179,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Agenda/Themenschwerpunkte
*Hinweis: Nach jedem Themenschwerpunkt sind ca. 15 Minuten für Fragen und Diskussion vorgesehen.*
+ Aufgaben der Betreuungsbehörden nach dem BtOG (§§ 5 – 13 BtOG)
+ Anerkennung und Aufgaben der Betreuungsvereine (§§ 14 – 18 BtOG)
+ Neuregelungen für ehrenamtliche Betreuer, Abschluss einer Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung (§§ 21 – 22 BtOG)
+ Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer (§§ 23 – 30 BtOG)
+ Neue Datenschutzregelungen nach dem BtOG
+ Exkurs: neue Strukturierung des materiellen Betreuungsrechts im BGB; wichtige inhaltliche Neuregelungen im materiellen Recht; Änderungen im FamFG
+ Beratung von Berufsgeheimnisträgern durch die Betreuungsbehörde bei Gefährdung des Betreuten (§ 31 BtOG)
+ Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

**Testen:**
Wir empfehlen, vor Semianrbeginn die Anwendung einmal zu testen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Online – IHK Zertifikatslehrgang – Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht

Der Online-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 31. Juli 2021 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2022 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens.

Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert.

Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen.

Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock.

Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen.

Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen.

Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen.

Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

**Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie**
Nach bislang zwölf Präsenzlehrgängen findet unser 2021er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie erstmals ausschließlich online statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen. Das gilt auch für die Abschlussprüfung am 13. November 2021.

**Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten**

Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar.

**Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist**

Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Strom-steuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesse-rung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag.

**In der Lehrgangsgebühr sind enthalten:**

+ Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und als PDF
+ Teilnahmebescheinigung
+ Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK zu Köln ein IHK Zertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

**Ihr Referenten-Team**

Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.

Sanktionslistenprüfung

Durch die Embargoregelungen der EU werden gegen bestimmte Personen und Organisationen Finanzsanktionen verhängt. Diese verbieten es, den gelisteten Personen und Organisationen Vermögenswerte jeglicher Art zukommen zu lassen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben stehen den Unternehmen Sanktionslisten zur Verfügung, die von den Unternehmen eigenverantwortlich geprüft werden. Ein Verstoß gegen die Sanktionslisten kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Durch diese Veranstaltung erhalten Sie eine Übersicht über die zu prüfenden Sanktionslisten der EU und lernen Ihr Wissen im täglichen Berufsleben optimal anzuwenden.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht Modul 4: Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?

**Nachforderung fehlender Unterlagen: Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?**
Das 2-stündige Webinar der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandelt spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Sie möchten sich für die komplette Webinarreihe anmelden? [Hier](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-352827/) finden Sie weitere Informationen zu allen Modulen der Reihe!

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

**VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht:** Alle 2-stündige Webinare in der Webinar-Reihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandeln spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

##Termine:
**Frühjahr**
Modul 1: 08.02.2022 | 10 – 12 Uhr
Modul 2: 15.02.2022 | 10 – 12 Uhr
Modul 3: 07.03.2022 | 14 – 16 Uhr
Modul 4: 21.03.2022 | 10 – 12 Uhr

**Herbst**
Modul 1: 30.09.2022 | 10 – 12 Uhr
Modul 2: 14.10.2022 | 14 – 16 Uhr
Modul 3: 28.10.2022 | 10 – 12 Uhr
Modul 4: 09.11.2022 | 10 – 12 Uhr

Sie haben Interesse an nur einem,zwei oder drei Modulen?
Klicken Sie auf das gewünschte Modul und erhalten Sie weitere Informationen:
[Modul 1: Die Eignung von Unternehmen für den Auftrag – was ist da zu prüfen?](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/vergabespezial-auf-den-punkt-gebrachtmodul-1-die-eignung-von-unternehmen-fuer-den-auftrag-was-ist-da-zu-pruefen-352833/)
[Modul 2: Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/vergabespezial-auf-den-punkt-gebrachtmodul-2-produktvorgaben-moeglichkeiten-und-grenzen-von-vergabestellen-352835/)
[Modul 3: Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/vergabespezial-auf-den-punkt-gebrachtmodul-3-dokumentation-und-vergabevermerk-wer-schreibt-der-bleibt-352837/)
[Modul 4: Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-modul-4-nachforderung-fehlender-unterlagen-heilungsmoeglichkeit-lueckenhafter-angebote-352839/)

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Prozesse und Abläufe und deren innerbetriebliche Organisation

Jedes im Welthandel tätige Unternehmen muss sich den Herausforderungen stellen, die untrennbar mit dem internationalen Warenhandel verbunden sind. Dies gilt umso mehr für aufstrebende Unternehmen und den Mittelstand:

+ Zollrecht
Ausfuhr(zoll)abfertigung im Verkaufsland
Einfuhr(zoll)abfertigung im Bestimmungs-/Empfangsland
+ Außenhandel
Inhalte, Form und Fluss der Dokumente wie (Handels)Rechnung, Lieferschein, Normen etc.
+ Außenwirtschaftsrecht
Darf ich die gewünschte Ware im- bzw. exportieren?
+ Compliance (Exportkontrolle)
Länder- und personenspezifische Embargos beachten

Der Käufer weiß, dass spätestens mit der Ankunft einer Ware eine Einfuhrverzollung anzustoßen ist – aber in welches Zollverfahren soll die Ware überführt werden? Bereits im frühen Stadium der Auftragsanbahnung gilt es den gesamten Prozess so zu fixieren, dass alle Möglichkeiten optimal (aus)-genutzt werden. Das Verabreden des passenden INCOTERMS ist hier sicherlich die Kür des Ganzen! Darf aber der Verkäufer diese Ware in das gedachte (Bestimmungs)-Land und/oder an den möglichen Kunden liefern? Bedarf es hierfür einer (Ausfuhr)Genehmigung? Diese Parameter wollen ebenfalls exakt geklärt sein, bevor es zur Unterzeichnung eines Vertrags oder der Quittierung einer Bestellung
kommt.

Wer aber kümmert sich im Unternehmen um derartige Prozesse? Der Ablauf ist unternehmensspezifisch zu untersuchen, zu organisieren und zu strukturieren – denn nur so ist sichergestellt, dass es am Ende keine bösen Überraschungen gibt! Untrennbar mit dieser Organisation ist die Frage der Haftung verbunden, beginnend in der Geschäftsleitung bis hin zur Sachbearbeiterebene. Wo platziere ich diese Themenbereiche in der Firma? Das eine abteilungsübergreifende Koordination und vor allem auch Kommunikation erforderlich ist, scheint einleuchtend. Welche Abteilung aber nimmt sich dieser Themenbereiche an? Stabsstelle versus Abteilung oder doch nur lästiges Anhängsel von Versand oder Logistik? Zertifizierungen wie der AEO, der Bekannte Versender in der Luftfracht oder die Neubewertung von vereinfachten Zollverfahren werden in Zukunft an Häufigkeit und Intensität zunehmen – wie stellt sich mein Unternehmen diesen Herausforderungen?
Personalauswahl, -weiterbildung und -überwachungsvorgaben obliegen auch haftungsrelevant der Geschäftsleitung. Wie weit muss das betroffene Unternehmen im Fall von Unstimmigkeiten Rede und Antwort stehen, welche Bußgeld- und Strafvorschriften können hier greifen? Wann aber kommt es zur persönlichen Haftungsübernahme durch die unterschiedlichen Personalverantwortlichen wie Geschäfts-, Abteilungs-, Gruppen oder Teamleiter/innen?
Lassen sich Zollgeschäfte outsourcen, bin ich dann alle Verantwortungen los? Während die Antwort auf den ersten Teil dieser Frage fast uneingeschränkt „Ja heißt, muss der zweite Teil umso entschiedener mit Nein beantwortet werden. Diese Erkenntnis muss nur klar sein, damit es im Fall von Unzulänglichkeiten nicht zu unerwarteten Abgabenzahlungen und ggf. Bußgeldern kommt. Fazit: Das Innenverhältnis zwischen Vertreter und Vertretenem muss für alle Beteiligten klar geregelt werden.
Die Beachtung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten und -fristen will, abgestellt auf die einzelnen Rechtsbereiche eines internationalen Geschäfts, organisiert sein. Wer legt welche Informationen wo ab, wer stellt was in die EDV ein und wie lange muss archiviert werden? Derartige Fragen sollten nicht erst kurz vor dem Beginn einer Außenprüfung angegangen werden. Die Grundlagen der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Prozesse werden aus Sicht / Praxis eines mittelständischen Unternehmens dargestellt, mit den Teilnehmern diskutiert und auf deren Belange eingegangen.

Daraus leiten sich die organisatorisch erforderlichen Möglichkeiten / Maßnahmen ab, die zur Vermeidung von Konsequenzen bei Nichteinhalten der relevanten Vorschriften erforderlich sind.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Webinar: Online-Marketing Basics (Modul 1): Was ist Onlinemarketing? Was kann Online-Marketing für Sachverständige leisten?

Für Sachverständige ist eine Präsenz in den digitalen Medien unentbehrlich. Die Informationsrecherche erfolgt heute fast ausschließlich über das Internet.
In den letzten 12 Monaten wurden die Begriffe „Bausachverständiger“ und „Kfz-Gutachten“ jeweils über 120.000-mal deutschlandweit über Google recherchiert.
In unserer Webinar-Reihe „Online-Marketing für Sachverständige“ informiert der Referent Kim Weinand — Autor des gleichnamigen Buches, EDV-Sachverständiger sowie Online-Marketing-Manager — über die wichtigsten Möglichkeiten der Internetwerbung für Sachverständige und über die wesentlichen Aspekte, die es bei der Website-Erstellung zu berücksichtigen gilt.

Die Webinar-Reihe gliedert sich in drei Module, die sich jeweils einem Themenschwerpunkt widmen.
Alle drei Module sind jeweils separat oder zusammen als Kompaktangebot buchbar.

**MODUL 1: Online-Marketing Basics: Was ist Onlinemarketing? Was kann Online-Marketing für Sachverständige leisten?**

**Wann:** 16.11.2022, 09:00 – 10:30 Uhr
**Wer:** Sachverständige und alle Interessierten
**Was:** Internetnutzung (Nutzungs- und Surfverhalten der Deutschen), Zielgruppenansprache (Targeting), die wichtigsten Kanäle, Webanalyse & -auswertung

**Preis: € 99,- zzgl. MwSt.** (Kompaktpreis für alle drei Module: € 249,- zzgl. MwSt.)

**WEITERE MODULE DER REIHE**

**Sie möchten nur einzelne Module der Reihe buchen?**

[Alle Module (1-3) Online-Marketing für Sachverständige](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-online-marketing-fur-sachverstandige/)

[Modul 2: Online-Marketing für Sachverständige – Website Erstellung](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-online-marketing-basics-modul-2-website-erstellung-fur-sachverstandige/

[Modul 3 – Online-Marketing für Sachverständige – Suchmaschinenmarketing](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-suchmaschinenmarketing-fur-sachverstandige-modul-3/)

Technische Vorraussetzungen für Zoom finden Sie unten unter Hinweise.

Bewertungskriterien

In der Veranstaltung lernen Sie alles Wichtige zum Thema Angebotsbewertung – von den rechtlichen Vorgaben, über das praktische “Handwerkszeug” und strategische Hinweise, bis hin zur Dokumentation. Anhand konkreter Praxisbeispiele werden verschiedene Bewertungsmethoden, Kriterien, Gewichtungen und Benotungssysteme angewendet und so gemeinsam mit den Teilnehmern eine „Best Practice“ für den Vergabealltag entwickelt.

### Inhalt
In diesem dreitägigen Webinar (bzw. zweitägigen Seminar) führt der Autor des Titels “Bewertungskriterien und -matrizen”, Thomas Ferber, gemeinsam mit Dr. Rebecca Schäffer, Rechtanwältin für Vergaberecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Kartellrecht, u.a., Sie praxisnah und verständlich in das Thema Bewertungskriterien ein.
Nach den neuen Vergaberichtlinien soll bei den Vergaben ein stärkerer Fokus auf Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation gelegt werden. Der Zuschlag soll daher möglichst auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt werden. Dies erfordert bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren ein tiefes Verständnis von Bewertungsmethoden und Bewertungsmatrizen, um die Fragestellungen “Welches Mehr an Leistungen rechtfertigt welchen höheren Preis?” und “In welchem Verhältnis müssen Preise/Kosten und Leistungen stehen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen?” beantworten zu können.
Die Veranstaltung geht auf diese zentralen Fragestellungen der Vergaberechtsreform ein und führt Sie sicher durch die Erstellung Ihrer Bewertungsmatrizen sowie die Anwendung bzw. Auswahl der zahlreichen Bewertungsmethoden.
Lernen Sie zudem die Vor- und Nachteile von verschiedenen Bewertungsmethoden kennen und verstehen Sie, welche Bedeutung die Zuschlagskriterien haben und wie diese Kriterien zum eigenen Vorteil genutzt werden können.

###Online-Termine 2022
am 21. + 22. + 23.11.2022 | online

Jeweils von 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr

Zoll für Newcomer

Wenn Sie bisher die Zollabfertigung erledigt haben, ohne genau zu wissen, warum, wieso und weshalb Förmlichkeiten und Formulare abzugeben sind, sind Sie hier genau richtig! Der Grundlagenkurs Zoll bietet die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen.
Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden in diesem Seminar fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

Dabei erlernen Sie, welche zollrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Einsparpotentiale und Vereinfachungen das Zollrecht bietet, was in den Zollprozessen am wichtigsten ist und welche Rechtspflichten wen treffen.