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Kooperationwebinar “Lieferantenerklärungen in der Praxis” mit der Bergischen IHK Wuppertal – Solingen

Die Lieferantenerklärung ist ein Dokument, das häufig im innereuropäischen Handel verlangt wird. Die genauen Vorschriften oder Bedingungen, wann diese Erklärung über den Präferenzusprung einer Ware ausgestellt werden kann, sind aber selten in vollem Umfang bekannt.

In diesem Webinar lernen Sie, welche Bedeutung die Lieferantenerklärung hat, welche Vorteile die Ausstellung oder der Erhalt einer Lieferantenerklärung haben, und wie sie den präferenziellen Ursprung sicher ermitteln.
Die unterschiedlichen Formen der Lieferantenerklärung werden erläutert – von der sendungsbezogenen Einzel-Lieferantenerklärung bis zur Langzeitlieferantenerklärung. Die Sonderformen der LE ohne Ursprung wird ebenso gezeigt.
Lieferantenerklärungen für eingekaufte Vormaterialien sind genauso zu prüfen, wie die Angaben, die Sie auf Ihren Lieferantenerklärungen an die Geschäftspartner abgeben können. Wie Sie bei der Prüfung eingehender LE/LLE vorgehen und welche Pflichten Sie hier beachten müssen, wird im Webinar ebenso thematisiert.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Aktuelle Sanktionen der EU und anderer Länder gegen Russland

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine hat einen neuen, schrecklichen Höhepunkt erreicht. Die bereits bestehenden restriktiven Maßnahmen gegen Russland wurden verschärft – sowohl von Seiten der EU als auch von einer vielzahl anderer Länder.
In unserem Webinar erhalten Sie kompakt Informationen zu den neuesten Entwicklungen der Russland-Sanktionen, die die EU und andere Länder verhängen, und wie sich diese auf Ihre Geschäfte auswirkt. Zudem erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen an unseren Referenten zu stellen.

Grundlagen der Exportkontrolle

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training erhalten Sie fundiertes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Warenursprungs- und Präferenzrecht für Experten – Vertiefen Sie ihr Fachwissen und informieren sich über die aktuellen Neuerungen und neuen Abkommen –

Wenn Sie die Vorteile von Präferenzabkommen beim Export und Import im vollen Umfang nutzen wollen, können Sie eine Vielzahl von Sonderregelungen im Präferenzrecht nutzen.

Sie lernen den Einsatz der Kumulierung, von Toleranzen sowie die Baugruppenkalkulation kennen, um in noch mehr Fällen ein positives Ergebnis bei der Ursprungsermittlung erreichen zu können. Wir besprechen die Besonderheiten der Warenzusammenstellung und gehen auf die Grenzen der Minimalbehandlung ein. Sie wollen Ihre Waren in Entwicklungsländern kostengünstig veredeln oder herstellen lassen? Dann sollten Sie sich bereits beim Export, Gedanken über mögliche Präferenznachweise machen.

Anhand einer Vielzahl praktischer Übungen – auch aus dem eigenen Erfahrungsschatz – lernen Sie interaktiv die Grenz- oder Sonderfälle für sich zu nutzen. Gerne können Sie eigene Beispiele aus Ihrem Firmenalltag vorab per E-Mail einreichen.

## Dies ist eine Hybridveranstaltung. In Ihrer Anmeldung haben Sie die Wahl, ob Sie vor Ort oder online teilnhemen möchten.

Webinar-Reihe: Betreuerwissen Sozialrecht – Modul 4: Sozialversicherungsrecht

Im Mittelpunkt von Modul 4 der 4-teiligen Webinar-Reihe „Betreuerwissen Sozialrecht” steht der Überblick über die für die Betreuung notwendigen Kenntnisse in den Bereichen der gesetzlichen Rentenversicherung, der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung.

Unser erfahrener Referent – Fachanwalt für Sozialrecht – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Das ausführliche Skript enthält Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

**Teilnehmerstimmen (Herbst 2021)**:
*”Sehr präzise und verständlich, praxisorientiert” – “Guter, sehr praxisnaher Überblick” – “kompetenter Referent, der Freude an seinem Job hat und sein Wissen gut zu vermitteln weiß”*

Die Webinar-Reihe „Betreuerwissen Sozialrecht– effektiv handeln und Haftung vermeiden“ besteht aus 4 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes Modul separat oder alle 4 Module zum Kompaktpreis buchen.

**Inhalte Modul 4: Sozialversicherungsrecht**
+ Rentenversicherung
+ Kranken- und Pflegeversicherung
+ Arbeitslosenversicherung

###Termine/Preise
17.11.2022 | 9:30 bis 12:00 Uhr

**Vorzugspreis für Abonnenten der Zeitschrift BtPrax: 99,00 €**, Normalpreis 109,00 €, jeweils zzgl. MwSt.

**Möchten Sie weitere Module oder die gesamte Webinar-Reihe buchen?**

[**Alle 4 Module der Reihe** Betreuerwissen Sozialrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-effektiv-handeln-haftung-vermeiden-348477/)

Webinar-Reihe: Betreuerwissen Sozialrecht – effektiv handeln, Haftung vermeiden

Rechtliche Betreuer/innen haben häufig mit dem Sozialrecht zu tun. Dabei stehen Sie vor vielen Herausforderungen: Wer kann von wem wie welche Leistungen erhalten? Was muss beachtet werden, um den Klienten ihre Rechte zu verschaffen?

Die Webinar-Reihe „Betreuerwissen Sozialrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden“ vermittelt kompakt das notwendige Fach- und Handlungswissen Im Spannungsfeld zwischen Sozialrecht und Betreuungspraxis. Unser erfahrener Referent – selbst Fachanwalt für Sozialrecht – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Das Seminarskript enthält Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

Die Webinar-Reihe besteht aus 4 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes Modul separat oder alle 4 Module zum Kompaktpreis buchen.

**Teilnehmerstimmen (Herbst 2021)**:
*”Sehr präzise und verständlich, praxisorientiert” – “Guter, sehr praxisnaher Überblick” – “kompetenter Referent, der Freude an seinem Job hat und sein Wissen gut zu vermitteln weiß”*

###Inhalte
+ **Modul 1: Allgemeines Verfahrensrecht:** Grundsätze des sozialrechtlichen Verfahrensrechts, wichtige Fristen bei Antragstellung und im Laufe des Verfahrens, Beratungs- und Aufklärungspflichten der Behörden, Mitwirkungspflichten, Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden nach den §§ 44 ff. SGB X.
+ **Modul 2: Teilhabeleistungen:** Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind zum 1.1.2020 wurde der Bereich der Teilhabeleistungen stark geändert: Überblick über Teilhabeleistungen, Antragsverfahren, geänderte Einkommens- und Vermögensanrechnungen, Trennung von Eingliederungshilfe und existenzsichernden Leistungen des SGB XII.
+ **Modul 3: Sozialhilfe und Grundsicherung:** Wer bekommt Sozialhilfe, wer bekommt Grundsicherung? Wo muss der Antrag auf existenzsichernde Leistungen gestellt werden? Welche Leistungen gibt es überhaupt? Wie werden Einkommen und Vermögen berücksichtigt? Anhand praktischer Beispiele werden die für die Betreuung notwendigen Kenntnisse im Umgang mit Jobcenters und Sozialamt vermittelt.
+ **Modul 4: Sozialversicherungsrecht** Überblick über die für die Betreuung notwendigen Kenntnisse in den Bereichen der gesetzlichen Rentenversicherung, der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung.

###Termine/Preise
**Modul 1 – 4 : Betreuerwissen Sozialrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden**
**Dauer/Modul:** jeweils 2,5 Std. Vortrag inkl. Fallbeispiele und aktiver Diskussion
**Termine:**07. + 09. + 16. + 17.11.2022 | jeweils 9:30 bis 12:00 Uhr ( insgesamt 10 Std)

**Kompaktpreis für alle 4 Module (4 x 2,5 Stunden): 299,00 € für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht)**, Normalpreise 329,00 €, jeweils zzgl. MwSt.

**Sie möchten einzelne Module der Reihe buchen?**

[Modul 1 – Allgemeines Verfahrensrecht](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-modul-1-allgemeines-verfahrensrecht-348479/)
[Modul 2 – Teilhabeleistungen am 17.11.2021](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-modul-2-teilhabeleistungen-sgb-ix-348481/)
[Modul 3 – Sozialhilfe und Grundsicherung](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-modul-3-sozialhilfe-sgb-xii-und-grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-sgb-ii-348483/)
[Modul 4 – Sozialversicherungsrecht](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-modul-4-sozialversicherungsrecht-348485/)

**Preis je Einzelmodul: 99,00 € für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht)**, Normalpreis: 109,00 €, jweils zzgl. MwSt.

BauSV-Seminar: Word für Sachverständige

Das Programm MS Word ist jedem bekannt und wird auch weitestgehend vom Anwender beherrscht. Frei nach dem Motto „Don`t touch a running system“ entwickeln sich aber unwissentlich zeitraubende und umständliche Vorgehensweisen, die eigentlich in Word ganz einfach zu handhaben sind.

Das Seminar richtet sich an Word-Anwender, die schon jahrelang mit dem Programm arbeiten, aber sich nie wirklich damit intensiv beschäftigt haben. Der „rote Faden“ im Seminar ist das Erstellen eines Gutachtens und alles was damit verbunden ist. Da es sich hier im Grunde um eine normale Publikation handelt, ist das Seminar natürlich nicht nur für Gutachter geeignet.

Im Hinblick auf die zukünftige „Elektronische Akte“ erlernen Sie alle notwendigen Voraussetzungen, damit das Gutachten „digital lesbar“ wird: Querverweise, Abbildungsverzeichnisse, Links, etc.
Außerdem gehen Sie die typischen Word-Eigenarten durch, die manchmal den Anwender zum Verzweifeln bringen.

###Termine/Preise
**Wann:** 28.06.2022, 09:00 – 17:00 Uhr (inkl.Pausenzeiten), Köln

Veranstaltungsort:
NevenDuMont Haus
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
[ANFAHRTSSKIZZE](https://cloud.reguvis.de/s/Ks7CEjRBKJaqjjn)

**Preise:**

Normalpreis € 399,- zzgl. MwSt.
Abonnenten der Zeitschrift „Der Bausachverständige“ erhalten einen vergünstigten Tarif von 379,- € zzgl. MwSt.

**Hinweis:**
**Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist auf *12 Personen* begrenzt und wird in Köln zu den dann gültigen Regelungen nach der Coronaschutzverordnung durchgeführt. Es gilt die 2G-Plus-Regel (3fach geimpft oder genesen; 2fach geimpft + tagesaktueller Antigentest, nicht älter als 24Std); entsprechende Nachweise sind am Tag der Veranstaltung vorzulegen.**

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**
Bis zwei Wochen vor Seminar- oder Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Fit für 2022 – Ex- und Import – Online – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschafts-rechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu- bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen im PDF-Format

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Hinweis:** Sollten die Präsenzveranstaltungen coronabedingt abgesagt werden, werden wir alternativ die Termine als Online-Schulungen anbieten.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Chrome
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.